Einzelfirma in der Schweiz gründen, aber Wohnsitz im Ausland haben
Für die Gründung einer Einzelfirma in der Schweiz ist es nicht zwingend erforderlich, dass der Einzelunternehmer in der Schweiz Wohnsitz hat. Ein Domizil genügt grundsätzlich.
STARTUPS.CH bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit Gronerlaw und MAF Zürich Consulting Group AG Domizildienstleistungen in Zürich, respektive in Wollerau (SZ) und Zug. Weitere Informationen finden Sie hier.
Falls man nicht in der Nähe der Schweizergrenze Wohnsitz hat (bis ca. 30 km), muss eine Person mit Zeichnungsberechtigung und Wohnsitz in der Schweiz ins Handelsregsiter eingetragen werden.
Ihre Firmengründung oder Umwandlung einer Einzelfirma führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.
Auf STARTUPS-TV können Sie interessante Filmbeiträge zum Thema “Erfolgreiche Firmengründung” schauen – mit vielen Informationen, Tipps und Tricks.
Sehr geehrter Damen und Herren
Seit 13 Jahren haben ich eine Elektro firma hier in der Sarajevo(Bosnien).Unsere arbeit ist Montage und verkauf verschiedene Elektro Verteiller aus Gummi und PVC.
Solchen produkten siend sehr gesuchten wahre in der Schweiz,und wir mochten grunden eine solchen firma in der Schweiz.
Wir bieten Sie fur eine auskunft,wie konnen wir grunden eine firma in der Schweiz,und konnen wir das alles mit Ihnen erledigen.
Mit freundlichen Grussen
Mahir Sehic
71.000 SARAJEVO – Bosna und Herzegovina
Sehr geehrter Herr Sehic
Sehr gerne helfen wir Ihnen bei der Gründung Ihrer Gesellschaft.
Sie können die ganze Gründung direkt online über http://www.startups.ch erfassen oder nehmen am besten mit uns telefonisch (0041 (0)52 269 30 80) Kontakt auf.
Vielen Dank und freundliche Grüsse
Walter Regli
Danke Herr Regli,ich werden in nehrste par tagen bei Ihnen mollden.
Mit freundlichen Grusse
Mahir Sehic
Ausgezeichnet, ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Grüezi!
Ich möchte mit meinem Partner zusammen (er Spanier, ich Schweizerin) eine Firma in der Schweiz gründen (Online-Shop, Handelstätigkeit). Wir beide haben das Domizil in Spanien, ich bin im Moment im Entsandten-Status von meinem CH Arbeitgeber aus (zahle also Steuern in Spanien, AHV/PK/ALV und KK jedoch in der CH). Gemäss ihren Antworten auf andere Fragen könnten wir eine Kollektivgesellschaft auf unsere Namen gründen, Sitz in der Schweiz, mit Domizil bei meinen Schweizer Eltern zum Beispiel. Wir müssten dann z.B. meinen Vater als Unterschriftsberechtigten im HR eintragen lassen (da wir ja eine natürliche Person mit CH Domizil brauchen).
Meine Fragen: Muss auch bei der GmbH (Domizil mit Elternadresse Schweiz) eine Person mit Domizil Schweiz im HR eingetragen werden? Oder nur bei Einzel-/Kollektivfirma? Falls ich nun meinen Entsandten-Status auflöse (bei der Firma kündige), könnte ich mich dann wieder in der Schweiz anmelden, d.h. ich hätte Domizil wieder in der Schweiz und somit müssten wir meine Eltern nicht involvieren? Ich würde aber mind. noch 3-4 Jahre in Spanien wohnen bleiben, würde die Steuern einfach in der Schweiz zahlen. Oder wie machen es diese Leute, die 6Mt in der Schweiz und 6Mt im Ausland wohnen? Wo zahlen diese ihre Steuern?
Danke für Ihre Info.
Guten Tag
Bei der GmbH benötigen Sie einen Geschäftsführer mit Wohnsitz Schweiz und einer Zeichnungsberechtigung. Wenn Sie zurück in die Schweiz kommen, können Sie sich als Geschäftsführer eintragen und Ihre Eltern austragen lassen.
Die GmbH würde in der Schweiz die Steuern bezahlen (ist eine eigene juristische Person), Ihren Lohn würden Sie aber dort versteuern wo Sie angemeldet sind.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten Tag
Es würde mich freuen, wenn SIe mir folgende Situation aus Sicht der Steuerschuld erklären könnten.
Ich habe eine EInzelfirma (mit HR, ohne MWST) und gedenke meinen Wohnsitz ins Ausland (ausserhalb EU) zu verlegen.
– Ich werde mir einen Lohn ins Ausland auszahlen
Frage: Wo ist die EInzelfirma steuerpflichtig?
Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im Voraus
Gruss
Daniele
Guten Tag Daniele
Die Einzelfirma ist normalerweise in der Schweiz steuerpflichtig, es kommt jedoch von Land zu Land ein anderes Doppelbesteuerungabkommen zu Anwendung. Bitte beachten Sie zudem, dass es nicht in allen Kantonen möglich ist, eine Einzelfirma im Handelsregister eingetragen zu haben, wenn der Inhaber im Ausland wohnt.
Am besten melden Sie sich telefonisch bei uns, damit wir Sie bei der Mutation Ihrer Einzelfirma unterstützen können!
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Guten Tag, ich bin Ihnen dankbar für Ihre Hilfe bei der Beantwortung folgender Frage: Ich beabsichtige in der Schweiz eine GmbH zu gründen, als alleiniger Gesellschafter. Kann ich dann später ins Ausland ziehen und die Firma hier ansässig belassen?
Falls ja: Bezahle ich im Ausland steuern, die Firma in der Schweiz?
Vielen Dank und beste Grüsse
Stefan
Guten Tag Stefan
Für die GmbH Gründung sowie den Bestand der Gesellschaft, muss mindestens eine Person mit Zeichnungsberechtigung den Wohnsitz in der Schweiz haben.
Wenn Sie also ins Ausland gehen und eine weitere Person mit Einzelunterschriftenberechtigung oder zwei weitere Personen mit Kollektiv zu zweien im Handelsregister eingetragen ist, ist dies kein Problem.
Grundsätzlich bezahlen Sie am Sitz der Gesellschaft Steuern, da die Gesellschaft eine eigenständige juristische Person ist.
Sie würden jedoch, je nach Land resp. Doppelbesteuerungsabkommen, Steuern auf Ihrem Einkommen zahlen. Hierfür empfehle ich Ihnen jedoch einen Treuhänder aufzusuchen, der Ihnen alles genau erklärt.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Vielen Dank für die Auskunft.
Beste Grüsse
Stefan
Guten Tag
Ich (CH- Bürgerin) betreibe seit 6 Jahren ein Einzelunternehmen in der Schweiz. Mein Freund momentan wohnhaft in Spanien ( non EU/EFTA ) hat ein Diplom in der international Businessschool absolviert und möchte im Wachsen meiner Firma mitwirken. Was für ein Formular müssen wir ausfüllen damit er als mein Geschäftspartner im Handelsregister eingetragen werden kann? Und wie sieht es mit der Dazugehörigen Arbeitsbewilligung aus?
Vielen Dank schon im Voraus.
