Gründung einer Schweizer GmbH – ein rechtlicher Überblick
aktualisiert am 22. Juli 2022
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gehört in der Schweiz zu den beliebtesten und häufigsten Rechtsformen. Welche rechtlichen Voraussetzungen sind jedoch bei der Gründung einer GmbH zu beachten? – Ein kurzer Überblick zu den wichtigsten Punkten.
Notwendiges Kapital: mind. CHF 20’000 (voll einbezahlt).
Firmenname: Fantasiename möglich. Der Firmenname darf kein alleinstehender Begriff aus dem allgemeinen Sprachgebrauch sein (z.B. Möbel GmbH oder Auto GmbH sind nicht zulässig). Der Firmenname darf ausserdem keine Verwechslungsgefahr aufweisen oder irreführend sein.
Anzahl Gesellschafter: mindestens eine Person (die Nationalität ist nicht relevant).
Geschäftsführung: mindestens ein Geschäftsführer mit Wohnsitz in der Schweiz; dieser muss ein Zeichnungsrecht für die Gesellschaft aufweisen (oftmals ist der Gesellschafter auch Geschäftsführer; somit kann dies die gleiche Person sein, muss jedoch nicht).
Revisionsstelle: erst ab 10 Mitarbeitern obligatorisch.
Mehrwertsteuerpflicht: erst ab einem Umsatz von CHF 100’000 obligatorisch, freiwillige Unterstellung auch davor möglich.
Dauer bis zur Eintragung: je nach Kanton 10 Tage – 4 Wochen (Express-Verfahren meistens möglich; Dauer mit Express-Verfahren ca. 5 Tage, je nach Kanton).
Gründungskosten: ab CHF 399.- inkl. Notariatskosten (je nach Anbieter und Konstellation/Komplexität der Firmengründung).
Übrige Kosten: Einmalige Eintragungsgebühr des Handelsregisters von ca. CHF 500.- bis 700.-.
Angebote und Preise von STARTUPS.CH: Wenn wir die Gründung für Sie vornehmen, prüfen wir sämtliche obengenannten Voraussetzungen und beraten Sie diesbezüglich. Die Angebote und Preise von STARTUPS.CH finden Sie unter www.startups.ch. Sie können gerne zunächst eine unverbindliche Offerte für Ihre Firmengründung in der Schweiz berechnen, bevor Sie den definitiven Auftrag erteilen.
» Online Firma gründen » Unser Angebot
Guten Tag,
wir sind Mitglieder eines Forum für Wohnmobilisten mit Sitz in der Schweiz und möchten gemeinsam ein Grundstück in Frankreich erwerben. Die Gesellschaftsform “GmbH” erscheint uns derzeit dafür die sinnvollste zu sein da jeder Teilhaber nur mit seinem Einsatz haftet. 2 Fragen dazu: Sehen Sie das auch so und: Kann das Stammkapital von 20’000 Franken dazu verwendet werden um das Grundstück zu finanzieren? Kann das Stammkapital aus einem Sachwert bestehen?
Besten Dank und freundliche Grüsse
Guten Tag
Welche Rechtsform sich eignet, bedarf einer genaueren Anlayse. Am besten kommen Sie bei STARTUPS.CH für ein Beratungsgespräch vorbei. Sie können sich hier anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern. Beides ist möglich. Bei Sacheinlagen beachten Sie bitte die entsprechenden Schutzvorschriften (vgl. dazu Blog-Einträge unter der Kategorie Sacheinlage & Sachübernahme).
Freundliche Grüsse
Guten Tag
Ist es möglich eine Einzelfirma zu gründen, mit dauerhaftem Wohnsitz in Asien welche Dienstleistungen (via Remote) in der Schweiz erbringt (ca. 25000.00 CHF pro) und müsste man Sozialabgaben entrichten.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
J.W.
Guten Tag
Grundsätzlich ist die Gründung möglich, Sie müssen aber eine weitere Person eintragen lassen, die in der Schweiz wohnhaft (und für die Firma zeichnungsberechtigt) ist. Sozialabgaben müssten Sie zahlen.
Mit freundlichen Grüssen
Walter Regli
Guten Tag
Wie sieht das aus, kann man auch von den Vergünstigungen profitieren, wenn die Produkte (im Beispiel PostFinance und Sunrise Mobile) bereits bezogen wurde als Einzelfirma ohne Handelsregistereintrag und man jetzt offiziell eine GmbH gründen möchte?
Freundliche Grüsse und besten Dank für die Unterstützung
Christoph S. Ackermann
Sehr geehrter Herr Ackermann
Wir können dies gerne im konkreten Fall mit den Partnern für Sie abklären.
Mit freundlichen Grüssen
Walter Regli
Sehr geehrte Damen und Herren
Ist es möglich – wie in Deutschland – in der Schweiz eine gemeinnützige GmbH zu gründen oder eine Unternehmensform, die ähnlich gelagert ist.
Mit freundlichen Grüssen
Volker Jäger
Sehr geehrter Herr Jäger
Sie können den Zweck der Gesellschaft auf eine gemeinnützige Tätigkeit auslegen. Ob dies mit der gemeinnützigen GmbH in Deutschland vergleichbar ist, kann ich Ihnen aber nicht sagen.
Mit freundlichen Grüssen
Walter Regli
Ich arbeite im Nebenjob in einer Selbständigen Tätigkeit. Nun will ich diese Tätigkeit ausweiten aber weiterhin im meinem Hauptberuf als Angestellter vorerst weiterarbeiten.
