Gefahr und Nutzen des Bezugs der Pensionskasse
Vorweg ist festzuhalten, dass es immer auf die konkrete Ausgangslage ankommt, ob der Bezug des Pensionskassenguthabens sinnvoll ist oder nicht. Durch den Bezug der Pensionskasse steht der Neuunternehmerin freilich mehr Kapital für ihr Vorhaben zur Verfügung.
Gerade in der Startphase bereitet vielen Jungunternehmern die Finanzierung Schwierigkeiten und es kommt nicht selten zu Liquidationsengpässen. Ein Pensionskassenbezug macht aus diesem Blickwinkel durchaus Sinn. Auch kann im Rahmen der 2. oder 3. Säule die Altersvorsorge wieder neu aufgebaut werden, was aber voraussetzt, dass die eigene Firma auch genügend Ertrag abwirft. Der Pensionskassenbezug wird umso problematischer, je älter die Person ist. Es können dann zwar meist hohe Summen ausbezahlt werden, jedoch riskiert man so die eigene Altersvorsorge. Entscheidet man sich für den Bezug des Pensionskassengeldes, muss man sich stets bewusst sein, dass dadurch auch der Schutz gegen Invalidität und Tod entfällt und man sich neu absichern muss. Hinzu kommt, dass das ausbezahlte Freizügigkeitsguthaben (zu einem reduzierten Satz) besteuert wird. Das Pensionskassengeld ist nach der Auszahlung auch nicht mehr vor der Schuldbetreibung oder einem Konkursverfahren geschützt. Mit anderen Worten wird das Freizügigkeitsguthaben mit der Barauszahlung pfändbar.
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Sehr geehrte Damen und Herren
Habe bereits über Startups vor Jahren eine GmbH gegründet. Zu diesem Zeitpunkt war es für mich viel zu früh, weil ich dies nicht Ernst genug genommen habe und meine Geschäftspartnerin alles “versaut” hat. Möchte dies jetzt nochmal grundlegend anders angehen und bitte Sie, mir Unterlagen zukommen zu lassen. Adresse: Monika Brugger, Hohensteinweg 8, 8055 Zürich
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Freundliche Grüsse
Monika Brugger
Sehr geehrte Frau Brugger
Wir senden Ihnen die Informationsbroschüren sehr gerne zu. Sie sollten diese in den nächsten Tagen per Briefpost erhalten.
Bei weiteren Fragen zur Gründung stehen wir Ihnen sehr gerne auch telefonisch unter 052 269 30 80 zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Walter Regli