Geld in der 2. Säule: Wie findet man heraus ob man einen Anspruch hat?
Bei einem Stellenwechsel kann es passieren, dass Pensionskassenguthaben der 2. Säule vergessen werden. Gesamthaft gingen in der Schweiz 6.3 Milliarden vergessen.
Geld in der 2. Säule vergessen
In der Schweiz gibt es momentan über 880’000 Konten auf denen gesamthaft 6.3 Milliarden Franken liegen. Dieses Geld gehört häufig Arbeitnehmern, die ihre Stelle gewechselt haben und dabei vergessen haben, ihr Pensionskassenguthaben auf die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers oder auf ein Freizügigkeitskonto zu übertragen.
Nach einem Zeitraum von zwei Jahren werden diese Gelder dann an eine Auffangeinrichtung überwiesen.
Anfrage bei der Zentralstelle 2. Säule
Bei der Zentralstelle 2. Säule kann jedermann eine Anfrage machen, ob noch Guthaben aus der beruflichen Vorsorge vorhanden sind, die ihm zustehen.
Verläuft die Anfrage positiv, so muss direkt bei der angegebenen Vorsorgeeinrichtung der Anspruch geltend gemacht werden. Für die Abklärung sind einige Dokumente erforderlich. So etwa ein AHV-Ausweis, Lohnausweise, der Versichertenausweis der 2. Säule oder eine Todesfallbescheinigung. Hier finden Sie das Merkblatt der Zentralstelle 2. Säule.
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