Fachbeitrag: Holding für KMU
«Mit einer Holding kann das operative Geschäft vom Ersparten und von betriebsfremdem Vermögen getrennt werden»*
In der breiten Öffentlichkeit, jedoch auch in weiten Teilen der Schweizer KMU-Landschaft, herrscht die Auffassung vor, dass die Abschaffung des sogenannten Holdingprivilegs im Rahmen der Abstimmung der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) vom Mai 2019 gleichbedeutend mit dem Ende der Vorzüge und des Sinnes für Schweizer KMU-Holdings ist. Stimmt dieses Grundgefühl? Mitnichten, die Holding für Schweizer KMU ist aktueller denn je. Lassen Sie sich in der Folge überzeugen, dass Sinn, Zweck und Nutzen vollumfänglich erhalten bleiben.
Was hat sich geändert?
Vorweg gilt es zu klären, warum die Grundhaltung vorherrscht, dass der Nutzen einer Holding abgeschafft wurde. Im Rahmen der Abstimmung – und der damit verbundenen neuen Gesetzestexte – gibt es tatsächlich eine Abschaffung zahlreicher Privilegien. Diese betreffen jedoch weitgehend ausländisch beherrschte Konzerne. Die neue Gesetzesgrundlage will ein Angleichen der Spielregeln an die länderübergreifenden Standards, das heißt, das Abschaffen der Ungleichbehandlung von ausländischen und inländischen Gesellschaften. Die verlangte Gleichstellung für alle Gesellschaften bringt es mit sich, dass sich die Konditionen für die KMU-Landschaft konkret und messbar verbessert haben und dass die ausländischen Gesellschaften einen höheren Obolus zu leisten haben.
Die Folge der neuen gesetzlichen Grundlagen ist, dass die Gewinnsteuersätze für operative Gesellschaften neu für alle gleich sind und für die KMU in allen Kantonen reduziert werden. Ein echter Gewinn für alle KMU.
Wann ist eine Holding sinnvoll?
Die holdingspezifischen Bestimmungen der Schweiz sind nun OECD-konform, haben jedoch – wie für die Schweiz typisch – von Kanton zu Kanton im Detail eigene Ausgestaltungen. Einzelne Kantone nutzten die Gelegenheit, um ihre Standortvorteile zu festigen oder gar auszubauen. Dadurch wird die Standortwahl für eine Holding wesentlich bedeutender.
Deshalb ist das Gründen einer Holding sinnvoll – heute wie gestern:
- Mit einer Holding kann das operative Geschäft vom Ersparten und von betriebsfremdem Vermögen getrennt werden. Dank einer Holding können risikoaffine Geschäftsbereiche eigenständig geführt und dennoch einheitlich finanziert werden.
- Eine Holding soll sich über die Jahre zu einer 4. Säule für die Unternehmerfamilie entwickeln, indem die erzielten Gewinne thesauriert und angelegt werden können, bis sie dann im Rentenalter bedarfsgerecht, in Form von Dividenden, der Unternehmerfamilie als Zusatzrente zufliessen können.
- Eine Holding kann bei nachhaltig erfolgreichem Wirtschaften durchaus zu einer Familienbank werden und sukzessive die Bankdarlehen in den Gesellschaften wie auch die private Hypothek ablösen.
- Eine Holding ist oftmals das ideale Gefäss für einen Firmenkauf. Gerne verweise ich hier auf den Artikel von Jean-Christoph Lehner auf Seite 12.
- Eine Holding ist Grundlage und Voraussetzung für steuerneutrale Umstrukturierungen in der eigenen Unternehmenswelt. Es soll das Ziel eines jeden Unternehmers sein, mit seinem Geld so lange wie möglich steuerneutral wirtschaften zu können, ganz nach dem Motto: «Wer die Pflicht hat, Steuern zu bezahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen.»
- Eine Holding hilft, eine operative Gesellschaft schlank zu halten und so im Rahmen der Nachfolge zahlbar zu machen und gleichzeitig den Wert der operativen Erfolgsfaktoren auch in Geld ummünzen zu können. Ohne Holding eignet sich die operative Firma dank der jährlichen Gewinne Reserven an, die sie schwer und unverkäuflich machen. Wer will schon Geld ausgeben, um unversteuertes Geld zu kaufen?
Die Fülle der Vorteile zeigt, dass die Holding in allererster Linie ein Gestaltungsinstrument und Grundlage einer massgeschneiderten Finanzarchitektur ist. Die steuerlichen Vorteile sind dabei ein dankbarer Nebeneffekt. Konkret hilft die Holding, den Besteuerungszeitpunkt selbst bestimmen zu können! Die direkten Steuereinsparungen, namentlich bei der Kapitalsteuer, decken die Mehrkosten, die das Halten einer zusätzlichen Gesellschaft mit sich bringen. Das Bestimmen des Besteuerungszeitpunktes wird gerne unterschätzt. Wenn eine Holding als 4. Säule oder Bank fungiert, dann geht es oft um mehrere Jahrzehnte, um welche der Mittelabfluss von Steuerzahlungen verschoben wird.
Was ist die Kehrseite? Eine Holding kann auch Nachteile mit sich bringen:
- Als eigentlicher Nachteil ist der Verlust des steuerfreien Kapitalgewinnes zu nennen. Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen (Aktien) im Privatvermögen können, wie allseits bekannt, in den meisten Fällen steuerfrei vereinnahmt werden. Bringe ich nun meine Beteiligung in eine Holding ein und verkaufe später eine der operativen Firmen, so entsteht neu der Gewinn in der Holding. Für die Holding selbst bleibt der Verkauf ebenfalls steuerfrei. Wenn die Verkaufsgewinne als Dividenden ausgeschüttet werden, sind diese privat als Vermögensertrag privilegiert zu versteuern. Dabei gilt es zu prüfen, ob der Verkaufserlös infolge betriebsfremder Vermögenswerte (Cash, Immobilien, etc.) in einer Nettobetrachtung tatsächlich höher ist.
- Als möglicher Nachteil ist das Verwalten eines zusätzlichen Firmengefässes zu erwähnen. Je nach Organisation und Ordnungsflair stellt dies einen unwesentlichen Punkt dar, da eine Holding selbstredend wenig Geschäftstransaktionen tätigt.
- Die Bündelung eines Teils des Familienvermögens in einer Holding kann im Rahmen einer Erbteilung Fluch oder Segen sein.
Fazit
Zusammenfassend zeigt sich, dass die KMU-Landschaft mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen gemäss der STAF an Vorteilen und Attraktivität gewonnen hat und die Holding uns allen als Dreh- und Angelpunkt einer gewinnbringenden Finanzarchitektur erhalten bleibt.
*Hans Marugg
Hans Marugg ist Gründer und Mitinhaber der Treuhand Marugg + Imsand AG. Seine Passion ist das Generieren von Kundennutzen. Er verfügt über langjährige Treuhanderfahrung und beschäftigt sich im Speziellen mit Umstrukturierungen und Nachfolgeprojekten inklusive Fokus auf eine nachhaltige Steueroptimierung. Sein Grundsatz lautet: «Jede Lösung soll auf den betriebswirtschaftlichen und persönlichen Bedürfnissen, Prämissen und Prioritäten basieren. Darauf aufbauend ist die Finanzarchitektur zu bestimmen, dabei soll die Steuerlast nachhaltig und planbar so klein wie möglich sein.»