Welche Erfordernisse muss eine amerikanische Gesellschaft erbringen, um Gesellschafterin bei einer schweizerischen GmbH oder Aktiengesellschaft zu werden?
Wenn sich eine amerikanische Gesellschaft an einer schweizerischen GmbH oder Aktiengesellschaft beteiligen möchte, so muss diese den Nachweis erbringen, dass sie wirklich existiert.
Dafür benötigt man in der Schweiz ein aktuelles “certificate of good standing” mit Apostille, welches vom Staatssekretariat ausgestellt sein muss. Dieses Dokument ist als “amerikanischer, beglaubigter Handelsregisterauszug” zu verstehen.
Möchten natürliche Personen aus den USA eine Unterschriftsberechtigung in einer schweizerischen GmbH, so müssen diese Ihre Unterschrift ebenfalls mit Apostille beglaubigen lassen.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Team von STARTUPS.CH gerne zur Verfügung.
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