Clever eine Firma gründen

Newsletter abonnieren


Blog

Unsere Juristen, Treuhänder und Berater kennen Ihre Anliegen aus zahlreichen persönlichen Beratungsgesprächen. Antworten zu den gängigsten Fragen finden Sie auf unserem Blog.
Navigieren Sie mit Hilfe der Kategoriensuche durch die verschiedenen Themen

Firmengründung und Pensionskasse – BVG-Pflicht ab welchem Einkommen?

Alle angestellten Personen, die älter als 17. Jahre sind und in einem Arbeitsverhältnis stehen, müssen grundsätzlich einer Pensionskasse angeschlossen sein (Risikoversicherung für Invalidität und Tod ab dem 17., Altersversicherung ab dem 25. Altersjahr). Von dieser Regel gibt es aber auch Ausnahmen und Spezialfälle.

Dieser Beitrag wurde am 1. April 2022 aktualisiert.

Nur Arbeitnehmer mit einem Lohn, der tiefer als der Mindestjahreslohn (Eintrittsschwelle) ist, müssen nicht einer Pensionskasse beitreten. Dieser Mindestjahreslohn wird periodisch vom Bundesrat festgelegt. Für das Jahr 2022 beträgt er CHF 21’510.-.

Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) schreibt Minimalleistungen vor. Es ist ein Minimalgesetz, weshalb weitergehende Lösungen auf betrieblicher Ebene beschlossen und in der Pensionskasse realisiert werden können. So ist es durchaus möglich, dass der Mindestjahreslohn (Eintrittsschwelle) gesenkt oder aufgehoben und die obere Plafonierung heraufgesetzt werden kann. Das hat zur Folge, dass beispielsweise auch Personen mit geringerem Einkommen in der beruflichen Vorsorge versichert sind.

Gut zu wissen:

BVG-Pflicht bei der Teilzeitstelle und in der Probezeit
BVG-Pflicht bei einer Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft
BVG-Pflicht bei einer GmbH oder AG

BVG-Pflicht bei einer Teilzeitstelle

Arbeitet jemand Teilzeit oder zahlt sich nur einen geringen Lohn aus (oftmals bei Neugründern der Fall), so muss diese Person nur BVG-versichert werden, wenn das Jahreseinkommen über dem Mindestjahreslohn liegt (d.h. mehr als CHF 21’510.-).

BVG-Pflicht während der Probezeit

Eine Person muss BVG-versichert werden, wenn mit ihr ein Arbeitsverhältnis von über drei Monaten oder von unbeschränkter Dauer eingegangen wird. Die Vereinbarung einer Probezeit entbindet nicht von der Versicherungspflicht, auch wenn das Arbeitsverhältnis in der Probezeit wieder gekündigt wird.

BVG-Pflicht bei einer Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft

Der Inhaber einer Einzelfirma sowie die Teilhaber einer Kollektivgesellschaft gelten als Selbständigerwerbende. Für Selbständigerwerbende ist die Einzahlung in die berufliche Vorsorge BVG freiwillig. Sie können somit frei wählen, ob sie sich einer Pensionskasse anschliessen wollen.

BVG-Pflicht bei einer GmbH oder AG

Wenn ein Gesellschafter einer GmbH oder ein Aktionär einer AG sich bei seiner eigenen Gesellschaft anstellen lässt und einen Lohn auszahlt, gilt er als “gewöhnlicher” Angestellter.  Er steht in Bezug auf die Gesellschaft in einem Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis und ist somit ab einem Einkommen von CHF 21’510.- BVG-pflichtig.

 

» Online Firma gründen » Unser Angebot

Wollen Sie eine Firma gründen? STARTUPS.CH ist der Schweizer Marktleader im Bereich Firmengründungen. Wir bieten Neugründern eine persönliche Beratung vor Ort, Businessplanberatung und eine professionelle Online-Gründungsplattform.

Erfahren Sie hier 9 Gründe warum Sie Ihre Firmengründung über STARTUPS.CH realisieren sollten.

138 Kommentare zu “Firmengründung und Pensionskasse – BVG-Pflicht ab welchem Einkommen?

  1. Guten Tag

    Ich habe eine Frage zum Jahreslohn. Wenn ich eine Firma mitte Jahr gründe und mir in diesem ersten Halbjahr während 6 Monaten 3000 CHF auszahle, habe ich dann einen Jahreslohn von Fr. 18´000? (und bin nicht BVG-Pflichtig). Ich möchte vermeiden BVG einzubezahlen.

    Ich war vorher bei einer anderen Firma angestellt und bezog bis Mitte Jahr einen höheren Lohn, der natürlich über BVG abgerechnet wurde. Ich gehe davon aus, dass sich der Jahreslohn nicht aus dem alten Lohn und dem neuen Lohn zusammensetzt, sondern den Lohn betrifft, der in der neuen Firma anfällt.

