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Was ist eine Einzelfirma oder ein Einzelunternehmen? Ein rechtlicher Überblick

aktualisiert am 23. September 2022

Wer sich in die Selbständigkeit wagt, tut dies oft in Form eines Einzelunternehmens (auch als Einzelfirma oder im Volksmund als Selbstständiger bekannt). Das heisst, dass eine einzelne Person ein Geschäft führt und dazu keine Kapitalgesellschaft (z.B. eine GmbH oder AG) gründet. Die Person stellt für ihre Geschäftstätigkeit Kapital zur Verfügung, vertritt ihr Geschäft gegen aussen und trägt das unternehmerische Risiko alleine.

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Rechtliche Bestimmungen zur Einzelfirma

Es gibt kein gesammeltes “Recht der Einzelunternehmens” o.ä. (anders als z.B. das Aktienrecht für die AG), denn für alle Einzelpersonen gelten grundsätzlich dieselben Bestimmungen, ob sie nun in Form eines Einzelunternehmens geschäftstätig sind oder anderweitig ihr Einkommen verdienen. Der Unternehmer ist in der Organisation seines Einzelunternehmens somit relativ frei. Im Rahmen der Geschäftstätigkeit sind jedoch trotzdem diverse Bestimmungen aus verschiedenen Bereichen zu beachten. Nachfolgend werden die wichtigsten Themenbereiche zusammengefasst:

Gründung

In Bezug auf die Gründung eines Einzelunternehmens bestehen keine zwingenden Gesetzesbestimmungen (z.B. zum  Mindestkapital) und es ist kein formeller Gründungsakt notwendig. Das Einzelunternehmen entsteht sozusagen automatisch, wenn eine Person eine selbständige Geschäftstätigkeit aufnimmt. Die Geschäftstätigkeit gilt als aufgenommen, sobald Sie Ihre Dienstleistung oder Ihr Produkt anbieten und dafür eine Gegenleistung in Form von Geld erhalten. Nach der Gründung wird lediglich eine Anmeldung bei der zuständigen Ausgleichskasse vorausgesetzt; diese Anmeldung erfolgt grundsätzlich jedoch in einem späteren Zeitpunkt.

Die Gründungskosten eines Einzelunternehmens sind somit entsprechend tief (bei STARTUPS.CH etwa ab CHF 139.-)

Haftung

Der Einzelunternehmer haftet für Forderungen gegenüber der Einzelfirma  unbeschränkt mit seinem persönlichen Vermögen. Das heisst, er hat für sämtliche Schulden seiner Einzelfirma mit seinem persönlichen (Privat)Vermögen einzustehen. Selbst eine klare Trennung in der Buchhaltung zwischen Geschäft und Privatem ändert an dieser Tatsache nichts. Je nach Situation haftet sogar der Ehegatte für Schulden des Einzelunternehmens mit.

Handelsregister

Erwirtschaftet ein Einzelunternehmen einen Jahresumsatz von CHF 100’000.- oder mehr, so muss es ins Handelsregister eingetragen werden (Art. 36 der Handelsregisterverordnung).  Solange der Umsatz unterhalb dieser Grenze liegt, ist die Eintragung freiwillig.

Firmenname

Spätestens im Rahmen der Handelsregisteranmeldung muss man sich auch mit dem Namen seines Einzelunternehmens beschäftigen. Mehr dazu im entsprechenden Blogbeitrag.

Buchführung

Sobald ein Einzelunternehmen einen jährlichen Umsatz von mind. CHF 500’000.- erreicht, ist sie gemäss den Regeln von Art. 957 ff. OR buchführungspflichtig. Folglich muss eine doppelte Buchhaltung mit Bilanz, Inventar und Erfolgsrechnung geführt werden.

Selbständigerwerbende bzw. Einzelunternehmen mit einem jährlichen Umsatz von weniger als CHF 500’000.- müssen ebenfalls Buch führen, jedoch lediglich über Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage (eine sogenannte “Milchbüechli-Rechnung”).

Auch aus dem Steuerrecht (ordentliche Steuern und/oder Mehrwertsteuern) ergeben sich zudem sogenannte Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten. Die Steuerbehörden verlangen für die Steuererklärung eine gewisse Nachweisbarkeit der Geschäftszahlen. Somit empfiehlt es ich in jedem Fall, zumindest eine einfache Buchhaltung zu führen.

Revision

Ein Selbständigerwerbender unterliegt keiner Revisionspflicht.

Umwandlung

Eine Einzelfirma kann später jederzeit in eine AG oder eine GmbH umgewandelt werden. Details im Blog.

Haben Sie eine innovative Geschäftsidee, die Sie gerne umsetzen möchten? Die Experten von STARTUPS.CH stehen Ihnen gerne zur Verfügung und begleiten Sie in berufliche Selbständigkeit.

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357 Kommentare zu “Was ist eine Einzelfirma oder ein Einzelunternehmen? Ein rechtlicher Überblick

  1. Guten Tag
    kann ich wenn ich bereits eine Einzelfirma besitze eine zweite Einzelfirma mit einer anderen Tätigkeit gründen?
    Wenn nein wäre dies in einer anderen Form machbar, z.B. Einzelfirma & GmbH?

