Clever eine Firma gründen

Newsletter abonnieren


Blog

Unsere Juristen, Treuhänder und Berater kennen Ihre Anliegen aus zahlreichen persönlichen Beratungsgesprächen. Antworten zu den gängigsten Fragen finden Sie auf unserem Blog.
Navigieren Sie mit Hilfe der Kategoriensuche durch die verschiedenen Themen

Gründung einer Schweizer GmbH – ein rechtlicher Überblick

aktualisiert am 22. Juli 2022

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gehört in der Schweiz zu den beliebtesten und häufigsten Rechtsformen. Welche rechtlichen Voraussetzungen sind jedoch bei der Gründung einer GmbH zu beachten? – Ein kurzer Überblick zu den wichtigsten Punkten.two women talking while looking at laptop computer

Notwendiges Kapital: mind. CHF 20’000 (voll einbezahlt).

Firmenname: Fantasiename möglich. Der Firmenname darf kein alleinstehender Begriff aus dem allgemeinen Sprachgebrauch sein (z.B. Möbel GmbH oder Auto GmbH sind nicht zulässig). Der Firmenname darf ausserdem keine Verwechslungsgefahr aufweisen oder irreführend sein.

Anzahl Gesellschafter: mindestens eine Person (die Nationalität ist nicht relevant).

Geschäftsführung: mindestens ein Geschäftsführer mit Wohnsitz in der Schweiz; dieser muss ein Zeichnungsrecht für die Gesellschaft aufweisen (oftmals ist der Gesellschafter auch Geschäftsführer; somit kann dies die gleiche Person sein, muss jedoch nicht).

Revisionsstelle: erst ab 10 Mitarbeitern obligatorisch.

Mehrwertsteuerpflicht: erst ab einem Umsatz von CHF 100’000 obligatorisch, freiwillige Unterstellung auch davor möglich.

Dauer bis zur Eintragung: je nach Kanton 10 Tage – 4 Wochen (Express-Verfahren meistens möglich; Dauer mit Express-Verfahren ca. 5 Tage, je nach Kanton).

Gründungskosten: ab CHF 399.- inkl. Notariatskosten (je nach Anbieter und Konstellation/Komplexität der Firmengründung).

Übrige Kosten: Einmalige Eintragungsgebühr des Handelsregisters von ca. CHF 500.- bis 700.-.

Angebote und Preise von STARTUPS.CH: Wenn wir die Gründung für Sie vornehmen, prüfen wir sämtliche obengenannten Voraussetzungen und beraten Sie diesbezüglich. Die Angebote und Preise von STARTUPS.CH finden Sie unter  www.startups.ch. Sie können gerne zunächst eine unverbindliche Offerte für Ihre Firmengründung in der Schweiz berechnen, bevor Sie den definitiven Auftrag erteilen. 

» Online Firma gründen » Unser Angebot

Wollen Sie eine Firma gründen? STARTUPS.CH ist der Schweizer Marktleader im Bereich Firmengründungen. Wir bieten Neugründern eine persönliche Beratung vor Ort, Businessplanberatung und eine professionelle Online-Gründungsplattform.

Erfahren Sie hier 9 Gründe warum Sie Ihre Firmengründung über STARTUPS.CH realisieren sollten.

249 Kommentare zu “Gründung einer Schweizer GmbH – ein rechtlicher Überblick

  1. Ich (Deutscher) moechte eine Gesellschaft (GmbH) in der Schweiz gruenden. Kann ich als Gesellschafter einen Wohnsitz in der Schweiz begruenden und Geschaeftsfuehrer werden?

    • Guten Tag

      Als Deutscher Staatsbürger sollten Sie i.d.R. einfach an eine Aufenthaltsbewilligung kommen. Am besten nehmen Sie direkt mit dem Amt für Migration und dem Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) Kontakt auf, damit Sie Ihr Vorgehen genau planen können.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  2. Guten Tag
    Muss eine GmbH in der Schweiz Angestellte haben oder ist es möglich, dass es nur geschäftsführende Gesellschafter für die Firma tätig sind aber ohne Anstellung und ohne Lohn?
    Beste Grüsse

    • Guten Tag,

      unter welchen Umständen kann ich in der Schweiz eine GmbH gründen und selbst als alleiniger Geschäftsführer auftreten ? Reicht hierzu auch ein Zweitwohnsitz aus ? Falls es der Hauptwohnsitz sein muss: Was passiert mit meiner Geschäftsführerschaft, wenn ich später aus anderen Gründen wieder in die EU ziehen muss, und nur noch einen Zweitwohnsitz in der Schweiz habe ?

      Vielen Dank für Ihre Antwort.

      Viele Grüße,
      Dirk

      • Sehr geehrter Herr Scharrenberg

        Für die Gründung einer GmbH wird nur noch eine natürliche (oder juristische) Person benötigt. Jedoch muss mindestens eine zur Vertretung der Gesellschaft betraute natürliche Person ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Sie können die GmbH somit gründen und als alleiniger Geschäftsführer auftreten, sofern Sie Ihre Schriften in der Schweiz hinterlegt haben. Sollten Sie Ihren Wohnsitz zu einem späteren Zeitpunkt wieder ins Ausland verlegen, ist ein neuer, zweiter Geschäftsführer ins HR einzutragen. STARTUPS.CH bietet diesen Service ab CHF 3‘000.- p.a. an (http://www.startups.ch/de/vorbereiten/kunden-aus-dem-ausland/domizil-in-der-schweiz/). Am besten Sie vereinbaren ein unverbindliches Beratungsgespräch (052 269 30 80 oder info@startups.ch).

        Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung und würden uns freuen, Sie bei der Firmengründung unterstützen zu dürfen.

