Die Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das oberste Organ einer Aktiengesellschaft. Ihr stehen unübertragbare Befugnisse zu, welche auch die Revision betreffen. Doch was genau kann die Generalversammlung und wie wird sie richtig einberufen? Alles Wichtige finden Sie im folgenden Bolgbeitrag.
Wie wird die Generalversammlung einberufen?
Vorliegend wird von einer ordentlichen Generalversammlung ausgegangen. Diese hat von Gesetzes wegen mindestens einmal im Jahr spätestens sechs Monate nach Schluss des Geschäftsjahrs statt. Dafür lädt der Verwaltungsrat spätestens 20 Tage vor der Versammlung in der durch die Statuten vorgeschriebenen Form ein. Mit dieser Einberufung muss der Verwaltungsrat die Verhandlungsgegenstände sowie die Anträge des Verwaltungsrates und Traktanden welche von Aktionären verlangt wurden bekanntgeben. Wurde ein Verhandlungsgegenstand nicht gehörig angekündigt, so kann darüber, mit ganz wenigen Ausnahmen, auch kein Beschluss gefasst werden.
Kompetenzen der Generalversammlung
Die Generalversammlung verfügt über die grundlegendsten Befugnisse in einer Aktiengesellschaft. Zu den zentralsten und einflussreichsten Befugnissen gehören die Wahlen der Verwaltungsräte und der Revisionsstelle. Auch die Genehmigung des Lageberichts und der Konzernrechnung gehören zu ihren Hauptaufgaben. Ferner ist sie alleinig zuständig für das Genehmigen der Jahresrechnung und für die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes. Das Gesetz schreibt ihr folgende unübertragbare Aufgaben zu:
- Die Änderung der Statuten
- Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats sowie der Revisionsstelle
- Genehmigung des Lageberichts und der Konzernrechnung
- Genehmigung der Jahresrechnung, sowie die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns, insbesondere die Festsetzung der Dividende und der Tantieme
- Entlastung der Mitglieder des VR (Decharge)
- Beschlussfassung über Gegenstände, die der GV durch das Gesetz oder Statuten vorbehalten sind