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Dubiose Rechnungssteller: Nach dem Handelsregistereintrag habe ich weitere Rechnungen für Registereinträge usw. erhalten. Muss ich diese bezahlen?

Nach der Gründung Ihres Unternehmens inkl. Eintragung im Handelsregister erhalten Sie resp. ihre Unternehmung eine Rechnung des kantonalen Handelsregisteramtes für den Handelsregistereintrag.

Handelsregistereintrag
 
Das Amt stellt die Kosten für die Eintragung in das Handelsregister etc. in Rechnung. Zusätzlich erhalten Sie allenfalls eine Rechnung des Dienstleisters, der Sie bei der Gründung unterstützt hat (z.B. STARTUPS.CH, Treuhänder, Notar, o.ä.). Immer wieder erhalten wir Anfragen von Kunden, die neben diesen Rechnungen unaufgefordert weitere Rechnungen zugestellt erhalten und dadurch verwirrt sind.

Generell empfehlen wir: Bezahlen Sie nicht bevor Sie nicht 100%-ig sicher sind, dass die Rechnung wirklich vom Handelsregister oder von STARTUPS.CH stammt!

Wenn Sie unsicher sind setzen Sie sich mit dem Handelsregisteramt oder uns in Verbindung.

So gehen die Absender solcher Rechnungen häufig vor: Alle Veränderungen im Handelresregister werden im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert. Dies machen sich unseriöse Firmen zu Nutze und beschaffen sich Anhand dieser Publikationen die Adressen der neu eingetragenen Unternehmen. Danach versenden sie direkt nach dem Handelsregistereintrag Rechnungen an die Jungunternehmen, welche den offiziellen Rechnungen teils sehr ähnlich sehen. Der Absender bezeichnt die Rechnung zwar oft nur als Offerte für einen Eintrag in ein von ihm geführtes (in der Regel nutzloses) privates Register, dies ist aber für Laien auf den ersten Blick oft nicht erkennbar. Schauen Sie darum genau hin.

Rechnungen in Bezug auf Ihre Gründung die nicht vom Handelstegisteramt oder von STARTUPS.CH stammen können Sie getrost wegwerfen. Es besteht keine Pflicht sich in ein weiteres Register eintragen zu lassen. Nur der Handelsregistereintrag ist notwendig.
STARTUPS.CH weist in der Kundenkorrespondenz jeweils nochmals ausdrücklich auf mögliche unseriöse Rechnungsteller hin.

Weitere Hinweise und Tips zum Vorgehen finden Sie auch in einer Broschüre des Staatsekretariats für Wirtschaft: Vorsicht Adressbuchschwindler!

Gerade letzthin hat im Übrigen das SECO vor Bundesgericht erfolgreich gegen eine Unternehmung geklagt, welche ein fragwürdiges Adressverzeichnis betreibt (vgl. News des SECO). Es bleibt zu hoffen, dass solche Verurteilungen keine Einzelfälle bleiben.

Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.

Auf STARTUPS-TV können Sie interessante Filmbeiträge zum Thema “Erfolgreiche Firmengründung” schauen – mit vielen Informationen, Tipps und Tricks.

Wollen Sie eine Firma gründen? STARTUPS.CH ist der Schweizer Marktleader im Bereich Firmengründungen. Wir bieten Neugründern eine persönliche Beratung vor Ort, Businessplanberatung und eine professionelle Online-Gründungsplattform.

Erfahren Sie hier 9 Gründe warum Sie Ihre Firmengründung über STARTUPS.CH realisieren sollten.

1 Kommentare zu “Dubiose Rechnungssteller: Nach dem Handelsregistereintrag habe ich weitere Rechnungen für Registereinträge usw. erhalten. Muss ich diese bezahlen?

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