    Zweite Frage: Wenn ich für zwei versch. Firmen arbeiten würde, aber jeweils weniger als 20´520 CHF verdienen würde, würde die BVG-Pflicht dann entstehen?

    mfg
    J.K.

  2. Bei einer unterjährigen Anstellung wird der Lohn auf ein Jahr aufgerechnet, d.h. wenn Sie in 6 Monaten der Anstellung CHF 18’000.- verdienen wird das aufgerechnet auf 12 Monate und Sie werden somit BVG-pflichtig, natürlich aber nur für die CHF 18’000.-.

    Die BVG-Pflicht gilt für jedes Anstellungsverhältnis separat, d.h. wenn Sie im Extremfall 4 Anstellungsverhältnisse haben und überall unter CHF 20’520.- verdienen müssen Sie an keinem Ort BVG bezahlen. Natürlich kann das aber unter den Arbeitgebern trotzdem ausgehandelt werden, d.h. dass ein Arbeitgeber über die gesamte Summe das BVG abrechnet und den 3 anderen Arbeitgebern eine Rechnung schreibt. Dies ist aber immer abhängig vom BVG-Reglement der betreffenden Gesellschaft.

    • Diese Antwort ist m.E. falsch! Die BVG-Pflicht bei Teilzeitanstellungen entsteht kumulativ, wenn der Gesamtlohn aus verschiedenen Anstellungen die Eintrittsschwelle überschreitet. Das ist ein entsprechender Versicherungsschutz für Teilzeiter – die sonst niemals auf eine genügende Altersvorsorge aus der 2. Säule kommen würden. Das BSV schreibt dazu in seinem KMU-Ratgeber:

      “Arbeitet jemand Teilzeit, so muss diese Person BVG-versichert werden, wenn das Jahreseinkommen über dem Mindestjahreslohn liegt (d.h. mehr als Fr. 20°880.-). Arbeitet eine Person an mehreren Stellen Teilzeit, besteht ein Anspruch auf eine Vorsorgeversicherung, sofern das Gesamteinkommen über dem Mindestjahreslohn liegt. Die Beiträge werden dann auf die Teilzeitlöhne umgelegt.”

  3. HABE SEIT 10 JAHREN EIN EIGENES GESCHÄFT. GMBH UND BIN BEI DER GMBH ANGESTELLT. BIN ICH BVG-PFLICHTIG?BEI BVG IST JA BEDINGUNG, DASS MAN TAGGELDVERSICHERUNG HAT.

    WIR/ICH HABEN KEINE TAGGELDVERSICHERUNG. ES BRINGT JA DOCH NICHTS BIS HABE ICH IMMER GEARBEITET AUCH WENN ICH EIN ÄRZTLICHES ZEUGNIS HATTE.

    • Ich habe leider im Internet keine genaueren angaben gefunden bezüglich meiner Frage. Nun muss ich Sie kurz damit belästigen. Es geht um folgendes:

      Ich arbeitete ca. 9 Monate für einen kleinen Monatslohn von 1700Fr. Was mehr als unterbezahlt war, jedoch konnte ich nichts besser bezahltes finden. Nach einem Gespräch mit dem Chef, wurde mir ein Befristeter Arbeitsvertrag von 3 Monaten zu einem Monatslohn von 4500Fr angeboten. Den ich dankend annahm.

      Meine Frage ist, ob mein Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist mich BVG zu versichern? Er meint es wäre nicht nötig da ich zuerst unter dem Mindestlohn gearbeitet habe und danach einen befristeten Arbeitsvertrag hatte der nicht länger als 3 Monate dauerte.

      Was ist den nun hier richtig?

      Mit freundlichen Grüssen.

      Tommy

      • Guten Tag

        Da der Jahreslohn die CHF 21’060.- übersteigt bin ich der Meinung, dass Sie bei der BVG angemeldet werden müssten. Am besten nehmen Sie aber direkt mit einem Versicherungsagenten Kontakt auf, dieser kann Ihnen die Frage genau beantworten.

        Freundliche Grüsse

        Walter Regli

  4. Guten Tag, ich arbeite als Untermieterin bei einer Coiffeursalon,als Kosmetikerin. Die Miete der Raum beträgt 1000.- Muss ich mich beim HR registrieren lassen? Mein Verdienst ca.pro Mo.1800.- Was muss ich genau machen damit ich nichts falsch mache?

