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Hat der Inhaber einer Einzelfirma im Kanton Zürich Anspruch auf Kinderzulagen?

Der Inhaber einer Einzelfirma hat im Kanton Zürich keinen Anspruch auf Kinderzulagen.


 
Arbeitet aber die Ehefrau des Inhabers in der Einzelfirma mit und erhält als Angestellte einen Monatslohn von mind. CHF 580.- ausbezahlt, so hat sie (nicht der Inhaber der Einzelfirma) Anspruch auf Kinderzulagen. Vorausgesetzt ist aber, dass die Ehefrau bei der Ausgleichskasse als Angestellte angemeldet und der Monatslohn auch wirklich ausbezahlt wird.
 

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2 Kommentare zu “Hat der Inhaber einer Einzelfirma im Kanton Zürich Anspruch auf Kinderzulagen?

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