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Unsere Juristen, Treuhänder und Berater kennen Ihre Anliegen aus zahlreichen persönlichen Beratungsgesprächen. Antworten zu den gängigsten Fragen finden Sie auf unserem Blog.
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Firma gründen im Nebenerwerb

Für Personen, die eine feste Anstellung haben, kann es von Vorteil sein, wenn sie ihr Unternehmen in einer ersten Phase nur als Nebenerwerb ausüben. Wenn die Gründungsphase erfolgreich verlaufen ist, können die Neugründer sich dann vollständig auf die eigene Firma konzentrieren. 

Business Idea, Nebenerwerb

Firma gründen im Nebenerwerb

Um das Risiko zu verkleinern, kann es sich lohnen eine Teilselbständigkeit anzustreben. Sobald das Unternehmen die Gründungsphase überstanden hat, wird dann die bestehende unselbständige Erwerbstätigkeit aufgegeben und ein Firmengründer kann sich ausschliesslich seinem Unternehmen widmen. Idealerweise werden mit der bestehenden Arbeitsstelle die Lebenshaltungskosten gedeckt. Dies reduziert die Abhängigkeit von der eigenen Firma. Im Fall eines Konkurses des Jungunternehmens verringern sich somit die Risiken für einen Privatkonkurs.

Akzeptanz des Arbeitgebers wichtig

Die Akzeptanz des Arbeitgebers ist in der Gründungsphase sehr wichtig für einen Jungunternehmer. Die selbständige Erwerbstätigkeit darf nicht gegen den Arbeitsvertrag verstossen und das neue Unternehmen darf das Unternehmen des Arbeitgebers nicht konkurrenzieren. Zusätzlich muss der Arbeitgeber auf die volle Arbeitsleistung seines Angestellten zählen können.

Vor dem Beginn des Nebenerwerbs sollte deshalb der geltende Arbeitsvertrag geprüft und der Arbeitgeber über den Aufbau des eigenen Unternehmens informiert werden. 

Vor- und Nachteile abwägen

Wird die Selbständigkeit in einem Nebenerwerb ausgeführt, so müssen unbedingt die Vor- und Nachteile beachtet werden. Zwar ermöglicht diese Variante einen langsamen Einstieg in die Selbständigkeit, jedoch steht weniger Zeit für das Jungunternehmen zur Verfügung. Dies führt dazu, dass das Unternehmen nicht so schnell aufgebaut werden kann. Auch die Arbeitsbelastung muss berücksichtigt werden. Wer sowohl eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausübt als auch eine eigene Firma aufbaut, muss sehr viel Zeit investieren. Somit steigt die Gefahr einer Überlastung.

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122 Kommentare zu “Firma gründen im Nebenerwerb

  1. Bei der Firmengründung im Nebenerwerb gibt es viele Möglichkeiten Fuss zu fassen. Idealerweise startet man schlank und sucht nach einer Möglichkeit die Startup-Phase ohne Fixkosten zu überstehen. Hier ist wichtig den Kunden für sein Produkt oder Dienstleistung zu finden, bevor man dieses abschliessend hergestellt oder entwickelt hat. Der frühzeitige Einbezug der Kunden trägt erfahrungsgemäss stark dazu bei, spätere Transaktionskosten zu vermeiden.

  2. Ich habe mein Unternehmen, die kommpass gmbh, auch zuerst im Nebenerwerb gegründet. Es ist ein grosser Spagat. Denn die beschriebene volle Einsatzbereitschaft, die dem bestehenden Arbeitgeber selbstverständlich zusteht, muss mit diversen Faktoren in Einklang gebracht werden. Zum Beispiel kann der Kopf in zwei Unternehmen sein, das Herz wird sich aber irgendwann entscheiden und so wird die Situation zunehmend schwierig. Ob es ganz ohne Fixkosten geht, wage ich zu bezweifeln.

    Wichtig ist, dass man sein eigenes Unternehmen puscht, sonst ist die Reputation des noch jungen Unternehmens schnell negativ. Beispielsweise bei einem schlechten Webauftritt oder auch einem Telefon, dass nie abgenommen wird. Ich plädiere stark für einen Businessplan, der spezifisch die Themen abholt, welche mit einer Teilselbständigkeit verbunden sind, definiert.

    Auch sollte das Teilzeitprojekt zeitlich begrenzt sein. Meine Erfahrung liegt darin, dass Arbeitgeber zwar eine Teilselbständigkeit dulden, jedoch mit diesem Mitarbeitenden verständlicherweise nicht mehr eine Karriere planen.

  3. Grüezi

    Mein Anliegen passt zwar nicht ganz hierher, aber ich habe nirgendwo sonst einen Platz für meine Frage gefunden:

    Ich befinde mich in gekündigtem Arbeitsverhältnis, mein Arbeitsvertrag endet im August. Ich möchte nun eine selbständige Tätigkeit aufbauen (Einzelfirma mit Eintragung im Handelsregister), bin mir aber nicht sicher, ob ich das darf, da ich krankgeschrieben bin (ich habe aus freien Stücken gekündigt, weil ich aufgrund meiner Erkrankung nicht mehr an meinen Arbeitsplatz zurückkehren kann).

    Mein Lohn wird bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr von meinem Arbeitgeber gezahlt, sondern von der Taggeldversicherung.

    Darf ich unter diesen Umständen eine selbständige Tätigkeit anmelden oder ist dies rechtlich nicht zulässig?

    Vielen Dank für Ihre Auskunft.

    • Guten Tag Frau Belana

      Ob Sie sich bereits jetzt mit der Einzelfirma im Handelsregister eintragen lassen oder nicht hängt stark davon ab, ob Sie 100% krank geschrieben sind, resp. ob Sie für 100% Taggelder beziehen. Wenn dies der Fall ist, würden die Taggelder mit Eintrag im Handelsregister gekürzt resp. gestrichen. Wenn Sie jedoch nur teilweise krank geschrieben sind haben Sie die Möglichkeit, in der übrigen Zeit eine Selbständigkeit aufzubauen. Wir empfehlen Ihnen, dies direkt mit der zuständigen Taggeldversicherung zu besprechen.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  4. Hallo,

    mir stellt sich die Frage, ob für bestimmte Situationen eine Firmengründung überhaupt (rechtlich) notwendig ist?

    Ich bin 100% vollbeschäftigt, und würde nebenher Fotografie-Dienstleistungen anbieten. Genügt es denn nicht, wenn ich allfällige Einkommen aus dieser selbständigen Nebentätigkeit in der Steuererklärung angebe, und bei einem Gewinn von über CHF 2300 / Jahr bei der AHV die Abgaben bezahle? Oder wäre hierfür z.B. die Gründung einer Einzelfirma rechtlich vorgeschrieben?

    Vielen Dank für eine Antwort!