Guten Tag
Bei einer Einzelfirma gibt es immer nur einen Inhaber, welcher persönlich und unbeschränkt haftet. Sie können jedoch Ihrem Freund eine Zeichnungsberechtigung geben, so dass er ebenfalls für Ihr Unternehmen rechtsgültig Verträge unterzeichnen kann. Aufgrund der persönlichen Haftung wäre allenfalls auch abzuklären, ob Sie nicht auf eine GmbH wechseln möchten. Gerne können Sie an einem unserer Standorte für ein persönliches Beratungsgespräch vorbeikommen, um Ihre Situation individuell zu besprechen. Bezüglich der Aufenthaltsbewilligung finden Sie weitere Informationen unter swiss-permits.ch https://swiss-permits.ch/de/, ebenfalls können Sie dort die Arbeitsbewilligung direkt in Auftrag geben, es wird sich anschliessend unsere Spezialistin für Aufenthaltsrecht mit Ihnen in Verbindung setzen.
Freundliche Grüsse
Luzia Bachofner
Guten Tag
Ich habe gerade das umgekehrte “Problem” d.h ich möchte wissen wie es ist wenn man eine Firma in England angemeldet hat, man aber in der Schweiz lebt. Wie warden die Steuern dann aufgeteilt?
Oder sollte ich da besser mit den britischen Behörden Kontakt aufnehmen?
Freundliche Grüsse
Aurelia
Guten Tag Aurelia
Die Steuern werden anhand eines Doppelbesteuerungsabkommen mit Grossbritannien aufgeteilt. Grossen Einfluss hat die Rechtsform der Gesellschaft.
Ich empfehle Ihnen daher, mit den einem britischen Steuerberater Kontakt aufzunehmen und dies im Einzelfall zu besprechen.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Hallo,
Ich bin Schweizer und lebe seit drei Jahren im Ausland. Nun möchte ich eine Einzelfirma (Handelsfirma) in der Schweiz gründen und jedoch meinen Wohnsitz im Ausland belassen. Ich habe keine Krankenkasse, AHV/IV in der Schweiz und bin momentan nicht steuerpflichtig.
Nach meinem Verständnis ist es möglich eine Einzelfirma nur mit einem Domizil zu eröffnen. Zudem bin ich verpflichtet eine Steuererklärung auszufüllen und mich bei der Ausgleichskasse für die AHV/IV anzumelden. Obwohl ich meinen Wohnsitz im Ausland habe und die meiste Zeit dort verbringe, wird die Haupttätigkeit für die geplante Einzelfirma in der Schweiz stattfinden.
Ich habe nun drei Fragen:
1. Darf die Domiziladresse eine c/o Adresse sein?
2. Bin ich verpflichtet einer Schweizer Krankenkasse angeschlossen zu sein?
3. Gibt es weitere Pflichten die ich berücksichtigen muss?
Vielen Dank!
Guten Tag Dennys
Grundsätzlich ist es möglich, als Firmengründer mit Wohnsitz im Ausland in der Schweiz eine Einzelfirma zu gründen. Dies wird je nach Kanton aber anders gehandhabt. Das Domizil kann in jedem Fall eine c/o-Adresse sein. Grundsätzlich benötigen Sie in der Schweiz keine Krankenkasse, da sie ja für Krankheit in ihrem Wohnsitzstaat versichert sind. Gerne sind wir Ihnen bei der Firmengründung behilflich. Am besten rechnen Sie Ihre Offerte online.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Grüezi, ich bin Schweizer, pensioniert, mit Wohnsitz in Spanien wo ich auch meine Steuern bezahle.
Ich möchte nun in der Schweiz mit einer Einzelfirma tätig werden, in der Startphase ohne HR-Eintrag da ich kleinere Umsätze bis 400/500 Euros x Monat erwarte und für welche ich mich im Moment nach einem Domizil umsehe.
Frage zu den Steuern: Ich bin der Meinung, dass die Gewinne dieser Einzelfirma hier in Spanien dh. meinem Wohnsitz zu versteuern sind. Ist das richtig ?
Vielen Dank im voraus.
Guten Tag
Der Gewinn der Einzelfirma wird in der Schweiz versteuert und Ihr Einkommen in Spanien.
Es ist jedoch wichtig, dass Sie bei beiden Steuererklärungen die Beträge vom jeweiligen anderen Land ebenfalls angeben, da dies für die Bestimmung der Steuern massgebend ist.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Ich bin Schweizer und lebe seit fünf Jahren im Ausland. (Türkei)
Nun möchte ich mit zwei türkischen Partnern eine in der türkei bestehende “Medicamenten” Firma (GmbH) auch in der Schweiz gründen. Für die GmbH Gründung werde ich mich anmelden.
Ich habe nun folgende Fragen:
1. Muss die Firma bei der Gründung einen bestimmten Betrag als Vermögen nachweisen
2. was für Pflichten müssen meine Partner erfüllen, wenn sie in der Schweiz leben möchten.
3. Ein Partner ist verheiratet: kann seine Familie auch in die Schweiz?
4. Gibt es weitere Pflichten die wir berücksichtigen müssen?
Vielen Dank
Guten Tag Cem
Für die Gründung einer GmbH muss ein Startkapital von CHF 20’000.- nachgewiesen werden. Entweder mit Einzahlung auf ein Hinterlegungskonto bei einer Bank oder mittels Sacheinlagen.
Da die Türkei nicht zur EU gehört dürfte es schwierig werden, für die beiden Geschäftspartner eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. Wir bitten Sie, sich diesbezüglich direkt mit dem Migrationsamt des betreffenden Kantons in Verbindung zu setzen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Firmengründung. Sie können entweder online eine Offerte rechnen oder ein Beratungsgespräch an einem unserer Standorte vereinbaren.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Guten Tag
Ich bin italienischer Staatsbürger und Wohnhaft in Spanien würde gerne eine Einzelfirma in der Schweiz (Kanton TG) eröffnen. Geht das oder muss ich Schweizer sein?
Ich hätte ein Domizil, welches ich für den HR-Eintrag verwenden darf.
Besten Dank
Claudio
Guten Tag Claudio
Das ist grundsätzlich kein Problem. Wichtig ist dass Sie ein Domizil haben, an welchem die Firma Ihren Sitz haben kann. Gerne können Sie die Bestellung direkt in unserem Online-Tool eingeben oder bei vertiefteren Fragen ein Beratungsgespräch vereinbaren. Diese sind an unseren Standorten als auch telefonisch oder per Skype möglich.
Freundliche Grüsse
Luzia Bachofner
Besten Dank für die schnelle Antwort
Ich hätte noch zwei Fragen
1 – hat die Person welche mir das Domizil zur Verfügung stellt rechtliche Verpflichtungen?
2 – wo bezahle ich AHV? In der Schweiz?
Besten Dank
Freundliche Grüsse
Claudio
Guten Tag
Ich bin Schweizer, wohne in Estland und beabsichtige eine Einzelfirma in der Schweiz zu gründen.
Ich gehe davon aus, dass das möglich ist, dass ich AHV und Gewinnsteuer in der Schweiz bezahle sowie den Eigenlohn in Estland als Einkommen. Ist das richtig?
Ist diese Form der Firmengründung in Kanton Graubünden möglich?
