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Einzelfirma gründen: Punkte auf die Sie achten müssen

Die Eintragung einer Einzelfirma im Handelsregister stellt häufig den Einstieg in die Selbständigkeit dar. Im folgenden Blogbeitrag zeigen wir Ihnen einige Punkte, die Sie bei der Gründung einer Einzelfirma beachten sollten.

Einzelfirma gründen

Einzelfirma gründen

Eine Einzelfirma, auch Einzelunternehmen genannt, eignet sich insbesondere für Tätigkeiten, die wenig risikobehaftet sind und sofern zu Beginn noch nicht abgeschätzt werden kann, ob das geplante Geschäft relevante Umsätze generieren wird. Eine Einzelfirma kann nur durch eine einzelne Person gegründet bzw. im Handelsregister eingetragen werden. Beabsichtigen mehrere Personen zusammen ein Geschäft zu betreiben, so ist eine andere Rechtsform zu wählen.

Gründung

Die Einzelfirma entsteht bereits mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Ein spezifischer Gründungsakt wie bspw. eine notarielle Beurkundung oder Statuten werden nicht vorausgesetzt. Sobald geschäftliche Handlungen vorgenommen werden, ist die Einzelfirma entstanden. Ab einem Umsatz von CHF 100’000 ist eine Einzelunternehmung zwingend in das Handelsregister einzutragen. Ist der Umsatz geringer, so ist die Eintragung auf freiwilliger Basis allerdings trotzdem möglich und häufig auch empfehlenswert.

Haftung

Da die Einzelfirma eine Personengesellschaft und keine Kapitalgesellschaft ist, haftet der Inhaber unbeschränkt und mit seinem gesamten Vermögen. Eine Trennung zwischen dem Vermögen der Einzelfirma und dem Privatvermögen ist nicht möglich. Die Einzelfirma ist keine eigene Rechtsperson, weshalb das Vermögen der Einzelfirma immer auch das Vermögen der Privatperson ist. Dies kann auch durch die Führung einer separaten Buchhaltung für die Einzelfirma nicht geändert werden. Sollten Gläubiger Forderungen gegenüber der Einzelfirma geltend machen, haftet der Inhaber der Einzelfirma vollumfänglich mit seinem gesamten privaten Vermögen.

Name der Einzelfirma

Bei der Auswahl des Firmennamen ist der Gründer eingeschränkt. Bei der Einzelfirma muss der Familienname des Inhabers im Firmennamen enthalten sein. Nebst dem Familiennamen dürfen Sach- oder Fantasiebezeichnungen hinzugefügt werden.
Beispiel: Hans Meier gründet ein Malergeschäft. Ein möglicher Firmenname wäre dann: “Hans Meier Malergeschäft”

Vor- und Nachteile

Zu den Vorteilen der Einzelfirma gehört, dass kein Mindestkapital notwendig ist und es kaum gesetzliche Vorgaben gibt, die beachtet werden müssen. Insbesondere muss – im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften – keine doppelte Buchhaltung geführt werden, sofern der jährliche Umsatz geringer als CHF 500’000.- beträgt. Die unbeschränkte persönliche Haftung des Inhabers hingegen ist der primäre Nachteil. Ein weiterer Negativpunkt ist, dass die Einzelfirma nur alleine betrieben werden darf. Die Beteiligung von Partnern am Unternehmen ist nicht zulässig. 

Mehr zur Einzelfirma erfahren Sie auf unserer Homepage.

» Einzelfirma gründen » Unser Angebot

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109 Kommentare zu “Einzelfirma gründen: Punkte auf die Sie achten müssen

  1. Guten Tag

    Leider finde ich nicht die Passende Platz für die Frage 🙂
    Ich will dem nähst eine Onlineshops eröffnen im Bereich Textstile/ T-shirt verkauf handel.
    jedoch weis ich nicht ob ich Mehrwertsteuer anmelden muss wegen dem Versand.

    Ich habe irgend wo gelesen das Versand von Gegenständen eine MwS ein muss ist ,
    jedoch weiß ich nicht ob Textstil/ T-shirt zum ( Gegenständen Gruppen)gehören oder nicht ?

    Besten dank für Ihre Hilfe

    mit Freundlichen Grüssen

    C.Andrija

    • Guten Tag

      Der Verkauf von T-Shirts und Textilien ist nicht eine von der Mehrwertsteuer befreite Dienstleistung. Ab einem Umsatz von 100’000 CHF/Jahr sind Sie verpflichtet, sich bei der Mehrwertsteuerbehörde anzumelden. Liegt Ihr jährlicher Umsatz unter dieser Grenze, so ist eine freiwillige Unterstellung möglich. Es kommt demnach v.a. auf diese Umsatzgrenze von 100’000 CHF/Jahr an, ob Sie sich bei der Mehrwertsteuerbehörde anmelden müssen oder nicht.

      Freundliche Grüsse
      Luzia

  2. Grüezi

    Ich möchte mich mit einer Einzelfirma selbständig machen und diese auch ins Handelsregister eintragen lassen, habe jedoch Betreibungen gegen mich laufen.

    Ist die Eintragung im Handelsregister trotzdem möglich? Und falls nicht: Ist der Eintrag ins Handelregister zwingend notwendig, damit ich als selbständig erwerbend anerkannt werde?

    Besten Dank für Ihre Auskunft.

    • Guten Tag

      Ein Eintragung im Handelsregister ist trotz Betreibungen möglich. Der Eintrag der Einzelfirma im Handelsregister ist ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000.- obligatorisch. Liegt der jährliche Umsatz unter dieser Grenze ist der Eintrag freiwillig. Die Anerkennung als selbständig Erwerbstätiger erfolgt durch die Ausgleichskasse. Ein Handelsregisterauszug ist nebst anderen Faktoren ein wichtiges Indiz für die Selbständigkeit, jedoch kein Muss.
      Bei der Gründung, resp. Eintragung Ihrer Einzelfirma sind wir Ihnen gerne behilflich. Auf unserer Homepage können Sie gerne die notwendigen Informationen erfassen, bevor wir uns anschliessend mit Ihnen in Verbindung setzen. Ebenso besteht die Möglichkeit, an einem unserer Standorte ein Beratungsgespräch zu vereinbaren, wo weitere Fragen geklärt werden können.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  3. Guten Tag

    Ich spiele derzeit auch mit dem Gedanken mich selbständig zu machen. Jedoch vorerst als selbständiger Nebenerwerb mit einem voraussichtlich kleinem Umsatz/Gewinn. Wenn ich mich nicht im HR eintragen lasse, ist die Arbeitslosenversicherung dennoch gewährleistet? Mit Eintrag wäre es anscheinbar nicht mehr…

    Besten Dank für die Antwort.

    Freundliche Grüsse
    Roman W.