Wenn ich nun im Rahmen der Expansion eine GmbH gründe, gilt das dann als Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit und berechtigt z.B. Säule 3a zu beziehen?
Liebe Grüsse
Roger
Lieber Roger
Die Gründung einer GmbH berechtigt nicht zum Bezug der Pensionskasse oder der 3. Säule!
Wenn dies gewünscht ist, dass muss die jetztige Stelle gekündigt werden und Du musst Dich als “selbständig Erwerbender im Haupterwerb” bei der AHV melden. Erst mit der Bestätigung der AHV als “selbständig Erwerbender im Haupterwerb” kann man die Pensionskasse oder die 3. Säule beziehen.
Das wird übrigens von vielne Jungunternehmern falsch gemacht; gut dass Du Dich vorher informiert hast!
Gruss
Michele Blasucci
lic.iur.HSG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte meine Einzelunternehmung in eine GmbH umwandeln. Die Umwandlung soll zum 1.1.2012 stattfinden. Das Vermögen der Einzelfirma soll in die GmbH übergehen. Hierfür bedarf es einer Umwandlungsbilanz, mit Stichtag 31.12. Aufgrund fehlender Unterlagen, Kontoauszüge, Rechnungen etc. verzögert sich allerdings das Erstellen der Bilanz. Diese muss ja auch noch von einem Revisor geprüft und notariell beglaubigt werden. Gibt es hier eine spezielle Regelung, die es mir erlaubt bereits ab dem 1.1. Geschäfte im Namen der GmbH zu tätigen, obwohl hier noch keine Übergangsbilanz vorliegt? Wie sind generell die Regelungen zwischen Zeitpunkt Umwandlungsbilanz und Zeitpunkt Start GmbH?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
Beste Grüße
Steffen Rudigier
Die GmbH, die ich gründen möchte, wird einen Reingewinn von nur ca. CHF 40’000 pro Jahr machen.
Ich werde alleinige Inhaber und Geschäftsführer sein. Ist es zulässig den Lohn als Geschäftsführer auf monatlich CHF 1’800 zu fixieren und der nicht durch Lohnzahlungen verbrauchte Gewinn an mich als Inhaber auszuzahlen und dadurch ein Gehalt (CHF 1’800/Mt) unter die BVG-Eintrittsschwelle von CHF 20’880 zu erlangen?
Hallo Steffen
Ja, das grundsätzlich möglich. Dies kann in einer Anfangsphase gut so gemacht werden.
Irgendwann (wenn der Gewinn dann höher ist) solltest Du aber schon auch damit beginnen eine Pensionskasse für die Pension aufzubauen. Je früher man damit anfängt, desto mehr ist dann mit 65 Jahren drin. Sehr empehlenswert sind übrigens die Pensionskassendienstleistungen der AXA-Winterthur; sehr variabel und sind immer bei den Bewertung der Rendite vorne dabei.
Gruss, Michele
Kann ein deutscher Inhaber einer schweizer gmbh (mit hauptsitz in der schweiz mit schweizer geschäftsführer) in einer deutschen “zweigniederlassung” seiner schweizer gmbh arbeiten? Kann diese dann auch unter einer deutschen adresse arbeiten bzw. akquisearbeiten tätigen?
Wie sähe die Aussendarstellung bzw. Firmierung in D aus?
LG
Marius
Hallo Herr Rüdiger
Sie müssen zuerst abwarten, bis die GmbH eingetragen ist (die Umwandlung also vollzogen ist). Erst danach können Sie die als GmbH auftreten.
In der Regel dauert das bei perfekt getimten Umwandlungen ca. 1 Monat; als auf den Anfang Februar oder Mitte Februar. Man kann dann aber diesen Monat selbstverständlich als GmbH abrechnen bzw. in die Buchhaltung der GmbH nehmen.
Gruss, M.Blasuci
Sehr geehrter Herr Regli
Bin zur Zeit als Angestellter in einem Unternehmen tätig (100 % und will gerne bleiben) und möchte nebenbei eine GmbH gründen.
Fragen:
1. Kann ich parallel als Angestellter in einem Unternehmen (100 %) und in einem anderem (GmbH) Gesellschafter und Geschäftsführer sein?
2. Muss ich meinen Vorgesetzte vorab darüber informiere, bzw. von ihm der diesbezüglichen Genehmigung beantragen.
3. Wie wirkt sich das auf Renten-, Krankenversicherung aus? Kann ich weiterhin als Angestellter versichert bleiben?
4. Wie wirkt sich das auf meine private Steuererklärung aus? Soll ich mir lieber ein Gehalt zahlen oder am Jahresende eine Gewinnausschüttung erlauben?
Guten Tag
Zu den Fragen 1. und 2. vgl. Sie bitte unseren Blog-Eintrag.
3. Als Angestellter ist weiterhin Ihr Arbeitgeber für die Zahlung von AHV- und BVG-Beiträgen verantwortlich. Welche Versicherungen Sie für Ihre eigene Firma abschliessen müssen, hängt vom Einzelfall ab. Bitte vgl. Sie dazu die entsprechenden Blogeinträge unter den Kategorien “Steuern & Sozialversicherungen” und “Versicherungen”.
