GmbH gründen: Was sind die Voraussetzungen?
GmbH gründen – doch welche Voraussetzungen muss man dazu erfüllen? Die GmbH ist eine der wichtigsten Rechtsformen in der Schweiz und erfreut sich grosser Beliebtheit
GmbH gründen
Grundsätzlich kann in der Schweiz jede handlungsfähige Person eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründen. Eine GmbH entsteht aber erst mit dem Eintrag in das Handelsregister. Damit eine Eintragung in das Handelsregister möglich ist, müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt sein. So ist es notwendig, dass bei der Anmeldung ins HReg die Statuten vorliegen, sowie die Geschäftsführer und die Revisionsstelle bestellt ist.
Das benötigte Kapital beläuft sich auf CHF 20’000 und muss bei der GmbH Gründung vollständig vorhanden (das heisst liberiert) sein. Dieses Kapital wird Stammkapital genannt. Das Stammkapital kann sowohl durch Bar- als auch durch Sacheinlagen erbracht werden.
Für die Gründung einer GmbH reicht eine natürliche Person aus. Es ist nicht notwendig, dass eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch mehrere Personen gegründet wird. Im Gegensatz zu den Personengesellschaften ist es bei den Kapitalgesellschaften (und zu denen gehört die GmbH) möglich, dass sich auch juristische Personen daran beteiligen.
Firmenname und Zweck
Wichtig ist die Wahl eines geeigneten Firmennamens. Dieser kann grundsätzlich frei gewählt werden und muss noch verfügbar sein. Nicht erlaubt sind Namen, die zu Täuschungen führen könnten oder nicht den Tatsachen entsprechen. Am Ende des Namens ist immer der Zusatz “GmbH” notwendig.
Bei der Eintragung in das Handelsregister müssen Sie einen Zweck für Ihre GmbH angeben, also zum Beispiel welche Dienstleistungen oder Produkte Sie anbieten wollen.
Sobald Sie alle erforderlichen Dokumente zusammen haben, müssen diese durch eine Unterschrift beglaubigt werden. Dies kann auf einer Gemeinde oder bei einem Notar erfolgen, je nachdem in welchem Kanton Sie sich befinden.
Bei Fragen stehen Ihnen die Experten von STARTUPS.CH gerne zur Verfügung. Wir unterstützen Sie bei der Gründung Ihrer Firma und beraten Sie persönlich.
Wie definiert sich eigentlich bei einer GmbH mit z.B. drei Gesellschaftern der Begriff “Arbeitgeber”?
Wenn alle drei Gesellschafter bei ihrer GmbH angestellt sind, sind ja alle Arbeitnehmer. Sind sie dann alle zusammen zugleich auch die Arbeitgeber? Oder ist die GmbH, als juristische Person, der Arbeitgeber?