Freundliche Grüsse
Guten Tag
Grundsätzlich wird dort der Gewinn versteuert, wo er auch erwirtschaftet wird. Damit Sie im Kanton Graubünden eine Einzelfirma anmelden können, benötigen Sie zumindest ein Domizil. Wie Sie dann im Endeffekt besteuert werden, müssen Sie sowohl aus estnischer wie auch aus schweizerischer Sicht im Detail analysieren.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Guten Tag
Wie kann ich ein Beratungsgespräch per Skype vereinbaren?
Besten Dank
Daniele
Guten Tag Daniele
Sie können entweder das Kontaktformular ausfüllen oder uns unter 0800 550 000 anrufen.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Guten Tag Daniele
Gerne können Sie über unsere Homepage eine Anfrage für ein Beratungsgespräch senden. Sie können bei den Kommentaren einfügen, dass Sie das Beratungsgespräch per Skype möchten. Sie werden anschliessend von unserem Customer Care Center kontaktiert.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Guten Tag
Ich habe meinen Wohnsitz in Deutschland und würde gerne bald in die Schweiz umziehen. Dies ist aufgrund von verschiedenen Gegebenheiten aber erst in bis zu 6 Monaten der Fall. Kann ich dennoch jetzt schon eine Einzelunternehmung in der Schweiz gründen und sie von Dtl. aus führen? Auf welcher Basis wird dann besteuert und muss ich dann in Dtl. Steuern zahlen?
Besten Dank und freundliche Grüsse
Guten Tag
Es ist kantonal unterschiedlich, wie Sie die Einzelunternehmung ohne Wohnsitz in der Schweiz gründen können. Je nach Kanton müssten Sie allenfalls eine Zeichnungsberechtigte Person bestimmen.
Grundsätzlich wird der Gewinn in der Schweiz besteuert. Am Besten wenden Sie sich jedoch diesbezüglich an einen Treuhänder. Gerne kann ich Ihnen unsere Schwestergesellschaft Findea AG empfehlen.
Möchten Sie über uns gründen? Dann können Sie hier eine unverbindliche Offerte rechnen oder ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Guten Tag
Ich bin Schweizerin und betreibe seit 2010 eine Einzelfirma (Kosmetikstudio) mit Geschäftssitz in Zürich. Nun werde ich voraussichtlich per Ende Jahr nach Deutschland (Berlin) ziehen. Die Firma mit Sitz in Zürich, wird aber hier bleiben und durch meine Mitarbeiterin geführt.
Meine Frage: Macht es aus steuerrechtlichen Sicht mehr Sinn die Einzelfirma zu belassen oder ist eine GmbH die bessere Wahl. D.h. als Einzelfirma muss ich ja meinen Gewinn in der Schweiz versteuern, mein Gewinn gilt aber als mein Einkommen, und somit dem DBA oder?
Danke für Ihre Antwort.
Guten Tag
Betreffend steuerrechtliche Fragen würde ich sehr gerne auf unser Schwesterunternehmen Findea AG verweisen, welche Sie gerne in Steuerthemen beraten wird.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Guten Tag,
ich wohne in Deutschland, ziehe nächstes Jahr nach Polen um. Möchte trotzdem in der Schweiz ein Einzelunternehmen gründen, weil es in 3-4 Jahren dorthin geht.
Ist ein Einzelunternehmen möglich?
Mit frendlichen Grüßen
Michael Balzer
Sehr geehrter Herr Balzer
In gewissen Kantonen ist es möglich eine Einzelfirma anzumelden, ohne als Privatperson selbst in der Schweiz angemeldet zu sein. Die Handhabung unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. In jedem Fall aber benötigen Sie ein Domizil für Ihre Einzelfirma.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Guten Tag,
Ich habe eine GmbH in März 2017 gegründet und privat die Notariat- und Handelsregister Kosten bezahlt. Ebenfalls habe ich für 6 Monate die Mietzinsprivat bezahlt, da die Firma keinen Ertrag in den ersten 6 Monaten erwirtschaftet hat
Frage: darf ich als Geschäftsführer und Gesellschafter diese Kosten zurückerhalten?
Da die Firma noch wenig Ertrag macht bezahlt sie mich kein Lohn dass heisst ich bin nicht angestellter. Wie kann die Firma mich bezahlen?
Alle Rechnung wurden auf der Firma ausgestellt.
Besten Dank.
Freundliche Grüsse
Franco Ness
Guten Tag Herr Ness
Wenn die Kosten der GmbH zuweisbar sind, können Sie diese von der GmbH zurück erhalten.
Buchhalterisch können Sie diese als Spesen (bei kleineren Beträgen) oder auch als Darlehen (bei grösseren Beträgen) deklarieren.
Nebst diesen Rückzahlungen hat die GmbH einzig die Möglichkeit Ihnen ein Einkommen zu bezahlen. Eine Dividende kann erst ausbezahlt werden, wenn Sie sich auch ein Einkommen auszahlen.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Guten Tag,
Ich wohne seit einigen jahren in bolivien möchte jedoch eine einzelfirma in der schweiz eröffnen, da ich innerhalb der nächsten 12-24 Monate sowieso wieder zurück in die schweiz wohnen kommen werde.
-Kann ich eine einzelfirma gründen und operativ führen ohne meinen wohnsitz in der schweiz zu haben? Könnte meinen vater oder bruder als vollmacht eintragen lassen
– wo bezahle ich steuern?
– muss ich auf den gewinn ebenfalls ahv und andere sozialabgaben bezahlen?
Guten Tag
Sie können grundsätzlich (abhängig vom Kanton) eine Einzelfirma in der Schweiz registrieren, ohne hier Wohnsitz zu haben. Zumal jedoch der gesamte Gewinn in Bolivien erwirtschaftet wird, sind in erster Linie in der Schweiz weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge zu leisten.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Guten Tag,
kann ich im Kanton Fribourg oder Graubünden eine Einzelfirma betreiben ohne einen Wohnsitz in der Schweiz zu haben?
Gibt es eine Übersicht der Kantone, in welchen dies generell möglich ist?
Danke und freundliche Grüsse
Guten Tag
Das Geschäft bräuchte erst mal einen Sitz in der Schweiz. Also eine Adresse an der die Firma domiziliert ist. In verschiedenen Kantonen ist es aber möglich, dass der Inhaber im Ausland wohnhaft ist. Dazu existiert jedoch keine offizielle Liste und muss im Einzelfall beurteilt werden. Bei einer Gründung über Startups.ch werden wir für Sie falls nötig die entsprechenden Abklärungen vornehmen.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Guten Tag,
ich habe nun ein Domizil (c/o Adresse) im Kanton Zug in Aussicht. Ist es im Kanton Zug möglich, dass der Inhaber der Einzelfirma in Deutschland wohnhaft ist, also keinen Wohnsitz in der Schweiz hat und somit eine G-Bewilligung erteilt bekommt?
Danke für ein Feedback zu meinem Anliegen. Falls diese Möglichkeit besteht, komme ich gerne bzgl. der Gründung auf Sie zu.
Danke und Gruss
Dirk
Guten Tag
Im Kanton muss der Inhaber eine c/o Adresse für sich privat besitzen. (Zusätzlich zum Domizil des Einzelunternehmens)
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Guten Tag
Ich möchte eine Einzelfirma in der Schweiz Gründen (Kanton Zürich). Ich werde ein Firmendomizil haben, aber in Ungarn wohnen. (Ich bin eine Ungarin, mit eine B Bewilligung da ich zur Zeit noch angestellt in der Schweiz bin.) Die Leistungen die ich als Einzelfirma mache, werden nur für Schweizer Auftraggeber erbracht, und bleiben unter 100`000 CHF pro Jahr. Meine Frage ist, wo ich den Steuer zahlen muss? Gibt es ein Abkommen zwischen Schweiz und Ungarn?
