Gründung und Firmenname der Kollektivgesellschaft
Bei der Gründung einer Kollektivgesellschaft braucht es mindestens zwei natürliche Personen. Der Firmenname muss entweder die Namen aller, oder aber zumindest eines Gesellschafters enthalten.
Für die Gründung einer Kollektivgesellschaft reicht bereits ein mündlicher Vertrag zwischen mindestens zwei natürlichen Personen aus. Es ist aber ratsam, einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag abzuschliessen, der die Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander den Vorstellungen entsprechend regelt. Je genauer und sorgfältiger der Gesellschaftsvertrag vereinbart und auf die persönlichen Verhältnisse angepasst wird, desto eher lassen sich künftige Reibungen (z.B. im Hinblick auf die Gewinnverteilung) unter den Gesellschaftern vermeiden. Die Kollektivgesellschafter müssen ihre Firma ins Handelsregister eintragen lassen, wobei die Eintragung nur deklaratorische Bedeutung hat. Mit anderen Worten entsteht die Kollektivgesellschaft schon vor der Eintragung im Handelsregister.
Der Firmenname der Kollektivgesellschaft muss entweder die Namen aller Gesellschafter oder zumindest den Familienname eines Gesellschafters mit einem auf die anderen Gesellschafter andeutenden Zusatz (z.B. “& Co.”) enthalten.
Achtung: Am 1. Juli 2016 ist das neue Firmenrecht der Kollektivgesellschaft in Kraft getreten. Neu sind auch Fantasienamen erlaubt und der Zusatz “KlG” muss angehängt werden. In diesem Blogbeitrag haben wir für Sie alle Änderungen zusammengestellt.
Beispiel: Tobias Meier und Joel Brunner haben zusammen ein Malergeschäft in Form einer Kollektivgesellschaft. Ein zulässiger Firmenname wäre “Malerei Meier & Co.”.
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Guten Tag,
ich bin dabei ein Kollektivgeselleschaft zu gründen. Der Firmenname beinhaltet die Nachnmen der Gesellschafter, d.h.: Meier & Müller.
Nach aussen soll die Firma unter einem Fantasienamen auftreten. (wie z.b.: “schlafraum”).
Meine Frage: Muss auf Briefpapier, Werbeflyer, Webseite immer der Name Meier & Müller im Impressum erscheinen?
Wir wollten folgendes machen:
– Briefpapier: Unsere beiden vollen Namen als Geschhäftsleitung angeben.
– Werbeflyer: nur einen Namen als Kontaktperson angeben.
– Webseite: im Impressum Meier & Müller angebn.
Ist das korrekt so oder muss immer egal wo Meier & Müller erscheinen?
Danke für Ihr Feedback,
Freundliche Grüsse, Lisa O.
Guten Tag
Überall wo Sie offiziell im Wirtschaftsverekehr auftreten, sollten Sie den korrekten Firmennamen verwenden, d.h. bei der Kollektivgesellschaft mind.
den Namen eines Gesellschafters plus ein das Gesellschaftsverhältnis andeutender Zusatz. Damit können Sie einen Fantasienamen verbinden. In Ihrem Fall zum Beispiel
“Meier & Co. Schlafraum” oder “Meier & Müller Schlafraum”.
Freundliche Grüsse
Guten Tag
Wenn zwei Brüder eine Kollektivgesellschaft gründen, können die dann nicht z.B. nur
«Müller Informatik» heissen? Müssen Sie «Müller & Müller Informatik» oder «Müller Informatik & Co.» heissen?
Vielen Dank und Freundliche Grüsse
Guten Tag
Nein, “Müller Informatik” geht nicht, denn dieser Name würde auf eine Einzelfirma hinweisen und somit Dritte über die wirkliche Rechtsform täuschen.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten Tag.
Ich möchte mit 2 weiteren Personen eine Kollektivgesellschaft zwecks Wertschriftenhandel gründen. Dabei hat es noch offene Fragen welche ich gerne hier stellen würde:
– Ist es möglich im Gesellschaftsvertrag Zins- und Honorarforderungen auszuschliessen?
– Wir würden die Gesellschaft nebenberuflich führen, da wir alle drei in einer Festanstellung sind. Müssen wir in diesem Fall trotzdem bei der AHV uns anmelden oder ist dies in dem Fall nicht mehr zwingend notwending?
Besten Dank und freundliche Grüsse
Severin
Guten Tag
Mit meinem Bruder möchte ich eine Kollektivgesellschaft mit dem Namen “Gebrüder Rindlisbachers Soulkitchen” gründen. Allerdings habe ich gerade endeckt, dass es im Tessin bereits eine Soulkitchen GmbH gibt. Nun habe ich zwei Fragen:
a) Ist der vorgesehene Name für eine Kollektivgesellschaft zulässig?
b) Würde das Handelsregisteramt den Namen so eintragen, oder ist die Verwechslungsgefahr mit Soulkitchen GmbH als zu hoch einstufen?
Freundliche Grüsse
Simon Rindlisbacher
Grüezi Herr Rindlisbacher
Der Name für die Kollektivgesellschaft ist grundsätzlich zulässig. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Kollektivgesellschaft auf “Gebrüder Rindlisbacher Soulkitchen” eingetragen werden muss (ohne -s). Der Firmenname der GmbH ist nur für juristische Personen geschützt, d.h. Sie können die Kollektivgesellschaft nicht unter diesen Namen in eine GmbH umwandeln, solange die Unternehmung im Tessin besteht (da die Verwechslungsgefahr wie von Ihnen richtig erkannt zu gross ist).
Eine Kollektivgesellschaft können Sie dennoch eintragen, müssen aber damit rechnen, dass die Tessiner Gesellschaft Sie kontaktiert und um eine Namenänderung ersucht. Falls Sie es dann nicht auf einen allfälligen Rechtsstreit ankommen lassen wollen, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als den Namen zu ändern.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, einen anderen Firmennamen resp. einen anderen Zusatz für Ihre Kollektivgesellschaft auszuwählen.
Gerne sind wir Ihnen bei der Gründung Ihrer Kollektivgesellschaft behilflich. Zögern Sie nicht uns unter 052 269 30 80 oder info@startups.ch zu kontaktieren.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Guten Tag
Hab ich es richtig verstanden, dass mit dem neuen Firmengesetz vom 1.Juli 16 nun ich und weitere Personen zusammen eine Kollektivgesellschaft unter einem Fantasienamen “Schalfraum KIG” gründen könnten?
Freundliche Grüsse
Amithap
Guten Tag
Das ist korrekt. Aufgrund des revidierten Firmenrechts vom 1. Juli 2016 müssen Sie den gewählten Firmennamen nur noch mit der neuen offiziellen Abkürzung der Rechtsform “KlG” kombinieren.
Gerne unterstützen wir Sie bei einer allfälligen Firmengründung. Unter folgendem Link können Sie dazu eine Offerte rechnen und sich von uns beraten lassen.
Freundliche Grüsse
Burcin Bülbül