        Freundliche Grüsse

        Deborah Rosser

    • Guten Tag,
      ich bin Geschäftsführerin einer mithilfe von Startups gegründeten GmbH. Über drei Jahre war ich so zu 20 – 15% angestellt und habe einen Lohn bezogen. Somit war ich auch die einzige Angestellte – dann gibt es noch den einzigen Gesellschafter/Inhaber, der hat allerdings seinen Wohnsitz ausserhalb der CH.

      Das war während der 3 Jahren meine einzige Erwerbsquelle. Nun seit 2016 bin ich noch wo anders als Angestellte tätig und bin eigentlich bereit, die Tätigkeit als Geschäftsführerin weiter fortzusetzen, aber quasi ehrenamtlich (die GmbH erzielt im Moment nicht so grosse Umsätze, aber wir möchten sie nicht liquidieren). Darf man in dieser Position unentgeltlich arbeiten, oder muss ich doch einen Lohn beziehen?

      Falls ja (Lohn ist obligatorisch), gibt es ein gesetzliches Mindestlohn?

      Vielen Dank für Ihre Beratung

      Anna A.

      • Guten Tag Anna

        Es gibt keinen obligatorischen Mindestlohn oder ähnliches, der ausbezahlt werden müsste. Sie können als die Arbeit auch ehrenamtlich tätigen. Bitte beachten Sie, dass jedoch eine Dividendenauszahlung bei Personen, welche gleichzeitig Geschäftsführer sind, immer in einem angemessenen Verhältnis zum Lohn stehen muss. D.h. Sie können sich nicht eine Dividende, aber keinen Lohn auszahlen. In einem solchen Fall würde die Ausgleichskasse die Auszahlung im Nachhinein als Lohn umqualifizieren und Sie müssten die Sozialversicherungsbeiträge noch bezahlen. Solange Sie sich aber auch keine Dividende auszahlen ist es unproblematisch.

        Freundliche Grüsse
        Luzia Bachofner

    • Guten Tag,

      ich bin Geschäftsführerin einer mithilfe von Startups gegründeten GmbH. Ich war dort 3 Jahre zu 15% angestellt und es war während dieser Zeit meine einzige Einnahmenquelle. Ich war die einzige Angestellte. Der Inhaber hat Wohnsitz ausserhalb der CH.

      Nun habe ich noch eine andere Stelle angenommen. Darum bin ich bereit, meine Tätigkeit als Geschäftsführerin weiter fortzusetzen, aber unentgeltlich. Die GmbH erzielt keine grosse Umsätze, aber wir möchten sie nicht liquidieren.

      Darf man in dieser Position keinen Lohn beziehen – ehrenamtlich arbeiten?
      Falls nicht, wie hoch muss ein Mindestlohn sein?

      Besten Dank für Ihre Antwort

      Anna

  3. Guten Tag

    Ist es rechtlich möglich/erlaubt, dass ein (ausländischer) in der CH wohnhafter NICHT-EU-Bürger eine GmbH gründet und dessen Ehe-Partner als Geschäftsführer eingetragen wird? Da nicht EU-Bürger kann dieser ja nicht beides sein, oder?
    Welche Pflichten/Haftung hat der Geschäftsführer bei einer solchen Konstellation?

    Vielen Dank im Voraus.

    • Guten Tag

      Es spielt keine Rolle welche Nationalität Sie haben. Wichtig ist nur, dass mind. ein Geschäftsführer mit einem Wohnsitz in der Schweiz und einer Zeichnungsberechtigung eingetragen wird. Dies bedeutet Sie könnten auch Gesellschafter und Geschäftsführer sein. Die zweite Person muss nicht zwingend ins Unternehmen integriert werden.

      Der Geschäftsführer haftet privat für Steuerschulden und Sozialversicherungsleistungen, welchen das Unternehmen nicht nachgekommen ist.

      Es würde uns freuen Ihnen bei der Gründung behilflich sein zu dürfen. Hier finden Sie unsere Vertretungen, falls Sie noch in eine persönliche Beratung kommen möchten: Vertretungen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

      • Guten Morgen Herr Walter Regli,

        Ich bin noch bis am 31.Januar bei der Firma Immoplus Gmbh angestellt.Der Geschäftsführer wie der Gesellschafter(ist alles in einer Person)haben seit 30.November 2013 keine Aufenthaltsbewilligung mehr.Er machte sich am
        22.November zum Geschäftsführer der Firma.Ist das korrekt. ich wandte mich an den Betreiber:Der sagte wenn er nicht mehr im Land ist kann er die Betreibung nicht zustellen.Wie komme ich zu meinem Lohn.Die Ausstände sind schon 4 Monate
        Können Sie mich beraten?
        Freundliche Grüsse
        Th.Oesch

        • Grüezi Herr Oesch

          Wir empfehlen Ihnen, die Firma zu betreiben (und nicht den Geschäftsführer direkt). Zudem können Sie Ihre Arbeit fristlos niederlegen, sofern der Arbeitgeber abgemahnt und eine Betreibung eingeleitet wurde. Danach haben Sie Anspruch auf den Lohn bis Ablauf der Kündigungsfrist. Sofern die GmbH nicht bezahlt (oder nicht bezahlen kann), wird früher oder später der Konkurs eröffnet werden. Diesfalls erhalten Sie Insolvenzentschädigung. Sie finden hier eine übersichtliche Wegleitung zu diesem Thema.

          Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

          Freundliche Grüsse

          Deborah Rosser

  4. Hallo,

    wir betreiben einen gutgehenden Onlineshop in Deutschland und stellen die Güter selbst her.
    Ist es möglich, den Haupt Geschäftssitz in die Schweiz zu verlegen, die Herstellung und den Vertrieb aber in Deutschland zu lassen. Ist es überhaupt steuerlich sinnvoll, diese Variante in Betracht zu ziehen oder sollte die Produktion und der Vertrieb in die Schweiz verlagert werden. In wie weit kann man bei der ersten Variante Steuervorteile in Deutschland erzielen. Wir arbeiten gerade an weiteren Shopsystemen und sind deshalb stark daran interessiert, nicht nur für den deutschen Fiskus zu arbeiten.
    Vielen Dank für eine verständliche Antwort.

    • Guten Tag

      Grundsätzlich ist es kein Problem den Geschäftssitz in die Schweiz zu verlegen. Sie brauchen lediglich eine Adresse sowie einen Geschäftsführer bzw. Verwaltungsrat mit Wohnsitz in der Schweiz. Steuertechnisch denke ich aber nicht, dass es Ihnen Vorteile bringt. Denn sobald Sie in Deutschland eine Betriebsstätte haben, werden Sie m. E. auch in Deutschland steuerpflichtig (dies müssten Sie aber noch genauer mit einem deutschen Steuerberater anschauen). D.h. um wirklich Steuern zu sparen sollten Sie meines Wissens alles in die Schweiz verlegen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  5. Guten Tag
    Ich von meine Arbeit Geber kündig geworden ab Mai ich bin arbeitslos angemeldet.
    Ich habe selbständig geplant 1 juli 2013 allesgekapt .
    Jetzt meine frage
    Wenn ich jetzt GmbH gründet darf ich zwischen diese 2 Monat Arbeitlos bleiben

    Bitte Antworten
    Vielen dank
    Gruss
    Balachandran

  6. Guten Tag

    Ich habe eine Einzel-Firma. Da ich mich scheiden lasse, kann es sein dass ich in die Schulden falle.
    Kann ich meine Firma mit einer GmbH schützen? Bleibt eine GmbH geschützt auch wenn man Privat verschuldet wäre?
    Danke für ihre Antwort
    Freundliche Grüsse
    Judi

  7. Guten Tag!

    Ich habe im Internet gelesen, dass “EU Gesellschaften, wie beispielsweise eine deutsche GmbH oder englische Limited, können eine Schweiz AG ohne Kapitaleinlagen gründen”.
    Könnten Sie es bestätigen?
    Wenn “ja”, wie das realisiert werden kann?

    Dabke im Voraus,

    Denis

    • Guten Tag

      Es ist richtig, dass auch ausländische juristische Personen eine Kapitalgesellschaft gründen können. Jedoch brauchen Sie hier – wie der Name schon sagt – entsprechendes Kapital. Bei der GmbH sind dies CHF 20‘000.-, bei der AG CHF 100‘000, wobei davon mindestens 20% resp. mindestens CHF 50‘000.- liberiert werden müssen. Nebst Bargründungen sind auch Sacheinlagen möglich, d.h. dass die betreffende EU-Gesellschaft der neu zu gründenden Gesellschaft Sachwerte zur Gründung zur Verfügung stellt. Sowohl bei der GmbH als auch bei der AG braucht es aber mind. einen Geschäftsführer bzw. Verwaltungsrat, der seinen Wohnsitz in der Schweiz hat und für die Gesellschaft zeichnungsberechtigt ist.

      Eine Personengesellschaft, wo keine Kapitaleinlage nötig ist, kann nur durch natürliche Personen gegründet werden.

      Falls wir Ihnen bei der Gründung behilflich sein können, zögern Sie nicht uns unter 052 269 30 80 oder info@startups.ch zu kontaktieren.

      Freundliche Grüsse

      Deborah Rosser

  8. Guten Tag!

    Ich möchte eine GmbH gründen, will aber aus Konkurrenzgründen nicht dass mein Name im Handelsregister öffentlich (Internet etc.) gemacht wird. Welche Möglichkeiten gibt es, Inhaber einer GmbH zu sein, ohne dass sein Namen veröffentlicht wird?

    Vielen Dank für die Antwort
    Gruss
    L

    • Guten Tag

      Es gibt dafür einige Möglichkeiten. Am besten melden Sie sich telefonisch bei mir unter 052 269 31 08, dann kann ich Ihnen die verschiedenen Varianten erklären.

      Freundliche Grüsse

      Deborah Rosser

  9. Guten Tag,

    wir würden gerne eine Bierbrauerei gründen als GmbH.
    Nun haben wir jedoch schon aus dem Privatvermögen verschiedene Einrichtungen gekauft im Wert von ca 16’000 CHF.

    Können wir nun anstelle der komplizierten Sacheinlage so vorgehen:
    Wir gründen die GmbH normal mit dem vollen Kapital von 20’000 CHF
    Anschliessend kaufen wir uns selbst die Einrichtungen ab, welche somit in Firmenbesitz übergehen.

    Aus meiner Sicht müsste das wohl keine Probleme mit sich bringen?

    Grüsse und Danke
    Erwin

    • Grüezi Herr Schmitt

      Dies ist möglich, jedoch müssen die Einrichtungen mit dem erzielten Umsatz abgekauft werden. Es ist nicht möglich, die GmbH mit Bareinlage zu gründen und sich anschliessend die Einrichtung aus dem Stammkapital abzukaufen. Bei einer solchen Vorgehensweise würden Sie gegen die Stampa-Erklärung verstossen.

      Gerne sind wir Ihnen bei Ihrer Firmengründung behilflich! Am Besten rechnen Sie Ihre Offerte gleich online oder setzen sich mit uns unter 052 269 30 80 in Verbindung.