    Besten Dank und Freundliche Grüsse
    Daniel Fehlmann

    • Guten Tag Herr Fehlmann

      Beides wäre möglich. Sie können entweder eine zweite Einzelfirma gründen (nochmalige Anmeldung bei der Ausgleichskasse erforderlich) oder neben der Einzelfirma eine GmbH betreiben.
      Gerne beraten wir Sie hierzu. Am Einfachsten vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch an einem unserer Standorte.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  2. Guten Tag
    Ich besitze eine Einzelfirma, nach über eine Jahr Tätigkeit möchte ich umwandeln in eine GmbH wäre das möglich das zu machen bei Startups und wie viel kostet das Inkl. Alles.
    Mit eine GmbH hat mann eine Anspruch auf Arbeitslosengeld, natürlich schulden frei und alles aufgelöst Besten Dank.

  3. Guten Tag
    ICH HABE EINE FRAGE,DARF ICH MICH ALS EINZELFIRMA VERMIETEN AN EINE ANDER FIRMA ALS MASCHINIST?
    Mit freundlichen Grüßen
    P.Jenni

    • Guten Tag

      Wenn der Zweck Ihrer Einzelfirma in diesem Bereich ist, können Sie Aufträge für eine andere Firma ausführen. Sind Sie jedoch über eine längere Zeit bei dieser Firma als Maschinist, wird die Ausgleichskasse Sie vermutlich für diese Tätigkeit nicht als selbständig Erwerbstätig betrachten.

      Gerne können Sie ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren, worin die Situation genau betrachtet wird.

  4. Guten Tag
    Krankheitsbedingt haben sich bei mir in den letzten Jahren rund 25000.-Fr.an Schulden angesammelt. Auf Grund der Lohnpfändung habe ich mehrere Stellen verlohren. Ich überlege mir aktuell, mich selbständig zu mache. Darf ich das trotz Schulden und Pfändung?
    Leider stehen weder die stille Pfändung noch der Privatkonkurs zur Debatte.

    • Guten Tag

      Ja, Sie dürfen sich auch bei bestehenden Schulden selbständig machen. Sofern Sie jedoch als Einzelunternehmerin im Handelsregister eingetragen sind, unterliegen Sie der Betreibung auf Konkurs (Art. 39 SchKG). Es ist daher wichtig, dass keine weiteren Schulden mehr angehäuft werden, ansonsten droht die Eröffnung des Privatkonkurses durch einen Gläubiger.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  5. Freie Berufe (Ärzte, Anwälte, etc.) sind von der Eintragungspflicht generell ausgenommen.

    Gilt ein Berater, der Firmen in Fragen der Firmengründung und Expansion ins Ausland berät und Berichte und Vorträge an CEOs gibt als Freier Beruf. Wenn ja, dann habe ich verstanden, dass die CHF 100’000 Umsatz nicht relevant sind und sich diese Einzelfirman nicht im Handelsregister eintragen muss, wenn sie diese 100’000er Grenze überschreitet. Stimm das?

    • Guten Tag
      Freie Berufe müssen dann nicht im Handelsregister eingetragen, wenn Sie nicht kaufmännisch geführt werden. Sehr viele Praxen sowie Kanzleien werden aber mit einer gewissen Planung und Strategie als auch Organisation geführt, weshalb bei sehr vielen der Handelsregistereintrag Pflicht ist.
      Als Berater unterstehen Sie nicht den freien Berufen. Einen Eintrag im Handelsregisteramt ist bei einer Einzelfirma ab einem jährlichen Umsatz von CHF 100’000.- obligatorisch.
      Gerne unterstützen wir Sie bei der Gründung Ihrer Einzelfirma. Rechnen Sie noch heute die Offerte oder kommen Sie an einem unserer Standorte für ein persönliches Beratungsgespräch vorbei.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  6. Freie Berufe (Ärzte, Anwälte, etc.) sind von der Eintragungspflicht generell ausgenommen.

    Gilt ein Berater, der Firmen in Fragen der Firmengründung und Expansion ins Ausland berät und Berichte und Vorträge an CEOs gibt als Freier Beruf. Wenn ja, dann habe ich verstanden, dass die CHF 100’000 Umsatz nicht relevant sind und sich diese Einzelfirman nicht im Handelsregister eintragen muss, wenn sie diese 100’000er Grenze überschreitet. Stimm das?

  7. Guten Tag

    Ich bin als Innenarchitekt in der Schweiz fest angestellt; für einen Freunden verübe ich zur Zeit Innenarchitekturleistungen pauschal in der Höhe von CHF5000.00. Dies entspricht auch meinem Jahresumsatz aus diesem Nebenerwerb, ich habe also keine anderen, ähnlichen Einkünfte.
    Muss ich nun eine Einzelfirma registrieren lassen?

    • Guten Tag

      Im Nebenerwerb müssten Sie sich ab einem Jahreseinkommen von CHF 2’300.- bei der Ausgleichskasse anmelden.
      Wenn Sie jedoch nur einen Kunden haben, ist es gut möglich, dass die Ausgleichskasse Sie nicht als selbständig Erwerbstätig anerkannt und Sie durch Ihren Kunden angestellt werden müssten.