    • Sehr geehrter Herr Gülay
      Sie müssen sich nicht registrieren lassen (erst ab Umsatz von CHF 100’000). Die Eintragungspflicht besteht nur für selbständig Erwerbstätige, d.h. nicht für Arbeitnehmer.
      Freundliche Grüsse

  5. Guten Abend. Ich bin Arbeitgeber. Mir wurde gesagt, dass die Angestellten (und somit auch die Arbeitnehmer) ab 18 Jahre BVG-pflichtig sind, Andere wiederum behaupten ab 25 Jahren sei man pflichtig. Was stimmt nun ?
    Freundliche Grüsse

    • Guten Tag
      BVG-Altersrenten sind erst ab dem Alter von 25 Jahren zu bezahlen, sofern der Jahreslohn mindestens CHF 20’880.– beträgt. Ab dem 18 Lebensjahr sind grundsätzlich AHV-Altersrenten geschuldet.
      Freundliche Grüsse

  6. Guten Tag

    Ich bin momentan zu 100% angestellt mit einem Bruttoeinkommen von CHF 130’000. Gerne würde ich mich (vorest im Nebenerwerb ohne mein Angestelltenpensum zu reduzieren oder höchstens auf 80%) mit einer Einzelfirma selbständig machen. Der Umsatz würde vermutlich CHF 100’000 übersteigen. Meine Fragen:
    a) bin ich mit meiner Einzelfirma AHV und BVG pflichtig solange ich noch angestellt bin?
    b) momentan habe ich nur einen Auftraggeber, gelte ich da als selbständig erwerbend? (weitere Kunden kämen im Laufe der Zeit dazu)
    c) welche Versicherungen muss ich für einen Angestellten abrechnen?

    Herzlichen Dank für die Antworten!

    • Guten Tag
      a) Nein, sofern ein Nebenerwerb vorliegt und das Einkommen CHF 2’300 nicht übersteigt.
      b) Das liegt im Ermessen der Sozialversicherungsbehörden. Kriterien sind:
      – unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung handeln
      – wirtschaftliches Risiko selber tragen
      – unabhängige Stellung
      c) AHV/IV/EO (bei einem Einkommen von weniger als CHF 2’300 nur auf Verlangen des Versicherten) sowie ggf. BVG (ab Einkommen des Arbeitnehmers ab CHF 20’880)
      Freundliche Grüsse

  7. Guten Tag

    Ich verdiene im Jahr 21,600 CHF Brutto(Ohne Abzüge)
    und netto ist 19.248 CHF. Mein Chef meint das ich müsste
    min. 20,880 CHF NETTO verdienen und erst dann würde er mich bei BVG anmelden.
    Freundliche Grüsse

  8. Guten Tag

    Die Pensionskasse hat mir ( in meiner GmbH ) den Vetrag gekündigt. Meine Lohnsumme ist nicht mehr höher als 15’000 pro Jahr und kann ich nun mein Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank überweisen lassen oder muss ich eine neue Pensionskasse suchen, welche mich auf nimmt. Meine Frau (arbeitet auch in meiner GmbH) wird auch über die Pensionskasse abgerechnet, wobei Ihr Lohn nun auch nicht mehr über 8’000.– pro Jahr verdient.
    Vielen Dank für die Antwort

  9. Guten Tag.
    Ich mache bald einen Laden auf, ich werde dort eine Angestellte haben. Sie wird für 50% 1250 CHF pro Monat bekommen. Sie wird auch eine Provision vom Verkauf bekommen ca. 1500 CHF im Monat. Wird nur der Lohn für die BVG Abrechnung berücksichtig oder ist der Lohn mit der Provision zusammen BVG abrechnungs pflichtig.
    Vielen Dank

  10. Guten Tag
    Ich möchte die AG, bei welcher ich zur Zeit angestellt bin, übernehmen und mich somit selbständig machen. Für den Erwerb der Aktien brauche ich aber mein Pensionskassenguthaben. Ist es in diesem Fall möglich, die Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung zu verlangen oder gelte ich nicht als selbständig, auch wenn ich nur den Gewinn als Aktionär erhalte und keinen eigentlichen Lohn beziehe?
    Vielen Dank

  11. Guten Tag,

    ich habe eine mich beschäfftigende Frage, die mir Sorge bereitet.

    Mein Jahreseinkommen Brutto (mit 13. Monatslohn) beträgt 21`840CHF. Auf meiner Lohnabrechnung ist aber kein BVG aufgelistet. Stimmt das so, oder bin ich BVG pflichtig?

    Jetzt schon vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort!
    Freundliche Grüsse

    • Guten Tag
      Die BVG-Pflicht besteht grundsätzlich ab einem Jahreslohn von CHF 20’880. Der Arbeitgeber ist für den Anschluss an eine Berufsvorsorgestiftung verantwortlich. Ich würde mich direkt bei ihm melden und fragen, weshalb er keinen BVG-Abzug vom Lohn vornimmt.
      Freundliche Grüsse

  12. Guten Tag,
    kann jeder eine Berufsvorsorgestiftung gründen, oder wer ist eigentlich Berächtigt zusagen, wer darf und wer nicht und wovon wird das ganze Abhängig gemacht?!
    Danke für Ihre Antwort
    Koller Daniel

    • Guten Tag Herr Koller
      Jeder Arbeitgeber, der Arbeitnehmer beschäftigt, muss gemäss BVG eine eigene Vorsorgeeinrichtung gründen oder sich einer bestehenden anschliessen. Die Pensionskassen unterstehen der Aufsicht der FINMA. Fast alle privaten Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz sind Stiftungen.
      Freundliche Grüsse

  13. GutenTag

    Ich bin zu 100% in einer Firma angestellt und zahle dort (resp. auch mein Arbeitgeber) wie jeder Arbeitnehmer in eine Pensionskasse ein.
    Nun bin ich aber zusätzlich noch Geschäftsführer meiner eigenen Firma neben meinem oben erwähnten Anstellungsverhältniss und verdiene dort mehr als CHF 20880. Muss ich nun BVG einzahlen, obwohl ich durch mein Anstellungsverhältniss schon in eine Pensionskasse zu 100% einzahle?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • Guten Tag
      Falls es sich bei Ihrer Firma um eine GmbH oder AG handelt, muss sich diese einer Pensionskasse anschliessen, d.h. Sie bezahlen dort auch Pensionskassengelder ein, weil Sie den Grenzwert überschreiten.
      (Sofern es sich um eine Einzelfirma handelt, befinden Sie sich nicht in einem Anstellungsverhältnis).
      Freundliche Grüsse

  14. Guten Tag

    Ich arbeite seit 01.04.2011 bis am 30.04.2012 bei ein Firma, (die jetzt gekündigt habe). Ich habe innerhalb des Jahr 2011 von april 2011 bis ende dezember 2011 ein AHV massgebender Lohn 20122.20SFR gehabt. Sollte ich bei der BVG angemeldet sein????

    Besten Dank für Ihre hilfe
    Mfg
    Alex

  15. Hallo,

    bin 100% angestellt, will mich demnächst Selbständig (nebenbei) machen (GmbH)

    Kann ich überhaupt ein teil meiner BVG auszahlen lassen? (zB: 30`000 von 120`000.- CHF)

    gruss

  16. Was passiert wenn ich der Steuererklärung einen Lohnausweis beilege wo auf diesem die AHV etc. abgerechnet wurde die BVG aber nicht?

    Sollte dem Steueramt eigentlich egal sein da ich so mehr Steuern bezahlen werde als mit Abzug sehe ich das richtig?

    Freundliche Grüsse
    Roger Steffen

    • Guten Tag Herr Steffen

      Dies kommt m. E. darauf an, ob Sie BVG-pflichtig sind oder nicht. Die BVG ist ab einem Jahreslohn von CHF 20’880.- obligatorisch! Am besten nehmen Sie diesbezüglich gleich mit dem für Sie zuständigen Steueramt Kontakt auf.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  17. Hallo,
    Sie sprechen von einem AHV pflichtigen Lohn der entscheidend ist ,ob Beiträge bezahlt werden oder nicht. Ist der AV pflichtige Lohn der Bruttolohn oder etwas anderes.
    Die Summe wäre 20880/ Jahr.
    Danke für die Antwort

  18. Hallo,
    ie sprechen von einem AHV pflichtigen Lohnsumme von 20880 die BVG pflichtig ist.
    Ist Der Brutto oder Netto Lohn der AHVpflichtige Lohn?
    Danke für die Antwort

  19. Guten Tag

    Ich habe mich Selbständig gemacht und lasse mir das BVG auzahlen. Meine Frau hatt auch noch Gelder bei der Auffangeinrichtung. Kann ich das BVG Geld von meiner Frau auch ausbezahlen lassen ?
    Sie ist Hausfrau……..

    Danke für Ihre Antwort
    MFG Sascha Flüeler

    • Sehr geehrter Herr Flüeler

      Sie können nur auf Ihr eigenes BVG zugreifen (ausser Ihre Frau hat ebenfalls die Selbständigkeitserklärung).

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  20. Guten tag, kann ich zur Gründung einer GmbH meine Pansionskasse beziehen? Für die 20’000 CHF die für die Gründung nötig sind?

    Gruss

    • Guten Tag

      Dies geht nur mit einer Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft. Für die GmbH-Gründung können Sie die Pensionskasse nicht vorbeziehen, denn in den Augen der SVA sind sie bei der GmbH normaler Angestellter und somit nicht selbständig.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  21. Guten Tag

    Ich habe mich im Juni selsbtändig gemacht (Einzelfirma, Jahreseinkommen ca. 120’000) und nun steht die Frage an, ob ich mich Unfall- und Krankentaggeld privat versicher lassen soll oder ob ich weiterhin BVG einbezahlen soll.

    Könnt Ihr mir einen Tipp geben?

    Herzlichen Dank!

    • Guten Tag

      Dies kann nicht pauschal beantwortet werden. Am besten melden Sie sich direkt bei einem Versicherungsagenten. Dieser kann Ihnen dann die Vor- und Nachteile fallspezifisch genau aufzeichnen. Wir haben sehr gute Kontakte zur AXA Winterthur. Wenn Sie möchten, dass ich den Kontakt zwischen einem Agenten der AXA Winterthur und Ihnen herstelle, rufen Sie mich doch bitte kurz unter folgender Nummer an: 052 296 30 88.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  22. Guten Tag

    Mein Bruder und ich haben soeben eine GmbH gegründet. Bei dieser sind wir nun als Geschäftsführer angestellt. Wie müssen wir nun bei der Suche nach einer geeigneten Pensionskasse für unsere GmbH vorgehen?

    Freundliche Grüsse

    • Guten Tag

      Wenn Sie sich mehr als CHF 20’880.- Jahreslohn auszahlen, benötigen Sie zwingend eine Pensionskasse. Wir arbeiten hier mit der AXA Winterthur zusammen. Wenn Sie mir den Firmennamen mitteilen, kann ich Ihnen einen guten KOntakt vermitteln.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli
      walter.regli@startups.ch

  23. Hallo

    ich habe vor mich selbständig zu machen (Einzelfirma)
    Ist es richtig das ich keine Pensionskasse mehr bezahlen muss und das ich das Kapital ausgezahlt bekommen kann?
    Wie sieht es bei meiner Ehefrau aus. Sie arbeitet nicht mehr, hat aber noch Kapital auf einem Sperrkonto. Kann man sich dieses auch auszahlen lassen?

    Freundliche grüsse

    • Guten Tag Herr Weber

      Ja, als Selbständiger müssen Sie nicht mehr in die Pensionskasse einzahlen. Dies sowohl auch der Vorbezug der Pensionskassengelder funktioniert aber nur, wenn Sie von der SVA den Selbständigkeits-Status erteilt bekommen. D.h. Sie müssen der SVA beweisen können, dass Sie wirklich selbständig sind (mehrere Kunden haben, das Risiko selber tragen,…). Die Gelder der Frau können nur ausbezahlt werden, wenn Sie ebenfalls selbständig ist. D.h. Sie könnten eine Kollektivgesellschaft gründen und wenn beide diese im Haupterwerb betreiben und Sie beide den Selbständigkeits-Status bestätigt bekommen, können Sie beide Pensionskassengelder vorbeziehen.

      Für die Gründung und weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

    • Das BVG ist zwar obligatorisch, aber nicht für alle: Nur Mitarbeitende mit einem Jahreslohn über CHF 20’880.– sind laut BVG zu versichern. Ab dem 1. Januar des Jahres, in dem das 18. Altersjahr erreicht wird, sind Invalidität und Tod versichert. Ab dem 25. Altersjahr ist auch das Alterssparen Pflicht.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  24. hallo guten tag meine frage arbeite im studenlohn und komme über 20880fr. im jahr mein arbeitgeber bezahlt keine bvg und mir macht er auch keinen abzug. kann ich verlangen das er die bvg nach bezahlt desten dank

    • Guten Tag Herr Schneider

      Die Sozialabgaben (AHV, IV, …) werden Ihnen aber abgezogen oder sind grundsätzlich selbständig und von der SVA als solcher anerkannt?

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  25. Pingback: Firmengründung und Pensionskasse – BVG-Pflicht ab welchem Einkommen? | online-gruenden.chonline-gruenden.ch

  26. Möchte eine GmbH gründen.
    Ist vorgeschrieben wieviel Lohn ich mir minimum auszahlen muss. Muss ich einer Pensionskasse beitreten oder reicht eine Säule 3a

    Vielen Dank für eine Antwort

    • Sehr geehrter Herr Kappel

      Nein, Sie sind frei bzgl. der Lohnsumme die Sie sich auszahlen möchten. Die GmbH muss einer Pensionskasse beitreten, wenn Angestellte (Sie gelten auch als Angestellter Ihrer GmbH) einen Jahreslohn von mind. CHF 20’880.- beziehen.

      Es würde uns freuen Ihnen bei der Gründung der GmbH behilflich sein zu dürfen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  27. Sehr geehrter Herr Regli

    Wie sieht das mit der Berechnung bei Naturallohn (Kost und Logis) aus in Bezug auf die CHF 20’880?
    Bei dem AHV-Pflichtigen Lohn wird CHF 33.-/Tag eingerechnet. Ist das bei dem BVG-freien Betrag auch so oder geht es hier wirklich nur um dem ausbezahlten Lohn?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus.

  28. Guten Tag,

    Ich bin nach wie vor zu 100% bei einer Firma angestellt und die zahlt meine BVG, da mein Bruttoeinkommen über 100’000 CHF ist.

    Im August 2012 habe ich eine GmbH gegründet, bei der ich Geschäftsführer und einziger Angestellter bin. Die GmbH hat keinen Umsatz in 2012 gemacht (erst ab Mitte 2013 ist was geplant), keine Ausgaben gehabt und keinen Lohn ausbezahlt.

    a) muss ich mich wegen Anstellung bei meiner GmbH einer zusätzlichen Pansionskasse anschliessen? Ich glaube nicht, da ich schon durch meinen Haupt-Arbeitsgeber einer Pensionskasse angeschlossen bin.

    b) noch eine Frage dazu: muss ich Taggeldversicherung für meine Anstellung in meiner GmbH abschliessen? Zur Erinnerung – bei meiner GmbH beziehe ich keinen Lohn.

    Danke für die Auskunft!

  29. guten tag
    bin hausfrau und möchte selber daheim al scoiffeuse arbeiten.. ca1-2tage die woche.
    1.muss ich mich irgendwo anmelden? (umsatz unter10000fr im jahr)
    2.brauche ich eine versicherung?
    3. gelte ich als selbständig, oder als nebenerwerb. ( wenn ich nun eine einzelfirma gründen muss)
    4 . genügt es in der steuererklährung den efektieven gewinn als zusatzeinkommen zu versteuern?
    5.habe kinder, mann arbeitet. wir bekommen kindergeld. geht das mit meiner selbständigkeit verlohren, auch wenn er das grössere einkommen hat?

    vielen dank für die Auskunft

    • Guten Tag

      Ja, Sie müssen sich bei der SVA (Ausgleichskasse) anmelden.
      Als Einzelfirma haben Sie keine vorgeschriebenen Versicherungen (solange Sie keine Angestellten haben). Hier ist es aber sicherlich nützlich die Situation mit einem Versicherungsagenten zu analysieren. Wir habne Ihnen bei Bedarf gute Kontakte zur AXA Winterthur.
      Wenn es Ihr einziger Erwerb ist, sind Sie Selbständig im Haupterwerb.
      Den Gewinn können Sie bei der privaten Steuererklärung als “Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit” erfassen.
      Ich gehe davon aus, dass die Kindergelder über Ihren Mann bezogen werden. Dies kann nach wie vor so gemacht werden.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  30. Guten Tag

    Ich bin Teilzeitangestellte und bin mit einem Minimum Monatslohn (CHF 3480) versichert. Leider muss ich feststellen dass der Jährliche Beitrag für die Verwaltungskosten extrem hoch ist. Als Beispiel: bei gesamter Jahresbeitrag (Arbeitgeber+ Arbeitnehmer) von CHF 1097 ist der Jahresbeitrag für die Verwaltungskosten CHF 739. Dazu noch die Beiträge für den Teuerungsausgleich und der Sicherheitsfonds, wobei sie nicht relevant sind. Am Schluss bleiben mir irgendwelche mickrige CHF 348 gespart. Das Verhältnis stimmt überhaupt nicht. Kann man da als Arbeitnehmer etwas tun? Kann ich bei der Wahl der Pensionskasse mitbestimmen? Eins ist sicher: die jetzige ist viel zu teuer!
    Besten Dank im Voraus für eine Antwort

    Mit freundlichen Grüßen S. Dimitrov

  31. Wenn der Bruttolohn CHF 20,000.- beträgt + CHF 3,500.- Eigenbedarf Geschäftswagen, Also 23,500.- AHV pflichtig im Jahr 2012. Wird man BVG pflichtig ?

    Freundliche Grüsse

    F. Haymoz

  32. Hallo,
    ich bin mittlerweile durch viele Internetportale zum Thema Firmengründung völlig verwirrt und weiss gar nicht mehr so genau, was auf mich passt und was ich tun muss/sollte.
    Ich arbeite zu mitllerweile nur noch 60% als Angestellte und bezahle dort auch meine ganzen Sozialabgaben etc.
    Nun möchte ich gern zu 40% eine Selbstständigkeit anstreben und stelle mir da folgende Fragen:
    1. Da es eine Gründung von 0 an ist, wird der Umsatz nicht sonderlich hoch sein, bzw. ich kann ihn schwer einschätzen, da ich erst einmal Aufträge einholen muss. Angenommen ich verdiene damit vorerst nur ca. 200 oder mal 500 im Monat, muss ich dann zusätrzlich zu meinen Abgaben des Angestelltenverhältnisses auch noch AHV etc. zahlen oder fällt das flach, weil es zu wenig Zusatzeinkommen ist?
    2. Ist eine Firmengründung mit Ausländerausweis B überhaupt möglich oder muss ich noch auf mein C warten?
    3. Wie werden die Abgaben dann eigentlich angegeben/bezahlt? Monatlich? Halbjährlich?

    Leider findet man hauptsächlich Infos zu Hauptselbstständigkeit, nicht aber wirklich viel zur Teilselbstständigkeit 🙁 Wills aber ruhig angehen und nach und nach aufbauen und das Angestelltenverhältnis sozusagen als Notgroschen behalten bis sich die Selbstständigkeit etabliert hat.

    • Guten Tag

      Ja, die Anmeldung bei der SVA (AHV, IV,…) müssen Sie trotzdem machen.
      Ja, die Gründung mti Ausländerausweis B ist kein Problem.
      Die Abgaben bezahlen Sie quartalsweise (im Voraus).

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  33. Hallo Herr Regli

    ich bin seit diesem Jahr selbständig (Einzelfirma von der AHV akzeptiert) im Bereich Beratung.

    Für gewisse Handelstätigkeiten möchte ich eine GmbH gründen. Da ich diese (meine) GmbH auch beraten möchte, würde ich als Selbständiger entsprechend in die eigene GmbH fakturieren, als Einzelfirma AHV und Steuern bezahlen.

    Wird eine solche Zahlung falls sie die 21’060 übersteigt BVG-pflichtig? Würde ich plötzlich als Angestellter betrachtet und würde den Status als Einzelfirma/Selbständiger verlieren?

    Da ich mir meine Vorsorge- und Versicherungen etc. um die Einzelfirma gebastelt habe, möchte ich nicht wieder als Angestellter gelten und das nicht auch noch für die GmbH machen (zumal diese keine Angestellten hat).

    Danke im voraus und Grüsse, Bert Lenz

  34. Guten Tag, ich bin Inhaber einer AG. Nun haben ich meine Partnerin (nicht verheiratet) vor 3 Monaten ein Kind bekommen. Ich möchte meiner Partnerin einen Lohn (ca. 2`000.-) ausbezahlen. Dies wäre für die Kinderbetreuung, Haushalt, ein wenig Büro Arbeit (ca. 5 Std. pro Woche). Nebst dem hat Sie ein Auto vom Geschäft (meine AG) erhalten. Benzin, etc. bezahlt das Geschäft. Sollten wir hierfür einen Vertrag machen? Und ist dieser Betrag von Fr. 2`000.- angemessen? Sie arbeitet nebenbei auch noch 40% in einem Büro.

  35. Guten Tag
    Ich bin zu 100% angestellt. Ich würde gerne ein Geschäft übernehmen , aber in meinem Beruf bleiben.
    Meine frage: Kann ich als Arbeitnehmer , 100%, angestellt , mich nebenberuflich selbstständig machen und Pensionsgelder für das neue Geschäft beziehen ?
    Danke

    • Guten Tag

      Grundsätzlich wäre es möglich auch bei einer 100% Anstellung ein Geschäft zu gründen bzw. zu übernehmen. Vorher muss jedoch der Arbeitsvertrag genau angeschaut werden, ob ein Konkurrenzverbot besteht und/oder ob der Arbeitgeber informiert werden muss. Aufgrund der Treuepflicht darf Ihre Arbeitsleistung beim Arbeitgeber sich nicht verschlechtern, wenn Sie Ihr Geschäft aufbauen.

      Pensionsgelder können nur vorbezogen werden, wenn die selbstständige Arbeit (sprich Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft) im Haupterwerb erfolgt. Sie dürfen deshalb bei keinem Arbeitgeber angestellt sein.

      Freundliche Grüsse

      Peter

  36. Guten Morgen
    ich habe die folgende Frage. Als sonst nicht arbeitender Verwaltungsrat beziehe ich ein Verwaltungsratshonorar von 70’000 Franken, das aber sehr aktive Controlling-Funktionen der Geschäftsleitung beinhaltet und mich rund 50-60% beschäftigt.
    Muss ich neben der normalen Sozialkosten von diesem VR-Honorar auch die Pensionskasse abführen??
    Besten Dank für eine Antwort

  37. Guten Tag

    Ich wollte nachfragen ob folgendes möglich ist: Momentan bin ich noch im Angestelltenverhältnis zu 80% Pensum. Ich beabsichtige, meine Selbständigkeit im Nebenerwerb (Einzelfirma bereits bei der SVA angemeldet seit 2010) in Haupterwerb umzuwandeln. Würde aber eine Teilzeitstelle im Nebenerwerb annehmen, da bekanntlich am Anfang schwierig ist, sich finanziell abzusichern bis alles mal aufgebaut ist. Ist es möglich, mir die Pensionskasse auszahlen zu lassen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und anschliessend eine Teilzeitstelle anzunehmen? Wie sieht es aus wenn ich die neue Stelle zu 50% antrete und die anderen 50% oder mehr (da als Selbständiger mehr gearbeitet wird) als Selbständige im Haupterwerb arbeite, muss ich nach der Auszahlung der PK eine gewisse Frist absetzen oder kann ich mit der neuen Anstellung sofort beginnen und PK-Gelder als Angestellter zahlen?

    Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Antwort und grüsse Sie freundlich.