      Freundliche Grüsse

      Deborah Rosser

  10. Guten Tag

    Ich beabsichtige in den nächsten Monaten eine GmbH-Gründung in der Schweiz. Die Gesellschafter sind:
    – Ich als Schweizer mit Wohnsitz in der Schweiz
    – 1 Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland
    – und 1 Däne mit Wohnsitz in Dänemark

    Frage 1: Wenn ich meine GmbH in der Schweiz gründen möchte, was für Materialien müssen meine Kollegen (Deutscher & Däne) als Nicht-Schweizer bei der GbmH-Gründung zusätzlich vorweisen???

    Frage 2: Wenn wir als kleines Startup eine GmbH gründen und voraussichtlich sowieso keinen Lohn uns auszahlen werden, müssen wir uns bei den Versicherung (AHV etc.) trotzdem anmelden?

    Ich bedanke mich im Voraus und warte gespannt auf ihre Antwort.

    Beste Grüsse

    Aldi Müller

    • Ich möchte noch hinzufügen, dass mein Kollege aus Deutschland in Deutschland für die Firma arbeitet und der Däne für jeweils 3 Monate in der CH, danach 3 Monate in Dänemark, danach wieder 3 Monate in der CH.

    • Guten Tag Herr Müller

      Die beiden anderen Gesellschafter mit Wohnsitz im Ausland müssen für die Gründung der GmbH lediglich Ihre Unterschriften beglaubigen lassen. Dafür müssen Sie jedoch nicht extra in die Schweiz reisen, sondern können dies auch bei einem Notar in Ihrem Heimatland tun. Wichtig ist einzig, dass die Unterschriftsbeglaubigung mit Apostille ausgefertigt wird, damit diese in der Schweiz auch anerkannt wird. Die Ausgleichskasse wird Sie nach der Gründung der GmbH direkt kontaktieren. Wenn Sie über kein AHV-Pflichtiges Personal verfügen, können Sie dies entsprechend deklarieren. Bitte beachten Sie jedoch, dass es nicht erlaubt ist, sich keinen Lohn und dafür Ende Jahr eine Hohe Dividende auszuzahlen. Diesfalls wird die Ausgleichskasse resp. das Steueramt die Dividende als Lohnbestandteil betrachten und darauf Sozialabgaben erheben.

      Gerne sind wir Ihnen bei der Gründung Ihrer GmbH behilflich. Sie können entweder direkt online Ihre persönliche Offerte rechnen oder ein vorgängiges Beratungsgespräch an einem unserer Standorte vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  11. Guten Tag,

    ich bin an einer GmbH in Deutschland mit überschaubaren Tätigkeiten und einer
    niedrigen Bilanzsumme beteiligt. An der Gesellschaft sind jedoch über zehn Gesellschafter beteiligt.

    Aus unterschiedlichen Erwägungen möchte ich die Tätigkeiten in die Schweiz in Form einer Schweizer GmbH verlegen.

    Was ist die einfachste bzw. Ihres Erachtens beste Möglichkeit, eine deutsche GmbH in eine (neuzugründende – mind. ein Gesellschafter/GF ist Schweizer mit Schweizer Wohnsitz) schweizerische GmbH “umzuwandeln”. Ein Asset-Deal? Verschmelzung?

    Ich bin Ihnen für eine Antwort sehr dankbar!
    Mit freundlichen Grüßen

    Ulrich Henckel

    • Verzeihung, ich habe noch eine Frage:

      Da es, wie ich gerade hier ganz oben gelesen habe, in der Schweiz keiner notariellen Beglaubigung bedarf, wenn Anteile an einer Schweizer GmbH verkauft/abgetreten werden, stellt sich für mich die Frage, ob es nicht kostengünstiger und sehr viel einfacher wäre, wenn die Person mit schweizerischer Nationalität und Wohnsitz alleine die GmbH gründet und dann per schriftlichem Verkaufsvertrag die Anteile an die anderen ausländischen Gesellschafter der alten deutschen GmbH verkauft, zum Preis, der dem jew. Stammanteil entspricht.
      Dann bedürfte es keiner Apostillen etc. für die Neugründung, sondern es müsste lediglich noch in das HR eingetragen werden.

      Is das richtig, oder habe ich etwas übersehen?

    • Guten Tag Herr Henkel

      Es bestehen für diesen Fall verschiedene Möglichkeiten.
      Einerseits besteht die Möglichkeit, die jetzige bestehende deutsche GmbH mittels Sacheinlage in die schweizerische GmbH eingebracht werden. Dies kann entweder mittels Umwandlungsbilanz (wobei ein Mindesteigenkapital von CHF 20’000.- vorhanden sein muss) oder durch Inventar resp. Waren geschehen. Eine Sacheinlagegründung ist eine qualifizierte Gründung und daher muss der Wert der einzubringenden Sacheinlage von einem Revisor geprüft und bestätigt werden.
      Andererseits besteht die Möglichkeit, in der Schweiz eine sogenannte Bargründung vorzunehmen, d.h. es werden CHF 20’000.- in bar eingebracht und somit die GmbH auf unkomplizierte Weise gegründet. Nachfolgend können die Stammanteile verkauft werden. Ein solcher Verkauf bedarf einer Handelsregisteränderung.
      Wenn die deutsche GmbH weiterhin bestehen soll besteht die Möglichkeit, in der Schweiz eine Zweigniederlassung oder eine Tochtergesellschaft zu gründen.
      Bei einer GmbH muss mindestens eine zeichnungsberechtigte Person Wohnsitz in der Schweiz haben.
      Gerne unterstützen wir Sie bei der Gründung Ihrer GmbH. Sie können die Gründung in unserem System erfassen oder zu einem persönlichen Beratungsgespräch an einem unserer Standorte vorbeikommen.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  12. Guten Tag

    Wenn mein Arbeitgeber, der eine GmbH hatte Konkurs eingereicht hat, kann ich offene Salärforderungen dann bei ihm Privat eintreiben. Das heisst beim Geschäftsführer oder bei allen Gesellschaftern?