4. Auch dies kann nicht pauschal beantwortet werden. Sofern das Gehalt am Jahresende als Dividende ausbezahlt wird, findet eine wirtschaftliche Doppelbelastung statt, denn zunächst hat das Unternehmen dafür Gewinnsteuern zu zahlen und danach noch der Begünstigte die Einkommenssteuer.
Freundliche Grüsse
Um Ihre Fragen beantworten zu können müsste ich Ihren Arbeitsvertrag einsehen können. In der Regel ist es aber ratsam mit offenen Karten zu spielen und Ihren Vorgesetzten zu informieren.
Da Sie auch in “Ihrer” GmbH Angestellter wären, müssten Sie sich dort ebenfalls normal anstellen lassen.
Ob Sie Lohn oder Dividenden ausschütten sollen kann nicht pauschal beantwortet werden. Hier muss Ihre ganze finanzielle Situation betrachtet werden um Steueroptimierung machen zu können.
Kommen Sie doch in eine Beratung zu uns dann können wir Ihren Fall genauer unter die Lupe nehmen. Zudem haben wir ein breites Netz an Treuhändern, welche Ihnen bzgl. den Steuerfragen sicherlich weiterhelfen können.
MIt freundlichen Grüssen
Walter Regli
sehr geeehrter herr regli,
ich bin österreicher und habe seit juli2009 die b bewilligung in der
schweiz.ich habe hier eine einzelfirma. ist es möglich eine gmbh
im kanton thurgau zu gründen und in österreich zu wohnen?
mfg
gerhard witz
Guten Tag
ich bin nicht Angestellt. Nun möchte ich als Freelancer arbeiten.
Kann ich das 3a Konto für das Stammkapital (20’000) verwenden?
Wo fallen Steuern an wenn ich mit meiner Schweizer Gmbh im Ausland arbeite.
Kann ich ausser dem Lohn auch sonst Geld von meiner Gmbh brauchen.
Freundliche Grüsse
Guten Tag Herr Utzinger
1. Das 3a Konto können Sie nur beziehen, wenn Sie eine Einzelfirma oder eine Kollektivgesellschaft gründen. Dazu müssen Sie unter anderem beweisen, dass Sie mindestens 3 Kunden haben (mittels drei verschiedenen Rechnungen)
2. Nachdem Sie die Einzelfirma/Kollektivgesellschaft gegründet haben, können Sie diese allerdings in eine GmbH umwandeln.
3. Dieses Geld können Sie dann für geschäftsmässig bedingte Auslagen verwenden (also nicht nur Lohn).
4. Steuern fallen am Ort des Firmensitzes (also in der Schweiz) an.
Für weitere Fragen oder für Ihre Firmengründung stehen wir von http://www.startups.ch gerne zur Verfügung.
Hallo,
ich habe eine GmbH nach tschechischem Recht (also s.r.o) und würde gerne mit der Firma in die Schweiz übersiedeln. Selber in der Schweiz leben will ich nicht zwingend. Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Guten Tag
Bitte vergleichen Sie dazu unseren Blog-Eintrag.
Freundliche Grüsse
Ich möchte gerne einer Person einen Laden vermieten auf 10 Jahre. Wenn wir einen Vertrag haben und er kann seinen Leistungen nicht nachkommen, erhalte ich nur die Miete bis das Kapital, das auf der GmbH ist, verbraucht ist?
Guten Tag
Wer die Miete bezahlen muss (GmbH oder die betreffende natürliche Person), hängt davon ab, mit wem Sie den Mietvertrag abschliessen. Falls die GmbH Mieterin ist, haftet für den Mietzins grundsätzlich nur deren Gesellschaftskapital. Bei einer natürlichen Person besteht dagegen unbeschränkte Haftung mit dem persönlichen Vermögen.
Freundliche Grüsse
Hallo,
Ich würde gerne eine GmbH gründen. Ich als (Inhaber) würde allerdings nicht bei der GmbH arbeiten, sondern 2Angestellte. Ich arbeite 100% bei einer anderen Firma und würde von dieser GmbH keinen lohn beziehen (ca nach 1Jahr der Geschäftsgründung, würde ich mich dann dort auch anstellen). Geht das überhaupt, Inhaber aber nicht Angestellter zu sein? Wie würde das dann grob mit den Steuern rsp Sozi-Versicherungen laufen?
Beste Grüsse
Thomas Müller
Guten Tag
Sie können selbstverständlich eine GmbH gründen ohne Angestellter zu sein. Jedoch braucht die GmbH zwingend einen Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung und Wohnsitz in der Schweiz. Diese Funktion können Sie selber übernehmen bzw. haben Sie ohne Delegation bereits von Gesetzes wegen inne. Auch können Sie jederzeit mit der GmbH einen Arbeitsvertrag abschliessen, falls Sie sich anstellen lassen wollen (dies unabhängig davon, ob Sie Inhaber sind oder nicht).
Die GmbH bezahlt Kapital- und Gewinnsteuern, ggf. Mehrwertsteuern. Desweiteren muss die GmbH die Sozialversicherungsbeiträge Ihrer Mitarbeiter bezahlen (AHV-Beiträge etc.). Für weitere Informationen vgl. Blog-Einträge unter der Kategorie “Steuern- und Sozialversicherungen” resp. Versicherungen.
Freundliche Grüsse
hallo zäme ,ich möchti gern mich selbständig mache,e chlini putz firma,ich han scho jahre lang erfahrig im putze,aber weiss nöt wie afange !muesi ide neu banke ,oder büro go fröge ?lgoder was?
