Die Funktionen des Handelsregisters
Das Handelsregister erfüllt in der Schweiz verschiedene Funktionen und ermöglicht damit Vertrauensschutz und Verkehrssicherheit.
Die Publizitätsfunktion des Handelsregisters
Das Handelsregister ist hinsichtlich seiner Funktionen vergleichbar mit dem Grundbuch im Grundstückverkehr. Durch die amtliche Feststellung und Veröffentlichung von erheblichen Tatsachen schafft das Handelsregister Vertrauensschutz und Verkehrssicherheit. Das HReg ist eine staatlich geführte Datenbank im Hinblick auf gesellschaftsrechtliche Daten, deren Eintragung gesetzlich geregelt und mit Rechtswirkungen verbunden ist.
Die Einträge geben Einblick in verschiedene Verhältnisse eines Unternehmens. Sie beantworten beispielsweise die Fragen, wer für die Schulden des Unternehmens haftet, wie die Vertretungsverhältnisse ausgestaltet sind, was der Zweck der Gesellschaft ist oder auch die Frage wo der Sitz sich befindet.
Anknüpfungs- und Rechtsdurchsetzungsfunktion sowie Identifikationsfunktion
Eine Eintragung in das Handelsregister ist mit bestimmten Rechtsfolgen verbunden. Wer sich, sofern möglich, freiwillig eintragen lässt um dann den entsprechenden Rechtsfolgen zu unterliegen, beabsichtigt die Anknüpfungsfunktion. Denn aus einer freiwilligen Eintragung in das Register ergeben sich Vorteile im Bereich der Kreditfähigkeit sowie beim Firmenschutz.
Dadurch, dass das Handelsregisteramt jeden einzelnen einzutragenden Sachverhalt auf dessen Rechtmässigkeit überprüft, erhöht sich somit die Rechtssicherheit. Weil die Eintragungen nicht gegen zwingendes Recht verstossen dürfen, unterstützt dies die Einhaltung des Rechts und fördert somit den Rechtsdurchsetzungszweck.
Durch die einheitliche Unternehmensidentifikationsnummer (UID) ermöglich das Handelsregister die eindeutige Identifikation eines Unternehmens. Die UID ist ebenfalls im Handelsregistereintrag ersichtlich.