      Einen Handelsregistereintrag ist erst ab einem Umsatz von CHF 100’000.- obligatorisch. Darunter können Sie sich freiwillig anmelden.

      Gerne können Sie für ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vorbeikommen, um den Sachverhalt und die verschiedenen Lösungsvarianten genau zu besprechen.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  8. Hallo

    Ich habe eine Frage.
    Was macht eine Einzelfirma die bislang nur aus dem Chef besteht / was ändert sich wenn dieser nun einen Arbeiter einstellen möchte?

    Und wie kann man den bürokratischen Aufwand möglichst gering halten?

    • Guten Tag

      Grundsätzlich können mit der Einzelfirma Angestellte eingestellt werden. Wichtig ist, dass der Arbeitnehmende bei der Ausgleichskasse/Sozialversicherungsanstalt angemeldet wird und die Sozialbeiträge vom Arbeitgeber (in diesem Fall die Einzelfirma) beglichen werden.
      Ebenfalls muss der Arbeitnehmende unfallversichert und je nach Höhe des Jahreseinkommens bei einer Pensionskasse angeschlossen werden.

      Für die buchhalterische Verbuchung, empfehle ich Ihnen, sich an einen Treuhänder zu wenden. Gerne kann ich Ihnen unsere Schwestergesellschaft Findea AG empfehlen.
      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  9. Hallo,

    Sorry, mein Deutsch ist nich so gut!

    Bedeuten Einzelfirma und Selbständing die gleiche Sache?

    Wenn Ich eine Einzelfirma gründen will, dann brauche Ich SVA Erlaubnis (und als Selbständig von SVA anerkennt werden)?

    Danke

    DS

    • Guten Tag

      Korrekt. Sie werden mit einer Einzelfirma als selbständig Erwerbstätig betrachtet.

      Für die Anerkennung bei der SVA müssen Sie das Anmeldeformular ausfüllen und sämtliche Belege über Ihre selbständige Tätigkeit beilegen. (Bsp. Rechnungen von Kunden, Briefpapier, Prospekt, Visitenkarten, Homepage etc.)

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  10. Hallo

    Ich arbeite seit 9 Jahren als sanitärmonteur festangestellter, habe aber keinen berufsabschluss ihn diesem bereich. Darf ich auch eine Einzelfirma gründen? Oder ist es pflicht einen abchluss zu haben.

    • Guten Tag

      Für die Gründung einer Einzelfirma benötigen Sie keinen Berufsabschluss.

      Sie können die Einzelfirma ohne Bewilligung gründen. Wenn Sie Mitarbeitende einstellen, sind Sie verpflichtet die Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages zu beachten.

      Gerne unterstützen wir Sie mit der Gründung. Sie können hier eine unverbindliche Offerte rechnen oder ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  11. Guten Tag,

    eine Firma stellt Projektassistenten als Freiberuflicher an.
    (Zur Unterstützung der Projektleitung in sämtlichen Belangen).

    Was muss man beachten, um als Freiberuflicher zu gelten? Wo meldet/registriert man sich als Freiberufler und ist man dann auch AHV-pflichtig?

    Ist Ausübung einer solchen Tätigkeit als Einzelunternehmen bzw. im Namen seines Einzelunternehmens möglich?

    Bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.

    • Guten Tag Frau Muri

      Freiberufler können unter Umständen von der AHV als Scheinselbständige qualifiziert werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Freiberufler nur über einen einzigen Auftraggeber verfügen. Dies hätte zur Folge, dass letztere aus Sicht der AHV als Angestellte betrachtet würden und somit auf den Zahlungen an die Freiberufler nachträglich u.a. AHV abgerechnet würde. Deswegen verlangen Firmen von Freiberuflern die Anerkennung der AHV als Selbständige.

      Als selbständig Erwerbender ist man ab einem jährlichen Umsatz von CHF 2’300 AHV-pflichtig. Der Freiberufler meldet seine selbständige Erwerbstätigkeit bei der kantonalen Ausgleichskasse seines Einzelunternehmenssitzes an.

      Gründen Ihr Einzelunternehmen Sie bei uns, helfen wir Ihnen ebenfalls kostenlos bei der AHV-Anmeldung.

      Das Thema Scheinselbständigkeit existiert nur bei Einzelunternehmen. Gründen Sie eine GmbH oder AG, fallen diese potenziellen Hindernisse nicht an.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  12. Guten tag, möchte eine einzelfirma in der bau branche grünes! Jetzt sehe ich da das man minimum 3 rechnungen vorlegen sollte!!?? wie kann man das?? Darf man als selbstständig anfangen und sich später anmelden??? Sonst kann man ja keine rechnungen beilegen!! Danke rudy walther

  13. Hallo !

    Ich arbeite schon Vollzeit bei einer Firma.
    Jetz habe ich eine Einzelfirma gegründet, die Arbeit ist vollkommen anders.
    Somit erledige ich die Arbeiten nur wenn ich Zeit habe oder freie Tage habe.