Guten Tag
Am besten kommen Sie für ein Beratungsgespräch bei STARTUPS.CH vorbei. Um zum Kontaktformular zu gelangen, klicken Sie bitte hier.
Freundliche Grüsse
OK !ICH HAN KÖRT ICH SÖLL BIM CREDIT SUISS GA ,ES SEG DIE BESTE VO ALNE ,ISCH DAS WAR?DRUM CHANI MICH NÖT ENDSCEIDEN,WOHI ,ICH SÖT SO SCHNELL WIE MÖGLICH EN TERMIN MACHE, MUESI BI IHNE ZERST ALÜTE?
Guten Tag
Über Dienstleistungen anderer Anbieter kann ich keine Aussagen machen. Sie können Ihre aber Firma jederzeit schnell und einfach über STARTUPS.CH gründen. Gleichzeitig können Sie unsere Partnerangebote nutzen und damit von tieferen Gründungskosten profitieren. Bei Fragen können Sie sich auch telefonisch mit uns in Verbindung setzen: 052 269 30 80
Freundliche Grüsse
Sehr interessaner Blog mit vielen hilfreichen Kommentaren, auch wenn die gründung in Deutschland sicherlich anders abläuft. Weiter so!
GUTEN ABEN,WIE VIEL BRAUCHT MANN EIGEN KAPITAL ,FÜR EIN 50BIS 80 QUATRATMETTER KAFFETERIA?GMBH.ODER FÜR EIN KLEINE PUTZ FIRMA?DANKE
Guten Tag
Das hängt ab von den konkreten Umständen. Wenn Sie eine GmbH gründen wollen, brauchen Sie ein Startkapital von mindestens CHF 20’000. Wollen Sie eine Einzelfirma gründen, brauchen Sie von Gesetzes wegen kein Startkapital, es empfiehlt sich aber mind. CHF 1000 auf der Seite zu haben für anfallende Kosten.
Freundliche Grüsse
Hallo.
Gibt es in der Schweiz eine Alternative analog zur deutschen gGmbH?
Wir würden gerne als Hilfswerk, e. V. in D, eine CH-Institution gründen, die Kapitalanteile internationaler Gesellschaften hält. Gibt es eine derartige Gesellschaftsform, bzw ist da in CH was in Vorbereitung?
Wir wollen beispielsweise in Ruanda oder Moldawien Kapital so investieren, dass das Umfeld einer Zielgruppe Ihre Kinder nicht in die Prostitution geben oder als Kindersoldaten verkaufen, sondern Versorgung erhalten.
Wäre Bern als Standort dafür genauso geeignet wie jeder andere kantonale Ort?
Guten Tag
Es gibt die schweizerische GmbH, die mehr oder weniger ähnlich sein dürfte. Sie können mit der Schweizer-GmbH auch einen nichtwirtschaflichen Zweck bzw. einen ideelen Zweck verfolgen, was auf ihr Vorhaben zutreffen dürfte. Aus steuerrechtlicher Sicht sind insbesondere Kantone der Innerschweiz günstig.
Freundliche Grüsse
Schoene Gruesse aus den USA! Kurze Frage: kann einer der Gesellschafter einer Schweizer GmbH eine nicht-Schweizer GmbH sein? Vielen Dank, Stefan M
Guten Tag
Das ist kein Problem! Wir brauchen dann einfach einen apostillierten Handelsregisterauszug der nicht-Schweizer GmbH, um die Zeichnungsberechtigungen bei dieser nachweisen zu können.
Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.
Unter STARTUPS.TV finden Sie verschiedene Filmbeiträge von Firmengründern und Jungunternehmern mit wertvollen Tipps und Tricks zur Selbständigkeit.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Frage zur Gründung der GmbH: Laut Infos braucht es dazu nur ein Domizil in der Schweiz, keinen Wohnsitz. Was genau bedeutet das? Ich unterliege als eigentlich Grenzgänger der 60-Tage-Regelung, ich kehre also an mehr als 60 Tage im Jahr nicht an meinen Heimatort zurück (der in Deutschland liegt). So habe ich auch eine Wohnung an meinem Arbeitsplatz in der Schweiz. Besteuert werde ich daher auch weiterhin in der Schweiz. Kann ich so auch eine Einzelfirma/GmbH gründen mit dem Wohnsitz in der Schweiz?
Guten Tag
Bei der Einzelfirma ist es in gewissen Kantonen so, dass Sie nur ein Domizil in der Schweiz benötigen. Bei der GmbH brauchen Sie aber zusätzlich einen Geschäftsführer mit Wohnsitz Schweiz und einer Zeichnungsberechtigung. Hierfür genügt aber in der Regel die Grenzgängerbewilligung.
Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.
Unter STARTUPS.TV finden Sie verschiedene Filmbeiträge von Firmengründern und Jungunternehmern mit wertvollen Tipps und Tricks zur Selbständigkeit.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten Abend Herr Regli,
in welchen Kantonen ist das denn der Fall? Bern, Zürich?
Danke und Gruess
Toe Woods
Guten Tag Herr Toe Woods
Sowohl in Bern als auch in Zürich benötigt nur die Einzelfirma ein Domizil in der Schweiz. Sie persönlich müssen nicht in der Schweiz wohnhaft sein.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten Tag
Wir besitzen eine GmbH im Kanto AG, nun möchten wir die gleiche Dienstleistung auch im Kanton LU anbieten, d.h. ein Büro eröffenen. Brauchen wir nun einen neue GmbH, oder Handelsregistereintrag im Kt. LU oder können wir nur ein Büro suchen und alles über die bestehende GmbH abwickeln?