    • Guten Tag Herr Walser

      Die Arbeitslosenversicherung ist für jenen Teil gedeckt, den Sie Arbeitnehmer tätig sind und somit auch Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. D.h. wenn Sie beispielsweise 60% angestellt sind und 40% im Nebenerwerb als Selbständig Erwerbstätiger arbeiten, so haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld für die 60%, nicht jedoch für jene 40% selbständige Erwerbstätigkeit. Ob Sie im Handelsregister eingetragen sind oder nicht spielt in dem Sinn keine Rolle. Ab einem Umsatz von CHF 100’000.-/Jahr ist jedoch ein Eintrag im Handelsregister obligatorisch. Bitte beachten Sie, dass Sie sich (unabhängig von einem allfälligen Eintrag im Handelsregister) bei der Ausgleichskasse Ihres Kantons als Selbständiger im Nebenerwerb anmelden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Eintragung Ihrer Einzelfirma und stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  4. Hallo
    wird jede Anmeldung als selbständig Erwerbender bewilligt?
    wo bekomme ich Formular zum Anmeldung
    wo muss das angemeldet sein?
    wie lange geht das bis die Bewilligung da ist?
    Darf ich sie bitten um Antwort
    Vielen Dank
    Freundliche Grüsse
    stefan

    • Guten Tag Stefan

      Ob Sie als Selbständiger anerkannt werden oder nicht hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dem Anmeldeformular sind verschiedene Belege beizulegen wie bspw. Rechnungen und Offerten von mind. 3 verschiedenen Kunden, Nachweis über Investitionen, Visitenkarten, Homepage, Prospekte etc. Das Anmeldeformular ist bei der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse erhältlich, welche über das Gesuch auch entscheidet. In welchem Zeitraum die Ausgleichskasse den Entscheid fällen kann hängt unter anderem davon ab, ob allfällige Rückfragen notwendig sind und wie die Arbeitsauslastung bei der zuständigen Ausgleichskasse aussieht, wir können daher leider keine Auskunft über den zeitlichen Rahmen geben.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  5. Guten Tag
    1.Frage: wenn ich eine Einzelfirma im Nebenerwerb gründe, ist es zwingend, dass ich mich bei der AHV anmelde? Ich bin zur Zeit über meinen Mann gedeckt, weil ich nicht Erwerbstätig bin.
    2.Frage: wird ein Handelsregistereintrag verlangt, um Material zum vergünstigten Preis einzukaufen? Oder wie kann man sich sonst Ausweisen?

    • Hallo Karin

      Auch bei der Gründung einer EInzelunternehmung im Nebenerwerb ist eine Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse erforderlich. Ein Handelsregistereintrag wird aber erst ab einem Umsatz von CHF 100’000.- obligatorisch. Es kann jedoch sein, dass bestimmte Lieferanten einen solchen verlangen werden, weshalb die freiwillige Eintragung im Handelsregister empfehlenswert ist.

      Sollten Sie für die Eintragung im HR und die Anmeldung bei der Ausgleichskasse Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  6. Guten Tag.

    Ich beabsichtige mich als Einzelunternehmer im Importgeschäft zu betätigen. Ist es möglich dafür Kapital von einem Freizügigkeitskonto zu beziehen, auch wenn ich noch eine feste Teilzeitstelle habe? Besten Dank für Ihre Antwort!

    M. Brüderlin

    • Guten Tag

      Anspruch auf Ihr Vorsorgekapital haben Sie nur, wenn Ihnen seitens der SVA die Selbständigkeit bestätigt wird. Am besten lassen Sie sich diesbezüglich beraten, um Ihre Situation zu analysieren und zu klären wie gross Ihre Chancen auf den Vorbezug sind. Wir würden uns freuen Sie bei uns in einem Beratungsgespräch begrüssen zu dürfen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  7. Guten Tag

    Ich werde mich demnächst im Bereich Marketing selbständig machen. Sehr wahrscheinlich werde ich hierzu eine GmbH gründen.
    Den Namen habe ich mir schon ausgesucht. Dies ist ein Fantasiename. Nun habe ich aber herausgefunden, dass es bereits eine Werbe bzw. Marketing Agentur gibt die so heisst. Bei mir wäre es der gleiche Name, allerdings mit dem Zusatz xxxxx-marketing. Ich bin in St. Gallen zuhause und die andere Firma in Winterthur.
    Darf ich mich nun so nennen oder nicht?
    Der Name ist sicher nicht geschützt im Sinne eine Wortmarke, das habe ich schon herausgefunden.

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    • Guten Tag

      Wenn sich der im Handelsregister eingetragene Firmennamen genügend von Ihrem Namen unterscheidet ist der Eintrag firmenrechtlich machbar. Wichtig ist aber, dass Sie auch die markenrechtliche Seite abklären (lassen). Denn die bestehende Firma kann sonst nach dem allfälligen Eintrag im Handelsregister eine Klageandrohung erheben und bei Verletzung von Markenrechten Sie dazu zwingen den Firmennamen wieder zu ändern. Da das Handelsregisteramt “nur” firmenrechtliche Problemstellungen betrachtet können Ihnen dadurch erhebliche Mehraufwände entstehen.

      Bei einer Firmengründung über STARTUPS.CH werden unsere Juristen automatisch den Firmennamen sowohl firmen- wie auch markenrechtlich prüfen und mit Ihnen allfällige Probleme besprechen, damit der Firemnnamen auch lanfristig funktioniert.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  8. Hallo
    Ich möchte mein Hobby zum Beruf machen und mich als Einzelunternehmen im Internethandel betätigen. Ich würde mir auch einen Eintrag ins HR machen lassen. Auf was muss ich noch achten in dem Bereich? Was brauche ich noch?

    • Guten Tag Thomas

      Wenn Sie einen Handelsregistereintrag machen möchten, müssen Sie sämtliche Dokumente, welche dazu notwendig sind, einreichen. Ebenfalls ist eine Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse erforderlich. Bei einem Internethandel sind zudem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen empfehlenswert. Ebenfalls müssten Sie bei einem Import von Waren aus dem Ausland allfällige Einfuhrbestimmungen beachten.

      Gerne unterstützen wir Sie mit dem Handelsregistereintrag und den AGB. Lassen Sie sich doch ganz einfach eine Offerte hier berechnen oder vereinbaren Sie an einem unserer Standorte ein unverbindliches Beratungsgespräch.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  9. Sehr geehrte Damen und Herren

    Da ich mich kürzlich von meinem Arbeitgeber der zugleich mein Vater ist, im Streit getrennt habe (wegen nicht einhalten des Mindestlohnes über 7 Jahre), möchte ich nun eine Einzelhandelsfirma als Plattenleger gründen.
    Nun bevor ich mich ohne Grundwissen und Eigenkapital in die Selbstständigkeit wage, habe ich noch ein paar Fragen, und zwar:

    Ist es richtig das ich mir die Pensionskasse auszahlen lassen kann, wenn ich mich Selbstständig machen will (Einzelhandelsfirma)?

    Wo genau muss ich mich zwingend anmelden, bevor ich meinen ersten Auftrag annehme (SUVA, AHV usw.) Und wie hoch wehren ungefähr die Monatlichen Kosten hierfür?

    Eventuell hätte ich die Möglichkeit für einen Maler, Plattenarbeiten auszuführen, unter der Bedingung dass ich diese Arbeiten unter seiner Firma ausführe.(hoffe sie verstehen was ich meine) 1. Ist das der so genannte Unterakkord? 2. Auf was muss ich da achten als Einzelhandelsfirma?

    Besten Dank und viele Grüsse

    D.Studer

    • Guten Tag Herr Studer

      Sie sehen das richtig. Die Pensionskasse kann nach dem Erwerb des Selbständigkeitsstatus bezogen werden.

      Für die Aufnahme der Tätigkeit müssen Sie sich zwingend bei der Ausgleichskasse (AHV) anmelden. Dies ist kostenlos und Sie werden einen reduzierten Satz für die Sozialbeiträge erhalten. Die Unfallversicherung der SUVA ist für Inhaber einer Einzelfirma freiwillig. Sie können sich dort unterstellen, es ist jedoch nicht zwingend.

      Beim Unterakkord müssten Sie mehrere Auftraggeber vorweisen können. Wenn Sie nur einen Auftraggeber haben, wird die Ausgleichskasse Sie nicht als selbständig erwerbend anerkennen sondern diesen Auftrag als Arbeitsverhältnis einstufen.

