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Die Quellensteuer: Was ist sie und wie funktioniert sie?

Grundsätzlich erfolgt die Steuerveranlagung in der Schweiz nach dem Prinzip der Selbstveranlagung. Eine Ausnahme davon gibt es vor allem bei Ausländern, welche regelmässig der Quellenbesteuerung unterliegen. Was das genau ist, wer davon betroffen ist und wie diese Besteuerung ausgestaltet ist, erfahren Sie hier.

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Die Quellensteuer

Zu Beginn des Jahres erhalten Schweizerinnen und Schweizer eine Steuererklärung, welche sie jeweils selbst ausfüllen oder gegebenenfalls von jemandem für sich ausfüllen lassen. Die Verantwortung, das gesamte Einkommen und Vermögen zu deklarieren, liegt jedoch bei der steuerpflichtigen Person. Auf der Grundlage dieser Selbstveranlagung erfolgt anschliessend die Berechnung der Steuerveranlagung.

Bei der Quellensteuer kommt ein anderes Verfahren zur Anwendung. Der Quellensteuer unterliegen vor allem Ausländerinnen und Ausländer, welche nicht über die Aufenthaltsbewilligung C verfügen, ihren steuerlichen Wohnsitz jedoch in der Schweiz haben. Gehen diese Personen einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nach, so wird ihnen die Einkommenssteuer monatlich direkt vom Lohn abgezogen. Daher kommt der Namen Quellensteuer. In diesem Verfahren liegt es in der Verantwortung des Arbeitgebers, den jeweiligen Steuerbetrag abzuliefern. Ferner ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer mit dem Lohnausweis zu bestätigen, dass die Quellensteuer abgezogen wurde.

Eine weitere Kategorie von Personen, welche der Quellensteuer unterliegen, sind Personen, welche ihren steuerlichen Wohnsitz nicht in der Schweiz haben, jedoch aus der Schweiz Einkommen beziehen. Ein Beispiel hierfür sind Grenzgängen. Zudem sind auch Schweizer der Quellensteuer unterworfen, welche bspw. im Ausland ihren Ruhestand geniessen und noch eine Abfindung von einer früheren Erwerbstätigkeit in der Schweiz beziehen.

Übersteigt das Einkommen innerhalb eines Jahres eine gewisse Limite, so wird nachträglich eine ordentliche Veranlagung durchgeführt. In diesem Fall werden die an der Quelle getätigten Steuerabzüge angerechnet. Beim Bund und den allermeisten Kantonen beträgt diese Limite 120’000 CHF.

Erfolgt jedoch keine ordentliche Veranlagung, stellt die Quellensteuer in der Regel die definitice Steuerbelastung dar. Steuerliche Abzüge werden pauschal in der Quellensteuer berücksichtigt. Ist man mit der Steuerbelastung nicht einverstanden, so hat man bis zum 31. März des Folgejahres Zeit, einen Einspruch zu erheben.

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2 Kommentare zu “Die Quellensteuer: Was ist sie und wie funktioniert sie?

  1. Guten Tag,

    Ich habe zwei Fragen zur Quellensteuer:

    Zwei Mitarbeiter einer neu gegründeten GmbH unterliegen der Quellensteuer. Beide sind auch Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH. Die Frage ist nun, auf welchen Beträgen die Quellensteuer abgeführt werden muss. Da das Unternehmen erst gegründet wurde, werden wir uns in den ersten Monaten keine Löhne auszahlen. Ist die Quellensteuer auf den ausbezahlten Löhnen oder auch auf den “nur” buchhalterisch gebuchten, aber nicht ausbezahlten Löhnen (gebucht auf ein Kontokorrent) geschuldet?

    Nebst der Anstellung in der GmbH, machen die Gesellschafter auch noch privat in einer einfachen Gesellschaft mit (Veranstaltung von Seminaren). Wie ist dieser Anteil abzurechen (hinsichtlich Quellensteuer)?

    Besten Dank für Ihre Antwort,

    Barbara

    • Guten Tag

      Bei konkreten Fragen zu Steuer- und Buchhaltungsthemen verweisen wir Sie gerne an unsere Treuhandgesellschaft, die Findea AG.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

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