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Wie funktioniert die Mehrwertsteuer (MWST) inkl. Vorsteuerabzug?

Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine allgemeine Verbrauchs- und Konsumsteuer. Wie der Name es bereits sagt, wird mit der MWST der Mehrwert des Konsumenten bzw. Verbrauchers besteuert. Wie diese berechnet wird, zeigt sich nachfolgend in einem Beispiel.

(aktualisiert am 31. Mai 2022)

man writing on paperMehrwertsteuer inkl. Vorsteuerabzug an einem Beispiel erklärt

Es ist vorweg zu nehmen, dass bei der Abrechnung der MWST zwei verschiedene Methoden existieren; die effektive Methode und die Saldosteuersatzmethode. Das nachfolgende Beispiel bezieht sich auf die Abrechnung nach der effektiven Methode, welche von einem Grossteil der Schweizer Unternehmen genutzt wird.

Beispiel:

Die Hemden AG importiert Hemden aus Italien für CHF 100.- das Stück. Auf diese CHF 100.- pro Stück muss sie beim Import in die Schweiz nun 7.7% Mehrwertsteuer bezahlen (CHF 7.70 pro Stück).
Später verkauft die Hemden AG die importierten Hemden für je CHF 150.- pro Stück an diverse Modegeschäfte weiter. Auf den Preis von CHF 150.- pro Hemd muss die Hemden AG nun von Ihrem Käufer zusätzlich 7.7 % MWST verlangen (CHF 11.55 pro Stück), so dass sie pro Hemd jeweils CHF 161.55 inkl. MWST vom Modegeschäft verlangt.

Wie hoch ist nun die MWST, die die Hemden AG an die Steuerverwaltung bezahlen muss?

Die Hemden AG hat vom Modegeschäft, welches die Hemden gekauft hat, CHF 11.55 pro Hemd an MWST eingenommen. Dieser Betrag müsste an die Steuerverwaltung bezahlt werden.
Da jedoch die Hemden AG beim Import der Hemden selbst bereits CHF 7.70 pro Hemd an MWST bezahlt hat, kann sie diese nun vom geschuldeten Betrag abziehen. Die Vorsteuer ist somit die von dem Unternehmen bereits vorab bezahlte MWST (noch bevor es seine Produkte oder Dienstleistung verkauft und MWST eingenommen hat).

Letztlich wurde somit nur der Mehrwert, d.h. die CHF 50.- Preisaufschlag der Hemden AG, besteuert: 7.7 % von CHF 50.- = CHF 3.85.

Die Hemden AG hat pro Hemd CHF 7.70 an MWST bezahlt;
Dann CHF 11.55 pro Hemd an MWST erhalten;
Schliesslich die CHF 7.70 (=Vorsteuer) von den CHF 11.55 abgezogen und die Differenz von CHF 3.85 bezahlt. 

Die folgende Tabelle zeigt dies nochmals in der Übersicht:

Die Hemden AG kann nun aber nicht nur die MWST auf dem Importpreis (CHF 7.70) als Vorsteuer abziehen, sondern auch die Mehrwertsteuer auf allen anderen Leistungen die sie eingekauft hat. Dies können beispielsweise Kosten für Transportfahrzeuge, Liegenschaften und Lagermaterial sein. Die Hemden AG kann somit sämtliche MWST, welche sie selbst für  bezahlt hat, als Vorsteuer abziehen, was den Steuerbetrag schliesslich weiter senkt.

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51 Kommentare zu “Wie funktioniert die Mehrwertsteuer (MWST) inkl. Vorsteuerabzug?

    • Internationale Transaktionen erfolgen immer ohne Mehrwertsteuer. Die Schweizerische Mehrwertsteuer von zurzeit 7.6% wird dann an der Grenze bei der Zollabfertigung erhoben und separat in Rechnung gestellt. Sie zahlen also in allen Fällen die Schweizerische Mehrwertsteuer von zurzeit 7.6%.