Besten Dank für die Antwort.
m.iljazovic
Guten Tag
Sie können problemlos auch im Kanton Luzern ein Büro eröffnen. Am besten tragen Sie im Handelsregister eine Zweigniederlassung der GmbH im Kanton Luzern ein.
Wir von STARTUPS helfen Ihnen dabei sehr gerne weiter!
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten Tag
Ich möchte gerne ein Restaurant im Kanton St. Gallen eröffnen. Was muss ich dazu (nebst dem Wirtepatent) noch beachten? Also für das Wirtepatent hab ich mich schon angemeldet.
Freundliche Grüsse
Guten Tag
Sie brauchen noch eine geeignete Rechtsform! Sie können das Restaurant als Personengesellschaft (Einzelfirma/ Kollektivgesellschaft) oder als Kapitalgesellschaft (GmbH/ AG) führen. Falls Sie noch nicht wissen, mit welcher Rechtsform Sie das Restaurant führen möchten, kommen Sie am besten in eine kurze Beratung zu uns.
Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.
Unter STARTUPS.TV finden Sie verschiedene Filmbeiträge von Firmengründern und Jungunternehmern mit wertvollen Tipps und Tricks zur Selbständigkeit.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Seit knapp einem Jahrzehnt besteht unser Verein der dazu da ist, Events zu organisieren. In den knapp 10 Jahren haben wir uns ein ansehliches Inventar an Geräten (Sound & Lichttechnik) angeeignet. Grundsätzlich wollen wir diese Technik jetzt auch vermieten, und stellen uns die Frage, ab wann es sinnvoll wäre, dafür eine seperate GmbH zu gründen. Einen Umsatz von Fr. 100`000 im Jahr werden wir mit Sicherheit in den nächsten 2 Jahren nicht erreichen.
Gruss
B. Ita
Guten Tag
Dies ist etwas schwierig pauschal zu beantworten, da es auf verschiedene Umstände darauf ankommt. Am besten kommen Sie in eine Beratung zu uns, dann können Sie Ihr Vorhaben genau darlegen und wir können für Sie die geeignetste Rechtsform bestimmen. Über den link sehen Sie alle unsere Standorte und können am dem für Sie passendsten Ort eine Beratung vereinbaren bzw. das Kontaktformular ausfüllen, damit sich der Berater direkt bei Ihnen melden kann.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Hallo,
ich möchte eine schweizer GmbH gründen und dann auch in der Schweiz wohnen (bin aus Stuttgart/ Deutscher Pass).
Hierzu habe ich folgende Fragen:
– Sobald die GmbH besteht (also auch im Handelsregister eingetragen ist) habe ich dann eine bestimmte Form der Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz ?
– Kann die GmbH auch auf eine normale Wohnung in der Schweiz (kein Publikumsverkehr) angemeldet werden ?
– Kann die GmbH mit nur einer Person gegründet werden. (also Ich)
– Ich möchte mit Fahrzeugen handeln auch Import Export, gibt es hierfür eine bestimmte Erlaubnis die benötigt wird ?
Über Ihre Antworten würde ich mich sehr freuen !
Gruß Pierre
Guten Tag
– Sie müssen eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung beantragen. Als Deutscher Staatsbürger sollten Sie aber problemlos die B-Bewilligung erhalten. Für die Arbeitsbewilligung müssen Sie einen Arbeitsvertrag einreichen. Am besten nehmen Sie vorab mit den zuständigen Ämtern (Amt für Migration sowie Amt für Wirtschaft und Arbeit) Kontakt auf.
– Ja, die GmbH kann ihr Domizil in einer “normalen” Wohnung haben.
– ja, die GmbH kann aus nur einer Person bestehen.
– Nein, Fahrzeug Import und Export benötigt keine bestimmte Erlaubnis.
Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.
Unter STARTUPS.TV finden Sie verschiedene Filmbeiträge von Firmengründern und Jungunternehmern mit wertvollen Tipps und Tricks zur Selbständigkeit.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Hallo,
Ich möchte eine GmbH gründen das Personal befindet sich jedoch im Ausland. Wie sieht es hier aus mit den Sozialversicherungsabgaben etc.
Können Sie mir hier weiterhelfen? Besten Dank.
Gruss
Adi
Guten Tag
Hier kommt es darauf an, wer schlussendlich wo welche Arbeit erledigt. Sie finden die Informationen unter folgendem Link: Sozialversicherungsabgaben.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten Tag
Ich möchte mit meinem Kollegen zusammen eine GmbH gründen. Wir möchten beide als Geschäftsführer mit Einzelunterschrift im HR registriert werden. Wir möchten beide zu gleichen Teilen und mit gleichen Rechten an der GmbH beteiligt sein. Nun müssten wir ja eine dritte Person bei der Gründung angeben, die den Vorsitz der Geschäftsführung hat. Kann dies irgendwie umgangen werden? Kann man die dritte Person (Vorsitzender der Geschäftsführung) umgehend nach der Gründung aus dem HR streichen lassen? Oder muss diese dann ersetzt werden?
Danke für eine Antwort!
Freundliche Grüsse
Roger E.
