Finanzierung der Sozialversicherungen: Das müssen Firmengründer beachten
Die Finanzierung der Sozialversicherungen erfolgt über verschiedene Kanäle. Unternehmer müssen daran entweder als Arbeitgeber, als Arbeitnehmer und oder als selbständig Erwerbstätige Beiträge leisten.
Unterschiedliche Möglichkeiten zur Finanzierung der Sozialversicherungen
Die Finanzierung der Sozialversicherungen ist politisch häufig umstritten und im Rahmen von Revisionen häufig ein zentraler Aspekt. Es gibt unterschiedliche Modelle zur Finanzierung der Sozialversicherungen. Die Finanzierungsmodelle unterscheiden sich je nach Art der Versicherung grundlegend. Mögliche Finanzierungsmodelle sind Einkommensbeiträge, Vermögensbeiträge, Kopfbeiträge, Beiträge der öffentlichen Hand, Regresseinnahmen sowie sonstige Einnahmen.
Einkommensbeiträge kommen dort in Betracht, wo die zur Finanzierung herangezogenen Personen sowie die leistungsberechtigten Personen übereinstimmen. Dies ist beispielsweise bei der Arbeitslosenversicherung und der beruflichen Vorsorge der Fall.
Vermögensbeiträge haben eine wichtige Funktion bei der Berechnung von AHV-Beiträgen von Nichterwerbstätigen.
Kopfbeiträge sind dadurch charakterisiert, dass sie für jeden Versicherten gleich hoch sind. Die Krankenpflegeversicherung ist die einzige Sozialversicherung die in der Schweiz mit Kopfbeiträgen finanziert wird.
Ebenfalls zur Finanzierung können Beiträge der öffentlichen Hand beitragen. Dies ist namentlich im Bereich der Ergänzungsleistungen sowie bei der Militärversicherung der Fall.
Regresseinnahmen sind vor allem in der Unfallversicherung von erheblicher Bedeutung.
Zu den sonstigen Einnahmen gehört der Mehrwertsteueranteil welcher zu Gunsten der AHV verwendet wird.
Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
Sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer sind verpflichtet gewisse definierte Beiträge an die Sozialversicherungen zu bezahlen. Dazu kommen Beiträge an die berufliche Vorsorge sofern der Lohn den Koordinationsabzug übersteigt. Weiter sind die Beiträge an die Versicherung von Nichtberufsunfällen durch die Arbeitnehmer zu bezahlen. Im Bereich der AHV/IV/EO sind die Beiträge der Arbeitgeber analog ausgestaltet zu denjenigen der Arbeitnehmer. Bei der beruflichen Vorsorge müssen die Arbeitgeber mindestens gleich hohe Beiträge bezahlen wie die Arbeitnehmer. Die Arbeitgeber müssen für die Versicherungsprämien für Berufsunfälle und Berufskrankheiten übernehmen. Die Familienzulagen werden in der Regel durch den Arbeitgeber bezahlt, die Kantone sind in diesem Bereich allerdings für die Finanzierung zuständig und können entsprechende Regelungen erlassen.
Beiträge von selbstständig Erwerbstätigen
Auch Selbständigerwerbende müssen zur Finanzierung der Sozialversicherungen beitragen. Selbständigerwerbende sind ausschliesslich in den Zweigen der AHV/IV/EO obligatorisch versichert. Zusätzlich noch im Bereich der Familienzulagen.
Für Unternehmer massgeblich ist vor allem die Frage, ob sie als selbstständig Erwerbstätige gelten oder nicht. Je nach Qualifikation ergeben sich daraus erhebliche Konsequenzen in der Höhe der zu bezahlenden Sozialversicherungsbeiträgen.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen
|
Zusatzdienstleistungen rechnen
|