    Freundliche Grüsse

  13. Guten Tag

    Darf eine Firma (GmbH) aus Luxemburg in der Schweiz arbeiten, was es für Bewilligungen dafür benötigt und mit welchen Kosten muss man rechnen, wenn man einen Firmensitz (Adresse und Postfach) in der Schweiz braucht? Steuerliche Aspekten interessieren mich auch. Oder wo kann ich mehr drüber lesen/erfahren?

    Dank im Voraus!

    Freundliche Grüße
    Alena

    • Guten Tag Alena

      Die Luxemburgische Firma kann entweder eine Tochtergesellschaft oder eine Zweigniederlassung in der Schweiz errichten. Die steuerlichen Aspekte sind je nach Wahl verschieden.
      Am besten vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch an einem unserer Standorte. Anlässlich des Gespräches können wir Ihnen detailliert über den Ablauf und die Kosten Auskunft geben und Sie entsprechend beraten.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  14. Guten Tag

    Wir haben bereits eine GmbH gegründet und wollen nun einen neuen Gesellschafter aufnehmen. Wie müssen wir konkret vorgehen, wenn wir ihm Stammanteile übertragen möchten?

    Liebe Grüsse
    Carolin

    • Guten Tag

      Am einfachsten rechnen Sie online Ihre Offerte zur Handelsregisteränderung, erfassen sämtliche Daten und senden die Bestellung ab. Der zuständige Jurist wird dann innerhalb von 24 Stunden mit Ihnen Kontakt aufnehmen, und die Mutation mit Ihnen besprechen.

      Es würde uns freuen, Sie bei Ihrer Personenmutation unterstützen zu dürfen!

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  15. Guten Tag,

    kann man eine GmbH gründen ohne Angestellte, ohne sich selbe einen Lohn zu bezahlen, und deswegen ohne Sozialversicherungen Anmeldungen und Einzahlungen?
    Danke

    • Guten Tag

      Grundsätzlich kann eine GmbH mit nur einem Gesellschafter gegründet werden. Ebenfalls muss kein Lohn ausbezahlt werden. Jedoch ist es zwingend, dass ein Gleichgewicht zwischen der Lohnzahlung sowie der Gewinnausschüttung besteht.
      Die Sozialversicherungspflicht besteht ab einem Jahreseinkommen von CHF 2’300.-.

      Wir stehen Ihnen für die Gründung gerne zur Seite. Sie können hier ein Beratungsgespräch vereinbaren oder eine unverbindliche Offerte rechnen lassen.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  16. Bin Alleingesellschafter einer GmbH in der Schweiz. Die GmbH hat keine Verpflichtungen ggü. Dritten, stattdessen ein Vermögen im unteren 5 stelligen Bereich.
    Nun würde ich gerne die ‘Geschäftstätigkeit ruhen lassen, ohne die GmbH zu liquidieren/löschen.
    Wie ist vorzugehen, um bei Bedarf die Geschäftstätigkeit problemfrei wieder aufnehemen zu können – ggf. in einem oder zwei Jahren?

    Besten Dank vorab
    M

    • Guten Tag

      Die eigentliche Stilllegung, wie Sie immer wieder genannt wird ist kein eigener rechtlicher Zustand. Sie können die Geschäftstätigkeit und auch die administrativen Tätigkeiten auf ein Minimum herunterfahren (z.B. Firmensitz wechseln, Versicherungen kündigen etc.). Zu beachten ist, dass Sie trotzdem die Mindestanforderungen der GmbH erfüllen müssen, d.h. es muss eine jährliche Generalversammlung abgehalten werden. Ebenfalls müssen Sie, obwohl das Geschäft nicht aktiv tätig ist, eine Steuererklärung einreichen.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  17. Sehr geehrte Damen und Herren

    Mein Mann und ich leben als Deutsche seit vielen Jahren in der Schweiz, wir sind beide angestellt. Nun hat man meinem Mann angeboten, sich als Gesellschafter in die Schweizer GmbH einzukaufen. Da wir aber derzeit ein Haus auf deutscher Seite bauen und im nächsten Jahr auch nach DE zügeln werden, würden wir gerne wissen, ob mein Mann als Gesellschafter weiterhin nur in der Schweiz versteuern kann oder ob man dennoch am Wohnsitz (DE) versteuern muss.

    Welche Nachteile hätte eine Gesellschaftertätigkeit meines Mannes hinsichtlich Arbeitslosengeld, Haftung im Falle eines Konkurses der GmbH etc.?

    Besten Dank für Ihr Feedback
    Susanne

    • Guten Tag Susanne

      Wenn Ihr Mann seinen Wohnsitz in Deutschland hat und er Gesellschafter einer Schweizer GmbH ist, so wird Lohn und Dividende in Deutschland versteuert. Zudem gibt es in Deutschland die sogenannte Hinzurechnungssteuer, welche allenfalls ebenfalls zur Anwendung kommt. Wir empfehlen Ihnen, dies bei einem Deutschen Steuerberater abklären zu lassen.

      Sofern Ihr Mann in der GmbH als Gesellschafter eintragen ist, kann es sein, dass er kein Arbeitslosentaggeld erhält. Dies wird je nach dem erst dann ausbezahlt, wenn er sich wieder aus dem Handelsregister austragen lässt. Zudem können Gesellschafter auch z.B. bei unerlaubter Handlung oder im Konkursfalle der GmbH mit ihrem Privatvermögen haften.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  18. Ich habe eine Wohnung in DE und CH und möchte eine GmbH in der Schweiz gründen, ( 1 Mann GmbH – daher die Wohnung in der Schweiz) als Leiter der GmbH Schweiz stelle ich einen freien Mitarbeiter ein, der zeichnungsberechtigt sein wird.