Guten Tag
Sie können die GmbH auch zu zweit gründen. Sie brauchen NICHT zwingende eine dritte Person! Einer von Ihnen MUSS aber den Vorsitz der Geschäftsführung übernehmen.
Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.
Unter STARTUPS.TV finden Sie verschiedene Filmbeiträge von Firmengründern und Jungunternehmern mit wertvollen Tipps und Tricks zur Selbständigkeit.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Ich bin Holländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Italien.Ich möchte in der Schweiz eine Firma gründen die Kuresen organisiert europaweit.
Was sind meine möglichkeiten.
Sehr geehrter Herr Schmitz
Wenn Sie eine Einzelfirma gründen möchten, so gibt es Kantane in denen Sie dies vom Ausland aus machen können. D.h. im Kanton Zürich könnten Sie dies z. B. mit Wohnsitz im Ausland in der Schweiz anmelden. Sie bräuchten einzig ein Domizil für die Einzelfirma in der Schweiz.
Bei einer Kapitalgesellschaft benötigen Sie mind. einen Geschäftsführer/ Vewaltungsrat mit einen Schweizer Wohnsitz und einer Zeichnungsberechtigung sowei ein Domizil für die Gesellschaft in der Schweiz. Sollten Sie dies nicht haben, so haben wir eine Partnerfirma, die diese Dienstleistungen anbietet. Merh dazu finden Sie unter folgendem link.
Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.
Unter STARTUPS.TV finden Sie verschiedene Filmbeiträge von Firmengründern und Jungunternehmern mit wertvollen Tipps und Tricks zur Selbständigkeit.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten Tag
Wir überlegen uns, eine GmbH in der Schweiz zu gründen mit einer Zweigniederlassung in Deutschland. Handelt es sich dabei “nur” um einen Eintrag im Handelsregister (bereits bei der Gründung der GmbH möglich) oder wie wird eine Zweigniederlassung in DE gegründet?
Vielen Dank und freundliche Grüsse
Guten Tag
Die Zweigniederlassung müssen Sie nach dem Eintrag der Schweizer GmbH in Deutschland anmelden. Die ausländische Zweigniederlassung wird aber in der Schweiz nicht eingetragen.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Hallo,
Ich möchte eine GmbH günden. Mir wurde einmal gesagt, dass ich die 20’000 CHF nur vorweisen muss, diese aber nicht zwingend auf einem Sperrkonto hinterlegen muss. Also für mich klag das so als könne man direckt mit 20’000 CHF beim Notariat vorbei gehen. Entspricht dies wirklich der Wahrheit?
LG
Guten Tag
Leider nein. Sie müssen die CHF 20’000.- auf einem Sperrkonto einer Schweizer Bank hinterlegen. Diese sind dann gesperrt, bis Sie die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen und das Geschäftskonto eröffnet haben. Anschliessend wird das Kapital auf das Geschäftskonto überwiesen und steht der Gesellschaft zur Verfügung.
Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.
Unter STARTUPS.TV finden Sie verschiedene Filmbeiträge von Firmengründern und Jungunternehmern mit wertvollen Tipps und Tricks zur Selbständigkeit.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten Tag,
Für die Gründung einer GmbH sind ja sfr 20.000,– notwendig. Davon müssen ja 50 % sofort verfügbar sein. ist es richtig, dass man diese 50 % auch in Form von Sachwerten einbringen kann?
lg.
Guten Tag Herr Haas
Dies war vor 2008 so. Heute muss 100% des Stammkapitals (bei der Gründung einer GmbH) einbezahlt werden. Sie können aber einen Teil oder auch alles in der Form von Sachwerten einbringen.
Wir helfen Ihnen gerne mit der Gründung (ob mit Sachwerten oder ohne) weiter.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten Tag
Ich möchte eine inaktive Gesellschaften (GmbH) übernehmen und so den Schritt von der Einzelfirma zur GmbH machen. Wie sieht es bei einer Übernahme mit dem Stammkapital und weiteren Kosten aus?
Freundlicher Grüsse
A. Wyss
Sehr geehrte Frau Wyss
Bei der Übernahme eines Gesellschaftsmantels bestehen einige Risiken. Bitte beachten Sie vor allem die finanzielle Lage (offenen Schulden, Forderungen Dritter,…sonstige Altlaster) der zu übernehmenden GmbH. Den Preis für die Stammanteile können Sie mit dem Verkäufer ausmachen, wobei eine vorgängige Unternehmensbewertung durchaus sinnvoll sein kann.
Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.
Unter STARTUPS.TV finden Sie verschiedene Filmbeiträge von Firmengründern und Jungunternehmern mit wertvollen Tipps und Tricks zur Selbständigkeit.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Möchte in Italien ein Online-Portal mit Reiseangebote für den italienische Markt starten. Für dies benötige ich eine italienische MwSt.-Nummer. Meine Frage: kann ich eine Firma in der Schweiz gründen und dann einen Firmensitz in Italien aufbauen ohne eine Firma dort zu gründen?
Besten Dank
R. Thomann
Guten Tag
Leider kennen wir uns mit dem italienischen Gesellschaftsrecht zu wenig aus. Ich bin aber der Meinung, dass Sie in Italien (analog zur Schweiz) eine Zweigniederlassung eröffnen können. D.h. der Sitz der Gesellschaft würde somit in der Schweiz bleiben.
Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.