    Freundliche Grüsse
    G. Buso

    • Guten Tag

      Als Einzelfirma sind Sie bereits jetzt tätig. Bei der Einzelfirma besteht keine Eintragungspflicht im Handelsregister, sofern der Umsatz unter CHF 100’000.-/Jahr liegt. Wird diese Umsatzgrenze erreicht, so sind Sie verpflichtet, sich im Handelsregister einzutragen.
      Bezüglich der Ausgleichskasse ist es wichtig, dass Sie sich in jedem Fall anmelden – unabhängig von der Gewinngrenze. Beiträge müssen Sie jedoch erst ab einem Gewinn von CHF 2300.-/Jahr entrichten.
      Es steht Ihnen demnach frei, Ihre Einzelfirma im Handelsregister eintragen zu lassen oder nicht. Wenn Sie einen Eintrag wünschen sind wir Ihnen gerne behilflich. Sie können die Daten entweder direkt eingeben oder an einem unserer Standorte ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  5. Guten Tag

    Ich möchte mit zwei anderen Kollegen eine Kollektivgesellschaft Gründen (Export, Import, Handel mit KFZ-Teilen). Diesbezüglich werden wir uns bald an Startups wenden.

    Unsere Fragen sind aber im Voraus die folgenden:

    Ist-Situation: Alle drei 100% Erwerbstätig. Firma wird als Nebenbeschäftigung geführt.

    Uns ist klar, dass der HR-Eintrag Pflicht ist. Wie sieht es aber mit der Rest aus?

    Bsp:
    – Müssen irgendwelche Versicherungen abgeschlossen werden?
    – Sollten im Voraus irgendwelche Löhne beschlossen werden, oder ist es besser je nach Gewinn eine Gewinnverteilung vorzunehmen?
    – Wenn Lohn, was muss beachtet werden?
    – Wenn Gewinnausschüttung, was muss beachtet werden?

    Besten Dank im Voraus.

    Freundliche Grüsse

    • Guten Tag

      Besten Dank für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen.
      Eine Kollektivgesellschaft kann ohne Weiteres im Nebenerwerb geführt werden. Zu beachten ist hierbei, dass Sie Ihren Arbeitgeber nicht konkurrenzieren dürfen und Ihre Treue-und Sorgfaltspflicht gegenüber dem Arbeitgeber wahren. Sobald ein kaufmännisches Gewerbe betrieben wird, ist ein Eintrag im Handelsregister obligatorisch. Beim Export, Import und Handel mit KFZ-Teilen kann von einem kaufmännischen Gewerbe ausgegangen werden.
      Bezüglich der Versicherung gibt es keine zwingenden Vorschriften – zu empfehlen ist evtl. eine Betriebshaftpflichtversicherung als auch eine Rechtsschutzversicherung.
      Bei den Sozialversicherungen sind Sie verpflichtet, sich anzumelden als Selbständige im Nebenerwerb, auf den allfälligen Lohn, welchen Sie sich auszahlen, müssen Sozialabgaben geleistet werden. Der Gewinn der Kollektivgesellschaft wird anteilsmässig bei den Gesellschaftern versteuert. Bei der Steuererklärung muss ein Zusatzblatt “Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit” eingereicht werden, wo der Gewinn als auch der Lohn der Kollektivgesellschaft aufgeführt wird.

      Sobald Sie die Gründung in unserem System erfasst haben, werden Sie innerhalb von 24 Stunden von einem Juristen oder einer Juristin kontaktiert um alle Detailfragen zu klären. Ebenso besteht die Möglichkeit, für ein persönliches Beratungsgespräch an einem unserer Standorte vorbeizukommen.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  6. Guten Tag, in Anlehnung an die Frage von Frau Belana habe ich ein ähnliche Frage: Ich war zu 60% angestellt. Dann wurde ich krank zu 70%. Klingt kompliziert, aber ich habe dann von diesen 60% noch 30% gearbeitet – in einem befristeten Arbeitsverhältnis.
    Nun bekomme ich Krankentaggeld für diese 30% (die ich gearbeitet hatte).
    Meine Selbständigkeit im Nebenerwerb bestand schon vor dem genannten Arbeitsverhältnis – seit 2004.
    Darf ich diese selbständige Tätigkeit – welche notabene nichts mit meinem Beruf zu tun hat – weiterführen und zu wieviel % (wobei ich mehr als 30% wohl auch hier nicht kann) oder kann mich die Krankentaggeldversichrung daran hindern oder Leistungen kürzen?

    Besten Dank im Voraus
    Katharina

    • Guten Tag Katharina

      Ihre Versicherung hat grundsätzlich die Möglichkeit, Ihre Leistungen zu kürzen, sofern Sie der Ansicht sind, dass Sie diese 30% wieder arbeiten können. Wir empfehlen Ihnen deshalb, dies direkt mit Ihrer Krankentaggeldversicherung zu besprechen, inwieweit Sie die selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb ausüben können, resp. in welchem Rahmen eine allfällige Kürzung gesprochen werden würde.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

      • Danke für die rasche Antwort Frau Bachofner – dies, obwohl das Taggeld auf den Bereich ausbezahlt wird, der mit der Selbständigkeit ja nichts zu tun hat?

        Oder anders – ich war ja nur für die 60% Angestelltenverhältnis bei der Taggeld versichert – für die restlichen 40% (100-60), welche der Selbständigkeit im Nebenerwerb dienten, bekomme ich ja nichts, dafür habe ich (leider) keine Versicherung.
        Freundlichst Katharina

  7. Hallo
    Ich bin gelernte Coiffeuse, war 10 Jahre auf meinem Beruf und bin seit 1 Monat in einem Callcenter im Stundenlohn (gleitende Arbeitszeiten, Pensum frei wählbar) angestellt. Nun würde ich gerne nebenbei zu Hause meinem eigentlichen Beruf nachgehen. D.h. ein kleiner Ein-Frau-Salon in meiner Wohnung. Ich würde nur bei angemeldeter Kundschaft zu Hause im Salon sein, ansonsten ins Callcenter gehen.
    Ich habe nun aber keine Ahnung, wie ich das starten sollte. Auf der Gemeinde melden? AHV melden?
    Ich habe keine Ahnung, was ich als Erstes tun müsste. Ich kann ja auch nicht sagen, wie stark ich in der Selbstständigkeit eingebunden wäre.
    Meinem Vermieter müsste ich ja auch Bescheid geben, da ich ihn aber persönlich kenne, wird das kein Problem darstellen.