  1. guten tag
    ich möchte porodukte aus Deutschland importieren und hier weiter verkaufen ich handle als einzelfirma (kein HR eintrag) meine frage ist ich muss ja bis 100’000.- keine Mwst. abgaben leisten aber bei der zoll wird mir 7.6% Mwst belastet wo bekomme ich das wieder zurük muss ich meine preise mit Mwst. anrechnen? danke

    • Dies ist der Nachteil, wenn Sie keine eigene MWST-Nr besitzen. Die bezahlte MWST kriegen Sie nicht mehr zurück, da Sie sozusagen “Endkonsument” sind. Erst wenn Sie eine eigene MWST-Nr. haben können Sie die Vorsteuer zurück verlangen. Ich rate Ihnen die MWST-Nr. freiwillig zu beantragen! Zudem würde ich die Einzelfirma im Handelsregister eintragen lassen. Sie erhalten dadurch häufig bessere Händlerpreise!

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  2. Guten Tag
    Ich erledige die Buchhaltung für meine Tochter. Sie bezieht Haare im grossen Mengen aus Deutschland.
    Kann ich die Vorsteuerabzug bei Einkauf/Haare verrechnen oder aber erst bei Haarverarbeitung einzeln?
    Vielen Dank.
    Freundliche Grüsse
    A.Szecsei

  3. Wozu genau dient die Mehrwersteuer-Nummer? Was muss ich als Unternehmer damit machen? Wenn ich bspw. von einer Fabrik Rohmaterial einkaufe, und auf der Rechnung die MwSt. Nummer sehe. Ist diese zwingend anzugeben für den Vorsteuerabzug? Wird das zentral kontrolliert anhand der Nummern oder wie muss ich mir das Vorstellen?

    • Guten Tag
      Bitte vergleichen Sie die Blog-Einträge zur MWST unter der Kategorie “Steuern & Sozialversicherungen”. Für detaillierte Auskünfte kontaktieren Sie am besten die Steuerbehörden.
      Freundliche Grüsse

  4. Kann ich die Vorsteuer als Informatik-Unternehmen auch auf meine eigenen Investitionen wie bspw. EDV, Büro-Einrichtungen etc geltend machen? Und falls ja, zu 100% oder nur einem geringeren Prozentsatz?

  5. Ich habe mir vor aus England ein neues (!) Motorrad zu kaufen und es selber zurück zu fahren. Bekomme ich dann die britischen MWST zurückerstattet? Und wie viel MWST haben die Briten?

    • Guten Tag

      Sie brauchen vom Verkäufter des Motorrades einen Ausfuhrschein, damit Sie die MWST zurück verlangen können. Am Schweizer Zoll wird Ihnen dann die Schweizer MWST belastet. Meines Wissens ist die MWST in Grossbritannien bei ca. 20%.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  6. Guten Tag, wenn ich während des Jahres die MwSt. Nummer beantrage, so kann ich diese auf Beginn des laufenden Jahres beantragen. Nun ist es aber so, dass ich bereits Einkäufe im Ausland getätigt habe und auch dort MwSt. bezahlt habe (Deutschland, Österreich). Bekommt man, die MwSt. , welche im Ausland bei Einkauf bezahlt wurde, von irgendwo wieder zurück, damit nicht doppelt versteuert wird. Wenn ja, wo bekommt man diese zurück?

    Und wie verhält es sich mit der neuen SSS Methode. Wenn man Anfangs viele Investitionen hat, ist es dann besser die normale Abrechnung anzwenden statt SSS, obwohl man erst in 3 Jahren dann zur SSS wechseln kann, oder sollte man trotzdem sofort mit SSS beginnen?

    Herzlichen Dank im Vorab für Ihre Antwort.
    P.Z.

    • Hallo P.Z.

      Hast Du Atwort bekommen, bezüglich MwSt 19% aus Deutschland? Gibt es da eine Möglichkeit als Firma, welche noch keine eigene MwSt-Nummer besitzt diese 19% wieder zurückzufordern? Ich habe im Netz gar nichts darüber gefunden. Da ich immer mehr aus Deutschland importiere, sind die Margen extrem klein bezüglich Wiederverkaufswert in der Schweiz. Lieben Gruss
      Fredi

  7. Guten Tag

    Ich habe eine Frage, bezüglich der der Mehrwertsteuer.