      Für weitere Fragen können Sie gerne hier ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  10. Guten Abend

    Ich gedenke, mein Hobby in Form einer Einzelfirma (selbständiger Nebenerwerb) mit kleinem Umsatz, sicher unter 100000.- zu verwirklichen. Ich werde dies neben meiner 100 % Stelle, tun.
    Fragen: Muss ich nun bei der Ausgleichskasse das Formular der Selbständigerwerbenden ausfüllen, oder gibt es einen Unterschied zu Selbständigerwerbenden im Nebenerwerb?
    Darf ich bereits jetzt Kundenaufträge abwickeln und in Rechnung stellen, damit ich diese 3 Stück der Ausgleichskasse vorweisen kann?
    Eine Homepage ist bereits vorhanden, aber die Adresse noch nicht veröffentlicht.
    Muss mein Familiennamen im Firmennamen vorkommen, oder reicht mein Vorname?

    Besten Dank für die Infos.

    S. Bucher

    • Guten Tag Frau Buchner

      Sie können beim Anmeldeformular für die Ausgleichskasse ankreuzen, ob Sie die Tätigkeit im Haupterwerb oder im Nebenerwerb ausführen möchten. Das Formular ist jedoch das Selbe.

      Damit Sie der Ausgleichskasse die Rechnungen vorweisen können, können Sie auf jeden Fall schon Kundenaufträge abwickeln. Sie können der Ausgleichskasse ebenfalls einen Screenshot der Homepage einsenden und eine allfällige Rechnung, wenn Sie diese extern haben erstellen lassen.

      Bei der Einzelfirma muss der Nachname zwingend im Firmennamen enthalten sein. Einen Handelsregistereintrag ist erst ab einem Umsatz von CHF 100’000.- obligatorisch. Es kann jedoch sinnvoll sein, die Einzelfirma auch bei einem niedrigeren Umsatz eintragen zu lassen.

      Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  11. Guten Tag,
    ich gedenke nebenberuflich einen Online Shop zu gründen. Dazu haben sich für mich folgende Fragen ergeben:

    – Darf ich von mir gekaufte Waren via Online Shop weiterverkaufen? Was gibt es dabei zu beachten?

    – Müssen AGB’s auf der Homepage angegeben werden?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Freundliche Grüsse

    • Guten Tag

      Sie dürfen gekaufte Ware weiter verkaufen. Dabei müssten Sie, bei einem Import, die Zölle beachten sowie auch die MWST.
      Grundsätzlich müssen keine AGB auf der Homepage aufgeführt werden. Jedoch ist dies eine Absicherung für Sie. Mit AGB haben Sie einen Schutz gegenüber den Kunden. Daher sind AGB sehr empfehlenswert.

      Gerne unterstützen wir Sie bei der Firmengründung und bei der Erfassung der AGB. Sie können hier ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren oder eine Offerte rechnen lassen.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  12. Guten Tag.

    Ich möchte mich als (EU Bürgerin, lebe in der Schweiz und habe eine B Bewilligung) in der Schweiz Selbstständig machen. Was brauche ich alles um eine Einzelfirma zu gründen? Ich würde die Ware aus EU in die Schweiz einführen, was gibt es zu beachten? Ich habe gelesen dass Mann bei der Einfuhr aus der EU keinen Zoll bezahlen muss und es auch nicht Mstw. pflichtig ist. Ist das so?

    Merci für Ihre Antwort

    LG Andrea

    • Guten Tag

      Grundsätzlich haben Sie mit der B-Bewilligung eine unbeschränkte Berechtigung zur Erwerbstätigkeit, d.h. Sie können sich auch selbständig machen. Bei der Einzelfirma ist ein Eintrag im Handelsregister ab einem jährlichen Umsatz von CHF 100’000.00 zwingend. Sofern der Umsatz unter dieser Grenze liegt benötigen Sie nicht zwingend einen Handelsregistereintrag. Unabhängig vom Umsatz ist die Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichkasse verpflichtend, da Sie für das Einkommen, welches sich durch die Selbständigkeit ergibt, Sozialversicherungsabgaben leisten müssen. Bezüglich der Mehrwertsteuer ist eine Unterstellung ebenfalls ab einem jährlichen Umsatz von CHF 100’000.00, zwingend, vorher können Sie sich freiwillig unterstellen. Wenn die Produkte eingeführt werden müssen diese verzollt werden, je nachdem ob Sie der Mehrwertsteuer unterstellt sind oder nicht ist der Ablauf etwas anders. Genauere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Zollverwaltung.
      Gerne unterstützen wir Sie beim Eintrag im Handelsregister. Sie können die Bestellung direkt in unserem Online-Tool erfassen oder an einem unserer Standorte für ein persönliches Beratungsgespräch vorbeikommen.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  13. Guten Abend,

    ich arbeite seit 2 Jahren in der Schweiz und bin Grenzgänger (bin im Besitz der deutschen und schweizer Staatsangehörigkeit).
    Nun spiele ich mit dem Gedanken, mich selbstständig zu machen, evt mit einer Einzelfirma. Also: Arbeit in CH und weiterhin grenznah in DE lebend.

    Nun natürlich meine Frage wo und wie ich besteuert werde.
    Ist es korrekt, dass ich in der Schweiz besteuert werde und in DE nicht?
    Oder bleibt es bei der monatlichen Quellensteuer in CH und alle 3 Monate bei den Vorrauszahlungen in DE?

    Wenn ja, gibt es eine Möglichkeit in CH besteurt zu werden und in DE unbesteuert zu leben? (ein Bekannter hat mir davon berichtet).

    Ich danke Ihnen für die Hilfe,

    Grüsse
    Julien

    • Guten Tag Julien

      Da Ihre Anfrage sehr spezifisch ist und nicht ohne Einsicht von Dokumenten genau beantwortet werden kann, empfehle ich Ihnen mit einem Treuhänder kontakt aufzunehmen.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  14. Sehr geehrte Damen und Herren
    Bezüglich der Gründung einer Einzelfirma wird erst NACH Aufnahme der Selbstständigkeit eine Zulassung durch die SVA benötigt, u.a. weil dazu Belege aus der Selbstständigkeit bei der SVA eingereicht werden müssen. Was mich nun dabei verwirrt: falls die SVA dieser Selbstständigkeit nicht zustimmt, sind dann davon auch rückwirkend die bereits in Rechnung gestellten Arbeiten betroffen? Wenn ja, inwiefern? D.h. geht so ein Entscheid dann rechtlich zur Belastung meines Kunden, weil dieser rückwirkend als mein Arbeitgeber auftreten muss?
    Ausserdem, kann ich im Fall eines solchen Entscheids alternativ eine GmbH gründen, ohne dass dies die bereits getätigten Geschäfte oder Rechnungen betrifft?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe & Herzliche Grüsse, Martin

