Schutz von geistigem Eigentum – Patentschutz – Was kann ich patentieren lassen?
Wenn ein Firmengründer ein neues Produkt entwickelt hat, besteht u.a. die Möglichkeit, das geistige Eigentum mittels eines Patents zu schützen. Wozu dieser Patentschutz gut ist, wurde bereits besprochen (vgl. Blog-Beitrag).
Nur technische Erfindungen, welche sich auf die Herstellung, Beschaffenheit oder Zusammensetzung eines Stoffes, Erzeugnisses, Verfahrens oder einer Vorrichtung beziehen, können patentiert werden. Die Erfindung muss ein technisches Problem mit den Mitteln der Technik lösen und in Gewerbebetrieben eingesetzt werden können. Desweiteren muss die Erfindung neu sein, d.h. sie darf nicht öffentlich bekannt sein. Auch darf sie nicht den aktuellen Stand der Technik wiederspiegeln.
Nicht patentierbar sind z.B. Ideen, Computerprogramme, Konzepte, Entwicklungen, wissenschaftliche Theorien, Werbe- und Marketingstrategien.
Zur Verdeutlichung: Wird eine neue Weinsorte entdeckt, ist diese nicht patentierbar, da es sich nicht um eine technische Erfindung handelt. Patentierbar wäre aber eine Weinproduktionsanlage, deren Produktionsvorgang neu ist und einen technischen Fortschritt darstellt.
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