Guten Tag
Bei Fragen zu Steuern, insbesondere im internationalen Verhältnis, helfen die Treuhänder und Steuerberater unserer Schwestergesellschaft, der Findea AG, gerne weiter.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Guten Tag! Ich bin als Informatiker selbstständig (EinzelF) BL und mache mittlerweile 100% via Remote und Online und reise viel. Kann ich mich abmelden und meinen Wohnsitz nach Tunesien verlegen? Die Rech. würden von der CH Firma verschickt. Ich bezahle dann die Steuern in Tunesien?
Guten Tag
Sie sollten Ihr Vorhaben mithilfe eines Steuerberaters planen. Unsere Schwestergesellschaft, die Findea AG bietet entsprechende Beratungen an.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Hallo Startups – Team
Ich wohne und arbeite aktuell als IT Contractor in der Schweiz.
Gerne würde ich eine Einzelfirma über Euch in der Schweiz gründen, werde aber im Januar 2019 ins Deutsch-Schweizer Grenzgebiet umziehen (10km von der Grenze, als Hauptwohnsitz). Ein Büro als Firmensitz zur Miete hätte ich im Kanton Schwyz bereits in Aussicht.
Meine Arbeitseinsätze werden auch künftig in der Schweiz sein.
Wo muss ich mein Einkommen ab 2019 versteuern? In Deutschland oder der Schweiz?
Vielen Dank für Eure Antwort.
Ralph M.
Guten Tag
Im Kanton Schwyz können Sie eine Einzelfirma betreiben, obwohl Sie im Ausland wohnen. Das ist schon einmal kein Problem. Das Einkommen aus dieser Tätigkeit wird grundsätzlich vom Kanton Schwyz besteuert werden. Um eine genaue Analyse ihrer Steuersituation zu erhalten – insbesondere unter Beachtung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland – dürfen Sie sich gerne an unsere Treuhandgesellschaft die Findea AG wenden.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Ich bin Deutscher möchte eine Firma in der Schweiz gründen und meinen Wohnsitz in die Schweiz verlegen.An besten nach Tessin.Ich werde meinen Haupteinahmen weiter in Deutschland erziehlen:Ich möchte über die Schweizer Firma einkaufen und die Waren an meine Deutsche Firma verkaufen.
Guten Tag
Ich empfehle Ihnen, in einem ersten Schritt den Umzug in die Schweiz vorzunehmen und anschliessend die Firma zu gründen.
Sie dürfen gerne ein Beratungsgespräch an einem unserer zahlreichen Standorte vereinbaren.
Freundliche Grüsse
Lorena Belardo
Guten Tag
Ich melde mich bald aus der Schweiz ab und werde als Weltreisende unterwegs sein, also ohne neuen Wohnort. Meinen Job habe ich gekündigt, möchte unterwegs jedoch für meine bisherige Arbeitgeberin auf Projektbasis Aufträge ausführen. Das heisst, ich werde Selbständig sein, vorerst aber nur mit einer Auftraggeberin. Weitere folgen hoffentlich.
Mir ist nicht ganz klar, wie ich bezüglich Domizil vorgehen muss, wenn ich aus der Schweiz abgemeldet bin und remote arbeite? Kann ich eine beliebige c/o Adresse angeben, zum Beispiel eines Familienmitgliedes und dann an diesem Ort auch die Steuern für meine Einnahmen bezahlen? Die Registrierung bei der Ausgleichskasse und somit der offizielle Status als Selbständig erwerbende wird wohl leider erst möglich sein, wenn ich mehrere Auftraggeber habe.
Danke für Ihre Rückmeldung & freundliche Grüsse
Petra Eggenberger
Guten Tag Frau Eggenberger
Ihre Situation sollte im Detail analysiert werden. Ich empfehle Ihnen, einen Termin bei einem unserer 20 Standorte zu vereinbaren: https://www.startups.ch/de/kontakt-service/ueber-uns/standorte/
Folgende Punkte sollten dabei analysiert werden:
– Aus steuerlicher Perspektive könnte es sich lohnen in der Schweiz angemeldet zu bleiben.
– Damit man als Selbständigerwerbende von der AHV/SVA anerkannt wird, benötigt man mehrere Kunden. Einer reicht nicht aus. Sonst wird man als Angestellter betrachtet.
– Je nach Kanton sind die Vorschriften für die Einzelfirma unterschiedlich, was zwingender Wohnsitz in der Schweiz betrifft.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Verstehe ich richtig, dass der Untertitel “Für die Gründung einer Einzelfirma in der Schweiz ist es nicht zwingend erforderlich, dass der Einzelunternehmer in der Schweiz Wohnsitz hat. Ein Domizil genügt grundsätzlich” nur für Grenzanwohner <30km wirklich stimmt, d.h. dass ich als in England Wohnsitzender keine wirkliche EINZELfirma in der Schweiz gründen kann?
Guten Tag
Ob der Inhaber einer Einzelfirma in der Schweiz seinen Wohnsitz haben muss, hängt vom Einzelfall ab. Jeder Kanton hat diesbezüglich eigene Vorgaben. Wir empfehlen ein solches Vorgehen jeweils vorab mit dem zuständigen kantonalen Handelsregisteramt abzuklären.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Guten Tag,
ich möchte mich als freischaffende Übersetzerin selbständig machen, lebe aber seit einigen Jahren in Spanien und bin aus der Schweiz abgemeldet. Ist es richtig, dass ich eine Einzelfirma im Kanton Zürich gründen kann, ohne dass ich dort einen Wohnsitz habe? Falls ja, zahle ich dann meine Einkommenssteuer in Spanien und die Unternehmenssteuer in der Schweiz? Für die Krankenkasse in der Schweiz bin ich dann nicht verpflichtet, wie sieht es mit AHV usw. aus?
Vielen Dank im Voraus!
Guten Tag Frau Geissberger
In der Tat können Sie im Kanton Zürich eine Einzelunternehmung im Handelsregister eintragen lassen, ohne in der Schweiz einen Wohnsitz zu haben. Sie brauchen jedoch zwingend einen Geschäftssitz bzw. eine Adresse an der die Einzelunternehmung erreichbar ist. Der Gewinn aus dieser selbständigen Tätigkeit wird in der Schweiz besteuert. Die selbständige Tätigkeit muss auch bei der Ausgleichskasse angemeldet werden und es werden AHV-Beträge erhoben.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Grüezi
Ich bin Schweizer und habe sowohl eine Einzelfirma (online Produkte Handel) sowie eine GmbH. Beide Firmen sind MWST pflichtig.
Meine Pläne sehen vor mich in der Schweiz abzumelden. Gerne würde ich die Firmen jedoch behalten. Für die GmbH würde ein Geschäftsführer eingestellt jedoch bei der Einzelfirma bin ich mir nicht sicher ob das so möglich ist. Es besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz.
Ist es überhaupt möglich eine Einzelfirma als auslandsschweizer in der Schweiz zu besitzen oder bringt das automatisch die Steuerschuld mit sich?