    • Guten Tag Martin

      Bei der Einzelfirma ist es so, dass Sie erst dann von der Ausgleichskasse als Selbständiger anerkannt werden, wenn Sie verschiedene Kunden nachweisen können. Sofern Sie zu Beginn erst ein oder zwei Kunden nachweisen können besteht das Risiko, dass Sie nicht anerkannt werden und die Auftraggeber nachträglich als Ihre Arbeitgeber qualifiziert werden und somit auch die Sozialversicherungsbeiträge für Sie begleichen müssen. Es ist demnach wichtig, dass Sie schon von Beginn weg verschiedene Auftraggeber nachweisen können. Sofern Sie eine GmbH gründen gelten Sie sozialversicherungsrechtlich nicht als selbständig. Die Begleichung der Beiträge erfolgt dann über Ihre eigene GmbH. In einem solchen Fall könnte die Rechnungsstellung nachträglich über die GmbH abgewickelt werden, womit auch die Problematik bezüglich der Sozialversicherungen dahinfällt.
      Gerne unterstützen wir Sie bei der Gründung der Einzelfirma oder der GmbH. Sie können die Bestellung direkt über unser Online-Tool erfassen oder an einem unserer Standorte für ein persönliches Beratungsgespräch vorbeikommen.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  15. Guten tag ich mòchte eine einzelfirma gründen weiss jedoch nicht wo ich mich da anmelden muss? ich bleibe weiterhin Berufstätig mache dies nur nebenbei muss ich den auch pensionsgeld etc. einzahlen?. Meine andere frage nun kann ich geld von meiner eigenen 3. säule beziehen? Quasi als weiters Startkapital? Vielen Dank und en gruess

    • Guten Tag

      Grundsätzlich müssen Sie sich erst ab einem Umsatz von CHF 100’000.00 beim Handelsregisteramt anmelden. Darunter können Sie sich selbstverständlich freiwillig unterstellen.
      Wichtig ist, dass Sie sich bei der Ausgleichskasse anmelden. Jedoch können Sie leider das Pensionskassengeld nur bei der Ausführung im Haupterwerb beziehen.

      Gerne beraten wir Sie persönlich bei einem Beratungsgespräch in Ihrer Nähe oder führen die Handelsregisteranmeldung für Sie aus.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  16. Guten Tag

    auch ich haben nicht den passenden Beitrag gefunden.

    Ich mache mich als Pilatstrainerin selbstständig.
    Ich werde in der Nachbarsgemeinde einen Raum anmieten und dort die Gruppenlektionen anbieten. Die Einzelletionen werde ich an einer anderen Adresse jedoch auch in diesem Dorf anbieten.
    Muss ich mich auf dieser Gemeinde melden? (zb. Aus Steuerlichen Gründen)
    Als Firmenadresse würde ja meine Privatadresse erscheinen, oder?
    Alle anderen Unklarheiten klären sich langsam aber sicher.

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    Freundliche Grüsse
    A. Fellmann

    • Guten Tag Frau Fellmann

      Grundsätzlich müssen Sie am Sitz der Gesellschaft Steuern bezahlen. Sofern aber die operative Tätigkeit auch an anderen Orten ausgeübt wird, kann dort auch eine entsprechende Steuerpflicht entstehen.
      Die Steuerbehörden klären dies aber unter einander. Es wird eine sogenannte Steuerausscheidung durchgeführt. Wir empfehlen Ihnen aber, sich bei der Gemeinde hinsichtlich der Erteilung der Gruppenlektionen zu melden. Alternativ kann der Sitz der Gesellschaft auch in dieser Gemeinde sein. Somit würden nur in einer Gemeinde Steuern veranlagt werden.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  17. Guten Tag Luzia
    es ist toll, dass es die Möglichkeit zu fragen hier gibt, vielen Dank dafür !

    Auch ich möchte ein Einzelgewerbe (Handel mit Waren aus dem Schmuck- und Kleidungsbereich, für Wohnaccessoires und Kleinmöbel) gründen.
    Ich finde nur nirgends die Information, ob ich zwingend im HR eine Eintragung haben MUSS, wenn ich diese Waren (aus EU-Ländern) kaufen & importieren möchte – und ebenfalls “MWST” als Anhang der UID haben MUSS, bedingt durch die Mwst-Befreiung auf den Händlerrechnugen und den Einfuhrzöllen beim Zollamt..
    Oder würde es (bei Umsatz unter 100.000 CHF) erst einmal völlig reichen, einfach “nur” beim BFS den Antrag auf Registrierung der UID-Einheit einzureichen?
    Der SVA habe ich bereits alle Unterlagen für die Neugründung geschickt.

    Vielen Dank für die Hilfe

    • guten tag cornelia…
      ich habe die selbe frage wie du, wegen textilbranche, importiert aus fr.hast du mal ne antwort bekommen? weisst du nun wie dass mit mwst und uid alles funktioniert?
      sabine

      • Guten Tag Sabine
        Guten Tag Cornelia

        Bitte entschuldigt die verspätete Antwort. Sofern der Umsatz von CHF 100’000.- nicht überschritten wird, genügt eine Anmeldung bei der ESTV. Ein Handelsregistereintrag ist nicht zwingend notwendig. Dieser ist aber durchaus empfehlenswert und einige Lieferanten möchten oft auch eine entsprechende Bestätigung einsehen.

        Wir empfehlen daher, den Eintrag auch bei einem Umsatz unter CHF 100’000.- zu machen. Gerne sind wir Ihnen bei der Firmengründung behilflich. Sie können entweder online eine Offerte rechnen oder ein Beratungsgespräch an einem unserer Standorte vereinbaren.

        Freundliche Grüsse
        Deborah Rosser

  18. Guten Tag

    Ich habe da noch eine Frage. Ich bin dabei mich Selbständig zu machen als Umzugs und ReinigungsFirma.
    Ich mache in den nächsten 2 Wochen auch einen Handelsregistereintrag, und das auf freiwilliger Basis. Ich habe auch schon gewisse Materialien eingekauft, und auch Visitenkarte und Briefpapier habe ich auch schon erstellt.

    Da ich aber am besten einen Umzug mit einem eigenen Fahrzeug machen kann, wollte ich dafür mein Geld vom Freizügigkeitskonto nehmen.

    Nur wie sieht das aus, ich habe alles für die Firma bereit, und melde mich nun bei der Ausgleichskasse als Selbständigerwerbender ein. Habe ich da dann die Chance das Die Ausgleichskasse mich Selbständig anerkennt, auch wenn ich noch keine Umzüge und Reinigungen gemacht habe ??

    Für Ihre Antwort bedanke ich mich schon mal recht Herzlich.

    • Guten Tag Daniel

      Damit die Ausgleichskasse Sie als Selbständigerwerbend anerkennt, müssen Sie auch bereits Rechnung und/oder Offerten von Kunden nachweisen (Faustregel: 3 Kunden).
      Ein Vorbezug der Pensionskasse ist daher nur möglich, wenn Sie bereits mit der Tätigkeit gestartet haben. Gerne sind wir Ihnen bei der Firmengründung behilflich. Sie können entweder online eine Offerte rechnen oder ein Beratungsgespräch an einem unserer Standorte vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  19. Guten Tag

    Kann eine Einzelfirma Freelancer Teilzeit auf Abruf im Stundenlohn beschäftigen?

    Es ginge darum, eine Crew für den Eventbereich zusammen zu stellen und Produktionsfirmen als Helfer bei Events zu stellen.

    Mit freundlichem Gruss und Dank

    Georg Frei

    • Guten Tag Herr Frei

      Grundsätzlich können Sie auch als Einzelfirma Angestellt haben. Zu beachten ist in solchen Fällen immer die Abrechnungen der Sozialversicherungen. Sofern die Personen bei der Einzelfirma angestellt sind müssen Sie diese entsprechend anmelden und auch die entsprechenden Beiträge abliefern.
      Falls die jeweiligen Freelancer auch als selbständig Erwerbstätige arbeiten sind sie selber dafür verantwortlich, die jeweiligen Sozialversicherungsbeiträge entsprechend zu begleichen.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  20. Hallo, ich betreibe seit diesem Jahr einen privaten Blog.
    Darauf verkaufe ich Werbeplätze. Bald übersteigen die Einnahmen die 2000 Franken Grenze pro Jahr.
    Soll ich eine Einzelfirma gründen?