    Ich habe einen Onlineshop (einzelfirma, HR Eintrag aber nicht Mehrwertsteuerpflichtig , da umsatz unter 100000 Jahresumsatz ist).

    Beim Import der Ware wird logischerweise der 8% MWST Satz addiert. Wie ist es jetzt, wenn ich mein Produkt an einen weiteren Händler verkaufen will und dieser dann das Produkt in seinem Onlineshop verkauft?

    Verkauf ich ihm dann die Ware zum Nettopreis ( da ich ja nicht MWST Pflichtig bin) oder wie geht man da vor?

    Bitte ein kurzes Feedback, da dieses Thema beim Weiterkauf der Ware eigetlich sehr wichtig ist.

  8. Guten Tag

    ich betreiben ein kleines Plattenlabel, für welches ich mir die Gründung einer Einzelfirma überlege. Für mich ist die Situation bzgl. MWSt nochmals etwas anders, als in den obigen Beispielen geschildert. Die Herstellung der Tonträger erfolgt in einem EU-Land und der Vertrieb (ich vertreibe diese nicht selber) befindet sich in demselben EU-Land. Die Künstler und die Herstellung der Tonträger sowie ein Teil der Promo wird vollumfänglich von mir finanziert. Mit der Vertriebsfirma habe ich eine Abmachung über einen Stückpreis pro vertriebener/verkaufter Tonträger, womit ich dann meine Unkosten decke. Gewinn schaut unter dem Strich bis anhin noch nicht für mich raus. Der Hersteller stellt mir um die 20% MWSt in Rechnung. Die Ware kommt nur zu einem kleinen Teil überhaupt je in die Schweiz und wird weltweit vertrieben (eine genaue Aufschlüsselung EU/Nicht-EU habe ich dazu nicht). Nun möchte ich die 20% MWSt zurückfordern. Welche Voraussetzungen muss ich hierfür erfüllen (HR-Eintrag? MWSt Nummer?) und wie gehe ich vor?

    Vielen Dank und freundliche Grüsse

    • Guten Tag Herr Schmid

      Diese Frage ist schwierig zu beantworten, da Sie nicht schreiben, um welches EU-Land es sich genau handelt. In bestimmten Ländern (z.B. Deutschland) kann eine MWST-Nr. auch von einer Schweizer Gesellschaft beantragt werden und Sie könnten die bezahlte Vorsteuer dann entsprechend in Abzug bringen. M.E. wäre jedoch die Rechnung des Herstellers gar nicht MWST-Pflichtig, da er die Dienstleistung – nämlich die Herstellung von Tonträgern – ins Ausland erbringt. Er sendet die Rechnung ja vom Inland (EU-Land) ins Ausland (Schweiz). Somit dürfte der Hersteller grundsätzlich keine MWST verrechnen.

      Für weitergehende Auskünfte dürfen Sie sich gerne mit unserer Schwestergesellschaft Findea in Verbindung setzen (Tel. 052 269 30 85) und auch einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  9. Guten Tag

    Es handelt sich jetzt nicht direkt um die Mwst. in der Schweiz, aber vielleicht können Sie mir die Frage ja trotzdem beantworten.

    Es handelt sich um ein Produkt, welches von den Niederlanden nach Deutschland importiert wird. Das Unternehmen, in der Schweiz ansässig, besitzt eine Deutsche Umsatzsteuernummer. Kann es die bereits geleistete Steuer von dem Lieferanten aus den Niederlanden abizehen? Wenn Ja, reicht es, der zuständigen Stelle in Deutschland die Rechnung des Lieferanten zuzustellen?

    Mit freundlichen Grüssen

    R. Sutter

    • Guten Tag Herr Sutter

      Prinzipiell sollte Ihnen am Zoll die niederländische MWST rückerstattet werden. Am Besten setzen Sie sich diesbezüglich mit der deutschen Zollbehörde in Verbindung.

      Freundliche Grüsse

      Deborah Rosser

  10. Guten Tag
    Ich vermarkte und verkaufe Sport Camps (diese finden in Portugal statt) einer portugiesischen Firma in der Schweiz und Deutschland. Angedacht ist, dass ich von der portugiesischen Firma die Camps zu einem Einkaufpreis einkaufe und diese inkl. meiner Marge an schweizerische u. deutsche Kunden weiterverkaufe.

