Gründung einer Aktiengsellschaft (AG) – Pflichtaktie für den Verwaltungsrat; muss der Verwaltungsrat auch Aktionär sein?
Der Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft muss nicht unbedingt auch Aktionär der Gesellschaft sein. Es gibt in der Schweiz keine Pflichtaktie mehr für den Verwaltungsrat.
Mit der Revision des Aktienrechts per 1.1.2008 wurde die Pflichtaktie für den Verwaltungsrat abgeschafft. Das heisst, dass der Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft nicht mehr zwingend auch Aktionär sein muss bzw. Aktien der Gesellschaft halten muss.
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