Frühjahres To Do’s 2016 – Abschlussarbeiten für Start-Ups
Das Geschäftsjahr 2015 neigt sich dem Ende zu. Mit dem Jahresende verbunden, sind verschiedene Abschlussarbeiten im 1. Halbjahr 2016 zu erledigen.
Obwohl vom Gesetz nicht vorgeschrieben, richten die Mehrheit der Unternehmen ihr Geschäftsjahr nach dem Kalenderjahr. Am Ende des Geschäftsjahres müssen verschiedene Abschlussarbeiten für Start-Ups ausgeführt werden, um den gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Um das Geschäftsjahr 2015 für den Abschluss vorzubereiten, schlagen die Experten von FINDEA.CH folgende Roadmap vor:
- Im Januar 2016: Erstellung sämtlicher Sozialversicherungsdeklarationen und Lohnausweise 2015 (Einreichefrist bis 30.01.2016).
Für die Deklaration der Sozialversicherung sollten Sie die erhaltenen Originalformulare an Ihren Treuhänder per Post im Dezember oder Januar weiterleiten. Falls Sie die Lohnabrechnung selbst erstellt haben, sollten Sie die Kopien sämtlicher Lohnabrechnungen 2015 ebenfalls dem Treuhänder einreichen. Als Hilfe können Sie bei Bedarf ebenfalls das Lohnblatt pro Mitarbeiter ausfüllen und mit den restlichen Unterlagen weiterleiten.
- Im Februar – Mai 2016: Ausarbeitung des Geschäftsabschlusses 2015 sowie Erstellung der Steuererklärung 2015 (Einreichefrist bis 30.09.2016 im Kanton Zürich).
Für die Erstellung der Steuererklärung 2015 sollten Sie das erhaltene Originalformular an Ihren Treuhänder per Post weiterleiten.
- Durchführung der Generalversammlung/Gesellschafterversammlung sechs Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres. Die AG und die GmbH sind per Gesetz dazu verpflichtet eine Generalversammlung abzuhalten, an welcher unter anderem die Jahresrechnung genehmigt und über die Verwendung des Gewinns entschieden wird.
Im Juni – August 2016: Erstellung Ihrer privaten Steuererklärung 2015 (bis Ende März 2016 kann eine Fristverlängerung beim Steueramt bis max. 30.11.2016 beantragt werden).