    So wie ich das CH-MWSt Gesetz verstehe, muss ich in der CH die MWSt auf meine Marge bezahlen. Muss der portugiesische Veranstalter eine MWSt auf den Betrag erheben, den er mir in Rechnung stellt? Kann im Handel zw. CH u. Portugal die MWSt zurückgefordert werden? (Angenommen ich habe eine Firma u. MWSt-Nr.)

    Ich vermarkte die Sport Camps bereits seit einigen Wochen, habe aber noch keine Firma und somit auch keine WMSt-Nr.. Meine Kunden haben bis jetzt direkt an den portugiesischen Veranstalter bezahlt. Meine Marge liegt zwischen 20-25% pro verkauftes Camp. Da die MWSt in Portugal bei 23% liegt, meint der Veranstalter, dass mir keine Marge mehr bleibt, da diese dem MWSt Betrag entspricht, den er dem portugiesischen Staat abliefern muss. Ist das korrekt?

    Danke für den Feedback!

    LG

    • Guten Tag

      Bei Ihrer Tätigkeit handelt es sich um eine Vermittlung, für welche eine Kommission geschuldet ist. Die reine Vermittlung stellt eine Dienstleistung dar. Wichtig ist hier zu beachten, dass Sie darauf hinweisen, dass die Camps in Portugal und nicht in Ihrem Namen stattfinden. Für den Kunden muss deutlich erkennbar sein, dass nicht Sie der Veranstalter sind, sondern der Anbieter in Portugal.

      Die portugiesische Firma stellt dem Endkunden das Camp inkl. MWST in Rechnung. Sie stellen Rechnung an den Veranstalter (ohne MWST).

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  11. Hallo

    Ich wohne ausserhalb der Schweiz und erbringe oft Informatikdienstleistungen für CH-Firmen. Da der jährliche Umsatz CHF 100’000 übersteigt, habe ich meine ausländische Firma bei der MwSt angemeldet. Ich rechne nach der SSS-Methode zum Satz von 6.1% ab. Auf dem MwSt-Formular können Abzüge gemacht werden. Leider habe ich trotz intensiver Recherchen nicht festellen können, was ich genau abziehen kann. z.B.
    – Reise- und Unterhaltsspesen
    – Hotelübernachtungen
    – Aufwand für den zwingenden MwSt-Sitz in der CH
    Gibt es irgendoch Unterlagen dazu? Können sie mir bitte weiterhelfen?
    Besten Dank.

    • Guten Tag

      Damit sich ein ausländisches Unternehmen bei der Schweizer Mehrwertsteuer anmelden kann, benötigt es zwingend eine Fiskalvertretung in der Schweiz. Über diesen Fiskalvertreter wird dann die Mehrwertsteuerabrechnung vorgenommen und eingereicht.
      Für detaillierte Informationen empfehlen wir die MWST Info 12 Saldosteuersätze (im Internet als pdf abrufbar).
      Bei weiteren Fragen können Sie gerne ein Beratungsgespräch bei unserer Schwestergesellschaft Findea, welche im Treuhandbereich tätig ist, vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  12. Guten Tag, ich habe eine kleine Handelsfirma (GmbH), die dieses Jahr steuerpflichtig geworden ist. Nun beziehen wir Waren aus dem Ausland, auf der der Lieferant keine MwSt deklariert. Vom Zoll wird uns dann jeweils 8% in Rechnung gestellt. Nun muss ich diese Beträge wieder auf dem Abrechnungsformular zum Pauschalsteuersatz von 2.1% als Bezugssteuer deklarieren, das heisst ich habe zweimal bezahlt?