    • Guten Tag

      Sie müssen sich zuerst bei der Ausgleichskasse Ihres Wohnkantones anmelden. Ein Handelsregistereintrag ist erst ab einem jährlichen Umsatz von CHF 100’000.00 Pflicht. Sie können sich aber auch freiwillig im Handelsregister eintragen lassen. Gerne sind wir Ihnen bei der Gründung Ihrer Einzelunternehmung behilflich. Sie können entweder online eine entsprechende Offerte rechnen oder direkt ein Beratungsgespräch an einem unserer Standorte vereinbaren. Wir würden Ihnen dann vor, während und auch nach der Gründungsphase umfassend in sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten zur Seite stehen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  8. Guten Tag

    Ich betreibe seit Januar 2013 zu 100% ein kleines Grafik Design-Büro. Nun möchte ich gerne ein bisschen runterschrauben und meine Einzelfirma nur noch als Nebenerwerb führen. Wie muss ich da vorgehen?

    Freundliche Grüsse
    Franziska Baumann

    • Sehr geehrte Frau Baumann

      Grundsätzlich können Sie dies ohne grossen Aufwand machen.
      Melden Sie es der Ausgleichskasse und bei der nächsten Steuererklärung müssten Sie dann, anstatt Haupterwerb, Einkommen aus Nebenerwerb angeben.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  9. In welche Situation ist es überhaupt nötig (oder zumindest angebracht), bei einer “Tätigkeit nebenher” überhaupt ein Einzelunternehmen als Nebenbeschäftigung zu gründen? Und was ist ausschlaggebend, ob überhaupt ein Einzelunternehmen besteht? Besteht das Einzelunternehmen bereits, wenn man lediglich seiner “Nebentätigkeit” nachgeht und dabei Geld umsetzt, auch wenn dass das Unternehmen formell nirgends als Organisation registriert ist? Oder anders gefragt: was ist der Unterschied zwischen “Hobby” und “Einzelunternehmen als Nebenbeschäftigung”?

    • Guten Tag
      Ein Einzelunternehmen besteht ab jenem Zeitpunkt, ab welchem Sie tätig werden und einer Nebenbeschäftigung nachgehen, für welche Sie finanziell entschädigt werden. Ein Eintrag im Handelsregister ist bis zu einem Umsatz von CHF 100’000.-/Jahr freiwillig. Dieser kann aber Vorteile haben in Bezug auf Seriosität/Image als auch Konditionen bei bspw. Lieferanten, da Sie mit dem Handelsregistereintrag als “Firma” wahrgenommen werden. Unabhängig vom Eintrag ins Handelsregister müssten Sie sich bei der kantonalen Ausgleichskasse anmelden, um für das Einkommen, welches Sie mit der Nebenbeschäftigung erzielen, Sozialversicherungsabgaben zu leisten. Wenn Sie an einem Handelsregistereintrag interessiert sind können Sie gerne an einem unserer Standorte für ein persönliches Beratungsgespräch vorbeikommen oder die Gründung direkt online erfassen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Gründung und Eintragung Ihrer Einzelfirma.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  10. Hallo,

    ich arbeite momentan noch 100% als Angestellte bei einem grossen Unternehmen. Nun möchte ich gerne einen Onlineshop eröffnen und mich bei meinem jetztigen Arbeitgeber auf 80% runter stufen lassen.
    wir muss ich vorgehen, um diesen Onlineshop korrekt anzumelden und zu eröffnen?
    Zählt das dann als Nebenerwerb oder Kleinunternehmen?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe,
    beste Grüsse

    • Guten Tag

      Grundsätzlich ist es wichtig, dass Sie sich entscheiden, ob Sie einen Handelsregistereintrag möchten. Dieser ist erst ab einem Umsatz von CHF 100’000.- für Einzelunternehmen Pflicht. Jedoch kann es sinnvoll sein, sich freiwillig anzumelden.
      Wenn Sie keinen Handelsregistereintrag möchten, dann müssten Sie sich nur bei der Ausgleichskasse anmelden.

      Da die Mehrheit der Zeit sowie des Einkommens über Ihre Festanstellung läuft, wird der Online Shop im Nebenerwerb sein.

      Gerne unterstützen wir Sie bei der der Gründung. Sie können hier https://www.startups.ch/de/vorbereiten/beratungstermin/beratungsstandorte/ ein Beratungsgespräch vereinbaren oder eine unverbindliche Offerte https://secure.startups.ch/de/default/index/index für die Gründung rechnen lassen.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  11. Hallo,

    ich wollte eine Flachdachbau unternehmen bzw. im Ausland Flachdachbau unternehmen starten. Ist es zb. auch möglich wie bei comparendo.ch Partnerschaft für Ausland eine Firma zu gründen?

    • Guten Tag

      Sie können hier eine Firma gründen und eine Zweigniederlassung im Ausland gründen. Dies ist kein Problem.

      Ich empfehle Ihnen jedoch ein Beratungsgespräch an einem unseren Standorte in Ihrer Nähe zu vereinbaren, damit Ihre Situation genau beurteilt werden kann.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  12. Guten Tag
    Ich arbeite drei Vormittage pro Woche als angestellte Physiotherapeutin ca. 30%. An den drei Nachmittagen baue ich eine selbstständige Physiotherapie auf, zu Beginn ebenfalls 30%. Ziel ist ein Ausbau der Selbstständigkeit, so dass die Anstellung beendet werden kann.
    1. Gelten nun beide Tätigkeiten als Haupterwerb, oder müssen diese als Haupt- und Nebenerwerb definiert werden?
    2. Da ich auf selbstständiger Basis Hausbesuche anbiete, brauche ich mein Privatauto auch als Geschäftsauto. Wie muss ich das organisieren und versteuern?

    Freundliche Grüsse
    Rahel Spring

    • Guten Tag Frau Spring

      Grundsätzlich ist es nicht möglich Tätigkeiten im Haupterwerb auszuüben. Eine Tätigkeit wird als Nebenerwerb eingestuft. Dies ist meist diejenige, mit welcher das geringere Einkommen erzielt wird.
      Bezüglich des Autos können Sie bei der Steuererklärung die Aufwandskosten für das Auto in Abzug bringen.

      Wichtig ist zu beachten, dass Sie nicht Ihre Treuepflicht (Konkurrenzverbot) verletzen. Ich empfehle Ihnen, die Nebentätigkeit mit Ihrem Arbeitgeber zu besprechen.