    Ich besitze jetz ein Privat-Konto und Geschäfts-Konto.
    Muss ich jetz 2 mal Steuern zahlen ?
    Wenn ich Material kaufe und ich mit meinem Privat-Konto Material Invstiere,
    kann ich das von den Steuern abziehen mit Namen meiner Firma ?

    • Guten Tag

      Grundsätzlich zahlt man nur einmal Steuern, egal über wie viele Konti Sie verfügen. Ausgaben, welche im Zusammenhang mit Ihrer Geschäftstätigkeit stehen, können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen. Weitere Informationen zur Einzelfirma finden Sie hier.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  14. Hallo!

    Ich hab schon ein Einzelfirma im Reinigung Bereich. Im Winter hab ich sehr viel zum tun und wurde gern meine Freundin anstellen. Wie mach ich das? Wo muss ich das anmelden? Ob sie bekommt 25CHF pro stunde von mir wie viel muss ich dazu rechnen mit AHV und das alles?

    Vielen dank fur ein super Website!

    LG
    Pascale

  15. Guten Tag

    Erstmal vielen Dank für all die hilfreichen Informationen auf ihrer Website.

    Ich habe meine letzte Anstellung gekündet und möchte nun, bevor ich in einem anderen Bereich wieder eine Festanstellung suche, eine Übergangsphase als Selbstständiger überbrücken. Dazu habe ich auch schon ein paar Aufträge als Berater.

    Nun meine zwei Fragen: da ich nicht plane mehr als 100’000 CHF Jahresumsatz zu machen, müsste ich mich theoretisch ja nur bei der SVA anmelden. Kann ich aber ohne im Handelsregister zu sein einen Auftrag im Ausland (Spanien) annehmen? Und wie rechne ich diesen ab?

    Generell stellt sich mir die Frage wegen der Mehrwertsteuer: wenn ich mich nur bei der SVA anmelde, wie läuft das dann mit der MWST. Lasse ich diese einfach weg auf den Rechnungen die ich ausstelle?

    Vielen Dank für ihre Hilfe und freundliche Grüsse
    Rolf

    • Guten Tag

      Die einzige definitive Pflicht Ihrerseits besteht in der Anmeldung Ihres selbständigen Erwerbs bei der Ausgleichskasse. Eine Anmeldung bei der MWSt und eine Registrierung beim Handelsregister sind erst ab einem Umsatz von CHF 100’000.- zwingend. Bezüglich Buchhaltungsfragen, auch im Zusammenhang mit der MWSt verweise ich Sie gerne an unsere Kollegen bei der Findea Treuhandgesellschaft.

      Freundliche Grüsse

  16. Grüezi!

    Betreffend Einzelfirma: der Inhaber einer Einzelfirma muss in der Schweiz domiziliert sein, hat aber keine Wohnsitzpflicht. Was heisst das im praktischen Leben genau? Hier gemeldet sein, Steuern bezahlen etc., man darf aber effektiv irgendwo im Ausland wohnen?

    • Guten Tag

      Grundsätzlich heisst dies, dass die Tätigkeit mit dem Einzelunternehmen in der Schweiz ausgeführt wird, Sie aber nicht in der Schweiz wohnhaft sind. Da Sie jedoch ein Einkommen in der Schweiz erzielen, sind Sie verpflichtet in der Schweiz Steuern zu bezahlen und Sozialbeiträge abzurechnen.
      Die genauen Vorgaben sind jedoch kantonal unterschiedlich. Einige Kantone möchten einen Vertreter mit Einzelunterschrift, welche in der Schweiz seinen Wohnsitz hat, ebenfalls eintragen.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

      • Grüezi Frau Mehmann

        Besten Dank für Ihre Antwort! So wie ich das verstehe würde dann das so ablaufen: die Einzelfirma, welche ja keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, ist hier in der Schweiz domiziliert, hat also ein Büro o.ä. hier in der Schweiz, der Inhaber kann aber wohnen wo er will, und es braucht einfach immer zwingend einen unterschriftsberechtigten Vertreter der in der Schweiz wohnt. Stimmt das so? Und wo kann man anfragen betr. den verschiedenen kantonalen Vorgaben?

        Bedanke mich im voraus für Ihre erneute Antwort, und verbleibe mit bestem Dank und freundlichen Grüssen.

  17. Ich werde eine Einzelfirma gründen, welches Bankkonto ist wichtig und kann ich auch ein Privates eröffnen ? Welches sind die besten Konten für Einzelunternehmen ?

    Danke

    • Guten Tag

      Wir empfehlen Ihnen ein separates Bankkonto für das Einzelunternehmen zu eröffnen.

      Wenn Sie einen Handelsregistereintrag für Ihr Einzelunternehmen haben, können Sie ein Geschäftskonto eröffnen lassen.

      Am besten lassen Sie sich von verschiedenen Banken beraten, um einen guten Überblick zu erhalten.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  18. Guten Tag

    Ich bin aktuell bei meinem Arbeitgeber festangestellt. Mien Frau, Thailändische Staatsangehörige (Ausweis B mit Arbeitserlaubnis) möchte nun für verschiedene private- wie auch juristische Personen arbeiten (z.B. Reinigung, Gartenpflege, Kinderbetreuung).