    • Guten Tag
      Sobald Sie einen mehrwertsteuerrelevanten Umsatz von mind. CHF 100’000.- überschritten haben müssen Sie sich der Mehrwertsteuer unterstellen. Auf jene Güter und Dienstleistungen, die Sie beziehen müssen Sie den normalen Steuersatz von 8% bezahlen. Den Pauschalsteuersatz von 2.1% bezieht sich auf Ihren Umsatz. D.h. zwei Mal jährlich müssen Sie ihren Umsatz angeben und 2.1% darauf abgeben. Ihren Kunden können Sie trotzdem die normalen 8% verrechnen. Für Handelsbetriebe wäre zudem zu prüfen, ob nicht die effektive Abrechnungsmethode mehr Sinn macht, da Sie dort die Möglichkeit haben, einen Vorsteuerabzug geltend zu machen.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  13. Guten Tag

    Als Exklusiv-Importeur führe ich diverse Sportartikel in die Schweiz ein und verkaufe diese sowohl direkt an Endverbraucher wie auch an Händler. Da ich eine nicht-Mwst-pflichtige Einzelfirma betreibe (Jahresumsatz unter CHF 100’000), entrichte ich die Einfuhrsteuer jeweils unmittelbar per Rechnung/Überweisung an die EZV.
    Beim Direktverkauf an Endverbraucher führe/weise ich jeweils auf den Rechnungen keine Mwst auf/aus, da nicht nötig. Weil ich als Importeur die Verkaufspreis (netto und brutto) in der Schweiz aber selbst bestimmen darf, rechne ich meine bereits bezahlte Einfuhrsteuer jeweils in den Endpreis mit ein. Ist dies erlaubt und korrekt so?
    Wie sieht das nun bei einer Rechnung an einen Händler aus? Darf/soll/muss ich da die Mwst jeweils ausweisen, entweder mit zusätzlicher Verrechnung von 8% auf einen Nettopreis oder mit einem Bruttopreis und dem Vermerk “inkl. 8% Mwst” (was mir grundsätzlich keine Rolle spielt, da ich ja alle Preise in der Schweiz selbst bestimmen kann)? Oder darf ich als nicht-Mwst-pflichtige Einzelfirma auf einer Rechnung an einen Händler überhaupt nichts von einer Mwst schreiben? …oder muss gar irgendein Vermerk drauf, dass ich “als nicht-Mwst-pflichtiges Unternehmen keine Mwst erheben kann/darf”? Es geht mir ja hierbei nicht um den Preis, da ich meine entrichtete Einfuhrsteuer aufgrund meiner Preisfreiheit so oder so immer einrechnen kann, sondern um die Erfüllung des Wunsches einiger Händler, die auf ihren Rechnungen die Mwst unbedingt aufgeführt bzw. ausgewiesen oder zumindest vermerkt haben wollen!
    Trotz intensiver Recherche im Internet, noch intensiverem Studium des ganzen Mwst-Gesetzes und Nachfragen bei vielen Kollegen, konnte mir diesbezüglich niemand genau Auskunft geben (und machen es wahrscheinlich selber oft nicht richtig!).

    Vielen Dank für Ihre hoffentlich klärende Antwort.

    Freundliche Grüsse,

    RD

    • Guten Tag

      Grundsätzlich ist es so, dass Sie, wenn Sie nicht bei der MWST angemeldet sind, keine MWST ausweisen dürfen. Das heisst, Sie können auf der Rechnung an Händler oder Endkunden den von Ihnen festgesetzte Betrag aufführen.
      Die Kalkulation der Preise ist Ihnen überlassen. Sie können die Vorsteuer, welche Sie zu bezahlen haben, somit weiterverrechnen. Dürfen dies aber nicht als MWST ausweisen.

      Der Information darüber, dass Sie nicht bei der MWST gemeldet sind, ist ebenfalls nicht zwingend auf der Rechnung zu erwähnen.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  14. Guten Tag
    Ich habe Material von einem MWST-pflichtigen Lieferanten (A) bezogen und dafür eine Rechnung mit ausgewiesener MWST von 8% erhalten. Ich selbst (B) bin nicht MWST-pflichtig.
    Ich will nun dieses Material einem MWST-pflichtigen Unternehmen (C) weiterverkaufen (zum selben Preis, den ich bezahlt habe). Wie muss die Rechnung gestaltet werden, damit mein Käufer C aus dem Materialverkauf A an B an C den Vorsteuerabzig geltend machen kann?
    a) Meine Materialrechnung mit Bruttopreis
    b) Rückerstattung gegen Vorlage der Rechnung meines Materiallieferanten A
    c) Andere Lösung
    Danke für Antworten
    Kurt

