Gewinn- und Kapitalsteuersätze im Bund und Kanton Zürich
aktualisiert am 01.03.2013
Nachfolgend werden die Gewinn- und Kapitalsteuersätze im Bund sowie im Kanton Zürich sowohl für die GmbH und AG, als auch für die Kollekitvgesellschaft aufgezeigt.
GmbH und AG:
Der Bund kennt keine Kapitalbesteuerung. Auf den Gewinn von Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) erhebt er gemäss DBG 68 eine proportionale Gewinnsteuer von 8.5 Prozent des Reingewinns.
Im Kanton Zürich beträgt die Gewinnsteuer nach ZH StG 71 für Kapitalgesellschaften 8 Prozent des Reingewinns. Im Gegensatz zum Bund kennen die Kantone die Kapitalbesteuerung. Im Kanton Zürich beträgt diese für GmbH und AG 0.75 Promille.
Kollektivgesellschaft:
Der Gewinnsteuersatz für die übrigen juristischen Personen (Kollektivgesellschaft) beträgt nach DBG 71 im Bund 4.25 Prozent des Reingewinns. Liegt der Reingewinn unter CHF 5’000 wird er nicht besteuert.
Im Kanton Zürich liegt der Gewinnsteuersatz für die Kollektivgesellschaft bei 4 Prozent des Reingewinns. Die Kapitalbesteuerung liegt bei 0.75 Promille des steuerbaren Eigenkapitals.
Berechnung der Gewinn- und Kapitalsteuersätze
Bei der Steuerberechnung muss auf die jeweilige Situation der betreffenden Gemeinden geachtet werden, da diese wiederum einen Gemeindesteuersatz festlegen. Im Kanton Zürich wird sowohl Reingewinn als auch das Kapital besteuert. Die oben erwähnten Steuersätze ermöglichen allerdings nur die Berechnung der sogenannt einfachen Staatssteuer. Um die totale Belastung eines Unternehmens auszurechnen, ist es notwendig, den Betrag der einfachen Staatssteuer mit der Höhe der jeweiligen Gemeindesteuern zu multiplizieren. Der Steuerbetrag errechnet sich durch die Multiplikation des Steuerobjekts mit dem entsprechenden Tarif.
Weitere Informationen zum Steuersystem im Kanton Zürich und der Höhe der Steuern finden Sie auf der Homepage des kantonalen Steueramtes.
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