    Ich werde meine Arbeit für diese GmbH als Gesellschafterin aber nur von Deutschland aus führen.

    Den Gewinn der GmbH muss ich in CH versteuern und meine Einkünfte dann also in Deutschland, bin ich aber in CH sozialversicherungspflichtig oder nicht, da ich ja noch eine Wohnung in CH habe?

    Darf ein Mitarbeiter auf selbstständiger Basis als Leiter/Direktor einer GmbH tätig werden mit einer Arbeitszeit von ca. 50%, er ist noch mit einem Arbeitsvertrag -als Angestellter- 50% bei einer anderen Firma beschäftigt?

    vielen Dank für die Antwort
    Marina

    • Guten Tag Marina

      Grundsätzlich benötigen Sie einen Geschäftsführer mit Einzelunterschrift der in der Schweiz wohnhaft ist. Das heisst, wenn Sie weiterhin in Deutschland angemeldet sein werden, müsste der freie Mitarbeiter oder eine andere Person als Geschäftsführer mit Einzelunterschrift im Handelsregister eingetragen werden.

      Sozialversicherungspflichtig sind Sie an Ihrem Wohnort, wenn der Hauptteil Ihrer Tätigkeit dort stattfindet. Es kommt hierbei somit an, ob Sie dies im Haupt- oder im Nebenerwerb machen und wo Sie gemeldet sind. Ich empfehle Ihnen direkt mit der kantonalen Ausgleichskasse Ihrer Wohnung in der Schweiz Kontakt aufzunehmen.

      Ein Arbeitnehmer darf neben seiner Anstellung tätig sein. Dies jedoch nur, solange er seine Treue- und Sorgfaltspflichten nicht verletzt. Je nach Arbeitsvertrag ist er aber verpflichtet, dies seinem Arbeitgeber mitzuteilen.

      Gerne unterstützen wir Sie bei der der Gründung. Sie können hier https://www.startups.ch/de/vorbereiten/beratungstermin/beratungsstandorte/ ein Beratungsgespräch vereinbaren oder eine unverbindliche Offerte https://secure.startups.ch/de/default/index/index für die Gründung rechnen lassen.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

      • Guten TAg Frau Mehmann,

        vielen Dank für Ihre Antwort.

        Würde das also bedeuten, ich benötige gar keine Wohnung in CH sondern könnte meinen freien Mitarbeiter als Geschäftsführer mit Einzelunterschrift eintragen lassen?

        Ist es gesetzlich möglich, dass der Geschäftsführer als selbstständiger Mitarbeiter tätig ist? Muss ich dies dann der AHV melden?

        Danke für Ihre information dazu.

        • Guten Tag

          Es stimmt so, dass Sie grundsätzlich keine eigene Wohnung in der Schweiz benötigen, solange ein Geschäftsführer mit Einzelunterschrift in der Schweiz den Wohnsitz hat.
          Ein Geschäftsführer ist immer beim Unternehmen angestellt. Das heisst, Sie müssen für Ihn die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungen (AHV etc.) übernehmen.

          Freundliche Grüsse
          Nadja Mehmann

  19. Guten Abend
    Bet. Gründung einer GmbH sind folgende Fragen aufgekommen:
    1. darf eine GmbH neber einer Teilzeitstelle existieren? Die GmbH wäre zu Beginn lediglich ein Nebenerwerb, in der Hoffnung, es einmal zum Haupterwerb machen zu können.
    2. wie verhält es sich, wenn man den Hauptwohnsitz ca.20km (FR) von CH Grenze besitzt? Muss dennoch eine weitere Person Hauptsitz in der CH besitzen – um Geschäftsfüherer mit Einzelunterschrift zu sein?
    3. Besteht die Möglichkeit, ein Leasingfahrzeug als Geschäftsauto der GmbH umschreiben zu lassen?
    3a. Wenn man einen ausländischen Führerausweis besitzt – darf man ein LeasingFahrzeuges (das der GmbH) mit CH Kennzeichen fahren?
    4. Wie muss man sich eine Generalversammlung inkl. Protokoll bei einer GmbH mit Einzelperson vorstellen?
    5. Sind bet. Frankreich auch Doppelbesteuerungsabkommen existent? Worauf ist zu achten?
    6. Wie verhält es sich mit der PK und AHV – ab welchem Einkommen müssen diese einbezahlt werden? Wobei die PK freiwillig ist – für selbständig Erwerbende?
    7. Ich habe mal vernommen, dass jemand eine GmbH in Zug hatte, sich jedoch die gesamte Post an eine andere Adresse in einem anderen Kanton senden liess. Ist wohl ganz und gar nicht rechtens?
    Das wäre es für den Moment. Wobei ich sicher bin, dass noch Fragen auftauchen…
    Ich danke Ihnen recht herzlich für Ihre geschätzte Hilfe!
    Freundlichst
    L. Bednar