    • Guten Tag Kurt
      Sofern Sie nicht bei der Mehrwertsteuer unterstellt sind dürfen Sie auf Ihren Rechnungen auch keine MWST ausweisen. Sie gelten sozusagen als Endkunde und müssen die 8% MWST begleichen. Da Ihr Kunde C somit dann auch keine Mehrwertsteuer bezahlt hat er auch keine Möglichkeit, die Mehrwertsteuer zurück zu fordern.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  15. Guten Tag
    Ich habe über meine steuerpflichtige GmbH Ware eingekauft (Warenpreis netto Fr. 100, MWST Fr. 8, Rechnungstotal Fr. 108), die ich nun zum Einstandspreis einer anderen GmbH verkaufen will.
    Muss ich nun von einem neuen Nettowarenpreis von 108 Fr. ausgehen? Oder weiterhin Fr. 100?
    Merci, Ulrich

    • Guten Tag

      Der Einstandspreis der Ware ist immer ohne MWST. Das heisst, Sie müssten die Ware für CHF 100.00 weiterverkaufen. Bei weiteren treuhänderischen Fragen bitten wir Sie, unsere Schwestergesellschaft Findea AG zu kontaktieren.

      Freundliche Grüsse
      Burcin Bülbül

  16. Guten Tag
    Ich habe eine GmbH, die Edelmetalle und Goldschmuck im Ausland verarbeitet und wieder zurück in die Schweiz bringt. Müssen wir bei der Einfuhrdeklaration nur den Verarbeitungspreis zeigen oder gesamt Wert der Waren? Ich bekomme für Verarbeitung nur 5000 Franken und die Gesamtwert der Waren sind 95000 Franken. Wir sind noch vorsteuerabzugsberechtigt, für die Rückerstattung des MwSt an wen sollen wir uns wenden?
    Danke im Voraus

    • Guten Tag

      Die Dienstleistung, welche im Ausland erbracht wird, wird in der Schweiz mit der Bezugsteuer belastet. Der Warenwert der Edelmetalle selber muss dabei nicht versteuert, jedoch bei der Ausfuhr entsprechend deklariert werden.

      Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie hier.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  17. Guten Abend

    Ich habe eine GmbH und möchte aus England eine Dienstleistung bzw. ein Online-Produkt kaufen. Es geht um ein Internetdesign. Die VAT haben sie mir pro Leistung verrechnet. Der Betrag ist ziemlich hoch und ich frage mich ob ich die VAT / Mwst. zurückerhalten kann?
    Meine GmbH hat noch keine Mwst. Nr., bin noch im Aufbau.
    Ich muss diese Dienstleistung nicht dann noch mit der schweizer Mwst. verrechnen lassen, oder?

    Vielen Dank, beste Grüsse
    SK

    • Guten Tag,

      Wer Dienstleistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland bezieht, die im Inland nicht registriert sind, muss diese Leistungen grundsätzlich versteuern (sog. Bezugsteuer, 8%). Ihr Dienstleistungserbringer in England müsste Ihnen die Leistung ohne englische Mehrwertsteuer verrechnen. Verlangen Sie vom Dienstleistungserbringer eine neue Rechnung ohne Mehrwertsteuer. Ansonsten können Sie bei der britischen Mehrwertsteuerbehörde die Steuer zurückverlangen.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  18. Guten Tag

    Wir haben per 20.06.17 eine gmbh gegründet. Eröffnen werden wir jedoch erst am 1. Oktober 2017. Nun haben wir vom MwSt-Amt eine Abrechnung bekommen für den Zeitraum vom 20.06. – 30.06.17. Wir versteuern effektiv und nach vereinbarten Entgelten.

    Nebst Auslagen im Zeitraum vom 20.06. – 30.06.17 hatten wir auch schon vor der Gründung Auslagen die zum Abzug einer Vorsteuer berechtigt sind. Können wir diese geltend machen oder müssen wir uns diese ans Bein streichen?

    Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.