    • Guten Tag.
      Sie sind im Prinzip bereits jetzt als Einzelfirma tätig.
      Sobald die Einnahmen CHF 2300.-/Jahr übersteigen ist die Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse unbedingt vorzunehmen.
      Einen Eintrag der Einzelfirma im Handelsregister ist erst ab einem Umsatz von CHF 100’000.-/Jahr zwingend notwendig. Sofern der Umsatz noch darunter liegt ist dieser freiwillig.
      Wenn Sie sich im Handelsregister eintragen möchten können Sie gerne die Bestellung direkt über unser Online-Tool eingeben.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  21. Hallo
    Für die kommende Wintersaison habe ich im Kanton Graubünden eine kleine Hütte/ Restaurantbetrieb in einem Skigebiet gepachtet. Ich weiss das ich mich ab 100’000 Fr. Umsatz im Handelsregister als Einzelfirma inkl. bei der Mwst. anmelden muss. Nun weiss ich von meinem Vorgänger, dass sie eine Saison unter den 100’000 Fr Umsatz waren und eine Saison knapp über diesem Betrag. Soll ich mich vorsichtshalber für beides eintragen lassen, obwohl die Saison ‘nur’ 3,5 Monate dauert und der Pachtvertrag nachher wieder ausläuft? Oder kann ich dies bei erreichen des mindest Umsatzes im Nachhinein melden?
    Herzlichen Dank für Ihre Auskunft.
    Delia

  22. Guten Tag,

    ich baue gerade einen Onlineshop auf im Textilbereich. Ich bin ein Einzelunternehmen und möchte mich am Anfang noch nicht im Handelsgregister eintragen lassen. Wie kann ich mich in der Zwischenzeit als Einzelunternehmen ausweisen?

    • Sofern Sie schon über die SVA eine Bestätigung erhalten haben incl. Ihrer (neuen) UID können Sie diese als Nachweis verwenden. Ich hatte bislang damit nie Probleme, es wurde immer anerkannt (übrigens auch im Ausland).

      Sofern noch keine UID beantragt wurde können Sie dies bei dem Eindgenössischen Departemend des Inneren EDI / Bundesamt für Statistik / Abteilung Register machen.
      Auch sie teilen eine UID zu,.

      Den Vordruck können Sie als pdf aus dem Internet beziehen und der BFS per Mail dann ausgefüllt zusenden. Sie erhalten innert ca. einer Woche Post aus Neuchatel mit der Benennung Ihrer UID-Nummer sowie Ihres Benutzernamens und eines Passwortes, um sich online auf ihrem Portal einzuloggen.

      Sie können sich vorab natürlich auch telefonisch dort informieren, die Nummer lautet: 0800 – 20 20 10. Deutsch ist etwas schwer, am besten kommunzieren Sie am Telefon wenn möglich auf Französisch.

      Ich hoffe ich konnte weiterhelfen, viel Erfolg !

      Mit freundlichen Grüssen, Cornelia Cich

    • Guten Tag.
      Einen Nachweis an und für sich existiert nicht.
      Wichtig ist, dass Sie sich bei der kantonalen Ausgleichskasse anmelden, um für das Einkommen Sozialversicherungsbeiträge entrichten zu können.
      Von der Ausgleichskasse erhalten Sie auch eine Bestätigung bezüglich Anerkennung als Selbständig Erwerbstätige Person, diesen Nachweis können Sie dann vorweisen.

      Wenn Sie die Einzelfirma doch im Handelsregister eintragen möchten können Sie die Bestellung gerne direkt über unser Online-Tool eingeben. Ebenfalls stehen wir Ihnen an unseren Standorten gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  23. Guten Tag,

    Ich habe im Moment einen job (100%) und wurde gerne noch eine Einzelfirmma offnen. Meine Frage ist, muss ich irgendwelde beweligung von meinem Arbeitsgeber kriegen, OB WOHL ich mit der EF in andere branche arbeiten wird (jetzt bin ich in Bau, mit EF wurde ich einen online shop haben)?

    Danke und Grusse,

    Goran

    • Guten Tag

      Solange in Ihrem Arbeitsvertrag nichts Gegenteiliges geregelt wurde, ist die Aufnahme einer Nebentätigkeit grundsätzlich erlaubt. Da Sie jedoch gegenüber Ihrem Arbeitgeber Treuepflichten gemäss Art. 321a OR haben, empfiehlt es sich in jedem Fall, die Nebenbeschäftigung zu kommunizieren. Grundsätzlich steht es Ihnen frei, ausserhalb Ihrer Arbeitszeit anderen Tätigkeiten nachzugehen. Es verstösst jedoch gegen die Treuepflicht, wenn die Nebentätigkeit einen solchen Umfang annimmt, dass dadurch Ihre Leistungsfähigkeit beim Hauptarbeitgeber beeinträchtigt wird.

      Freundliche Grüsse
      Burcin Bülbül

  24. Hallo liebes Startups Team!

    Ich möchte mich als Freelancer verwirklichen und eine Einzelfirma gründen dazu habe ich noch einige offene Fragen:

    1) Reichen drei Kunden wirklich aus um bei der Sva als selbständig zu gelten nebst Visitenkarten, Website, Rechnungen etc.?
    2) Genügt eine Rechnung/Offerte pro Kunde oder/und muss man einen bestimmten Betrag erreichen?
    3) Ist es empfehlenswert sich für die Mwst freiwillig anzumelden auch wenn man unter der 100’000 Grenze ist damit man eine Mwst/UID Nr. auf seiner Rechnung vorweisen kann?
    4) Was geschieht wenn die Sva ablehnt? Kann man es wieder versuchen? Gibt es irgendwelche Konsequenzen?

    Vielen lieben Dank für die Hilfe!

    • Die Fragen von Marko würden mich auch interessieren, da ich ähnliches vorhabe.

      Ich habe die Geschäftstätigkeit als Freelancer bereits aufgenommen. Wenn ich jetzt eine Rechnung dafür schreibe, muss der Firmenname dann schon definitiv sein oder kann die Rechnung einfach auf meinen Namen lauten ohne Firmenname?

      Vielen Dank für die Antwort.
      Carmen Zimmermann

    • Hallo startups.ch Team
      Wäre cool, wenn die Frage von Marko beantwortet wird, stehe am genau gleichen Punkt und die Fragen sind sehr hilfreich für die weiteren Schritte.
      Besten Dank für einen Update.

    • Hallo Marko,

      Der SVA muss dargelegt werden, dass Sie es „ernst“ meinen mit Ihrer Selbständigkeit. Dieser Nachweis kann auf unterschiedliche Arten erfolgen und hängt vom Geschäftsmodell ab.

      1) Grundsätzlich reicht dies aus.
      2) In der Regel ist dies unabhängig vom Betrag.
      3) Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden. Dies hängt u.a. von Ihrem Kundenstamm oder von den geplanten Investitionen ab.
      4) Aus einer Ablehnung entstehen Ihnen keine Nachteile. Sie können es jederzeit wieder versuchen, sobald mehr Belege/Beweise betreffend Selbständigkeit vorliegen.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  25. Guten Tag,
    meine Frage bezieht sich auf den Nebenerwerb. Momentan bin ich zu 100% angestellt. Möchte aber abends und am Wochenende Therapien gegen entlöhnung anbieten. Muss ich das Gewerbe bei der Gemeinde melden, oder bei der AHV ? Auch wenn ich anfangs noch keinen Umsatz mache ? Wenn ich mich bei der AHV melden muss, fallen mir da Kosten an, auch wenn ich wie gesagt keinen Umsatz mache?

    Lieben Gruss und danke vorab für die Beantwortung.