      Gerne unterstützen wir Sie mit der Gründung einer Einzelfirma. Sie können hier ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren oder eine unverbindliche Offerte rechnen.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  13. Guten Tag

    Meine Frau hat vor einiger Zeit begonnen für unsere Kinder Kleider zu nähen. Mittlerweile wird sie aus unserem Bekanntenkreis ermutig sie soll doch anstatt nur für unsere Kinder Kleider zu machen, Kleider zu machen und diese auf Dorfmarkts ( währen wohl max 2-3 Markts regional im Jahr) zu verkaufen. Im Moment stellt Sie Fotos ihrer genähten Prunkstücke die sie macht auf Facebook. Sie hat schon ein paar Kleider so verkaufen können ohne das dies geplant war. Das ganze läuft aber nicht Gewinn orientiert sondern ist im Moment nur Spass und Zeitvertrieb. Der Verkaufspreis macht Sie so das gerade alle Auslagen gedeckt sind. Wenn es hoch kommt verdient Sie an einem Artikel max. 5-10 Franken. Der “Gewinn” Meistens aufgerundet durch den”Kunden” wird natürlich gerade wieder in neuen Stoff investiert. Jetzt hat ihr eine Kollegin gesagt Sie müsse dies als Gewerbe anmelden sonst sei dies Schwarzarbeit und sie könnte Probleme kriegen. Muss sie ihr Hobby wirklich anmelden bei der Ausgleichkasse? Weil 2300 Fr. Gewinn erziehlt Sie im Moment nicht annährend. Der Handelsregister eintrag braucht es aus meiner sicht auch nicht(100’000 Fr.). MWST Pflichtig ist sie ja auch nicht. (75000Fr.) Ab wann zählt ihr Hobby als Gewerbe?

    Sie ist 100 % Hausfrau und Mutter und nebenbei noch Hausabwart in unserem 6 Familienhaus.

    Freundliche Grüsse
    A. Binggeli

    • Guten Tag

      Sofern Ihre Frau Einnahmen von mehr als CHF 2’300.- erzielt, muss sie sich bei der Ausgleichskasse als Selbständigerwerbend im Nebenerwerb anmelden und die entsprechenden AHV-Beiträge abliefern. Ein Handelsregistereintrag oder die Anmeldung bei der MWST ist erst ab CHF 100’000.- Pflicht.

      Zudem ist das eingenommene Geld natürlich bei der Steuererklärung entsprechend zu versteuern.

      Gerne können Sie auch ein unverbindliches Beratungsgespräch an einem unserer Standorte vereinbaren, um weitere Fragen zu klären.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  14. Guten Tag

    Ich habe ein ähnliche Anliegen wie mein Vorredner.
    Meine Ehefrau (Hausfrau und Mutter) möchte einer Tätigkeit von zuhause aus nachgehen, wo sie etwas geld verdienen kann. Ist eher ein Hobby. dennoch wenn umsatz generiert wird, entsteht automatisch eine Einzelfirma ist das korrekt?
    Ist diese Einzelfirma für sie einen Nebenerwerb?
    wie ist das, wenn ich als ihr ehemann 100% eine festanstellung habe? zählt ihr einkommen oder ohren Gewinn auf mein Jahresgehalt dazu?
    Muss eine AHV anmeldung in jedem fall getätigt werden auch wenn nur 10CHF umsatz gemacht würde in einem Jahr?

    Vielen Dank
    R. Flury

    • Guten Tag

      Die Einzelfirma entsteht, sobald Ihre Frau anfängt zu arbeiten. Sofern ein Einkommen von mehr als CHF 2’300.- erzielt wird, ist zudem eine Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse als Selbständigerwerbend im Nebenerwerb zu tätigen und die entsprechenden AHV-Beiträge abliefern. Das Einkommen Ihrer Ehefrau ist auf der Steuererklärung ebenfalls zu versteuern.

      Gerne können Sie auch ein unverbindliches Beratungsgespräch an einem unserer Standorte vereinbaren, um weitere Fragen zu klären.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  15. Hallo, ich würde gerne wissen, wie es aussieht, wenn ich neben meinem Beruf (70%) als Franchise Partner anfangen möchte. Anfangs werde ich kaum Geld verdienen, da ich meinen Kundenstamm erst aufbauen muss. was muss ich da beachten? wo muss ich mich anmelden, was muss ich anmelden? Woher bekomme ich meine Umsatzsteuer ID nummer, welche ich dem Unternehmen vorlegen muss?

    Danke vielmals

    • Guten Tag

      Wenn Sie als Einzelunternehmen tätig sein möchten, müssten Sie sich ab einem Umsatz von CHF 100’000.00 beim Handelsregisteramt anmelden. Darunter können Sie sich freiwillig anmelden. Das Handelsregisteramt vergibt die UID Nummern.
      Ansonsten müssten Sie sich bei der kantonalen Ausgleichskasse als selbständig Erwerbstätig anmelden und die Sozialbeiträge entrichten.

      Gerne beraten wir Sie über das Vorgehen. Sie können hier ein Beratungsgespräch vereinbaren oder direkt eine unverbindliche Offerte rechnen.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  16. Hallo.

    Ich lese mich durch und werde einfach nicht ganz schlüssig.

    Ich arbeite zu 100% Angestellt und nebenbei im Nebenerwerb bin ich als Fotograf tätig.

    Muss ich dies irgendwo anmelden? Kanton Solothurn.

    Danke bestens im Voraus für die Klärung meiner Frage.

  17. Guten Tag zusammen,

    ich möchte mich im Nebenerwerb selbstständig machen und mir ein 2. Standbein aufbauen. Meine Tätigkeit schaut so aus, dass ich Hotels die Betreuung des Online Bereichs anbiete (Channel-Management, Webcontent-Management, Erstellen von Printmedien zur Förderung des aktiven Verkaufs etc.), in Form einer “eigenen” Marketing Agentur. Wie gehe ich am besten vor? Wo muss ich mich melden? Ich bleibe vorerst Vollzeit bei meinem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt. Wie gehe ich am Besten vor?

    Die Business Webseite erstelle ich aktuell nebenbei und plane die Nebentätigkeit von zu Hause aus auszuführen.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe und Informationen.

    Beste Grüsse,
    Franziska Starke

    • Guten Tag Frau Starke

      Um die passende Rechtsform für Sie zu erörtern, empfehle ich Ihnen in ein Beratungsgespräch zu kommen.

      Eine wichtige Frage für die Wahl der Rechtsform ist die Anzahl Kunden. Wie ist der Auftrag ausgelegt? Diese Information ist wichtig für die Anerkennung bei der Sozialversicherung.
      Diese und weitere Fragestellungen können an einem individuellen Beratungsgespräch besprochen werden.

      Sie können hier ein Termin in Ihrer Nähe vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  18. Hallo, ich würde nebenberuflich im Internet( Webdesign) Ca 100 Franken monatlich dazu verdienen. Muss ich das irgendwo anmelden oder reicht hier die Angabe in jährliche Steuererklärung

    • Hallo Achmed

      Ab einem jährlichen Umsatz von CHF 2’300 wird man AHV-pflichtig. Sie sollten sich beim Überschreiben bei der kantonalen Ausgleichskasse anmelden. Bleibt es bei einem Umsatz von CHF 100 pro Monat, müssen Sie dies einzig als Einkommen in der Steuererklärung deklarieren und haben sogar noch die Möglichkeit Ihre damit zusammenhängenden Aufwände abzuziehen.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  19. Guten Tag

    Folgendes ich möchte gerne im Onlinehandel tätig werden und Waren Importieren und dann hier in der Schweiz verkaufen.
    Jetzt ist es so das viele Grosshändler auf eine Steuernummer bestehen das ich überhaupt was einkaufen darf bei ihnen.
    Meine Frage wäre jetzt da ich ja bis jetzt noch keinen Gewinn gemacht habe möchte ich mich auch erstmal nicht als Einzelfirma registrieren da ich alle Waren von meinem eigenen Geld einkaufe möchte und ich auch noch als Arbeitnehmer zurzeit arbeite. Wie bekomme ich so eine steuernummer jetzt? Vielen Dank für die Antwort.