Guten Tag
Sie benötigen zwingend für Ihre Firmen ein Domizil in der Schweiz. Die Einzelfirma können Sie sodann ebenso im Ausland weiterführen.
Bezüglich der Steuerthematik empfehle ich Ihnen, sich direkt mit einem Treuhänder oder Steuerexperte in Verbindung zu setzen. Die Findea AG unterstützt Sie gerne im Bereich Steuern, hier können Sie gerne einen Beratungstermin vereinbaren.
Guten Tag
Wir sind ein Ehepaar, das Inhaber einer GmbH ist und Anfang 2020 ins Ausland (mit DBA) abwandert. Die GmbH möchten wir gerne in der Schweiz belassen. Dafür benötigen wir ein Domizil und einen zeichnungsberechtigten Geschäftsführer. Muss dieser allein zeichnungsberechtigt sein und kann dieser auch ein Externer sein?
Guten Tag
Der in der Schweiz ansässige Geschäftsführer muss zwingend mit Einzelzeichnungsrecht eingetragen sein. Dieser Geschäftsführer kann auch ein Treuhänder sein.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Guten Tag,
Ich habe einen Sitz in der Schweiz und lebe auch im Ausland (USA), ich plane eine Einzelfirma in der Schweiz zu starten werde aber die meisten Kunden aus der USA haben. Ist dies rechtlich und steuerlich machbar? Vom den USA arbeiten und US Kunden haben, dies jedoch über eine Schweizer Firma zu verbuchen? Rechnungen aus der CH zustellen und die US Kunden bezahlen auf Schweizer Konto und ich bezahle in der Schweiz steuern? Ich habe von verschieden Personen gehört, dass ich die Arbeit aus der Schweiz aus machen muss.
Guten Tag
Grundsätzlich ist es möglich, Dienstleistungen für Kunden mit Sitz im Ausland zu erbringen. In einigen Kantonen ist es jedoch Vorschrift, dass Sie als Inhaber der Einzelfirma Wohnsitz in der Schweiz haben. Bei Steuerfragen ist Ihnen gerne unsere Schwestergesellschaft, die Findea AG behilflich: https://www.findea.ch/de
Freundliche Grüsse
Nicole Eberle
Guten Tag
Ich habe eine kleine Einzelfirma in der Schweiz (ohne Handelsregister und MWST). In den nächsten zwei Jahren werde ich auf Weltreise gehen und mich darum aus der Schweiz abmelden. Meine Tätigkeit werde ich während der Reise trotzdem fortsetzen (online Business). Wie sieht das mit den Steuern aus? Wo bezahle ich diese, wenn ich an keinem fixen Wohnort angemeldet bin?
Guten Tag
Für steuerliche Fragen, dürfen Sie sich gerne an unsere Treuhandgesellschaft, die Findea AG wenden.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Guten Tag
Ich habe einen Einzelfirma in CH (BL) bin Deutschestattsbürger mit eine C Bewilligung nun werde ich per Aug ‘20 nach Frankreich An der Grenze mit CH ziehen aber die Fa. werde ich weiter in CH führen bzw. Weiter schaffen, müsste ich einen Anmeldung in der CH haben oder müsste nicht sein?
Guten Tag Herr Salihu
Für die Weiterführung Ihrer Einzelfirma in der Schweiz ist es nicht zwingend erforderlich, dass Sie in der Schweiz Wohnsitz haben. Ein Domizil genügt grundsätzlich.
Freundliche Grüsse
Lorena Belardo
Hallo
Meine Frau und ich sind EU Bürger, seit 20 Jahren arbeitend in der CH und möchten uns nun selbständig machen d.h. wir wollen die Welt umsegeln und das Ganze mit Kojen Charter auf unserem Boot finanzieren. Kann ich mit meiner Frau eine Einzel oder Kollektivgesellschaft in der Schweiz gründen und unsere Tochter in der Schweiz als Domizil angeben und sie unterschriftsberechtigen?
Grüsse
T. Müller
Guten Tag
Für die Gründung einer Einzelfirma in der Schweiz ist es nicht zwingend erforderlich, dass der Einzelunternehmer in der Schweiz Wohnsitz hat. Ein Domizil genügt grundsätzlich. Trotzdem kommt es auf den Kanton des zu gründenden Einzelunternehmens an. Gewisse Kantone erlauben dies nicht oder haben gewisse Voraussetzungen daran geknüpft. Bei einer Einzelfirma ist es gestattet, Dritte (also z.B. Ihre Tochter) als Vertretungsberechtigte einzusetzen. Bei der Kollektivgesellschaft verhält es ähnlich. Dort ist der Vorteil, dass Sie mehrere Inhaber eintragen lassen können.
Bei einer Firmengründung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
https://www.startups.ch/de/services/firmengruendung
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Guten Tag
Ich habe in der Schweiz eine Einzelfirma und an der AHV angemeldet. Jetzt habe ich vor, mich in der Schweiz abzumelden und als Weltenbummler ein paar Jahre unterwegs sein. Die Einzelfirma (Kt. Aargau) möchte ich mit einem Firmensitz oder C/o Adresse aktiv lassen. Kann ich weiterhin wenn die Firma in der Schweiz ist eine CH Krankenkasse haben? Wird dann wenn in der Einzelfirma kein Gewinn gemacht wird von der AHV das minimum an AHV Geldern in Rechnung gestellt?(Aktuell ca. Fr. 470.00 / Jahr)
Für Ihre Antworten herzlichen Dank vorweg
Guten Tag
Dabei kommt es darauf an, ob Sie weiterhin Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Guten Tag,
Gerne schliesse ich mich mit einer Frage an.
Wir haben eine KLG in der Schweiz und werden nach Kanada für ein Projekt ziehen. Wir möchten die Firma in der Schweiz (AG) behalten. Beim Sozialversicherungsdepartement SVA meinten Sie, ich müsste die KLG auflösen, da ich die Sozialversicherungsbeiträge bei Wohnsitz im Ausland nicht mehr weiter bezahlen darf.
– Ist dies richtig? Wenn ich hier im Forum lesen, lese ich was anderes. Ich könnte z.B. meinen Vater im HR eintragen lassen und über seine Adresse laufen lassen.
– Oder eine andere Rechtsform wählen?
– Ich habe nachgelsen, dass es zwischen der Schweiz und Kanada ein Abkommen gibt. Ist es somit richtig, dass ich nur in der Schweiz Steuern bezahlen müsste und nicht an beiden Orten?
– Oder wird generell bei ehren tieferen Einkommen über diese Firma, die Firma aufzulösen und dort eine zu kreieren?
Besten Dank und freundliche Grüsse
Guten Tag
Wenn Sie die Geschäftstätigkeit in der Schweiz aufgeben, ist die KLG aufzulösen. Bei einer anderen Rechtsform, also einer GmbH oder AG wird vorausgesetzt, dass mindestens eine Person mit Schweizer Wohnsitz zeichnungsberechtigt
und Geschäftsführer ist.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Guten Tag Frau Palenzona
Besten Dank. für Ihre Antwort. Wir werden im Ausland leben, aber die Geschäftstätigkeit in der Schweiz nicht aufgeben.
