Gründung eines Einzelunternehmens: Ab wann ist ein Einzelunternehmen ins Handelsregister einzutragen und bei der AHV anzumelden?
Ein Einzelunternehmen ist ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 im Handelsregister zu publizieren und ab einem Gewinn von CHF 2’300 pro Jahr bei der AHV anzumelden.

Freiwilliger Eintrag eines Einzelunternehmens ins Handelsregister
Auch wenn der Eintrag ins Handelsregister erst ab einem Umsatz von CHF 100’000 obligatorisch ist, empfiehlt sich bei ernsthaften Projekten ein freiwilliger Eintrag ins Handelsregister. Der Handelsregisterauszug wird situativ von Behörden, Lieferanten und Kunden verlangt; z.B. für die Eröffnung eines Bankkontos oder Schliessfaches, Leasingverträge, eigene Telefonnummer usw. Gegenüber den Kunden zeugt der Handelsregistereintrag ausserdem auch von Seriosität. Fehlt ein Eintrag, so weckt dies eventuell Zweifel. Zudem ist der Eintrag ins Handelsregister der einzig mögliche Nachweis für die Existenz einer Firma in der Schweiz.
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