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Einzelfirma in eine Kapitalgesellschaft umwandeln – bis Mitte Jahr einfach möglich

Wer eine Einzelfirma in eine Kapitalgesellschaft umwandeln will, tut dies am besten noch bis Mitte Jahr. Wird die Umwandlung bis Ende Juni vorgenommen, so kann die Umwandlung rückwirkend per 1. Januar vorgenommen werden.

Einzelfirma in eine Kapitalgesellschaft umwandeln

Einzelfirma in eine Kapitalgesellschaft umwandeln

Die Umwandlung einer Einzelfirma verursacht ein wenig mehr Aufwand als die Gründung eines neuen Unternehmens. Stimmt die Vorbereitung so kann die Umwandlung aber rasch und einfach durchgeführt werden. Bei der Umwandlung der Einzelfirma in eine Kapitalgesellschaft wird eine AG oder GmbH gegründet die Bestandteile der Einzelfirma übernimmt. In der Regel geht die Einzelfirma danach unter und sofern ein Handelsregistereintrag bestanden hat, wird dieser gelöscht. Bei der Umwandlung einer Einzelfirm in eine Aktiengesellschaft oder in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung spricht man von einer sogenannten qualifizierten Gründung. Die Anforderungen an eine qualifizierte Gründung sind höher als bei einer üblichen Firmengründung. Dies kann deshalb auch zu höheren Kosten führen.

Optimaler Zeitpunkt bis Mitte Jahr

Bis Ende Juni ist ein optimaler Zeitpunkt um Ihre Einzelfirma in eine AG oder eine GmbH umzuwandeln. Dies, weil bis Mitte Jahr die Umwandlung rückwirkend auf den 1. Januar 2014 vorgenommen werden kann. Die Umsätze die seit Jahresanfang verzeichnet wurden, können direkt auf die neue Gesellschaft gebucht werden. Somit übernimmt die AG bzw. GmbH alle Buchungen rückwirkend auf den Jahresanfang. Ein Einzelunternehmer muss daher auch keinen Abschluss erstellen für die Zeit zwischen dem Jahresanfang und der Umwandlung. Diese Pflicht entfällt aber nur, sofern die Umwandlung vor dem 1. Juli 2014 erfolgt.
Weitere Informationen zur Umwandlung finden Sie auf unserer Homepage.

Weitere Informationen zur Umwandlung und HR Änderungen

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