    • Guten Tag

      Eine GmbH kann gut als Teilzeitstelle im Nebenerwerb geführt werden. Hierbei ist auf alle Fälle Ihren Arbeitsvertrag zu beachten, ob eine Meldepflicht oder allenfalls ein Konkurrenzverbot vereinbart ist. Ebenfalls haben Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber stets die Sorgfalts- und Treuepflicht einzuhalten. Die GmbH muss durch einen zeichnungsberechtigten Geschäftsführer mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können. Wenn der Wohnsitz im Ausland liegt, ist diese Anforderung nicht erfüllt, wie weit weg man von der Grenze wohnt spielt dabei keine Rolle. Bezüglich des Leasingsfahrzeuges empfehlen wir Ihnen, direkt mit der Leasinggesellschaft Kontakt aufzunehmen. Die Generalversammlung muss auch in einer Ein-Personen-GmbH durchgeführt werden. Administrativ ist dies jedoch einfach zu handhaben, wichtig dabei ist, dass die Versammlung dokumentiert und protokolliert wird. Bei steuerlichen Fragen sind die relevanten Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten, bei ausführlichen Steuerfragen können Sie gerne mit unserer Schwestergesellschaft, der findea AG Kontakt aufnehmen. Die Anmeldung bei der Ausgleichskasse für die Abrechnung bei den Sozialversicherungen ist obligatorisch. Sobald die GmbH im Handelsregister eingetragen ist wird die zuständige kantonale Ausgleichskasse mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Zu beachten ist hierbei, dass Sie bei einer GmbH sozialversicherungsrechtlich nicht selbständige erwerbend sind, das heisst Sie sind Angestellter und Arbeitgeber in einer Person. Ab einem Jahreseinkommen ab CHF 21’150.- ist auch der Anschluss an eine Pensionskasse notwendig. Der Sitz der Gesellschaft ist grundsätzlich dort zu wählen, wo auch der Hauptteil der Geschäftstätigkeit stattfindet.
      Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne an unseren Standorten für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Gerne können Sie die GmbH auch direkt in unserem Online-Tool erfassen, so dass wir innerhalb von 24 Stunden (werktags) mit Ihnen Kontakt aufnehmen können um alle Einzelheiten zu besprechen und Ihnen die gründungsrelevanten Unterlagen zuzustellen.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  20. Liebe Frau Bachofner
    Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre verständlichen Ausführungen!
    Um das Wissen ‘abzurunden’: kann denn eine Einpersonenfirma (keine GmbH) auch gegründet werden, wenn man Wohnsitz im Ausland hat, jedoch in der CH tätig sein wird mit einer festen Firmenadresse?
    Herzlichen Dank für Ihre Hilfestellung! Danke für das Online-Angebot – welches ich sicherlich zur gegebenen Zeit nutzen werde!
    Freundlichst, Bednar

    • Guten Tag
      Ob eine Einzelfirma in der Schweiz gegründet werden kann, wobei der Wohnsitz im Ausland ist, ist kantonal unterschiedlich.

      Bsp. können Sie im Kanton Zürich eine Einzelfirma gründen, ohne in der Schweiz wohnhaft zu sein. Aber der Kanton Solothurn hat die Vorschrift, dass der Inhaber in der Schweiz wohnhaft sein muss.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  21. Guten Tag

    Ich bin Gesellschafter einer GmbH mit einem Anteil von 40 %. Die Geschaeftsfuehrerin mit 60% und arbeitet 100% im Geschaeft. Ich meinerseits monatlich 25 Stunden im Monat.
    Nun kommt die Geschaeftsfuehrerin und behauptet dass ich kein Anrecht habe auf einen Lohn nur auf eine Gewindausschuettung.

    Mit freundlichen Gruessen
    Wendelin Niclaus Schumacher

    • Guten Tag

      Dies ist nicht korrekt. Als Gesellschafter haben Sie einen Dividendenanspruch. Sofern Sie aber für das Unternehmen arbeiten, fungieren Sie in Ihrer Funktion als Arbeitnehmer und haben grundsätzlich auch Anspruch auf Lohn. Es ist jedoch oft so, dass bei Startups anfänglich kein Lohn ausbezahlt wird.

      Wir empfehlen Ihnen, die wichtigsten Eckpunkte in einem Arbeitsvertrag festzuhalten. Sollten Sie bei der Erstellung des Vertrages Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bei uns können Sie einfach und unkompliziert die entsprechenden Daten online erfassen.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  22. Guten Abend. Eine/zwei Fragen: wie verhält es sich mit Firmeninhabern, egal ob GmbH oder Einzelfirma, deren Inhaber im Ausland angemeldet sind und die Unternehmung z.B. nicht mehr viel abwirft. Fazit: der Unternehmer steht vor der privaten resp. geschäftlichen Insolvenz. Hat er dann – trotz nicht Bürger der Schweiz – Anrecht auf AL resp. Sozalhilfe der Schweiz? Herzlichen Dank für Ihre Aufklärung. Maria

    • Guten Tag Maria

      Anspruch auf Arbeitslosengeld haben nur Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
      Bei einer Einzelfirma ist es jedoch so, dass der Inhaber nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert ist. Das heisst, wenn er innerhalb der letzten 2 Jahre nicht 12 Monate unselbständig Erwerbstätig war, wird ihm keine Arbeitslosenentschädigung bezahlt. Bei der GmbH verhält es sich anders. Grundsätzlich ist der Gesellschafter gegen Arbeitslosigkeit versichert, wenn er sich Lohn auszahlte. Jedoch wird ihm solange nichts ausbezahlt, als er im Handelsregister eingetragen ist.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  23. Hallo
    Ich möchte einen 1Mann Verein gründen analog 1mann gmbh oder 1mann ag wie mache ich das technisch mit den organen und dem gründungsprotokoll, es braucht jo irgendwie eine Kontrollstelle in der Praxis, wenn nur 1 Mann vorhanden ist, ich bin selber Jurist, weiss aber nicht wie das machen, denn wenn nur 1 Person da ist, wie schreibe ich das in den Statuten und dem Gründungsprotokoll in der Praxis
    FG
    Muff Marco, MLaw

    • Sehr geehrter Herr Muff

      Für die Gründung eines Vereins braucht es mind. zwei Gründungsmitglieder. Die Statuten sowie die Protokolle können Sie gerne bei uns online erstellen lassen.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  24. Guten Tag.
    Uns kann niemand sagen, ob es möglich ist, eine bestehende GmbH in der CH weiter zu betreiben, wenn man – als Geschäftsführer und Genossenschafter – in der CH einen sogenannten Nebenwohnsitz hat. Der Hauptwohnsitz liegt im Ausland.

