Innovation ist auch ohne Pensionskassenguthaben möglich
Die vom Bundesrat in Erwägung gezogene Reduzierung der Möglichkeit sein Pensionskassenguthaben zu beziehen dürfte sich auf die Finanzierungsstruktur von Start-ups auswirken.
Pensionskassenguthaben
Wer heute eine Firma gründen will, kann sein Pensionskassenguthaben beziehen, sofern die Gründung einer Personengesellschaft (Einzelfirma, Kollektivgesellschaft) erfolgt. Das Pensionskassenguthaben kann allerdings nicht bei der Gründung einer GmbH oder beispielsweise auch einer AG vorbezogen werden.
Einschätzungen vom Winterthurer Start-up-Förderer Michael Domeisen
Gemäss Domeisen würde die Einschränkung bei der Möglichkeit des Vorbezugs dazu führen, dass sich Jungunternehmer vermehrt nach anderen Geldquellen umsehen müssen. Dies dürfte zu einer stärkeren Selektion führen, was schliesslich die Qualität der neu gegründeten Unternehmen erhöhen dürfte. Jungunternehmer, die ein Projekt verfolgen welches ein grosses Potenzial aufweist, hätten auch in Zukunft genügende Finanzierungsquellen.
Weiter vermutet Domeisen, dass das Alter der Firmengründer zunehmen könnte, weil es länger dauern wird, bis die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.
Als Alternativen zur Finanzierung gibt es verschiedene Möglichkeiten wenn der Pensionskassenbezug wegfallen sollte. Dies sind beispielsweise eigene Mittel oder auch Geld von Familie und Freunden. Auch Business Angels investieren in vielversprechende Projekte.
Zurückhaltend bei der Vergabe von Krediten sind allerdings die Banken. Dies, weil nach rund 7 Jahren bereits die Hälfte der gegründeten Unternehmen nicht mehr existieren. Domeisen geht davon aus, dass vor allem Jungunternehmer, die in einem wenig innovativen Geschäftsfeld tätig sind, in Zukunft mehr Probleme haben werden bei der Finanzierung.
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