    Was ist nun aus Ihrer Sicht einfacher und möglich?
    Gründe ich eine Einzelfirma und stelle meine Frau als Mitarbeiterin ein oder gründet meine Frau selber eine Einzelfirma?
    Anmerkung: Ich würde natürlich in beiden Fällen weiterhin bei meinem aktuellen Arbeitgeber angestellt bleiben.

    • Guten Tag

      Dies ist u.a. abhängig von Ihrem Arbeitgeber und kann mit so wenigen Informationen nicht abschliessend beurteilt werden.

      Am Besten vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe, damit wir die Situation genau beurteilen können.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  19. Guten Tag. Ich habe vor ein Einzelunternehmen zu gründen. Wo ich mich anmelden muss AHV, Handelsregister und MWST usw. ist mir klar. Ich werde aber noch 60% angestellt sein und bleiben bis die Firma läuft. Aber wie sieht es mit den Steuern aus so lange ich noch nebenbei fest angestellt bin? Ich weiss, dass ich einmal besteuert werde und meine Aufwendungen der Einzelunternehmung meinem privaten steuerbaren Einkommen abziehen kann. Heisst das dann, wenn ich die erste Jahre nur Verlust mache der Verlust meinem Einkommen als Angestellte abgezogen wird und ich für dieses Jahr keine Steuern bezahlen muss? Herzlichen Dank. MFG

    • Guten Tag

      Solange Sie eine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen können, wird der Verlust aus Ihrer selbständigen Tätigkeit – zumindest in den ersten Jahren – von Ihrem restlichen Einkommen abgezogen. Der Verlust ergibt sich aus Ihrer Buchhaltung bzw. den Hilfsblättern in der Steuererklärung, welche natürlich vom Steueramt überprüft werden. Bei weiteren Fragen zu Buchhaltungs- und Steuerthemen, wenden Sie sich bitte an unsere Schwestergesellschaft, die Findea AG.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  20. Guten Tag

    Darf ich als Einzelunternehmen Fachleute/Mitarbeiter anstellen und wenn ja, gibt es Einschränkungen?

    Vielen Dank für Ihre Mithilfe
    H. Reis

    • Guten Tag

      Sie dürfen auch als Einzelunternehmen Mitarbeiter einstellen. Sie haben dabei natürlich – wie jeder andere Arbeitgeber auch – die verschiedenen Vorschriften einzuhalten (Sozialversicherungsabgaben, Branchenvorgaben, Arbeitsbewilligungen der Mitarbeiter usw.).

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  21. Guten Tag

    Ich werde zukünftig Aufträge eines Unternehmens im Ausland entgegennehmen (vorerst nur eine einzelne Unternehmung, Übersetzungs- und evtl. weitere Marketingdienstleistungen).

    Was empfielt sich hierfür?
    Genügt es, wenn ich für die einzelnen Projekte / Aufträge Rechnungen stelle und den Verdienst bei der Steuerabrechnung als Nebenerwerb deklariere oder muss ich hierfür ein Unternehmen gründen? Ich gehe nicht davon aus, dass der Verdienst mehr als CHF 1’500 jährlich betragen wird.

    Besten Dank.

    • Guten Tag

      Ja, Sie können Ihren Verdienst bei der Steuererklärung als Nebenerwerb deklarieren, sofern dies tatsächlich lediglich einem Nebenerwerb entspricht. Jedoch klären Sie vorgängig mit Ihrem jetzigen Arbeitgeber ab, ob Sie einer Nebenerwerbstätigkeit nachgehen dürfen. Ausserdem vergewissern Sie sich, dass Sie ein allfälliges Konkurrenzverbot nicht verletzen.
      Beachten Sie: Ist der Lohn AHV-pflichtig, müssen Sie sich bei der Ausgleichskasse als Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber (ANobAG) anmelden und die Beiträge an AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung und Familienzulagen selber bezahlen, zumal Ihr Auftraggeber mit Sitz im Ausland nicht AHV-beitragspflichtig ist.

      Freundliche Grüsse
      Lorena Belardo

  22. Grüezi.
    Ich möchte Massagen, Blutegelbehandlungen usw. für Tiere anbieten. Dies als Nebenerwerb, bin zu 100% in einer Firma angestellt. Muss ich hierfür ein Unternehmen anmelden?

    Schöne Grüsse

  23. Guten Tag.

    Meine Freundin möchte als Griechisch Lehrer Privatunterricht geben. Sie möchte dies als Nebenerwerb legal betreiben. Ist es notwendig für dies einen Handelsregistereintrag zu machen, oder eine Einzelfirma zu gründen.

    Freundliche Grüsse

    Jan Lehner

    • Guten Tag

      Die Einzelfirma entsteht bereits mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es ist kein spezifischer Gründungsakt nötig. Sobald Handlungen vorgenommen werden ist die Einzelfirma entstanden. Ab einem Umsatz von CHF 100’000 ist eine Einzelunternehmung in das Handelsregister einzutragen. Ist der Umsatz geringer, so ist die Eintragung auf freiwilliger Basis allerdings trotzdem möglich.

