Abgrenzung des Geschäfts- vom Privatvermögen bei der Einzelfirma als Grundlage für die steuerrechtliche Gewinnermittlung
Der Inhaber einer Einzelfirma hat sowohl für das private wie auch für das geschäftliche Einkommen und Vermögen Steuern zu bezahlen. Für die Ermittlung der geschuldeten Steuer muss das Geschäftsvermögen klar vom Privatvermögen getrennt werden. Bei einer Aktiengesellschaft und GmbH dürfte diese Trennung keine Probleme bereiten.
Jeder Firmeninhaber besitzt neben den Vermögenswerten seines Geschäftes auch private Vermögensgegenstände. Die Aufspaltung in Geschäfts- und Privatvermögen ist erforderlich, da das Geschäftsvermögen die Grundlage für die steuerrechtliche Gewinnermittlung bildet. Als Einzelunternehmer gelten Sie als selbständig Erwerbstätiger. Ihr Einkommen hängt somit vom Vermögensstandsgewinn ab, d.h. von der Differenz zwischen dem Eigenkapital am Schluss des laufenden und dem Eigenkapital am Schluss des vorangegangenen Geschäftsjahres. Wertveränderungen des Geschäftsvermögens wirken sich unmittelbar einkommensvermehrend oder -mindernd auf das steuerbare Einkommen aus. Demgegenüber hat eine Zu- oder Abnahme im Privatvermögen keinen Einfluss auf das steuerbare Einkommen. Privatentnahmen aus dem Geschäftsvermögen müssen aber zum erzielten Einkommen hinzugerechnet werden. Dafür dürfen Privateinlagen in das Geschäftsvermögen vom Vermögensstandsgewinn abgezogen werden.
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Zum Beitrag von Michele Blasucci, 27. März 2010
«Privatentnahmen bei Einzelfirmen aus dem Geschäftsvermögen müssen aber zum erzielten Einkommen hinzugerechnet werden. Dafür dürfen Privateinlagen in das Geschäftsvermögen vom Vermögensstandsgewinn abgezogen werden.»
Was heisst das?
Wenn meine Einzelfirma einen Gewinn von 100,000 CHF erzielt und ich mir selber einen Lohn gebe von 80,000.00, muss ich diese 80,000 CHF zweimal versteuern?
Oder nur wenn ich von den übrigen 20,000 CHF nochmals 10,000 CHF auf mein Privatkonto überweise?
Guten Tag
Als Einzelunternehmer gelten Sie als selbständig Erwerbstätiger. Ihr Einkommen hängt somit vom Vermögensstandsgewinn ab, d.h. von der Differenz zwischen dem Eigenkapital am Schluss des laufenden und dem Eigenkapital am Schluss des vorangegangenen Geschäftsjahres. Wertveränderungen des Geschäftsvermögens wirken sich unmittelbar einkommensvermehrend oder -mindernd auf das steuerbare Einkommen aus. Demgegenüber hat eine Zu- oder Abnahme im Privatvermögen keinen Einfluss auf das steuerbare Einkommen.
Freundliche Grüsse
Tanja Balseiro