    Freundliche Grüsse
    Björn Bringmann

    • Sehr geehrter Herr Bringman

      Die Grosshändler meinen entweder die Mehrwertsteuernummer oder Firmennummer (UID-Nummer). Die Firmennummer erhalten Sie, wenn Sie sich im Handelsregister eingetragen haben. Die Mehrwertsteuernummer ist identisch wie die Firmennummer. Einzig der Zusatz “MWST” kommt noch dazu.

      An Ihrer Stelle würde ich mich – gerade weil Sie jetzt noch keinen Gewinn machen und einzige Aufwände haben – als Einzelfirma registrieren. So können Sie Ihren erzielten Verlust von den Steuern abziehen. Erfassen Sie hier Ihre Angaben zu Ihrem Einzelunternehmen und wir erstellen Ihnen innert 24 Stunden sämtliche notwendigen Dokumente. Oder kommen Sie direkt in ein Beratungsgespräch, wo wir all Ihre Fragen persönlich beantworten können.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  20. hallo zusammen

    mein sohn hat eine gmbh als nebenerwerb gegründet. da der weitere ausbau der firma etwas kapital aufbau benötigen wird und dies möglist ohne geld aufzunehmen, stellt sich ihm nun die frage ob er zwingend einen lohn für sich aus der firma zahlen muss, da er ja von seinem gehalt in festanstellung gut leben kann. wenn nein, muss er sich bei der ahv trotzdem anmelden oder nur sein/ne angestellten?

    freundliche grüsse m.puerro

    • Sehr geehrter Herr Pürro

      Solange sich Ihr Sohn keinen Lohn ausbezahlt, wozu er nicht verpflichtet ist, so muss die GmbH auch keine AHV-Beiträge für Ihn entrichten. Seine Angestellten hingegen, muss er bei der AHV anmelden. Mehr Informationen zum Lohnverzicht finden Sie hier.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  21. Guten Tag,

    Ich bin zur Zeit arbeitslos und baue mir nebenher ein Onlinebusiness auf.
    Um richtig vorzugehen, brauche ich ja eine Steuernummer, bekomme ich die von der Ausgleichskasse.
    Ein Eintrag ins Handelsregister ist ja nicht nötig, da die entsprechenden Einnahmen noch nicht vorliegen.
    Muss ich als Ausländer noch etwas anderes beachten, als mich bei der Ausgleichskasse anzumelden ?

    Muss ich eine Firma anmelden?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    LG
    Eric Gielow

  22. Guten Tag.

    Ich plane im Nebenerwerb die Gründung eines Online Handels als GmbH. Nun habe ich verstanden, dass die GmbH die Zugehörigkeit zu einer Pensionskasse vorschreibt. In meinem normalen Job bin ich aber schon einer Pensionskasse angeschlossen. Muss ich mich nun bei einer zusätzlichen Pensionskasse anmelden oder wie muss ich vorgehen?

    Mit freundlichen Grüssen

    Tom Christen

    • Guten Tag

      Sie brauchen sich nur einer Pensionskasse zu unterstellen, wenn Sie sich mehr als Fr. 21’150.- Lohn im Jahr oder Fr. 1’762.50 im Monat auszahlen. Wenn Sie sich keinen Lohn auszahlen, was auch erlaubt ist, dann erübrigt sich das Thema.

      Freundliche Grüsse

  23. Guten Tag,
    ich habe bei mir zuhause ein Nagelstudio eingerichtet. Ich weiss aber nicht wo und vorallem ob ich das melden muss, denn ich weiss noch nicht wie viele Kunden ich überhaupt bekomme. Ich traue mich deshalb nicht gross Werbung zu machen, da ich nicht weiss ob ich da Ärger bekomme, ich würde ja alles bei den Steuern dann angeben. Und ausserdem: Welchen Namen darf ich benutzen? Darf ich mir einen ausdenken?

    • Guten Tag

      Als Einzelunternehmen müssen Sie (unter einem Umsatz von CHF 100’000) sich zwingend bei der Ausgleichskasse anmelden. Sind Sie als selbständig Erwerbstätig bei der Ausgleichskasse anerkannt worden, dürfen Sie tätig sein.

      Einen Handelsregistereintrag kann sinnvoll sein, da Sie, je nach Lieferanten, bessere Bedingungen erhalten.

      Sie können einen Fantasiename wählen, müssen aber zwingend auf den offiziellen Dokumenten (Verträge, Rechnungen etc.) Ihren Nachnamen noch einfügen.

      Gerne beraten wir Sie detaillierter. Sie können hier ein unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren oder eine kostenlose Offerte erstellen.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  24. Hallo
    Ich habe da mal eine Frage …

    Ich bastle zuhause Fimo Anhänger da es mein Hobby ist ..Jedoch werden es jetzt sehr viele und ich möchte gerne ein paar im internet via Facebook und online shops verkaufen … muss ich mich als gewerbe anmelden oder bei der AHV was melden? Lebe in der schweiz

    • Guten Tag

      Sofern Ihr jährliches Einkommen dadurch CHF 2’300 übersteigt, sind Sie verpflichtet, sich bei der jeweiligen SVA-Ausgleichskasse (AHV) anzumelden. Ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 sind Sie zudem verpflichtet, Ihr Einzelunternehmen im Handelsregister anzumelden.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  25. GutenTag
    ich frage mich, ob man ein Einzelunternehmen gründen MUSS, wenn man sporadisch als Freiberufler (neben einer Anstellung) tätig wird? Bei mir geht es um ca. 2-3 Aufträge im Jahr, wo ich einen wissenschaftlichen Text verfasse. Das Honorar wird insgesamt bei maximal 15000 CHF liegen. Ich habe verstanden, dass ich dies bei der SVA anmelden muss. Aber ich frage mich, ob ich dafür auch -zwangsläufig ein Unternehmen gründen muss?
    Beste Dank für eine Antwort

    • Guten Tag

      Nein, es reicht wenn Sie den selbständigen Erwerb bei der AHV anmelden und die Einkünfte in der Steuererklärung aufführen.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  26. Guten Tag

    Was ist genau das Einkommen bis 2300.- für die Meldung an die Sozialversicherung bei einem Nebenerwerb? Ist das der Betrag nach Abzug aller Ausgaben (in Steuererklärung)? oder ist das der Gewinn der verkauften Produkte innerhalb eines Jahres (ohne Abzüge- Nebenkosten, Ausgaben).