      Freundliche Grüsse
      Lorena Belardo

  24. Ich möchte sofort eine einzelne Firma im Raingigungsbereich eröffnen. Ich habe eine gute Kundschaft, dass affirmative obetile mich mir Arbeit zu geben, ich ein Transportfahrzeug auch haben alle notwendigen Materialien, Maschinen und Werkzeuge sowie die Website, so habe ich alle notwendigen Voraussetzungen für meine Firma zu starten. Aber zur gleichen Zeit arbeite ich gelegentlich, bin bei RAV registriert und bekomme Sozialhilfe. Meine Hauptfrage lautet: Kann ich meine Arbeit aufnehmen, bevor ich ein Antragsformular bei der AHV ausfülle? Kann ich im Handelregister eingetragen werden? Kann ich dann eine U-ID Nummer bekommen? Ich stelle diese Frage nicht, weil ich nicht bei der AHV registriert werden möchte, sondern weil ich befürchte, dass ich nicht als Selbstendiger anfangen kann, und wenn ich anfange, gut zu arbeiten, bewerbe ich mich bei der AHV

  25. Sehr geehrte Damen und Herren
    Ich möchte sofort eine einzelne Firma im Raingigungsbereich eröffnen. Ich habe gute Kunden, die mir versprochen haben, dass sie mir einen Job geben werden. Ich besitze ein Transporterfahrzeug, außerdem besitze ich alle notwendigen Materialien, Maschinen und Werkzeuge sowie eine Website, damit ich alle notwendigen Voraussetzungen habe, um mein Unternehmen zu gründen. Aber zur gleichen Zeit arbeite ich gelegentlich, bin bei RAV registriert und bekomme Sozialhilfe. Meine Hauptfrage lautet: Kann ich meine Arbeit aufnehmen, bevor ich ein Antragsformular bei der AHV ausfülle? Kann ich im Handelregister eingetragen werden? Kann ich dann eine U-ID Nummer bekommen? Ich stelle diese Frage nicht, weil ich nicht bei der AHV registriert werden möchte, sondern weil ich befürchte, dass ich nicht als Selbstendiger anfangen kann, und wenn ich anfange, gut zu arbeiten, bewerbe ich mich bei der AHV

    • Guten Tag

      Der Handelsregistereintrag ist für eine Einzelfirma ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000.- zwingend. Sie können sich jedoch bereits vorher freiwillig im Handelsregister eintragen lassen. Nach erfolgreicher Eintragung im Handelsregister erhalten Sie eine UID-Nummer.
      Ich empfehle Ihnen, die AHV-Anmeldung nach Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit, ca. nach 2-3 Monaten, vorzunehmen.

      Gerne können wir sämtliche Fragen im Rahmen der Gründung bei einem Beratungsgespräch besprechen. Hier können Sie einen Termin an einem unserer Standorte vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Lorena Belardo

  26. Guten Tag

    Kann man auch als Einzelunternehmen einen MA einstellen der/die im Ausland lebt?

    Fall “JA”, was muss man beachten oder gibt es irgendwelche Regelungen?

    Freundliche Grüsse

    • Guten Tag

      Ja, Sie können auch als selbständig Erwerbender einen Mitarbeiter im Ausland anstellen. Die AHV stellt hier einen Überblick über die Thematik zur Verfügung.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

    • Guten Tag Frau Gemperli

      Ein Online-Shop kann auch als Einzelunternehmung geführt werden. Solange Sie weniger als CHF 100’000.- Umsatz erzielen, sind Sie nicht verpflichtet sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Ein eigentlicher Gründungsakt ist sowieso nur bei einer Gründung einer juristischen Person vonnöten.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  27. Guten Tag
    Ist vielleicht eine banale Frage aber ich konnte keine klaren Antworten finden. Muss ich als Einzelunternehmen auch Kunden bedienen? Ich bin im Optionen-/Aktienhandel tätig und möchte in die Selbständigkeit wechseln. Aber da ich ja weder Kunden betreue, noch ein Produkt erzeuge scheint dies bisschen speziell. Auch beim Thema Buchhaltung mit Wertschriften. Kennen sie irgendeine Anlaufstelle für diesen Bereich.
    Besten Dank

    • Guten Tag

      Als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler müssen Sie nicht zwingend Kunden bedienen. Entscheidend für Sie ist, dass das Steueramt und die Ausgleichskasse Sie als “gewerbsmässig” ansehen. Sie sollten die Folgen dieses Wechsels aber vorgängig mit einem Treuhänder besprechen, damit Sie sich über die finanziellen Folgen (Sozialversicherungsbeiträge, Steuern auf Kapitalgewinnen) im Klaren sind. Die Spezialisten der Findea AG helfen Ihnen gerne weiter.

    • Guten Tag Herr Horvath

      Als Selbständigerwerbender müssen Sie sich bei der Ausgleichskasse anmelden, womit Sie sodann eine Bestätigung der Selbständigkeit erhalten. Um als selbständig qualifiziert zu werden, müssen Sie mind. drei verschiedene Kundenrechnungen beilegen können. Bezüglich dem Thema Buchhaltung empfehle ich Ihnen, sich direkt von einem Treuhänder beraten zu lassen.