Bin nur etwas verwirrt, dass Sie sagen sie sei aufzulösen aber eingangs von diesem Block steht, dass wenn wir eine zeichnungsberechtige Person drin hat oder bleibt, dies möglich ist.
Müssen wir nun trotz Geschäfte in der Schweiz die Firma auflösen, da wir im Ausland leben oder können wir eine zeichnungsberechtigte Person reinnehmen?
Vielen Dank und freundliche Grüsse
Pierre Droz
Guten Tag
Wenn Sie weiterhin einen Geschäftssitz in der Schweiz haben und auch tatsächlich tätig sind, können Sie die Einzelfirma bestehen lassen.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Hallo 😉
Ich habe vor eine Einzelfirma zu übernehmen in der Schweiz und ziehe es aber in Erwägung das ich meinen Hauptwohnsitz in Spanien haben werde , da ich dort ein Haus besitze .
Meine Frage , kann ich die Firma in der Schweiz haben und meinen HW auf Fuerteventura?
Wie sieht es dann steuerrechtlich aus ? Lg
Guten Tag
Wir empfehlen Ihnen aus Effizienzgründen unsere Onlinegründungsplattform: https://www.startups.ch/de/services/firmengruendung
Unsere Juristen beraten Sie gerne bei der Firmengründung.
Freundliche Grüsse
MLaw Beat Schüpbach
Guten Tag,
Mein Vater hat eine GmbH in Deutschland und möchte den Firmensitz in die Schweiz verlegen. Ein Stammkapital von 25.000€ ist ja logischerweise schon hinterlegt, daher würde man es ja theoretisch einfach übernehmen?
Kann er in DE dann trotzdem noch Aufträge abwickeln, aber zahlt dann in DE Umsatzsteuer oder wie geht das dann? Oder Macht es sinn eine Zweigstelle in DE zu gründen?
Der Wohnsitz müsste ja sinnvollerweise ja dann auch in der Schweiz liegen?
Würde mich über eine Antwort freuen.
Freundliche Grüsse,
René
Guten Tag
Für die Frage der Umsatzsteuer in DE müssten Sie einen deutschen Steuerexperten kontaktieren. Eventuell stellen sich auch Fragen des Doppelbesteuerungsabkommens DE/CH.
Für die Eintragung im Schweizer Handelsregister benötigen wir auf jeden Fall einen originalen Handelsregisterauszug.
Sie können unser Onlineportal benützen: https://www.startups.ch/de/services/handelsregisteraenderungen
Eine ausländische Gesellschaft kann sich ohne Liquidation und Neugründung dem schweizerischen Recht unterstellen, wenn das ausländische Recht es gestattet, die Gesellschaft die Voraussetzungen des ausländischen Rechts erfüllt und die Anpassung an eine schweizerische Rechtsform möglich ist (Art. 161 Abs. 1 IPRG). Das dürfte bei der GmbH möglich sein.
Eine Gesellschaft, die nach schweizerischem Recht eintragungspflichtig ist, untersteht schweizerischem Recht, sobald sie nachweist, dass sie den Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit in die Schweiz verlegt und sich dem schweizerischen Recht angepasst hat (Art. 162 Abs. 1 IPRG).
Davon abzugrenzen ist die Möglichkeit, dass eine Gesellschaft mit Sitz im Ausland in der Schweiz eine Zweigniederlassung haben kann. Diese untersteht schweizerischem Recht. Die Vertretungsmacht einer solchen Zweigniederlassung richtet sich nach schweizerischem Recht. Mindestens eine zur Vertretung befugte Person muss in der Schweiz Wohnsitz haben und im Handelsregister eingetragen sein (Art. 160 Abs. 1 und 2 IPRG).
Freundliche Grüsse
MLaw Beat Schüpbach
Hallo liebes Startup-Beratungsteam,
mein Wohnsitz ist in Deutschland, ca. 12 km von der Grenze zur Schweiz (Thurgau) entfernt.
Kann ich ein Einzelunternehmen (Onlineberatung) in der Schweiz gründen, ohne eine Geschäftsadresse dort zu haben? Wenn nicht, würde die Anmietung eines Bürozimmers im Thurgau, von dem aus ich arbeite, ausreichen?
Wenn ich weiterhin in Deutschland wohne, zahle ich nach der Gründung nur in der Schweiz Steuern auf die Einnahmen des Unternehmens oder auch in Deutschland? Ist es anders, wenn ich einen Wohnsitz in Deutschland und einen zweiten in der Schweiz habe?
Gelten dieselben Bestimmungen für die Gründung einer GmbH?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Guten Tag
Wenn Sie eine Firma – egal welche Rechtsform – ins Schweizer Handelsregister eintragen wollen, müssen Sie zwingend eine Geschäftsadresse angeben. Entweder verfügen Sie über eigene Geschäftsräume oder eine Zustelladresse (c/o). Bei einer Zustelladresse müssen Sie dem Handelsregisteramt eine Domizilhalterklärung einreichen.
Firmen sind aufgrund persönlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig, wenn sich ihr Sitz oder ihre tatsächliche Verwaltung in der Schweiz befindet (vgl. Art. 50 DBG).
Unter Umständen kann auch eine wirtschaftliche Zugehörigkeit eine Schweizer Steuerpflicht begründen, z.B. bei einer Betriebsstätte/Zweigniederlassung (Art. 51 Abs. 1 lit. B DBG).
Kontaktieren Sie uns am besten für ein Beratungsgespräch: https://www.startups.ch/de/kontakt/termin
Freundliche Grüsse
MLaw Beat Schüpbach
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin Schweizerbürger, ich bin jedoch kürzlich von Kanton Zürich nach Spanien gezogen – und mich aus der Schweiz abgemeldet.
Ich führe seit zwei Jahren als Nebenbeschäftigung Beratungsarbeiten selbständig durch.
Da mein Umsatz 100’000 CHF pro Jahr nicht überschreitet, habe ich diese Berufstätigkeit als Einzelfirma bisher nicht im Handelsregister eingetragen.
Der Umsatz habe ich bisher einfach in meiner privaten Steuererklärung in Kanton Zürich jährlich eingetragen.
a) Kann ich die Consulting-Nebenbeschäftigung weiter aus Spanien führen?
b) Wie kann ich die Steuer dann weiter erklären, wenn mein Wohnsitz nicht mehr in der Schweiz ist?
Besten Dank für Ihre Hilfe und einen freundlichen Gruss
Sergio Sanabria
Guten Tag
Wir empfehlen den Beizug einer Fachperson. Sie können sich gerne bei unserer Schwestergesellschaft Findea AG (https://www.findea.ch/de/buchen) beraten lassen.
Freundliche Grüsse
MLaw Beat Schüpbach
Guten Tag,
wenn ich aus D in die CH gehen moechte und eine Eventagentur gruenden moechte welche Unternehemensform in welchen Kanto waere die beste danke
ich wuerde alles gern ueber sie abwickeln
Danke Mfg
Guten Tag
Sofern Sie über eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung in der Schweiz verfügen, stehen Ihnen grundsätzlich sämtliche in der Schweiz zulässigen Rechtsformen zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie telefonisch oder persönlich betreffend die verschiedenen Rechtsformen. Sie können hier einen Beratungstermin vereinbaren.
Freundliche Grüsse
Simon Husi
Guten Tag
Ich plane, per Frühjahr/Sommer 2022 nach Paris zu meinem Freund zu ziehen. Ich werde mich in Paris anmelden, da mein Lebensmittelpunkt da sein wird.