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  27. Guten Tag
    Was ist zu tun bzw.zu beachten wenn man den Nebenerwerb nach zbsp.6 Jahren wieder aufgibt? Genügt es dies der Ausglrichskasse u.drm Steueramt zu melden oder entstehen da noch kosten?

    • Guten Tag

      Dem Steueramt brauchen Sie die Aufgabe der Nebentätigkeit nicht speziell zu melden. Es reicht, wenn Sie dies in der entsprechenden Steuererklärung deklarieren. Die Ausgleichskasse zu informieren ist durchaus sinnvoll. Wichtig wäre ansonsten vor allem, dass Sie allfällige Versicherungen, Lieferbeziehungen, Mietverträge, Abonnemente usw. kündigen.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  28. Guten Tag,

    Ich arbeite 80% als Grafiker. Nebenbei kommt es 3-2 Mal im Jahr vor, dass ich für kleinere Designs angefragt werde. Mit dem Arbeitgeber ist dies abgesprochen. Nun möchte ich für diese Nebenjobs aber auch bezahlt werden. Das bedeutet, dass ich sie sauber verrechnen und versteuern muss. Die Einkünfte könnten in diesem Jahr geschätzt so um 1500-2000 Franken sein, vielleicht wirds dann im nächsten noch mehr.

    Braucht es in diesem Fall irgend eine Anmeldung bei einem Amt? Gibt es Steuer-Angaben, welche auf meiner Rechnung ersichtlich sein sollten? Was muss ich sonst noch beachten?

    Danke und Liebe Grüsse,
    Simon

    • Guten Tag

      Die Einkünfte müssen Sie in Ihrer Steuererklärung deklarieren. Solange es sich um Einkünfte unter Fr. 2’300.- handelt, sind Sie nicht verpflichtet, diese bei der zuständigen Ausgleichskasse (AHV-Behörde) anzumelden. Auch eine MWSt-Anmeldung ist nicht vonnöten, natürlich dürfen Sie aber auch keine MWSt von Ihren Kunden verlangen. Sie können gerne auch für ein Beratungsgespräch vorbeikommen.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  29. Guten Tag
    Wenn ich selbständig im Nebenerwerb zuhause bei mir Kunden massiere, muss ich dies schon der AHV melden? Oder ist das ab 2300.-Umsatz? Und wie sieht es mit den gesundheitlichen Vorschriften aus(seperates WC)? Ich würde als Wellnessmasseurin arbeiten und nicht als med.Masseurin. Darf ich einfach zuerst die Tätigkeit starten um zu sehen,ob ich überhaupt regelm.Kundem habe und mich danach um Steuern und Versicherung kümmern?

    • Guten Tag

      AHV-pflichtig werden Sie, sobald der jährliche Gewinn CHF 2’300 übersteigt. Erst darüber lohnt es sich dann auch sich mit Versicherungen und dergleichen zu befassen. Als Einnahmen haben Sie dies dennoch – auch wenn unter CHF 2’300 – in Ihrer Steuererklärung zu deklarieren.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  30. Guten Tag,

    Ich bin selbständig im Nebenerwerb und fest angestellt im Haupterwerb.

    Kann ich im selbständigen Nebenerwerb von der grossen 3A Säule Abzug (20%, max 3xk) profitieren obwohl ich im Haupterwerb einer PK angeschlossen bin?

    Besten Dank

  31. Guten Tag

    Ich befinde mich in einem 100% Anstellungsverhältnis, möchte aber nebenbei meine Hobbybedingten Erzeugnisse in einem Onlineshop anbieten. Folgende Fragen stellen sich mir:

    1. Ich möchte mich freiwillig im HR eintragen. Was für allfällige Nachteile könnte das mit sich bringen?
    2. Der Gewinn (Umsatz abzgl. Ausgaben) wird in den ersten Jahren unter Fr. 2300/Jahr liegen. Muss ich mich dennoch zwingend bei der AHV anmelden oder reicht es, wenn ich dies tue, wenn der Gewinn die Grenze von Fr. 2300 übersteigt?
    3. Wenn ich mich freiwillig der MWST unterstellen möchte, was für Nachteile ergeben sich da? Ist es empfehlenswert, dies bei einem so geringen Umsatz überhaut in Betracht zu ziehen?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!

    Beste Grüsse

  32. Guten Tag

    Ich habe aus einer früheren Selbständigkeit immer noch eine aktive Einzelfirma im Handelsregister. Die letzten Jahre hatte ich keinen Umsatz mehr. Nun habe ich aber wieder ein paar nebenberufliche Engagements – vom Arbeitgeber abgesegnet – im selben Tätigkeitsfeld (allerdings nur von einem einzigen Auftraggeber).
    Kann es von Vorteil sein dies über die Einzelfirma abzurechnen statt als Nebenerwerb in der Steuererklärung? Vor allem was die Abzüge (PC, Software etc) betrifft?

    Besten Dank für Ihre Bemühungen und freundliche Grüsse

    • Guten Tag

      Unsere Treuhänder und Steuerberater der Findea AG beraten Sie gerne in steuerlichen Belangen. Sie können hier einen Beratungstermin vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  33. Guten Tag,

    Ich im nebenerwerb als Künstler in einem Atelier eingemietet.

    Mein Gehalt erhalte ich als Gipser auf der Baustelle 100%.

    Monatlich investiere ich ca 1000.- von meinem Einkommen(miete/maschinen/werkzeug) in den Nebenerwerb.

    Kann ich da schon irgenwie steuerlich Profitieren wenn ich jetzt schon eine Einzelfirma gründe?

    • Guten Tag

      Sofern Ihr Nebenerwerb von den Steuerbehörden nicht als Hobby betrachtet wird, können Sie die Verluste, die Sie mit Ihrem Nebenerwerb erzielen, von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  34. Gluten Tag,

    Ich hoffe sehr, dass ich mich hier nicht wiederhole – habe jedoch meine Antwort nicht finden können.

    Ich bin vollzeit beschäftigt und möchte nebenbei eine Einzelfirma gründen.

    Meine Frage ist folgendes: ich habe gelesen, dass die Steuern einer Einzelfirma in der privaten Steuererklärung angegeben werden.

    Auf der anderen Seite steht, falls Einkommen über CHF 100’000 pro Jahr ist muss es im HR eingetragen sein und das Einkommen ist Mehrwertsteuer Pflichtig.

    Beziehen sich nun die CHF 100‘000 NUR auf das Einkommen der Einzelfirma oder auch auf mein privates Einkommen von der Vollzeitbeschäftigung.

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • Guten Tag

      Das ist korrekt, Sie müssen das erzielte Einkommen durch Ihre Einzelfirma in der privaten Steuererklärung als “Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit” deklarieren und Einkommensteuern abliefern.