Unter STARTUPS.TV finden Sie verschiedene Filmbeiträge von Firmengründern und Jungunternehmern mit wertvollen Tipps und Tricks zur Selbständigkeit.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Hallo
Ich Möchte eine kleine Transport Firma Starten Transport Mittel ist schon bereit
wie muss ich da vorgehen muss ich das schon von anfang an anmelden und wie was wo ?
Wird das schwirigkeiten geben wen ich mir Transportafträge suche das sie nachfragen ob die Transport firma angemeldet ist ?
Sind das viele Kosten die auf mich zukommen ?
Vielen Dank
Guten Tag
Je nach gewählter Rechtsform müssen Sie sich bei verschiedenen Stellen anmelden. Am besten melden Sie sich bei einer unserer Vertretung für eine Beratung um zu sehen, welche Form am besten für Sie ist.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten Tag,
ich habe Privatinsolvenz angemeldet, möchte aber eine Firma neu gründen (GmbH). Ist es möglich in der Schweiz eine Firma zu gründen, ohne das deutsche Gläubiger den Gewinn pfänden können oder Eingriff nehmen können auf die neue Firma. Welche Möglichkeiten bieten sich hier an?
Für eine Anwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Guten Tag
Bitte klären Sie diese Frage direkt mit einem deutschen Steuerberater.
Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.
Unter STARTUPS.TV finden Sie verschiedene Filmbeiträge von Firmengründern und Jungunternehmern mit wertvollen Tipps und Tricks zur Selbständigkeit.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Ich möchte eine GmbH gründen, rechne aber im ersten Jahr eher mit einem kleinen Gewinn, evtl. sogar mit einem Verlust. Dazu bin ich noch bei einer anderen Firma angestellt.
Bei der GmbH möchte ich mit Sozialversicherungen am Anfang sparen. Darf ich als Geschäftsführer (bin der einzige Gesellschafter) ohne Lohn die Firma führen?
Ich kann mir vorstellen, dass ich auch keinen Arbeitsvertrag abschliesse, sondern mich selbst als Geschäftsführer (ohne Lohn, nur zum Unterzeichnen der Dokumente) ernenne.
Geht diese Variante?
Falls das nicht geht und ich soll die AHV-Beiträge vom Lohn entrichten, wie hoch darf der Mindestlohn in meinem Fall sein – 300 p.M.?
Besten Dank!
Guten Tag
Sie können als Geschäftsführer tätig sein, und sich kein Lohn und somit auch keine Sozialabgaben auszahlen solange Sie die minimale Beitragspflicht über die andere Anstellung erfüllen.
Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.
Unter STARTUPS.TV finden Sie verschiedene Filmbeiträge von Firmengründern und Jungunternehmern mit wertvollen Tipps und Tricks zur Selbständigkeit.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Hallo
Zur Gründung einer GmbH muss das Startkapital von 20’000.- erbracht werden. Wie werden Sachwerte drin eingerechent. Wird der Beschaffungs-, Markt- oder Zeitwert in die Startsummer eingerechnet?
Gruss
Mathias
Guten Tag
Wenn Sie mit Sacheinlagen gründen möchten, dann muss ein Revisor die Einlagen auf deren Wert prüfen. Die Bewertung kommt etwas auf den Gegenstand an. Bei neuwertigen Produkten wird in der Regel der aktuelle Beschaffungswert berechnet. Bei gebrauchten Produkten wird häufig der aktuelle Marktwert berechnet.
Falls Sie mit Sacheinlagen gründen möchten, beraten wir Sie gerne auch in dieser Hinsicht. Wir kennen auch Revisionsgesellschaften, die die Prüfungsbstätigung vornehmen können.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten Morgen
Ist es in der Schweiz auch möglich die Einlage nach drei Monaten wieder zu entnehmen?
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag
Das Kapital gehört nach der Gründung der Gesellschaft. Dieses darf für Geschäftszwecke frei benutzt werden (Ausnahmen gemäss Stampa-Erklärung). Für private Zwecke darf das Kapital aber nicht mehr entwendet werden.
Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.
Unter STARTUPS.TV finden Sie verschiedene Filmbeiträge von Firmengründern und Jungunternehmern mit wertvollen Tipps und Tricks zur Selbständigkeit.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten Tag,
ich bin Teilhaber einer GmbH und möchte neu einen Onlineshop betreiben, der nicht verwandte Produkte vertreibt. Dieser Onlineshop soll zu 100% zu der GmbH gehören (da die GmbH haften soll). Jedoch bleiben die andere Sparte bestehen.
Was gibt es für Möglichkeiten dies umzusetzen? Wie resp. wo muss ich dies eintragen? Der Onlineshop soll der GmbH gehören, jedoch selbst nicht eine GmbH sein (falls möglich).
beste Grüsse
Guten Tag
Sie können den Onlineshop über eine separate Marke laufen lassen, wobei die Marke der GmbH gehört. STARTUPS.CH ist Ihnen bei der Markenregistrierung sehr gerne behilflich.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten Tag
mein Mann, Ausländer mit Bewilligung B, zurzeit ohne festen Job, bekommt immer wieder Anfragen für Handwerksausführungen von Privat und Kleinunternehmen. Die Aufträge scheitern in der Regel, weil der ganze Aufwand mit Anmeldung und Abrechnung zu gross scheint und man nicht das Risiko von Schwarzarbeit eingehen möchte.
Frage: kann mein Mann sich für solche Aufträge selbständig machen und somit selber abrechnen und wenn ja, wie muss er vorgehen, wo muss er sich anmelden.