    Vielen Dank
    Urs Stadelmann

    • Sehr geehrter Herr Stadelmann

      Es braucht mindestens einen Geschäftsführer mit Einzelzeichnungsrecht (oder zwei Geschäftsführer mit Kollektivunterschrift) mit (Haupt-)Wohnsitz in der Schweiz. Zudem benötigt ebenfalls die CH-GmbH ein Schweizer Domizil.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  25. guten Tag.
    Ich Wohne in der Schweiz, und möchte auch dort eine Firma Gründen, allerdings sind meine Kunden alle in Deutschland.. Wo muss ich dann Steuern bezahlen?
    MfG Zamboni

  26. Guten Tag

    Wir sind zwei Personen, eine mit Wohnsitz in der Schweiz, eine mit Wohnsitz in Deutschland. Gemeinsam möchten wir eine GmbH gründen. Unsere Dienstleistungen werden wir in D und CH erbringen.
    Was gibt es bei Lohnzahlungen über die Grenze zu beachten? Wie entrichtet die GmbH in der Schweiz für die Person in Deutschland die Lohnnebenkosten (AHV-Pendent in Deutschland)? In Deutschland bezahlt die Arbeitgeberin Anteile der Krankenkasse. Wie wäre das in diesem Fall?
    Herzlichen Dank & viele Grüsse
    Nathan Baller

  27. Mir stellt sich die Frage ob eine GmbH finanziell lukrativer ist oder eine Festanstellung. Ich konnte hier leider keinen guten Vergleich finden. Sagen wir, in einer Festanstellung verdiene ich CHF 175,000, wieviel Gewinn (vor Unternehmerlohn) muss eine GmbH generieren um den Geschäftsführer ebenfalls 175k auszuzahlen? Sind es nur die Lohnnebenkosten von ca. 12% die darauf kommen oder gibt es mehr?

  28. Ich bin freiberuflich in DE tätig.
    Mein Kunde aus der CH beasbichtigt in der CH eine gmbh zu gründen. Er ist dann Geschäftsführer.
    Er hat mir 10% der Firma angeboten angeboten.

    Ich werde also dann als freiberufler der GMBH meine Rechnugen schicken, wo ich auch mit 10% beteiligt bin.
    Ist es erlaubt? Bin ich dadurch Lohnsteuerpflichtig in der Schweiz?

    • Guten Tag

      Grundsätzlich ist es zulässig mit einer GmbH, an der man Anteile hält, Verträge auf Mandatsbasis abzuschliessen. Handelt es sich beim Rechtsverhältnis indes faktisch um ein Arbeitsverhältnis hätte dies die üblichen Steuerfolgen sowie Pflicht zur Leistung von Sozialversicherungsbeiträgen zur Folge.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

  29. Guten Tag
    Meine Frage lautet:
    Der ehemalige Geschäftsführer und Gesellschafter meiner GmbH stellt nachträglich Lohnforderungen. Diese sind weder vereinbart noch buchhalterisch verbucht worden. Hat er darauf Anspruch?

    Besten Dank

    • Guten Tag

      Grundsätzlich besteht nur dann Anspruch auf eine Lohnzahlungen, wenn diese vertraglich vereinbart wurde.

      Allerdings kann es Ausnahmefälle geben, in denen ein Anspruch auf eine Vergütung besteht, wenn dafür eine tatsächliche Arbeitsleistung erbracht wurde.

      Wir empfehlen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, um eine rechtliche Beratung zu erhalten und die Sachlage eingehend zu prüfen.

      Freundliche Grüsse
      Tanja Balseiro

  30. Guten Tag

    Wenn ich die Kommentare hier richtig verstehe, ist es möglich eine GmbH zu Gründen ohne sich selbst anzustellen (und ohne sonstige angestellte)? Ich bin zu 60% im angestelltenverhältnis und würde die restliche Zeit dem Aufbau der GmbH widmen, allerdings am liebsten nur als Gesellschafter ohne Lohn und ohne Arbeitsvertrag um die adminstrativen Angelegenheiten möglichst einfach zu halten (AHV, IV, Familizenzulagen…).

    Über mein Angestelltenverhältnis bin ich in AVH/IV… versichert und müsste nach meinem Verständnis keine weiteren Mindestbeiträge zahlen.

    Ist diese Konstellation in der Gründungsphase möglich, oder muss ich mich zwingend anstellen, wenn ich für die GmbH tätig bin? Sollte die GmbH mal “zum fliegen” kommen würde sich das natürlich ändern. Am Anfang erwarte ich sehr wenig, bis wenig Umsatz und würde es daher gerne möglichst einfach halten.

  31. Aufgrund eines neuen Lokals müssen wir unseren Verein auflösen und eine GmbH Gründen. Ich würde gerne jedem Mitglied die Möglichkeit geben Anteile zu erhalten. Ist dies prinzipiell eine gute Idee?

    Die meisten würden ehrenamtlich arbeiten. Einige Personen werden wir für einen Stundenlohn einmieten. Wir reden hier von pro Monat ca. 150.- bis 300.- die eine Person verdient. Wie ist dies mit diesen Personen geregelt bez. Versicherungen usw.?

    Vielen Dank für die Auskunft.

    Grüsse

Neuer Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht Pflichtfelder sind * markiert