      Der Handelsregistereintrag ist für die Einzelfirma ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000.- zwingend. Zudem sind die ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000.- MWST-Pflichtig. Sie können sich jedoch freiwillig im Handelregister eintragen sowie der MWST unterstellen lassen.

      Ihr Einkommen aus Ihrer Hauptbeschäftigung im Anstellungsverhältnis ist irrelevant für die Umsatzlimite von CHF 100’000.-

      Freundliche Grüsse
      Lorena Belardo

  35. Guten Tag,
    Ich bin Hausfrau und nicht erwerbstätig. Nun möchte ich online eine App, resp. eine Webseite anbieten, aus der warscheinlich Erträge fliessen werden.
    Muss ich da eine Firma gründen oder gilt dies dann als Nebenerwerb?
    Bis zu welchem Betrag ist man Selbstständigerwerbend im Nebenerwerb?

    Vielen Dank.

    • Guten Tag

      Sofern Sie ein Jahreseinkommen von mindestens CHF 2’300.00 erzielen, müssen Sie sich bei der Ausgleichskasse als Selbständigerwerbende anmelden. Damit betreiben Sie sodann eine Einzelfirma.

      Freundliche Grüsse
      Lorena Belardo

    • Guten Tag

      Wenn Sie mehr als CHF 2’300.- Einnahmen erzielen mit Ihrer Hobby-Werkstatt müssen Sie sich bei der Ausgleichskasse anmelden. In Ihrer Steuererklärung müssen diese Einnahmen (ohne Freigrenze) ebenfalls deklariert werden. Es empfiehlt sich daher, Belege für Kosten der Werkstatt aufzubewahren, damit Sie diese Kosten bei der Steuererklärung in Abzug bringen können.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  36. Guten Tag, Ich habe fragen zur selbständigkeit. Ich habe zuhause ein Kosmetikzimmer eingerichtet, habe noch nicht so viel Kunden ca 500.- Umsatz im Monat. Muss ich mich bei der AHV anmelden? Sonst noch irgendwo? Die Gemeinde meinte alle ein und ausgaben aufschreiben und bei den Steuern angeben. Was muss ich noch beachten? Möchte nichts falsch machen.
    Freundliche Grüsse

    • Guten Tag

      Ja, Sie müssen sich bei der AHV (Ausgleichskasse Ihres Wohnsitzkantons) anmelden und zumindest eine einfache Buchhaltung führen. Diese kann dann in die Steuererklärung übertragen werden. Sie dürfen sich auch gerne in einem persönlichen Gespräch von Startups.ch beraten lassen. Hier können Sie einen Termin vereinbaren.

  37. Also wenn der Reingewinn für eine Einzelfirma erst ab 2300 Franken angegeben werden muss, bedeutet das, dass der Umsatz solange er unter 100 000 Franken ist, völlig egal ist?
    Oder konkreter, kann ich im ersten Jahr mit dem gesamten “Gewinn” aus dem Nebenerwerb als Gärtner ein Auto kaufen (das ich für mein Hobby/Arbeit als Gärtner brauche) und sobald ich alles Material und Gerät habe erst dann zur Ausgleichskasse gehen?
    Wie ist es bei der Steuerabrechnung, wenn ich plötzlich ein Auto habe?

    Ich bin im Haupterwerb aktuell zum Schnee räumen auf Picket, bin also flexibel und habe Zeit.
    Vielen Dank für die Antwort

    • Guten Tag
      Bei der SVA müssen Sie sich als selbständig erwerbend anmelden, sobald sie CHF 2’300.- oder mehr Lohn erwirtschaften. Beim Handelsregisteramt müssen Sie ihre Einzelfirma anmelden, sobald diese einen Umsatz von CHF 100’000.- oder mehr erwirtschaftet. Bei Steuerfragen hilft Ihnen gerne unsere Schwestergesellschaft, die Findea AG weiter: https://www.findea.ch/de

      Freundliche Grüsse

      Nicole Eberle

  38. Ich werde zuhause Coaching und Buchhaltungen anbieten, ist aber erst in Planung. Habe keinen Haupterwerb. Was wird benötigt für die Anmeldung bei der AHV und dem HR als Selbständigerwerbende wo ich eingetragen werden möchte.
    Vielen Dank.

    • Guten Tag

      Für die Anmeldung bei der für die AHV müssten Sie ein dafür vorgesehenes Formular ausfüllen. Dieses sollten Sie auf der Homepage der für Sie zuständigen Sozialversicherungsbehörde finden. Die AHV muss Sie als selbständig erwerbend anerkennen. Dafür müssen Sie der Behörde mind. drei Abrechnungen von drei verschiedenen Kunden vorlegen können. Für den Handelsregistereintrag müssten Sie eine Anmeldung erstellen, in der Sie die wichtigsten Angaben Ihrer Firma erfassen. Gerne sind wir Ihnen bei beiden Anmeldungen behilflich. Hier finden Sie mehr Informationen dazu: https://www.startups.ch/de/preise

      Freundliche Grüsse

      Nicole Eberle

  39. Guten Abend,

    Ich möchte mit einer Einzelfirma als Nebenerwerb starten.
    100% Festangestellt.
    Muss ich im vorhinein das Einverständnis meines Arbeitgebers haben oder kann man dies nebenbei selbstständig starten?
    – Wäre dies ein Kündigungsgrund? (steht nicht in Konkurrenz mit dem Arbeitgeber)

    Besten Dank im vor raus

    • Guten Tag

      Sofern Ihr Arbeitsvertrag vorsieht, dass Sie einen Nebenerwerb dem Arbeitgeber melden oder gar vom Arbeitgeber bewilligen lassen müssen, ist das Verschweigen Ihrer Selbständigkeit ein Kündigungsgrund.

      Freundliche Grüsse
      Lorena Belardo

  40. Hallo

    Ich und mein Bruder möchten nebenberuflich eine GmbH gründen und meine Frage ist:
    Müssen wir monatlich die Sozialversicherungen ( wenn ja welche) bezahlen auch wenn wir keine Arbeit haben kein Lohn auszahlen.
    Müssen die Sozialversicherungen nur dann bezahlt werden wenn ein Lohn bezahlt wird??

    Danke und Gruss
    Denis Dalipi

    • Guten Tag

      Wenn Sie nicht für die GmbH arbeiten und sich keinen Lohn auszahlen, müssen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.