    Andreas St.

    • Sehr geehrter Herr Andreas St.

      Sie sollten zeitnah bzw. sobald Sie die Tätigkeit aufgenommen haben sich bei der SVA Ausgleichskasse Ihres Kantons als Selbständigerwerbender anmelden. Solange Sie keinen Umsatz erzielen, sind Sie mit Ihrem Nebenerwerb nicht AHV-pflichtig. Sobald Sie Umsatz erzielen, sind Ihre Gewinne AHV-pflichtig. Jahresgewinne bis zu CHF 2’300 sind nicht AHV-pflichtig.

      Weitere Infos finden Sie auch hier.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  26. Darf mein Lebenspartner in meinem Namen Aufträge ausführen wenn die Einzelfirma auf meinen Namen läuft? Wie muss das korrekt ablaufen? Was wäre wenn wir verheiratet wären? Ändert sich dann die Rechtslage?

    Vielen Dank für die Antwort

    • Guten Tag

      Grundsätzlich kann Ihr Lebenspartner für Sie arbeiten. Sie müssten Ihn jedoch anstellen, das heisst, bei der Sozialversicherung anmelden und gegen Unfall versichern lassen.

      Hierbei ist die Ausgangslage bei einer Ehe die selbe.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  27. Guten Tag

    Ich habe dieses Jahr (ab Januar) meine Geschäftstätigkeit als Teilselbstständiger aufgenommen. Nun habe ich alles beisammen um mich bei der Ausgleichskasse anzumelden. Wie ich oben gelesen habe besitze ich ja seit Aufnahme der Geschäftstätigkeit bereits eine Einzelfirma. Wie verhält sich dies bei den Steueren?
    Kann/muss ich Auslagen und Einnahmen ab Januar in die Steuerberechnung für das Jahr 2017 einbeziehen, obwohl ich mich erst jetzt (aufgrund der Rechnungen die notwendig sind) bei der Ausgleichskasse anmelde? Kann eine Einzelfirma Rückwirkend gegründet werden? Auf den 01.01.2017!

    Vielen Dank für die Antwort

    • Guten Tag

      Korrekt. Sie sind grundsätzlich bereits ein Einzelunternehmen. Wenn Sie mehr als ein Einkommen von CHF 2’300.00 daraus erzielen (im Nebenerwerb) müssen Sie sich bei der Ausgleichskasse anmelden. Das heisst, Sie können sich rückwirkend anmelden.
      In der Steuererklärung sind sämtliche Einkommen aus der Selbständigkeit aufzuführen.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  28. Guten Tag

    Ich möchte eine Einzelfirma gründen. Ab wann bekomme ich die UID Nr? Eintrag in den HR ist freiwillig bis CHF 100’000 Umsatz. Ab wann bin ich Mwst-Pflichtig?

    Besten Dank für die Infos

    Freundliche Grüsse

    Marc Scherrer

    • Sehr geehrter Herr Scherrer

      Die UID-Nummer erhalten Sie mit der Eintragung im Handelsregister. Mehrwertsteuerpflichtig sind Sie ab einem jährlichen Umsatz von CHF 100’000.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  29. Guten Tag,

    folgende Situation: Beruf als Arbeitnehmer vor zwei Monaten selbst gekündigt und arbeite seit dem fulltime an einer Geschäftsidee im Bereich Wertpapierhandel, die momentan weder Ausgaben beinhaltet (ausser meiner Zeit) noch Einkommen generiert. Ausgaben, Umsatz und Gewinn erwarte ich in ca. einem halben Jahr, dies ausschliesslich mit Eigenkapital, ohne Angestellte und ohne Kunden. Wohnsitz: Kanton Zürich.

    Ich gehe davon aus, dass eine momentane Anmeldung zur Selbstständigkeit bei der SVA/AHV zur Ablehnung führt. Sollte ich die Anmeldung trotzdem vornehmen?

    Was mache ich rechtlich gesehen in den halben Jahr ohne Einkünfte, der SVA Nichterwerbstätigkeit anmelden, um weiterhin AHV einzahlen zu können?

    Sobald Umsatz aus Kapitaleinkünften generiert wird, bleibe ich “nichterwerbstätig” und versteure meine privaten Kapitaleinkünfte (Wertpapierhandel) ganz normal über das Finanzamt, zumindest so lange keine grösseren Gewinne eingefahren werden? Wann wäre der richtige Moment für die Anmeldung zur Selbstständigkeit? Was, wenn diese abgelehnt würde? Der zu erwartende Gewinn liegt im ersten Jahr unter CHF 30.000.

    Besten Dank im Voraus!
    Mit freundlichen Grüssen
    Norbert Plum

    • Sehr geehrter Herr Plum

      In Ihrem Falle (Wertschriftelhandel) ist von der Anerkennung als Selbständigerwerbender dringend abzuraten, zumal Sie so Ihre Gewinne versteuern müssen. Denn wenn Sie keinen gewerbsmässigen Wertschriftenhandel betreiben, sind alle Kapitalgewinne steuerfrei.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  30. Guten Tag …

    ich bin frühpensioniert (62) und arbeite gelegentlich für zwei verschiedenen Firmen (CH und USA) als wissenschaftlicher Berater. Eine dritte Firma gibt es aufgrund der Spezialisierung nicht.

    Ärzte und Anwälte gelten als freiberuflich. Würde das für mich auch zutreffen oder würden Sie mir raten eine Einzelfirma zu gründen versuchen obschon ich ‘nur’ zwei Auftraggeber habe ?

    Danke und freundliche Grüsse
    Martin Bolsinger

    • Sehr geehrter Herr Bolsinger

      In Ihrem Falle würde ich davon abraten, zumal Ihr Verhältnis zum CH-Unternehmen als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren wäre. Im US-Verhältnis würden Sie wohl als ANobAG gelten. Die gesamte AHV-Problematik könnten Sie jedoch beheben, indem Sie beispielsweise eine GmbH gründen würden.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  31. hallo
    ich gedenke einen Online-Shop zu eröffnen….
    ist es notwenig einen einzelunternehmen zu gründen? oder vorerst ohne jegliche anmeldung zu versuchen? bis irgendwie etwas gewinn herausspringt? versteuern muss ich es ja sowieso…. ab welchen betrag einahmen macht es sinn webshop als einzelunternehmen im nebenerwerb anzumelden? mfg gomes

    • Guten Tag

      Ich möchte Ihnen gerne empfehlen, einen unserer kostenlosen Gründungskurse zu besuchen. Da bekommen Sie einen guten Überblick über die vielen verschiedenen Fragen, welche sich auch bei einem selbständigen Nebenerwerb ergeben.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  32. Guten Tag,
    ich möchte mich selbständig machen, aber erstmals im Nebenerwerb. Ich werde 80% im Büro arbeiten und werde nebenher mein Patisserie Unternehmen gründen / aufbauen.
    Ich werde ein Atelier mieten und möchte mich auch im Handelsregister eintragen.
    Auf was muss ich sonst noch achten? Vorgehen?
    Besten Dank und Grüsse
    J. Schöni

  33. Guten Tag

    Ich möchte mich mit einer Einzelunternehmung selbstständig machen. Ich wohne in Bern, werde ein Büro in Fribourg haben. Wie sieht die Lage steuerlich aus, als Einzelunternehmung über 2 Kantone? Können Sie eventuell auf eine Seite verlinken wo ich solche Informationen finde?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.
    Gruss, Christo

    • Guten Tag Christo

      In diesem Falle müssten Sie in jedem Kanton jeweils eine Steuererklärung einreichen, zumal der mit der Einzelfirma erzielte Gewinn im Kanton Fribourg versteuert würde.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  34. Guten Abend,
    Ich bin leidenschaftliche und sehr erfahrene Bäckerin von Torten und Kuchen, bisher aber habe ich nur für die Familie und Freunde gebacken.
    Ich frage mich ob es vom Lebensmittelgesetz her möglich wäre, diese Tätigkeit im kleinerem Rahmen, d.h. in meiner Wohnung, gegen Bezahlung zu führen. Als Verkaufsplatform stelle ich mir eine Website vor.
    Da ich seit zwei Jahren eine Informatikfirma als Einzelunternehmerin führe, habe ich schon etwas Erfahrung im selbständigen Arbeiten.

