Gründung mit Sacheinlage / Was sind die häufigsten Einlagen bei einer Firmengründung mit Sacheinlage?
Für eine Sacheinlagegründung können grundsätzlich alle Vermögenswerte verwendet werden, welche nach den Grundsätzen der ordnungsgemässen Rechnungslegung aktivierungsfähig sind. Erfahren Sie hier, welche konkreten Voraussetzungen erfüllt werden müssen und was typische Beispiele für eine Sacheinlage sind.
Voraussetzungen für eine Sacheinlage
Grundsätzlich kann alles eingebracht werden, was einen Verkehrswert hat. Die eingelegten Sachen müssen also einen effektiven wirtschaftlichen Nutzen für die Gesellschaft bringen. Konkret können vier Voraussetzungen definiert werden:
- Bewertbarkeit bzw. Aktivierbarkeit: Es kommen nur Vermögenswerte in Betracht, die einen bestimmten Wert aufweisen und in der Bilanz als Aktivum aufgeführt werden dürfen.
- Möglichkeit des Rechtserwerbs durch die Gesellschaft muss gegeben sein (Übertragbarkeit):Damit die Gesellschaft eine Sacheinlage erwerben kann, muss das entsprechende Objekt bei der Gründung oder Kapitalerhöhung in das Vermögen der Gesellschaft übertragen werden können. Der Übertragung dürfen folglich keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen (wie z.B. ein vertragliches Zessionsverbot).
- Verfügbarkeit (oder bedingungsloser Eintragungsanspruch, z.B. ins Grundbuch): Die Gesellschaft muss nach ihrer Eintragung ins Handelsregister unverzüglich und bedingungslos über den betreffenden Vermögenswert verfügen können.
- Verwertbarkeit: Das Objekt muss von der Gesellschaft auf Dritte übertragen werden können. Dies ist insbesondere bei der Auflösung der Gesellschaft von Bedeutung. Der eingebrachte Vermögenswert muss verwertbar sein, um den Gesellschaftsgläubigern als Haftungssubstrat dienen zu können. Die Verwertbarkeit setzt das Bestehen eines zumindest beschränkten Marktes voraus. Zudem muss die Übertragung des Vermögenswertes rechtlich zulässig und rechtsbeständig sein.
Typische Beispiele für Sacheinlagen
Natürlich unterscheiden sich die “typischen” Beispiele zwischen den verschiedenen Branchen. Nach unserer Erfahrung sind jedoch folgende Aktiven häufig Teil einer Sacheinlagegründung:
- Mobiliar (Bürotische, Stühle, Schreibwaren, etc.)
- EDV (Computer, Bildschirme, etc.)
- Fahrzeuge (Autos, Lieferwagen, Lastwagen, etc.)
- Lager mit Waren oder Material (z.B. Rohwaren, Ersatzteile, etc.)
- Werkzeuge (z.B. Schraubschlüssel, Zangen, etc. aber auch Elektrowerkzeuge wie Bohrhammer, Schleifmaschinen, etc. oder Messgeräte)
- Softwarelizenzen
Haben Sie eine innovative Geschäftsidee die Sie gerne umsetzen möchten? Die Experten von STARTUPS.CH stehen Ihnen gerne zur Verfügung und begleiten Sie in berufliche Selbständigkeit.
Sehr geehrte Herren
Können Sie mir bitte in Basel und Umgebung einen Treuhänder, Vermögensverwaltung bekannt geben, welche für Sacheinlagen in einer neu zu gründenden AG den Wert eines geschützten Design- und Industriemodels bewerten kann.
Mit freundlichen Grüssen
Marianne Martinelli
Sehr geehrte Frau Martinelli
Am besten rufen Sie unsere Vertretung in Basel an:
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Dort kann man Ihnen sicherlich weiterhelfen!
Interessant!
Kann ich im Kanton Zug mit Bitcoins als Sacheinlage eine AG gründen?
Gibt es einen minimum resp. einen maximal Betrag in Bitcoins?
Kann die Sacheinlage in Bitcoins auf einem Wallet verbleiben?
Herzlichen Dank für die Infos.
Guten Tag
Ja, dies geht. STARTUPS.CH AG war mit “Blockchain & Cryptocurrency Services AG” schweizweit Vorreiter mit Bitcoins als Sacheinlagen. Sie finden unseren Artikel mit interessanten Informationen hier.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob