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Firmengründung: kann das Gründungskapital von der GmbH oder AG (CHF 20’000 bzw. CHF 100’000) im Gründungsjahr bei der privaten Steuererklärung in Abzug gebracht werden?

Das ist leider beim Gründungskapital nicht möglich; es findet nämlich keine Minderung des Einkommens oder Kapitals statt – es ist lediglich ein sogenannter Aktivtausch.

Gründungskapital
Es gehen CHF 20‘000 bzw. CHF 100’000 von der Bank/Post weg und es kommen CHF 20‘000 bzw. CHF 100’000 Wertschriften dazu.

Für Ihre Gründung steht Ihnen das STARTUPS.CH-Team gerne zur verfügung.

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4 Kommentare zu “Firmengründung: kann das Gründungskapital von der GmbH oder AG (CHF 20’000 bzw. CHF 100’000) im Gründungsjahr bei der privaten Steuererklärung in Abzug gebracht werden?

  1. Guten Tag,

    wenn ich mein Privatkapital von 20’000 Fr. in eine GmbH-Gründung einbringe, und die Firma mir danach aus diesen 20’000 Fr. Einkommen auszahlt, muss ich dieses versteuern? Grund der Frage: Die 20’000 wurden ja schon versteuert, sie stammen aus Ersparnissen aus Einkommen als Arbeitnehmer.

    Anders gefragt: lohnt es sich, Erspartes als Eigenkapital in eine GmbH einzubringen, oder zahlt man sich besser den “Lohn” aus diesen Ersparnissen die ersten Monate selbst?

  2. Guten Tag
    das Stammkapital für eine Gmbh von CHF 20’000.-; wird dies nur einmal besteuert oder fallen jedes Jahr Steuern für diese 20’000.- an?
    mit freundlichen grüssen

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