Gründen einer Kollektivgesellschaft in der Schweiz durch Gesellschafter mit Wohnsitz im Ausland
Im Gegensatz zur GmbH/AG ist bei der Kollektivgesellschaft nicht erforderlich, dass eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz die Firma vertritt.
Falls eine Kollektivgesellschaft nur aus Gesellschaftern mit Wohnsitz im Ausland besteht, ist lediglich erforderlich, dass die Firma über eine c/o-Adresse in der Schweiz verfügt. Dies bedeutet, dass eine Räumlichkeit in der Schweiz vorhanden sein muss, wo der postalische Verkehr zugestellt und von einer Person empfangen werden kann.
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hallo,
darf ich hier noch ähnliche Frage stellen?
was wäre möglich wenn ein Gesellschafter in der Schweiz und der 2.te Gesellschafter in Deutschland wohnt?
beste Grüsse
Sebastian
Guten Tag
Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Gesellschaft zu gründen, bei welcher ein Gesellschafter in der Schweiz und der zweite Gesellschafter in Deutschland wohnhaft ist.
Einen Überblick über die unterschiedlichen Rechtsformen finden Sie hier: https://www.startups.ch/de/wissen/rechtsformen
Gerne können Sie die einzelnen Möglichkeiten auch in einem ersten Beratungsgespräch mit uns besprechen. Nachfolgend der entsprechende Link zur Terminvereinbarung: https://www.startups.ch/de/kontakt/termin
Freundliche Grüsse
Hana Janacek