Einzelunternehmen gründen: Was gilt es zu beachten?
Für die Gründung eines Einzelunternehmens müssen einige Voraussetzungen beachtet werden. Dieser Blogbeitrag zeigt die massgeblichen Bedingungen.
Einzelunternehmen gründen
Das Einzelunternehmen, auch Einzelfirma genannt, ist geeignet für Jungunternehmer mit personenbezogenen Tätigkeiten. Eine Einzelfirma ist ein Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Der Firmenname beinhaltet zwingend den Familiennamen des Inhabers. Weiter gilt es zu beachten, dass nur eine einzige Person Inhaberin einer Einzelfirma sein kann. Es ist also nicht möglich mehrere Personen an einem Einzelunternehmen teilhaben zu lassen.
Die Einzelfirma entsteht bereits durch die Aufnahme der selbständigen Geschäftstätigkeit. Zur Eintragung in das Handelsregister ist man erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 verpflichtet. Es empfiehlt sich aber, dies in jedem Fall zu tun, da für die Eröffnung eines Bankkontos häufig ein Handelsregisterauszug verlangt wird. Diesen erhalten Sie aber logischerweise nur dann, wenn das Einzelunternehmen in das Handelsregister eingetragen wird. Ein weiterer Effekt der Eintragung ist, dass die Firma danach rechtlichen Schutz geniesst.
Viele Jungunternehmer wählen zu Beginn die Form einer Einzelfirma und wandeln diese später in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder in eine Aktiengesellschaft (AG) um. Informationen zur Umwandlung einer Einzelfirma finden Sie auf der STARTUPS.CH Homepage.
Vor- und Nachteile der Einzelfirma
Die Vorteile eines Einzelunternehmens sind:
- Kein Mindestkapital erforderlich
- Ermöglicht unkomplizierte Tätigkeit
- Kein Einhalten gesellschaftsrechtlicher Bestimmungen erforderlich
Nachteile:
- Der Inhaber haftet unbeschränkt mit seinem persönlichen Vermögen
- Die Beteiligung von Partnern am Unternehmen ist nicht möglich
- Keine Arbeitslosenunterstützung
Weitere Informationen zur Gründung einer Einzelfirma erhalten Sie auf der Homepage einzelfirma.ch oder auch auf der Website von STARTUPS.CH.
Weitere Informationen zur Einzelfirma
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Guten Tag
Ich habe zu diesem Thema eine Frage.
Wie wird das geregelt, wenn ich eine Einzelfirma gründe und diverse Werkzeuge und Geräte von meinem privaten Besitz in die Einzelfirma einbringe. Kann ich diese als Ausgaben abziehen? Falls ja, zu welchem Wert?
Gruss
Patrick Ballmann
Einzelunternehmen gründen: Was gilt es zu beachten? | STARTUPS.CH – clever gründen izclttbpd Christian louboutin shoes
Ich stehe zur Zeit vor der Gründung eines Einzelunternehmen. Ich werde nicht Vollzeit dafür arbeiten, sondern nur ab und zu mal einen Auftrag eines Kunden erledigen (Bereich Webdesign). Muss ich zwingend ein separates Geschäftskonto für die Firma eröffnen, oder kann ich der Einfachkeitshalber einfach mein Privatkonto verwenden? Ich habe nicht vor, meine Firma ins HR einzutragen.
Guten Tag
Nein. Sie benötigen nicht zwingend ein Geschäftskonto.
Es kann jedoch ende Jahr einiges erleichtern, wenn Sie die Einnahmen und Ausgaben für die Einzelfirma bei der Steuererklärung angeben müssen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Gründung. Sie können hier eine kostenlose Offerte rechnen oder ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Sehr geehrten Damen und Herren
Habe eine spezielle Frage:
Ausgangslage:
ich habe bereits eine Einzel-Firma Gegründet.
Mittlerweile importiere ich und beliefere B2B Kunden. Daher besitze ich den Zusatz MWST. Firmen Name zb. Muster.ch
Jetzt möchte ich meine Produkte selbst Verkaufen über einen Onlineshop, aber ohne inkl. MWST.
Ziel ist, die Firma zu spalten. 1 macht nur noch B2B und die andere B2C.
Muss ich eine neue Firma Gründen mit unterschiedlichen Namen oder kann ich unter dem gleichen Namen auftreten?
Firmen Name wären dann zb. B2B.Muster.ch mit MWST ausgewiesen
und die andere Firma shop.Muster.ch ohne MWST ausgewiesen.
Die Firma ist in der Schweiz.
Vielen Dank für ihre Unterstützung.
Guten Tag
In steuerrechtlichen Angelegenheiten, inbesondere bei Fragen zur Mehrwertsteuer, berät Sie gerne unsere Schwestergesellschaft Findea AG. Hier finden Sie mehr Informationen dazu: https://www.findea.ch/de
Freundliche Grüsse
Nicole Eberle
Guten Tag
Ich habe eine Einzelfirma (Onlinebusiness) im Nebenerwerb und erledige die Arbeit von zuhause aus. Ich bin nebenbei noch 80% angestellt. Das Büro ist in meiner Wohnung. Wie viel können als Bürokosten des Einzelunternehmens von der Gesamtwohnungsmiete abgezogen werden bei den Steuern?
Guten Tag
Bitte wenden Sie sich für steuerrechtliche Fragen direkt an einen Treuhänder oder Steuerexperten. Die Treuhandgesellschaft Findea AG hilft Ihnen bezüglich Steuerthemen gerne weiter.
Freundliche Grüsse
Lorena Belardo
Ich habe den Büroabzug mit der Steuerverwaltung besprochen. Nicht jeder Kanton handhabt dies gleich. Empfehlung dies mit dem Steueramt oder Treuhänder abzuklären.
Im Kanton Zug kann wie folgt gerechnet werden: Z.B 3 Zimmer-Wohnung + 1 (pauschaler Faktor für Nebenräume) entspricht Faktor 4. Somit Mietkosten : 4 = entspricht Steuer Abzug für Bürokosten.