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Die Vorteile einer Aktiengesellschaft

Die Vorteile einer Aktiengesellschaft beruhen auf verschiedenen Ebenen. Es sind dies steuerliche Vorteile, aber auch die Haftungsbeschränkung oder die leichte Übertagbarkeit.

Vorteile einer Aktiengesellschaft

Vorteile einer Aktiengesellschaft

Ein Vorteil einer Aktiengesellschaft ist die Beschränkung der Haftung. Aktionäre haften grundsätzlich nicht für die Verbindlichkeiten einer AG. Die Kapitalbeschaffung ist in einer AG einfacher als bei anderen Gesellschaftsformen. So ist beispielsweise die rein finanzielle Beteiligung möglich, ohne dass eine Mitarbeit im Unternehmen verlangt wird. Die Rechtsform der Aktiengesellschaft ermöglicht, generell ausgedrückt, die einfachere Beschaffung von Kapital.

Höhere Kreditwürdigkeit

Nebst den Vorteilen bei der Kapitalbeschaffung hat die AG auch den Vorteil, dass sie eine erhöhte Kreditwürdigkeit besitzt. Grund hierfür ist das hohe Mindestkapital, welches bei der Gründung aufgebracht werden muss. Auch im Bereich der Wahl der Firma, also des Namens, hat die AG Vorteile. Sie kann innerhalb der gesetzlichen Schranken völlig frei entscheiden, welchen Namen sie tragen will. Auch reine Phantasiebezeichnungen sind möglich. Ausserdem geniesst die Firma in der ganzen Schweiz den Schutz ihres Namens, ein Dritter darf also nicht denselben Namen für seine AG verwenden.

Eigentümer nicht unbedingt bekannt

In Bezug auf die Eigentumsverhältnisse weist die AG den Vorteil auf, dass diese geheim gehalten werden können. Gegenüber dem Handelsregister muss eine Übertragung von Aktien nicht gemeldet werden. Ersichtlich sind im Handelsregister nur die Namen der formellen Organe.

Unkomplizierte Unternehmensnachfolge

Sollte die Situation eintreten, dass die AG vererbt werden soll, so bietet die Aufteilung des Grundkapitals in Aktien den Vorteil, dass die Anteilsscheine auf die Erben aufgeteilt werden können und dabei keine Barauszahlungen vorgenommen werden müssen. Ausserdem vereinfacht die einfache und diskrete Übertragung der Aktien die Unternehmensnachfolge, die Mitarbeiterbeteiligung oder auch den Verkauf der Aktiengesellschaft.

Weitere Informationen zur AG

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4 Kommentare zu “Die Vorteile einer Aktiengesellschaft

  1. kann ich in meiner funktion als PVR eine firma auflösen durch den verkauf von aktien. der erlös wird für die sanierung einer ag verwendet, an der die vorgenannte firma beteiligt ist. die massnahme ist notwendig, um die insolvenz zu vermeiden.

    vielen dank.

    • Guten Tag

      Dies ist leider nicht möglich. Für die Auflösung einer Aktiengesellschaft ist ein Beschluss der Generalversammlung und eine 2/3-Mehrheit der Aktionäre notwendig (Art. 704 Abs. 1 Ziff. 8 i.V.m. Art. 736 OR). Sofern Sie einziger Aktionär sind, können Sie die Gesellschaft ohne Probleme liquidieren. Der Erlös kann (nach erfolgtem Schuldenruf und Befriedigung aller Gläubiger) zur Sanierung der Aktiengesellschaft gebraucht werden.

      Freundliche Grüsse

      Deborah Rosser

  2. Sehr geerhte Damen und Herren

    Wenn ich eine bestehende Firma übernehmen will, die im Bestcase Scenario einen Umsatz von 8’500’000 CHF- 9’000’000 erwirtschaftet und im WorstCase einen 5’500’000 CHF erwirtschaftet aber nicht so grosse Eigenmittel habe, habe ich überhaupt eine Möglichkeit diese zu übernehmen.

    • Guten Tag Herr Mandic

      Die Kosten für die Übernahme einer Firma berechnen sich nicht zwingend nach dem erzielten Umsatz. Vielmehr spielt es eine Rolle, wie hoch der Wert der Aktien ist. Ausserdem können Sie sich mit dem Verkäufer auch auf einen Wert für die Übernahme der Aktien einigen. Höchstwahrscheinlich basiert dieser Wert dann auf einer Methode zur Bewertung des Unternehmens resp. des Aktienkapitals. Zudem stellt sich die Frage, ob Sie sämtliche Aktien übernehmen möchten oder nur einen Anteil des Aktienkapitals. Hier wäre der zu zahlende Betrag wesentlich kleiner.

      Am besten rufen Sie uns kurz an (052 269 30 80), damit wir Sie telefonisch beraten können.

      Besten Dank und freundliche Grüsse

      Deborah Rosser

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