      Freundliche Grüsse
      Lorena Belardo

  28. “Als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler müssen Sie nicht zwingend Kunden bedienen.”
    Hier zitiere ich Herrn Koller, heisst das normalerweise muss man 3 Kundenrechnungen beilegen ausser in meinem Beispiel?

    • Guten Tag

      Falls Sie als Einzelfirma tätig sein wollen, muss die SVA Ihres Kantons Ihre Selbständigkeit anerkennen. Welche Nachweise Sie in Ihrem Fall erbringen müssen, klären Sie am besten direkt mit der Behörde ab.

      Freundliche Grüsse

      Nicole Eberle

  29. Guten Tag
    Ich möchte eine Einzelunternehmung gründen. Als Name möchte ich neben meinen Nachnamen auch meinen Rufnahmen verwenden.

    Bsp: Sepp Müller anstelle Josef Müller

    Ist dies zulässig oder können da Probleme entstehen?

    Für eine kurze Antwort bin ich dankbar.

    • Guten Tag

      Das wird möglich sein, solange das Handelsregisteramt keine Gefahr einer Täuschung sieht.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  30. Ich habe eine Einzelfirma gegründet um neben meinem Hauptjob als Social Media Freelancer tätig zu sein. Um die Finanzen besser im Überblick zu behalten macht es wahrscheinlich Sinn ein separates Konto zu eröffnen. Da ich pro Monat nur wenige Hundert Franken mit dieser Tätigkeit einnehme, bin ich unsicher ob ich trotzdem ein Geschäftskonto eröffnen soll oder ein Privatkonto reicht. Ich bin auch unsicher ob die Gründung der Einzelfirma für so kleine Nebeneinkommen wirklich nötig ist da ich noch zu 80% angestellt bin.

    • Guten Tag

      Ein separates Konto kann Ihnen helfen, den Überblick über Ihre Selbständigkeit zu behalten. Da die Einzelfirma keine juristische Person ist, müssten Sie das Konto sowieso in Ihrem Namen und nicht im Namen des Unternehmens eröffnen. Eine Eintragung der Einzelfirma ins Handelsregister ist freiwillig, solange Sie mit dem Unternehmen einen Umsatz von weniger als CHF 100’000.- erwirtschaften. Falls Sie sich trotzdem für eine Eintragung entscheiden, sind wir Ihnen gerne dabei behilflich: https://www.startups.ch/de/preise

      Freundliche Grüsse

      Nicole Eberle

  31. Guten Tag
    Darf die Nanny und private Putzkraft über die Einzelunternehmung angestellelt werden und als Lohn-Ausgaben geltend gemacht werden? Wäre das für das Steueramt zulässig?
    Danke für die Antwort.
    Freundliche Grüsse
    Christian

    • Guten Tag

      Nein dies ist nicht erlaubt. Sie können nur Mitarbeiter anstellen, die für Ihre Einzelfirma tätig sind und sämtliche Verrichtungen im Zusammenhang zur Firma stehen. Die Nanny und private Putzkraft sind dementsprechend nicht für die respektive im Namen der Einzelfirma tätig.

      Freundliche Grüsse
      Lorena Belardo

  32. Guten Tag

    Gibt es als Einzelunternehmen (Freelance Arbeit) eine Möglichkeit eine UID zu erhalten ohne sich ins Handelsregister eintragen zu lassen? Ich Frage, da gewisse Unternehmen im Ausland eine UID verlangen.

    Für eine kurze Antwort bin ich dankbar.

    Freundliche Grüsse
    Christoph

  33. Guten Tag

    Ich beabsichtige eine Einzelfirma zu gründen. Muss ich zuerst Kunden haben, um eine Einzelfirma zu gründen? Oder hat das was mit dem Hamdelsregistereintrag zu tun?

    Vielen Dank für die Auskunft

    • Guten Tag
      Wenn Sie eine Einzelfirma gründen, müssen Sie sich bei der Sozialversicherungsbehörde als selbständig Erwerbender anmelden, um Ihre AHV-Beiträge zu bezahlen. Diese Anmeldung wird nur akzeptiert, wenn Sie mindestens drei Rechnungen von drei verschiedenen Kunden vorweisen können.
      Freundliche Grüsse
      Nicole Eberle

  34. Guten Tag

    Ich plane eine Einzelunternehmung in den kommenden Monaten aufzunehmen. Es wird sich um eine Nebentätigkeit handeln. Kann ich bereits heute – das heisst vor Aufnahme der Tätigkeit – eine Eintragung im Handelsregister vornehmen? M.a.W. wird bei der Gründung einer Einzelunternehmung auf die faktische Aufnahme der Geschäftstätigkeit abgestellt oder reicht bereits der Wille dazu, die Tätigkeit in ein paar Wochen/Monaten aufzunehmen und alles ordentliche vorzubereiten (eben z.B. die Eintragung im Handelsregister).