    Freundliche Grüsse
    Nicole Halter

    • Sehr geehrte Frau Halter

      Sie sollten bei diesen Auslagen den Abzug der Vorsteuer geltend machen können, sofern eindeutig ersichtlich ist, dass diese Zahlungen im Zusammenhang mit der GmbH stehen.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  19. Guten Tag,
    ich plane einen Onlineshop für den Weiterverkauf von Kleidung die ich in der Schweiz einkaufe. Als Gesellschaftsform ist die GmbH gewählt. Gibt es etwas zu beachten, wenn mir beim Einkauf MWSt ausgewiesen wird oder eben nicht? Ist es ratsam im ersten Jahr, wo der erwartete Umsatz <100'000sfr liegen wird, mich freiwillig bei der MWSt zu registieren?
    Gruss, W.W.

    • Guten Tag

      Mehrwertsteuern dürfen Sie Ihren Kunden nur verrechnen, wenn Sie auch bei der Mehrwertsteuer angemeldet sind. Ob es ratsam ist, sich bei der Mehrwertsteuer freiwillig anzumelden, hängt von diversen Faktoren ab. Antworten dazu finden Sie hier.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  20. Guten Tag, ich hoffe mir kann jemand helfen. Bin selbständig in der Schweiz mit einem malerunternehmen und habe mir vor kurzem gedacht das ich mich auch mal im Online Handel einbringe.

    Jetzt importiere ich Ware von China nach Deutschland, dort wird die Ware gelagert und auch versendet. Die Verkäufe sind innerhalb deutschland, wo ich nun mwst pflichtig bin. Steuernummer habe ich für Deutschland.

    Wie bringe ich die 19% mwst von Deutschland in meine Schweizer Buchführung unter?

    Muss ich eine doppelte Buchführung mit Fremdwährung und mwst machen? Wo die hauptwährung CHF und Fremdwährung wir ist?

    Wie Buche ich dann die 19% Umsatzsteuer bzw. Vorsteuerabzug? Muss ich hierfür neue mwst Codes anlegen?

    Vielen dank
    Marcel

    • Guten Tag

      Unsere Treuhandgesellschaft, die Findea AG wird Ihnen gerne behilflich sein diese Fragen zu klären. Sie können hier einen Termin buchen.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  21. Guten Tag, wir haben eine AG gegründet, sind das Produkt aber noch am Entwickeln und machen deshalb keinen Umsatz. Wir kaufen jedoch für die Entwicklung viele Komponenten im In- und Ausland ein. Kann ich die Firma trotzedem bei der MwSt anmelden (effektiven Methode) und die Vorsteuer dann abzuziehen? Würden wir dann die bezahlte MwSt zurückerstattet erhalten?
    Vielen Dank und freundliche Grüsse
    Nina

  22. Guten Tag

    Kann ich die Mehrwertsteuer von Mittagessen und von Kauf Maschinen/Geräten als Vorsteuer abziehen, auch wenn ich ja eigentlich der Endkonsument bin?

    Freundliche Grüsse
    J. Zimmermann

  23. Guten Tag

    Ich importiere Ware aus der Ukraine in die Schweiz.

    Um zu berechnen, was mich das Einzelne Stück am Ende kostet, gehe ich von dieser Kallkulation aus:

    – Spediteur
    – Warenversicherung
    – MwSt. Einfuhr in die Schweiz
    – Zollabfertigung

    (Oder fallen noch andere Kosten an?)

    Muss ich bei der Kalkulation des VP’s irgendwie berücksichtigen, dass ich einen Teil der MwSt. zurück verlangen kann?

    Oder ist es einfach

    Anschaffungspreis inkl. MwSt.
    Plus Marge
    VP ohne MwST.
    VP plus MwSt.

    Beste Grüsse

  24. Guten Tag.
    Ich möchte mit meiner Firma Produkte aus DE importieren und in der Schweiz über einen Webshop verkaufen.
    Muss/kann ich hier die Deutsche Mwst. wieder abziehen, oder rechne ich diese für meine Kalkulation auf den Netto preis drauf und berechne darauf dann die Mwst der Schweiz?
    Kann ich somit den Vorsteuerabzug nicht auf die 19% mitgeltend machen?

    Freundliche Grüsse
    Matthias Nef

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