      Freundliche Grüsse

      Nicole Eberle

  41. Hallo zusammen

    ich wollte als Musiker im Nebenerwerb ein Einzelunternehmen anmelden. Da ich unter 2300 chf im Jahr verdienen werde, wurde mir gesagt, dass ich mich für AHV nicht anmelden sollte. Eine Anmeldung wird jedoch von easygov-swiss jedoch verlangt damit die Anmeldung abgeschlossen wird. Jetzt ist es mir unklar, ob ich die Anmeldung weiterhin durchführen sollte, oder ob es auch geht ohne ein Einzelunternehmen Rechnungen auszustellen..?
    Beste Gruesse Michael

    • Guten Tag

      Nach der Anmeldung bei der Ausgleichskasse erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Selbständigkeit. Sofern Sie diese als Nachweis benötigen, müssen Sie sich zwingend anmelden. Andernfalls – im Falle, dass Sie die Einkommenslimite nicht erreichen – können Sie die AHV-Anmeldung aufschieben.
      Eine Einzelfirma haben Sie bereits durch das operative Tätigwerden gegründet und können folglich Rechnungen stellen.

      Freundliche Grüsse
      Lorena Belardo

  42. Guten Tag

    Ich befinde mich noch in einem 100% Anstellungsverhältnis, ich konnte mir eine Freistellung vereinbaren. Ich möchte diese Zeit in Gründung einer Einzelfirma als Nebenerwerb investieren (Import/Export). Muss ich diese Angelegenheit überhaupt mit meinem Arbeitgeber besprechen? Kann ich die Investitionen wie Gründungskosten, Kosten für Onlineshop, Marketing, usw. in die Steuererklärung übertragen?
    Ist eine HR Eintrag Pflicht?

    Besten Dank im Voraus.

    Freundliche Grüsse

    M. von Arx

    • Guten Tag

      So lange Sie bei Ihrem Arbeitgeber angestellt sind, würde ich Ihnen empfehlen, Nebentätigkeiten zu melden und zu besprechen. Damit beugen Sie Missverständnissen vor. Ein Handelsregistereintrag ist Pflicht, sobald Sie mit der Einzelfirma mehr als CHF 100’000.- Umsatz pro Jahr erzielen.

      Freundliche Grüsse

      Nicole Eberle

  43. Guten Tag
    ich hätte da eine allgemeine Frage:
    Muss ich einen Nebenverdienst im AHV-Alter bei der Ausgleichskasse anmelden, wenn der Jahresgewinn kleiner dem Freibetrag (Fr. 16’600.–) beträgt. Ist eine Firmengründung mit Handelsregistereintrag zwingend erforderlich?
    Der Nebenerwerb wird natürlich in der Steuererklärung so deklariert.

    Vielen Dank für eine Antwort
    P. Kronenberg

    • Guten Tag
      Nein, wenn der Lohn kleiner ist als der Freibetrag, müssen Sie sich nicht anmelden. Eine Anmeldung beim Handelsregister ist zudem erst erforderlich, wenn der Umsatz Ihres Einzelunternehmens CHF 100’000.- übersteigt.
      Freundliche Grüsse
      Nicole Eberle

  44. Guten Morgen
    Diese Frage kam hier mehrmals, dennoch ist mir etwas nicht klar.
    Nebenberufliche Tätigkeit im Empfehlungsmarketing braucht eine AHV Anmeldung ab 2300 Fr. Handelsregistereintrag ab 100000 Fr.
    Mich interessiert, was ist nötig wenn man am Anfang ist, und noch kein Gewinn hat? Nur bei der Steuererklärung als Nebenerwerb angeben, oder trotzdem sofort ein Gewerbe anmelden?
    Vielen Dank!

  45. In diesem Fall muss ich doch sofort eine Einzelfirma gründen, auch wenn ich nichts verdiene?
    Wenn ja, wo macht man das und wie hoch sind die Kosten? Ich möchte keine Fehler machen.
    Vielen Dank für Ihre Antwort!

  46. Guten Abend
    Ich habe eine Vollzeitarbeit(100%).
    Ich möchte 1-2 Tage für meinen alten Arbeitgeber arbeiten (andere Branche als Hauptberuf).
    Ist es den sinnvoll wenn ich mich bei der Ausgleichskasse Anmelde und als Einzelfirma für meine frühere Firma arbeite und Ich ihnen eine Rechnung Stelle, die dann mein Gewinn darstellt?
    Vielen dank

    • Guten Tag

      Zunächst müssen Sie mit Ihrem jetzigen Arbeitgeber abklären, ob Sie einer einer Tätigkeit im Nebenerwerb nachgehen dürfen. Anschliessend brauchen Sie die Anerkennung der Ausgleichskasse, dass Sie im Nebenerwerb als selbständig Erwerbende gelten. Dies kann problematisch sein, wenn Ihr einziger Auftraggeber Ihr ehemaliger Arbeitgeber ist.

      Freundliche Grüsse

      Kassra Palenzona

  47. Guten Tag,

    Ich möchte Nebenberuflich mit einem Online Shop anfangen Ware zu verkaufen. Da ich die Ware von Grosshändler beziehen möchte muss ich eine UID Nummer haben, wie bekomme ich diese? Ich weiss wenn man im HR oder MwsT zahlt hatt man eine UID Nummer kann ich irgendwie so eine Nummer erhalten ? Oder muss ich mich gleich am anfang schon im HR eintragen um die UID Nr. zu erhalten.

    Wenn ich mich im HR eintrage muss ich dann schon ne Kaufmännische Buchaltung führen oder geht das noch mit der vereinfachten bis man MwsT zahlz ?

    Lieben dank für eine Antwort

  48. Guten Tag,

    ich möchte mit meinem Hobby nebenbei ein paar eigene Postkarten und mein Album online verkaufen. Muss ich dafür eine Einzelfirma gründen? Ich möchte ausprobieren, ob die Sachen ankommen. Reicht es – wenn ich möglichen Umsatz (ein paar hundert Franken) in meine Steuererklärung aufnehme. Ich bin 100%er Angestellter und das wäre wahrscheinlich ein Nebenjob/Hobby Verdienst.

    Lieben Dank

    • Guten Tag

      Sie können sich gerne für ein Beratungsgespräch bei uns melden: https://www.startups.ch/de/kontakt/termin

      Die Gründung einer Einzelfirma ist unkompliziert. Ein Mindestkapital ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und Sie können sofort beginnen. Beachten Sie, dass es bei der Einzelfirma keine Haftungsabgrenzung für Geschäfts- und Privatschulden gibt. Erst ab Fr. 100’000.– Jahresumsatz müssen Sie das Einzelunternehmen ins Handelsregister eintragen.
      Vom Einkommen aus einer nebenberuflich ausgeübten selbstständigen Erwerbstätigkeit, das 2300 Franken im Kalenderjahr nicht übersteigt, werden die AHV-Beiträge nur auf Verlangen des Versicherten erhoben (Art. 19 AHV-Verordnung). Wenn Sie die Schwelle von Fr. 2’300.– nicht überschreiten, müssten sie auch nicht mit der Ausgleichskasse abrechnen.

      Freundliche Grüsse
      MLaw Beat Schüpbach

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