Englischer Zusatz “Ltd” beim Firmennamen
Um eine GmbH oder AG im Handelsregister eintragen zu lassen, muss zwingend ein Zusatz angebracht werden, welcher auf die Rechtsform hindeutet, also z.B. “Immo33 GmbH” oder “Immo33 AG”.
Fraglich ist, ob auch der Zusatz “Ltd”, der im angelsächsischen Rechtskreis für gewisse Körperschaften gebräuchlich ist, im Firmennamen aufgeführt werden darf.
Das Problem liegt darin, dass die Angabe eines Zusatzes einer Rechtsform in englischer Sprache den Anschein erweckt, es handle sich um eine Rechtsform ausländischen Rechts, was aber gerade nicht zutrifft. Deshalb darf der Zusatz “Ltd” oder andere englischsprachige Zusätze wie z.B. “LLC” oder “inc” nur verwendet werden, wenn zusätzlich auch noch die Rechtsform in deutscher Sprache angegeben wird.
Beispiel: Immo33 Ltd (Immo33 AG)
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Was ist der vorteil einer Ltd?
Wie ist die haftung dieser Rechtsform?
Guten Tag
Der Rechtsformzusatz “Ltd” wird in der Schweiz als Übersetzung von “AG” verwendet. Es handelt sich dabei nicht um eine spezielle Rechtsform.
Freundliche Grüsse
Mario Koller