  38. Guten Tag

    Ich verstehe, dass man BVG-Pflichtig wird, wenn man die Jahreslohnsumme von Brutto Fr. 21 060 übersteigt. Nun habe ich weiter vernommen, dass es eine weitere Regelung gibt. Und zwar wenn ein Stundenlöhner drei Monate hinter einander die Schwelle von CHF 1‘755 überschreitet wäre er im vierten Monat dem BVG unterstellt. -Ist das korrekt?

    Danke für Ihr Feedback.

    Mfg
    Petra

  39. Guten Tag,

    ich gründe eine GmbH kann mir aber zu Beginn (ca. erste 12 Monate) keinen Lohn auszahlen weil die Umsätze noch zu klein sind. Ich lebe also von meinen Ersparnissen.

    Muss ich mich bei AHV, BVG, PK usw. anmelden? Muss ich auf dem “Einkommen” ab dem Sparkonto Steuern bezahlen?

    Danke!

    Mfg
    Thomas

    • Guten Tag,

      bei der AHV muss man sich erst ab einem Jahreseinkommen von CHF 2’300.- anmelden. Beim BVG ist dies ab einem Jahreseinkommen von CHF 20’800 Pflicht.

      Wir empfehlen Ihnen sich privat als Nichtserwerbstätiger bei der AHV anzumelden und den Minimalbeitrag der AHV zu entrichten, wenn Sie sich nicht als Erwerbstätiger anmelden.

      Freundliche Grüsse

      Peter Callegari

      Peter Callegari

  40. Guten Tag. Ich habe eine Frage zum Vorbezug von PK bzw. Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto. Ich habe eine Firma gegründet und bin zur Zeit nirgends im Angestelltenverhältnis. Die Kasse hat mir eine Selbständigkeit im Nebenerwerb bestätigt. Kann ich damit PK vorbeziehen oder geht das nicht? Besten Dank für Ihre Nachricht. Freundliche Grüsse

    • Guten Tag Herr Hartmann

      Ein Bezug des Pensionskassengeldes ist leider nur möglich, wenn Sie im Haupterwerb als selbständig gemeldet sind. Sie können bei der SVA jedoch einen neuen Antrag für die Selbständigkeit im Haupterwerb stellen. Diesfalls dürfen Sie jedoch keinem anderen Arbeitsverhältnis im Haupterwerb nachgehen.

      Freundliche Grüsse

      Deborah Rosser

  41. Guten Tag

    Ich bin 23 Jahre alt und arbeite seit 2 Jahren bei einer Firma zuerst 100% für Fr. 4100.- Brutto und jetzt seit 3 Monaten neben meinem Studium 60% für Fr. 2460.- im Monat. Mir wird seit Beginn BVG abgezogen. Ist das gerechtfertigt?

    Vielen Dank
    Freundliche Grüsse
    B. Bodmer

    • Guten Tag

      Höchstwahrscheinlich wird Ihnen nur der Risikobeitrag (ca. CHF 30 – 60.- pro Monat abgezogen). Dieser ist jeweils bereits ab dem 18. Lebensjahr geschuldet. Mit dem Ansparen von Altersguthaben wird jedoch erst ab dem 25. Lebensjahr begonnen. Weil Ihr Lohn die BVG-Eintrittsschwelle übersteigt, sind Sie obligatorisch in der Pensionskasse für die Risiken Tod und Invalidität versichert.

      Freundliche Grüsse

      Deborah Rosser

  42. Ich bin zu 70 % festangestellt und arbeite zu ca. 30 selbständig. Ich möchte mich 2015 ganz selbständig machen. Ich möchte gerne eine regelmässige Monatsrente nach Alter 65. Ich bin jetzt 51.
    Mein Brutto-Einkommen liegt bei ca. 100’000 Jahr (70’000 festangestellt, 30’000 selbständig als Einzelfirma). Mit diesem Einkommen rechne ich auch in Zukunft. Ich werde keine Angestellten haben. Mein Guthaben der Pensionskasse ist bei 120’000 (im Angestelltenverhältnis). Mein Berufsverband in der selbständigen Arbeit verfügt über keine Pensionskasse. Ich habe ca. 80’000 3a-Säule-Guthaben.Was raten sie mir zu tun, um ab Alter 65 regelmässige, zeitlich unbeschränkte monatliche Rente zu bekommen?

    • Guten Tag

      Sofern Sie auch in der Selbständigkeit ein Einkommen von CHF 100‘000.- pro Jahr erzielen und für dieses Einkommen AHV abrechnen, erleiden Sie dadurch keine Nachteile. Zudem können Sie sich auch in der Selbständigkeit freiwilliger einer Pensionskasse unterstellen (z.B. bei unserem Partner AXA Winterthur) und nach wie vor in die Säule 3a Guthaben einzahlen. Somit sind Sie im Alter bestens versichert.

      Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Firmengründung! Zögern Sie nicht uns unter 052 269 30 80 oder info@startups.ch zu kontaktieren.

      Freundliche Grüsse

      Deborah Rosser

Neuer Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht Pflichtfelder sind * markiert