    Ist meine Idee überhaupt realisierbar?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!
    Herzliche Grüsse,
    Gordana

    • Guten Tag

      Ja, das ist grundsätzlich möglich. Dies ist kantonal geregelt und es empfiehlt sich, bei den zuständigen Stellen beim Kanton nachzufragen bzw. die entsprechenden Formulare zu bestellen. In den meisten Kantonen gelangen Sie mit folgender Google-Suche an die richtige Stelle: Kanton “Name Kanton” Lebensmittelkontrolle Bewilligung.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  35. Hallo

    Ich möchte gerne mit einer Kollegin zusammen einen Reitsportwarenhandel einer Freundin übernehmen.

    Können wir zu Zweit eine Einzelfirma aufziehen? Oder müssten wir dazu eine GmbH gründen. Dies wäre aktuell noch nicht das Ziel.
    Eine Einzelfirma müssten wir auf eine Person gründen und dann die zweite Person anstellen, ist das korrekt?

    Besten Dank im Voraus für Ihre Antwort.

    • Guten Tag

      In dieser Konstellation empfehle ich Ihnen die Gründung einer Kollektivgesellschaft. Informationen dazu finden sie hier.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  36. Was passiert, wenn mein Firmennamen meinen ledigen Nachname enthält und ich nun nach Heirat nur noch den Nachnamen meines Ehemannes führe? Muss ich die Namensgebung der Firma anpassen?

  37. Guten Tag

    Ich habe eine kleine Frage:

    Wenn ich als Einzelunternehmer für eine Firma arbeite und dieser Rechnung stelle, arbeite ich ja im Unterakkord. Wenn ich nun nur für diese Firma im Unterakkord arbeite, aber ansonsten normale Kundenaufträge habe, muss mich in diesem Fall diese Firma einstellen?
    Gibt es ein prozentuales Maximum für Unterakkord-Arbeiten im Jahr?

    Schon mal vielen Dank

    • Guten Tag

      Grundsätzlich handelt es sich um die Frage, ob Sie mit Ihrer Einzelfirma die Anerkennung der SVA Ausgleichskasse als Selbständiger erhalten. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  38. Guten Tag

    Ich möchte gerne mit meinem Hobby am Abend und am Wochenende etwas dazu verdienen. Ich arbeite aber ganz normal 100% bei meinem Arbeitgeber als Angestellte weiter. Ich weiss ja noch gar nicht, wie viele Aufträge ich haben werde und ob da ein Gewinn resultiert. Muss ich von der Gesetzes-Seite her etwas machen?
    Besten Dank für Ihre Antwort und beste Grüsse
    Sandra

    • Guten Tag Sandra

      Sofern Du Gewinne erzielst, musst Du diese als Erwerb aus selbständiger Erwerbstätigkeit versteuern. Fällt Dein Gewinn höher als CHF 2’300 jährlich aus, bist Du ebenfalls verpflichtet Dich bei der SVA Deines Kantons anzumelden und entsprechen AHV-Beiträge auf Deinem Gewinn zu entrichten. Ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 bist Du ebenfalls verpflichtet Deine Einzelfirma im Handelsregister eintragen zu lassen sowie Mehrwertsteuern abzurechnen.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  39. Hallo STARTUPS Team

    Mich würde folgendes interessieren:

    Bekanntlicherweise haben App-Entwickler viel Geld machen können und ich fragte mich, wenn ich eine App programmieren würde und diese erfolgreich verkauft werden würde, gilte ich dann als eine Einzelfirma und müsste den Handelsregistereintrag mit einem Umsatz von über 100’000 CHF/Jahr machen? Wie wird das ganze Versteuert? Angenommen ich hätte einen haufen Geld dadurch gemacht, kann mir das Geld irgendwie weggenommen werden, wenn die Einzelfirma eingestellt wird? Ich meine, die “Geschäftsidee” wäre ja nicht hops gegangen und Kosten hätte ich ja keine wenn ich alles selber machen würde, richtig?

    Vielen Dank und beste Grüsse!

    M. Matic

    • Guten Tag Herr Matic

      Grundsätzlich haften Sie bei der Einzelfirma mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Das heisst, wenn die Einzelfirma “hops” geht, können Sie dann für die Schulden der Einzelfirma immer noch belangt werden. Den gesamthaft erwirtschafteten Gewinn einer Einzelfirma versteuern Sie über Ihre private Steuererklärung. Liegt der Jahresumsatz über CHF 100’000 sind Sie zudem verpflichtet, die Einzelfirma im Handelsregister einzutragen sowie sich bei der Mehrwertsteuer anzumelden.

      Um Ihr Anliegen optimal beantworten zu können, empfehle ich Ihnen einen Beratungstermin an einem unserer 20 Standorte in der Schweiz wahrzunehmen.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  40. Hallo ich möchte einen online shop gründen.
    Meine Frage daher:
    Als was muss ich meinen Shop registriren kann ich diesen als Einzelhandelsfirma anmelden?

    Vielen Dank für eure Antwort.

    Freundliche Grüsse
    Michelle Spörri

    • Guten Tag Frau Spörri

      Zunächst müssen Sie eine passende Rechtsform für Ihre Firma wählen. Unsere Juristen beraten Sie diesbezüglich gerne. Sie können hier einen Beratungstermin vereinbaren.
      Mit der Einzelfirma können Sie natürlich einen Onlineshop führen. Die Einzelfirma muss nicht im Handelsregister eingetragen werden, sofern Sie die Umsatzgrenze von CHF 100’000.- nicht erreichen. Der Onlineshop an sich muss nirgends registriert werden.

  41. Guten Tag,

    ich möchte in der Zukunft für meinen heutigen Arbeitgeber nur noch in Teilzeit arbeiten, und daneben als Softwareentwickler bei verschiedenen Kunden arbeiten. Werde ich als Einzelfirma betrachtet werden, wenn ich zum Beispiel 3 Monate lang in Halbzeit bei einem Kunden arbeite? Soll ich unbedingt von meinem eigenen Büro arbeiten, oder darf ich es beim Kunden? Die Frage ist auch, wenn ich zum Beispiel im ersten Jahr 15000 CHF Umsatz mache, aber nur durch einen einzigen Vertrag für einen Kunden, dann reicht es aus, um bei der Ausgleichskasse als Einzelfirma eingetragen zu werden? Ich habe gelesen, mann muss i.d.R. schon 3 Verträge haben.

    Besten Dank im Voraus für Ihre Antwort.

