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Eintragungen beim Handelsregister gegen Jahresende

Wann müssen Unterlagen bei den Handelsregisterämtern eingereicht werden, damit das jeweilige Geschäft noch in diesem Jahr eingetragen wird und wie sieht die Situation in den verschiedenen Kantonen aus?

Zum Jahresende hin nimmt die Anzahl der Handelsregisteranmeldungen jeweils stark zu. Die kantonalen Handelsregister sind versucht, die eingehenden Geschäfte auch weiterhin möglichst rasch zu bearbeiten. Nichtsdestotrotz muss in diesem Jahresabschnitt mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden. Dies natürlich auch aufgrund der Betriebsferien die über Weihnachten und Neujahr je nach Kanton gelten.

Einige Handelsregisterämter definieren jeweils eine Deadline, bis zu deren Ablauf sie die Eintragungen noch bis spätestens Ende Jahr garantieren. Beim Kanton Zürich ist dies beispielsweise der 02. Dezember 2022. Sämtliche Belege, die bis zum 02. Dezember in eintragungsfähiger Form, d.h. vollständig und korrekt, beim Handelsregisteramt Zürich eingereicht werden, werden somit noch in diesem Jahr bearbeitet.

Eintragungen, die hingegen erst nach Ablauf der Deadline beim Handelsregisteramt eintreffen, werden jeweils nach entsprechender Kapazität schnellstmöglich aber ohne Garantie für eine Eintragung im aktuellen Geschäftsjahr bearbeitet.

Zur Information bezüglich Betriebsferien und den kantonalen Deadlines haben wir die untenstehende Liste zusammengestellt.

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