Freundliche Grüsse
U.Pérez
Guten Tag
Wenn Ihr Mann eine Einzelfirma gründet, dann ist er auf die Selbständigkeitserklärung der Ausgleichskasse angewiesen. Um diese zu bekommen muss er bei der Gründung beweisen, dass er die Tätigkeit im Haupterwerb ausführt und mind. drei verschiedene Kunden hat. Es darf kein Abhängigkeitsverhältnis vorliegen und Ihr Mann muss das Geschäftsrisiko selber tragen.
Wenn Ihr Manne eine Kapitalgesellschaft (GmbH/ AG) gründet, spielt es keine Rolle wie viele Kunden er hat. Mit einer Kapitalgesellschaft kann er direkt Aufträge eingehen. Er ist dann selber Angestellter seiner eigenen GmbH/ AG.
Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.
Unter STARTUPS.TV finden Sie verschiedene Filmbeiträge von Firmengründern und Jungunternehmern mit wertvollen Tipps und Tricks zur Selbständigkeit.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Gruezi Herr Regli,
Danke für Ihre tolle weil höchst informative Website!
Ich habe folgende Fragen:
Kann ich als Deutscher ohne Wohnsitz in der Schweiz eine bereits bestehende GmbH zu 100% erwerben? Mein geplanter GF ist Deutscher mit Schweizer Wohnsitz.
Welche Kosten fallen bei einem Kauf an Notargebühren etc. circa an?
Wielange dauert die Umschreibung etwa (im Kanton Graubünden)?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
Peter Miller
Sehr geehrter Herr Miller
Ja, Sie können problemlos zu 100% Inhaber einer GmbH in der Schweiz sein. Wichtig ist nur, dass Sie einen GF mit Wohnsitz in der Schweiz und Zeichnungsberechtigung haben.
Die Kosten hangen stark davon ab, was Sie alles ändern möchten. Sollen die Statuten (Sitz, Firmenbezeichnung, Zweck, …) auch geändert werden? Bei der Mutation bzw. Statutenänderung der GmbH sind wir Ihnen gerne behilflich.
Eine Statutenänderung dauert in der Regel ca. 2 – 4 Wochen.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten Tag,
ich bin alleiniger Gesellschafter einer GmbH, nun werde ich ev. wieder in eine Festanstellung bei einer anderen Firma wechseln. Die GmbH möchte ich aber in Absprache mit meinem zukünftigen Arbeitgeber stehen lassen und im Nebenerwerb weiter betreiben. Die Frage stellt sich nun:
– muss bei der MwSt abmelden?
– kann ich mir immer noch einen Lohn auszahlen (sofern was vorhanden ist:-)
– andere Punkte welche zu beachten sind?
Freundliche Grüsse
Als Dozent von Existenzgründerseminaren in Deutschland (Berlin) scheint mir nur kurz angemerkt zu sein. Die schweizer GmbH hat in Deutschland große Konkurrenz; die deutsche Unternehmergesellschaft (kurz: UG). Diese der Limited nachempfundene rechtsform mit dem geringen Startkapital (daher auch 1-€-GmbH) dürfte da fast konkurrenzlos sein, solange das miese Image nicht wäre…
Übrigens: sehr interressanter Blog, viele lesenswerte Kommentare!
Guten Tag
Ich bin eine Thailänderin, ich wohne in die Schweiz (Zürich) besitze Niederlassung C und ich möchte eine GmbH gründen und Offnen eine kleine Restaurant in Zürich, Darf ich mit Niederlassung C das realisieren ?, Brauche eine Wirtepatent ?
Freundliche Grüsse
Uraiwan
Guten Tag
Mit der Niederlassung C können Sie problemlos eine GmbH gründen.
In Zürich benötigen Sie kein Wirtepatent.
Es würde uns freuen, Sie bei der Gründung zu begleiten.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Wohnung in GmbH einbringen
Hallo. Wir besitzen eine Wohnung im Kanton Zürich. Es lastet eine Bank-Hypothek auf der Wohnung, welche auch als Grundschuld im Grundbuch eingetragen ist. Insgesamt ist die Belehnung der Wohnung derzeit ca. 80%. Desweiteren ist die Wohnung seit einem knappen Jahr vermietet. Mietvertrag, Hypothek sowie sämtliche Verwaltungsverträge lauten auf uns.
Können wir die Wohnung als Stammkapital fuer die Gründung einer GmbH einbringen, welche uns zu 100% gehören würde? Welcher Aufwand und welche Kosten wären in diesem Fall mit der GmbH-Gründung verbunden? Müssen Anpassungen zur Mietbeziehung, Hypothek, Grundbucheintrag, usw. vorgenommen werden?
Ziel ist es die Gewinne in der GmbH anfallen zu lassen (statt bei uns) und erst später (in mehreren Jahren) zu entnehmen. Ist dies so möglich?
Vielen Dank!
Guten Tag
Grundsätzlich ist es möglich, die Kosten kann ich Ihnen aber nicht sagen, da diese vom Wert der Immobilie abhängen. Zu zahlen haben Sie vor allem die Grundstückgewinnsteuer, Handänderungssteuer, Revisionsstelle für die Prüfungsbestätigung und den Notar. Sowohl die Mietverträge als auch der Hypothekvertrag muss hierfür angepasst werden. Vor allem letzteres müssen Sie vorgängig mit der Bank absprechen.
Freundliche Grüsse
Walter Regli