    Gruss,
    Marc

    • Guten Tag

      Dies ist meines Erachtens ein heikler Fall. Tendenziell würde ich sagen, es reicht nicht aus. Kontaktieren Sie die SVA Ausgleichskasse Ihres Kantons und besprechen Sie dies direkt mit der Kasse.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  42. Guten Tag
    Ich habe eine Therapiepraxis im Haupterwerb mit eigener Homepage (Einzelfirma) und meine Frau hat eine Therapiepraxis im Nebenerwerb mit eigener Homepage (Einzelfirma). Nun möchten wir neben unserer Einzeltätigkeit Kunden ein gemeinsames Therapieberatungsangebot anbieten. Ist es rechtlich erlaubt, dass wir dafür eine gemeinsame Homepage erstellen mit der Domain “praxisgemeinschaft-sonne.ch” und dort auf unsere beiden Therapiepraxen verweisen (praxis-ob.ch und praxis-ss.ch) sowie auf unser gemeinsames Angebot. Können wir den Begriff “praxisgemeinschaft” verwenden, ohne dass die Praxisgemeinschaft eine Rechtsform hat. Denn die Praxisgemeinschaft hat keine gemeinsamen Kosten, Investitionen oder Gewinn (wenn wir die gemeinsame Dienstleistung gegenüber einem Kunden erbringen, erhält er eine Rechnung von beiden Therapiepraxen (z.B. Gesamtkosten für Beratung CHF 200.00: dann erhält Kunde eine Rechnung von beiden Therapiepraxen über jeweils CHF 100.00).
    Danke für eine Rückmeldung und freundliche Grüsse
    Karl Oberhauser

    • Guten Tag

      Sie können eine gemeinsame Internetseite als einfache Gesellschaft betreiben ohne weitere Schritte unternehmen zu müssen. Der Begriff Praxisgemeinschaft ist nicht geschützt. Sie sollten sich aber zur Sicherheit noch bei der Bewilligungsbehörde melden, falls in Ihrem Kanton eine Bewilligungspflicht für Heilpraktiker besteht.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  43. Guten Tag meine frage wäre ob ich eine selbständikeitserklärung bekomme obwohl ich betreibungen habe. Momentan habe ich eine einzelfirma und arbeite auf dem unterakkord als bodenleger für verschiedene firmen. Eine von den firmen hätten gerne die Selbständikeitserklärung. Wie und wo kriege ich diese?

  44. Wenn ich allein eine GmbH gründe, wird das Unternehmen doch bei meiner privaten Steuererklärung als Vermögen gezählt? Und soweit ich gelesen habe, braucht man eine komplizierte Methode, um den Steuerwert einer nicht-kotierten Unternehmens zu berechnen, welcher dann aber eher zu hoch ist.

    Das heisst zum Beispiel, bei einem Unternehmen, welcher 20’000 CHF Umsatz macht, dass der Wert auf ca. 100’000 bis 200’000 CHF beziffert wird.

    Ich bin noch Student und werde mit Stipendien unterstützt, und da muss ich 15% von meinem Vermögen selber beisteuern, also es wird dem Betrag abgezogen.

    Bei meiner hypothetischen GmbH, welches evt. nicht einmal Gewinn macht, kann ich ja schlecht schnell Mal 15’000 CHF rausnehmen. Ist es so eine schlechte Idee als staatlich unterstützten Student ein Unternehmen zu gründen?

    Natürlich habe ich vor mit einem Einzelunernehmen anzufangen und dann in eine GmbH umzuwandeln, sobald ich das nötige Kapital habe.

  45. Hallo

    Kleine Frage: Ich verstehe, dass der offizielle Firmenname einer Einzelunternehmung den Familiennamen beinhalten muss.

    Ich gehe davon aus, dass der offizielle Firmenname (mit Familiennamen) mindestens auf dem Briefkopf offizieller Korrespondenz und beispielsweise im Impressum auf der Website stehen muss, aber wie ist das bei der Gestaltung von Werbematerial? Kann man dort den Familiennamen weglassen und nur den Phantasie-Teil des Namens drucken? Wie ist es bei Visitenkarten, bei Inseraten, auf Leuchtreklamen, Plakaten, Flyern und der Website?

    Als Diskussionsgrundlage der gewünschte Firmenname einer Einzelunternehmung:

    FlexibleMotion Physiotherapie und Training, Vorname Nachname

    Wir möchten in Publikationen möglichst nur FlexibleMotion Physiotherapie und Training verwenden.

    • Guten Tag

      Wir empfehlen grundsätzlich immer – nur schon aufgrund des professionellen Auftritts – den gesamten Firmennamen zu verwenden, insbesondere bei Verträgen und Rechnungen.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  46. Guten Tag

    Ich habe die Möglichkeit, die Buchhaltung für eine Firma neben meinem 100% Job zu machen. Dies wäre der erste Schritt in die Selbstständigkeit.
    Die Firma möchte mich nicht anstellen, sondern möchte, dass ich selber die Rechnungen stelle. Die SVA teilte mir mit, dass man mich nicht als Selbstständig anerkennt, da ich zur Zeit nur einen Kunden habe. Das Ziel jedoch ist es, dass es mehr Kunden werden.

    Was für Möglichkeiten habe ich, damit ich den Auftrag trotzdem ausüben kann und selber abrechnen kann?

    Besten Dank.

    • Guten Tag

      Sie müssen weitere Kunden gewinnen. Dabei werden auch kleine Aufträge mitgezählt. Sie könnten beispielsweise Steuererklärungen für Kunden bearbeiten.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  47. Ich möchte als Einzelunternehmer mehrere verschiedene Onlineshops in verschiedenen nischen eröffnen.. muss ich jeden einzelnen shop mit meinem Familien-Namen versehen oder brauche ich eine Haupt webseite, auf die ich von den Shops verweise?

    Die Buchführung muss ich dann für jeden einzelnen shop machen oder reicht eine grosse?
    Vielen Dank für die Antwort.
    Beste Güsse

    • Guten Tag

      Sie können die Internetadressen der einzelnen Shops frei wählen, diese müssen Ihren Familiennamen nicht enthalten. Der vollständige Name der Einzelunternehmung (mit Familienname) muss jeweils im sogenannten Impressum veröffentlicht werden. Ich empfehle, dass Sie sich an einem unserer zahlreichen Standorte für ein Beratungsgespräch melden. Sie können den Termin hier buchen.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  48. Hallo kann ich mein landwirtschafts Betrieb als Einzelunternehmen anmelden? Damit ich die Vorteile einer Unternehmung nutzen kann? Z.b Firmenkonto bei zulieferern?

    • Guten Tag

      Sie können ohne weiteres Ihren Landwirtschaftsbetrieb als Einzelfirma im Handelsregister registrieren lassen. Sofern Sie Interesse haben, können Sie dies mittels folgendem Link bei uns bestellen: https://secure.startups.ch/ –> Gründungen –> Einzelfirma.

      Ein Jurist wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Details besprechen.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  49. Guten Tag
    Meine Partnerin und ich haben jeweils eine Einzelfirma (Praxis) im Therapiebereich. Wir wollen nun gemeinsame Praxisräumlichkeiten mieten (und die Kosten hälftig teilen) und zudem uns nach aussen als Gemeinschaftspraxis “verkaufen” (gemeinsame Homepage) – wobei die Einzelfirmen aber bestehen bleiben und die Rechnungen an die Kunden von der jeweiligen Einzelfirma (Praxis) gestellt werden.
    Ist es richtig, dass in diesem Fall die Gemeinschaftspraxis keine Rechtspersönlichkeit im juristischen Sinne darstellt?

    • Guten Tag

      Die einfache Gesellschaft dient als Auffangbecken für alle Gesellschaftsformen. Ihre Gemeinschaftspraxis könnte eine einfache Gesellschaft im Sinne von Art. 530ff. OR darstellen. Wichtig ist, die Zusammenarbeit vertraglich festzulegen, insb. was Verlusttragung, Kostenteilung etc. anbelangt. Falls dies nicht spezifisch geregelt wird, finden die Gesetzesartikel Anwendung.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

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