Bis anhin war ich hier in der Schweiz angestellt. Nun mache ich mich selbständig. Auch in Paris werde ich ein selbständiges Business führen. Nun bin ich unsicher, welche Rechtsform ich hier wählen soll. Kann ich im Kanton Luzern eine Einzelfirma weiterführen, auch wenn ich dann in Paris leben werde? (Domizil der Firma wäre nach wie vor in Luzern.) Mandate von Schweizer Auftraggebern werde ich weiterhin ausführen und die Auftraggeber wünschen, dass sie von einer Schweizer Firma in Rechnung gestellt werden. Darf ich dann aus Frankreich die Arbeiten für meine Schweizer Einzelfirma ausführen oder müsste ich dazu vor Ort in der Schweiz sein? Wo wäre ich in diesem Fall (je eine Einzelfirma in CH und FR) sozialversichert? Wo würde ich meine Steuern bezahlen? Würden sich die Antworten auf obige Fragen mit einer GmbH in der Schweiz, die ich mit einer Person, die auch weiterhin in der Schweiz wohnen wird, ändern?
Besten Dank für Ihre Hilfe.
Guten Tag
Für die umfassende Beratung Ihrer Situation kann ich Ihnen die Buchung eines Beratungsgespräches emfpehlen: https://www.startups.ch/de/kontakt/termin
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Guten Abend,
ich bin kroatischer Staatsbürger, wohne jedoch an der deutsch-schweizerischen Grenze und würde gerne in der Schweiz eine Einzelfirma gründen. Können Sie mir bitte die Voraussetzungen erläutern?
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüsse
Davor Dido
Guten Tag
Die Einzelfirma muss eine Domiziladresse in der Schweiz vorweisen können (ein Postfach genügt nicht). Zudem muss die Postzustellung sichergestellt sein. Es ist grundsätzlich nicht nötig, dass der Gründer selbst in der Schweiz wohnhaft ist, v.a. ein Wohnsitz im Grenzgebiet sollte unproblematisch sein.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Gründung Ihrer Einzelfirma und überprüfen die Einzelheiten mit Ihnen im Detail.
https://www.startups.ch/de/services/firmengruendung
Freundliche Grüsse
Hana Janacek
Hallo zusammen,
ich hätte mal eine Frage, kann man auch mit Zweitwohnsitz in der Schweiz eine GmbH in der Schweiz Gründen ? Ist damit der Wohnsitz in der Schweiz erfüllt?
Oder muss ich mich in Deutschland abmelden und in der Schweiz anmelden?
Danke schöne Grüße
Manuel
Guten Tag
Ein Zweitwohnsitz ist leider nicht ausreichend. Sie bräuchten Ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz oder einen weiteren Geschäftsführer mit Einzelzeichnungsrecht mit Wohnsitz in der Schweiz, um eine GmbH zu gründen. Unser Treuhandunternehmen Findea AG bietet Geschäftsführer und Domizil mit einem All-in-One Paket an: https://www.findea.ch/de/services.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Hallo
Ich bin aus Serbien und habe eine Einzelfirma in Zurich angemeldet, nun wie kann ich meine Arbeit in der CH ausüben ? Arbeitserlaubniss
Besten Dank
Guten Tag
Für Fragen zur Arbeitsbewilligung wenden Sie sich am besten an das für Ihren Wohnort zuständige Amt für Arbeit.
Freundliche Grüsse
Nicole Eberle
Guten Tag,
ich bin in Deutsche, Wohnsitz Deutschland und bin dort angestellt 80%. Kann ich in der Schweiz eine Einzelfirma im Kanton Graubünden (besitze dort eine Immobilie) anmelden und dort Einkünfte generieren? Wo sind diese zu versteuern und wo muss ich die Sozialversicherungsbeiträge zahlen? Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung.
Guten Tag
Die Eintragung einer Einzelfirma im Handelsregister ist in der von Ihnen geschilderten Konstellation möglich. Nach erfolgter Eintragung werden Sie sich auch bei der SVA anmelden müssen.
Für detaillierte Auskünfte hinsichtlich Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerzahlungen empfehle ich Ihnen, sich direkt mit der SVA bzw. einem Steuerberater in Verbindung zu setzen.
Freundliche Grüsse
Simon Husi
Hallo Startups Team,
ich bin deutscher Staatsbürger, der seit 26 Jahren mit unbeschränkter Aufenthaltsgenehmigung in Seoul Südkorea tätig und wohnhaft ist. Gemeldet bin ich nach wie vor im deutschen Elternhaus, habe dort aber keinen Schlüssel und keinen Zugang. Außerdem ist DE eh zu weit weg, um mal eben dort vorbeizuschauen.
Ich möchte mit einem Schweizer Partner (Staatsbürger und hat bereits eine AG in St. Gallen) eine Online Plattform (Content Creator Plattform ähnlich zu OnlyFans) betreiben, die ich z.Zt am entwickeln bin. Welche Geschäftsform würden Sie uns für dieses Projekt empfehlen?
Ich habe mich schon informiert über die Formen US LLC, Canadian LLP oder aber auch eine britische Limited mit Niederlassung in der Schweiz. Aber so richtig sicher, welche Geschäftsform die Richtige für dieses Vorhaben ist und unserer Konstellation, sind wir uns nicht. Wir wollen natürlich auch nicht in irgendwelche Steuerfallen tappen, müssen aber auch damit rechnen, daß wir eventuell doch Mitarbeiter einstellen müssen, wenn die Sache so anläuft, wie es im Moment auch aussieht. Ich selbst plane zeitnah wieder nach Europa zu ziehen, wobei auch die Schweiz als neuer Wohnort durchaus für mich und meine Familie in Betracht käme.
Bin gespannt auf Ihre Antwort.
Herzliche Grüße aus Seoul.
Andreas Ehret
Guten Tag
Grundsätzlich wäre eine GmbH oder eine AG zu empfehlen, wobei bei beiden Gesellschaftsformen mindestens ein Zeichnungsberechtigter seinen Wohnsitz in der Schweiz haben muss (diese Voraussetzung würde durch Ihren Schweizer Partner erfüllt werden). Es gibt auch zwischen der GmbH und AG Unterschiede, weshalb zunächst zu prüfen wäre, welche Erwartungen und Vorstellungen Sie haben. Wir bieten Beratungen vor der Gründung an, um genau solche Fragen zu beantworten; die Beratungen können auch telefonisch oder online stattfinden, daher rate ich Ihnen, zunächst von einer Beratung zu profitieren.
Nachfolgend der Link für die Buchung eines Beratungsgesprächs: https://www.startups.ch/de/kontakt/termin
Freundliche Grüsse
Hana Janacek
Kann es sein, dass Einzelfirmen in der Schweiz ohne Domizil, also mit einer c/o Adresse im Handelsregister als “echte” Firma erlaubt sind, vom Schweizer Handelsregister ???
Das öffnet dem Betrug ja Tür und Tor !!!
Die c/o kann ja z.B. ein Lagerraumanbieter sein, der nichts mit demjenigen zu tun hat (er ist ja z.B. “nur” ein Kunde, der ein Lager mietet)…
Wohin wenden sich dann diejenigen, welche von ihm ungenügende Leistungen erhalten haben oder gar keine vereinbarte Leistung ???
Das Handelsregister hat doch die Pflicht und den Sinn, dass Betrug vermieden werden soll und nicht diesen erleichtern. Denn dadurch existiert von demjenigen keine Adresse und keine Kontaktmöglichkeit, Betreibung, Anzeige ect. da der Adressgeber (c/o = care of) keine Verantwortung trägt…
MFG
Guten Tag
Es ist gesetzlich zulässig, eine Einzelfirma im Handelsregister mit einer c/o-Adresse anzumelden.
Verfügt eine Einzelfirma über eine c/o-Adresse als Rechtsdomizil, so ist mit der Anmeldung zur Eintragung eine Erklärung der Domizilhalterin oder des Domizilhalters als Beleg einzureichen.
Freundliche Grüsse
Hana Janacek
Guten Tag
Ich führe seit zwei Jahren Sport Camps in der Schweiz durch. Ich werde nun nach Kanada auswandern und möchte die Camps weiterhin durchführen. Zurzeit ist es eine Einzelfirma. Kann ich mit Wohnsitz Kanada die Camps weiterhin als Einzelfirma führen? Meine Eltern haben weiterhin einen Wohnsitz in der Schweiz.
Falls es möglich ist die Camps weiterhin als Einzelunternehmen zu führen könnte es Probleme oder Schwierigkeiten mit den Kanadischen Steuerbehörden geben? Ws muss ich beachten?
Was spricht für eine Einzelfirma in meinem Fall und was für eine GmbH?
Herzlichen Dank für Ihre Auskunft.
Guten Tag
Es ist möglich, die Einzelfirma weiterzuführen, wenn Sie nicht mehr in der Schweiz wohnhaft sind. Wichtig ist, dass die Einzelfirma weiterhin einen Sitz in der Schweiz hat und eine in der Schweiz wohnhafte, für die Einzelfirma zeichnungsberechtigte Person im Handelsregister eingetragen wird. Die offenen Punkte bezüglich der Steuerbehörden in Kanada müssten mit den dortigen Behörden abgeklärt werden.
Bezüglich der Vor- und Nachteile einer Einzelfirma bzw. einer GmbH beraten wir Sie sehr gerne in einem persönlichen Gespräch und schauen die Einzelheiten zusammen an. Unter dem folgenden Link können Sie eine Beratung bei uns buchen (vor Ort, telefonisch oder online): https://www.startups.ch/de/kontakt/termin
Freundliche Grüsse
Hana Janacek
Grüezi
wenn man eine Limited (Ltd) in England gründet und dann diesen als Zweigniederlassung im Handelsregister Schweiz eintragen lässt, zahlt man dann die Firmensteuer (GmBH 8%) in der Schweiz und nicht in England? Was passiert bei dem gleichen Szenario wenn man sich aber von der Schweiz abmeldet und in die USA zieht? Kann man dann noch immer diesen Firmensitz in der Schweiz haben und die Steuern in der Schweiz bezahlen?
Guten Tag
Es kommt darauf an, als was die Niederlassung qualifiziert wird. Ist es beispielsweise eine Betriebsstätte, besteht eine Steuerpflicht für deren Gewinn in der Schweiz. Für die GmbH in England muss aber trotzdem auch eine Steuer entrichtet werden. Zusätzlich spielt es eine Rolle, welche Abkommen zwischen der Schweiz und den jeweiligen Ländern besteht. Für eine ausführliche Beratung empfehle ich Ihnen das Gespräch mit einem Steuerberater.
Freundliche Grüsse
Nicole Eberle
Hallo,
ich werde Ende des Jahres aus der Schweiz auswandern und würde vorhin Einzelfirma anmelden. Dies sollte ja ohne Probleme möglich sein oder?
Wie ist es mit der Scheinselbstständigkeit und AHV wenn man keinen Wohnsitz mehr in der Schweiz ist, dennoch aber über eine Einzelfirma Rechnungen stellt?
Guten Tag
Sie können eine Einzelfirma in der Schweiz eintragen lassen, auch wenn Sie keinen Wohnsitz mehr in der Schweiz vorweisen können. Wichtig ist jedoch, dass eine Arbeitsbewilligung besteht sowie die Einzelfirma in der Schweiz einen Sitz vorweisen kann. Des Weiteren muss für die Einzelfirma eine in der Schweiz wohnhafte Person als Zeichnungsberechtigte/-r eingetragen werden.
In Bezug auf die AHV ist dennoch eine Anmeldung vorzunehmen; ich rate Ihnen diesbezüglich, die Ausgleichskasse des Kantons, in welchem die Einzelfirma ihren Sitz haben wird, direkt zu kontaktieren.
Freundliche Grüsse
Hana Janacek
Guten Tag,
ich bin zu 50% in einem Anstellungsverhältnis in der Schweiz (Grenzgänger) und habe mich seit einigen Jahren als Trainer (Bereich Erwachsenenbildung) erfolgreich selbständig gemacht, meine Auftraggeber sind ausschliesslich in der Schweiz (AHV und Pensionskasse auch für diese Tätigkeit in CH). Besteuert werde ich gesamt in Deutschland. Ich würde gerne eine Einzelfirma in der Schweiz für diese selbständige Tätigkeit gründen und mir ein Gehalt nach D auszahlen. Reicht eine c/o Adresse hierbei aus? Ich benötige kein Büro, oder sonstige Räumlichkeiten für die Ausübung, da ich immer vor Ort trainiere/”unterrichte”.
Freundliche Grüsse
Guten Tag
Um eine Einzelfirma in der Schweiz zu gründen, benötigen Sie eine Geschäftsadresse in der Schweiz. Wenn Sie eine c/o-Adresse in der Schweiz haben, bei der Sie die Post empfangen können, kann diese Adresse für diesen Zweck genutzt werden.
Freundliche Grüsse
Tanja Balseiro
Guten Tag
Gerne bitte ich Sie um Info hierzu:
Ich bin Schweizerin und lebe im EU Ausland wo ich einen landwirtschaftlichen Betrieb habe. Meine Produkte verkaufe ich auch in der Schweiz ueber einen Online Shop. Die Import und Transportkosten sind aber derart hoch, dass ich mir ueberlege, ob ich eine Art Filiale in der Schweiz als Einzelfirma gruenden koennte. Eine Domiziladresse ist kein Problem.
Waere das eine Zweigniederlassung, was ich machen muesste? Was sind dazu die Bedingungen oder Auflagen?
Besten Dank und freundliche Gruesse,
Adriana
Guten Tag
Die Zweigniederlassung ist geeignet für einen kaufmännisch geführten Betrieb, der an einem anderen Standort als am Hauptsitz einer gleichartigen Tätigkeit nachgehen möchte.
Die Gründung einer Zweigniederlassung ist unkompliziert und erfordert keine Mindesteinlagen. Die Zweigniederlassung ist ein kaufmännisch geführter Betrieb, der rechtlich Teil eines Hauptunternehmens ist, von dem er abhängt. Die Zweigniederlassung übt in eigenen Lokalitäten eine gleichartige Tätigkeit wie das Hauptunternehmen aus und geniesst dabei eine gewisse wirtschaftliche Selbständigkeit.
Die Gründung Ihrer Zweigniederlassung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten.
Freundliche Grüsse
Tanja Balseiro