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Gründung einer Einzelfirma einfach erklärt – neues Rechtsformvideo zur Einzelfirma

Die Einzelfirma kann flexibel gestartet werden, es benötigt kein Mindestkapital und die Gründung kostet wenig bis gar nichts. Der Inhaber haftet aber für die Firmenschulden mit seinem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen. Bei STARTUPS.CH wird die Gründung einer Einzelfirma einfach erklärt.

Einzelfirma einfach erklärt

 

Die Einzelunternehmung ist ein nach kaufmännischer Art geführter Handels-, Fabrikations- oder Dienstleistungsbetrieb. Der Gründer ist zugleich der Inhaber und Geschäftsführer. Der Gewinn muss nicht geteilt werden. Andere Personen können sich aber auch nicht am Unternehmen beteiligen. Der Inhaber trägt auch das Konkursrisiko alleine, er haftet mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen für sämtliche Firmenschulden. Möchte man die persönliche Haftung minimieren und mehr Aufmerksamkeit im Geschäftsverkehr, kann die Gründung einer GmbH sinnvoll sein (vgl. Rechtsformvideo zur GmbH).

Im Video von STARTUPS.CH wird die Einzelfirma einfach erklärt, damit man sicher in das neue Unternehmertum startet. Ein Handelsregistereintrag ist erst ab einem jährlichen Umsatz von 100’000 CHF notwendig. Es kann jedoch aus Reputationsgründen sinnvoll sein, sich freiwillig im Handelsregister einzutragen.
» Videos zu weiteren Rechtsformen» online eine Einzelfirma gründen

Wollen Sie eine Firma gründen? STARTUPS.CH ist der Schweizer Marktleader im Bereich Firmengründungen. Wir bieten Neugründern eine persönliche Beratung vor Ort, Businessplanberatung und eine professionelle Online-Gründungsplattform.

Erfahren Sie hier 9 Gründe warum Sie Ihre Firmengründung über STARTUPS.CH realisieren sollten.

9 Kommentare zu “Gründung einer Einzelfirma einfach erklärt – neues Rechtsformvideo zur Einzelfirma

  1. Guten Tag
    Wir möchten zu zweit eine Nachhilfeagentur gründen und würden dies gerne als Einzelfirma im Nebenerwerb anmelden. Ist es da möglich zwei Eigentümer einzutragen, die gleichberechtigt sind? Wenn ja, wie geht das genau und was müssen wir tun?
    Vielen Dank für die Hilfe.

    Freundliche Grüsse
    M. Allemann

  2. Ich habe kürzlich eine Einzelfirma gegründet und möchte jetzt ein Darlehen aufnehmen. Der Zweck des Darlehens ist ausschliesslich für die Firma bestimmt. Da die Einzelfirma aber keine Rechtspersönlichkeit besitzt, kann ich trotzdem im Namen der Einzelfirma dieses Darlehen beantragen (strikte Trennung von Geschäft und Privat) oder soll ich das besser unter dem eigenen Namen mit Privatadresse beantragen?
    Beste Grüsse
    Leila Pititu

  3. Guten Tag

    Ich bin angestellt und möchte nebenbei ein kleiner Raum mieten um jeweils am Samstag meinen Freuenden und Bekannten di Haare schneiden zu können. Es sollte eigentlich eher ein Hobby Coiffeur Salon werden. Ich werde den Jahresumsatz von CHF 100‘000 mit dieser Tätigkeit nicht erreichen. Muss ich mich bei einer Pensionskasse anschliessen und muss ich auf sonst noch etwas achten?

    • Guten Tag
      Ja, sobald Sie mehr als CHF 2’300.- pro Jahr verdienen, müssen Sie sich bei der Sozialversicherungsbehörde melden und AHV Beiträge bezahlen.
      Freundliche Grüsse
      Nicole Eberle

  4. Ich habe in diesem Jahr mein Hobby als Fotograf zum Beruf gemacht und nutze dafür meine bestehende Ausrüstung. Kann ich den aktuellen Wert der Ausrüstung als Erstinvestition in meiner Buchhaltung eintragen, obwohl ich keine Rechnung dafür habe?

  5. Hallo, wenn ich eine Einzelfirma (Restaurant) gründe und ich einen Angestellten als Geschäftsführer (Wirtepatet) ernenne, wie wäre die Haftung mit dem Betriebsschulden? Muss nur ich als Einzelfirma oder auch der Geschäftsführer beitragen?

    • Guten Tag

      Bei der Einzelfirma haftet grundsätzlich immer der Eigentümer mit seinem gesamtem Vermögen. Wenn der Geschäftsführer gegen gesetzliche Vorschriften verstösst, kann allenfalls gegen diesen vorgegangen werden.

      Freundliche Grüsse

      Nicole Eberle

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