    Besten Dank un herzliche Grüsse
    Jan Gasparin

    • Guten Tag
      Sie können die Einzelfirma auch bereits vor Aufnahme der Tätigkeit im Handelsregister eintragen lassen. Die Anmeldung bei der Sozialversicherungsbehörde, für die Bezahlung der AHV Beiträge, können Sie jedoch erst machen, wenn Sie drei verschiedene Rechnungen von drei verschiedenen Kunden haben. Diese müssen Sie zusammen mit der Anmeldung einreichen.
      Freundliche Grüsse
      Nicole Eberle

  35. Guten Tag

    Ich bin daran einen Onlineshop aufzubauen (umweltfreundliche Produkte, von plastikfreien Artikeln über Bambusschüssel) und Artikel einzukaufen. Einiges hole ich vom Ausland rein, anderes möchte ich vom Supermarkt besorgen. Darf ich das? Kann ich zum Beispiel in der Migros/Coop etc. Kneippartikel holen und etwas teurer online anbieten? Oder Getränke in Glasflaschen und Snacks in umweltfreundlicher Verpackung? Gemäss AGBs von Migros ist dies nicht wirklich verboten, aber wie sieht es mit dem weiterverkauf von Markenartikeln aus (Kneipp, Alnatura etc.)? Benötige ich eine spezielle Genehmigung vor allem bei Getränken, Snacks, Hautpflegemitteln?Vielen Dank für Ihre Antwort

    • Guten Tag

      Das Eigentum einer Sache geht mit dem Kauf an den Erwerber über und der Eigentümer darf eine Sache jederzeit weiterverkaufen.
      Bezüglich Markenprodukte: Wenn eine Ware mit der Zustimmung des Markeninhabers in den Verkehr gelangt, dann verliert der Markeninhaber nach schweizerischer Auffassung grundsätzlich die Möglichkeit, den weiteren Vertrieb dieser Ware und die Bewerbung der Waren für den Verkauf zu verbieten.

      Freundliche Grüsse
      Lorena Belardo

  36. Guten Tag. Ich habe über Startups eine Einzelfirma gegründet (im Bereich Blogging).

    Wenn ich nun über Online Job Portale wie upwork.com Freelancer beschäftige, die für mich Textaufträge erledigen = Blog Posts für meinen Blog schreiben), wie muss ich das dann verbuchen? Was gilt es hierbei zu beachten? Ist mir leider nicht klar und ich weiß nicht, an wen ich mich in diesem Falle wenden kann/muss.

    Bin für jede Information dazu dankbar!

  37. Guten Tag
    Ich (57) bin z. Zt. dabei eine Einzelfirma zu gründen, und zwar ohne grösseren Kostenaufwand und ohne das Risiko einzugehen, dieses Vorhaben könnte “unsere” (bis jetzt hat mein Partner mit seiner Einzelfirma (GmbH) für die Einkünfte gesorgt) finanzielle Lage – die sich dank Corona und gesundheitlichen Problemen drastisch verschlechtert hat – schlussendlich noch zusätzlich belasten. Vor allem soll sie uns so lange wie möglich noch über die Runden bringen und gleichzeitig die nötige Zeit schaffen, um eine “bessere” Lösung zu finden (Geschäftsidee ist mir glücklicherweise bereits sozusagen “in den Schoss gefallen”) und diese dann auch zu verwirklichen – was jedoch seine Zeit in Anspruch nehmen wird.
    Diese Zeilen sollten Ihnen bis jetzt nur einen kleinen Eindruck vermitteln, um was es genau geht: Existenzangst und Zeit, die drängt!
    Die eigentliche Frage an sie: warum verlangt meine Versicherung eine “vom Notar beglaubigte” Unterschrift meines Partners (was nicht das Problem ist), sollte ich einen Vorbezug meiner PK wünschen, während andere Versicherungen gerne auf den “Notar” verzichten? Ich jedenfalls schliesse daraus, das bereits erwähnte “Beglaubigung” in keinem Gesetzbuch geschrieben steht und ich – was meine grösste Angst, die aus früheren, nicht fallbezogenen Erfahrungen nicht unbegründet ist – es wahrscheinlich mit einer Kasse zu tun haben könnte, die mir ausser “unerlaubten” Steinen evtl. noch “Unnötige” zusätzlich in den Weg stellen wird, bis sie endlich ihren Pflichten nachkommt, was mich wiederum völlig grundlos und ohne jegliches Recht dazu von dem berauben würde was ich am wenigsten habe jedoch am dringendsten brauche; übrige ZEIT! Die hätte ich wiederum noch, um die Versicherung vorsichtshalber und vorausschauend bereits jetzt “vorzuwarnen” bzw. “vorzubereiten”, dies mit der Bitte meine Anfrage, die evtl. noch folgen wird, als “dringendst” einzustufen – was wiederum das Gegenteil – von dem was ich damit erreichen wollte – auslösen könnte: Jemanden quasi für ein Verbrechen anzuschuldigen bevor es begangen wurde, ich weiss nicht ob das wirklich eine gute Idee ist. Aber was ich um jeden Preis verhindern muss, ist es eines Tages beim Sozialamt anklopfen zu müssen – WORST CASE SZENARIO!!!
    Wie ist ihre Meinung dazu?
    Allerbesten Dank im Voraus für ihr Feedback – und evtl. Ratschlägen, wie man besser vorgehen könnte.
    Freundliche Grüsse
    Franky

  38. Guten Tag
    Ich habe bereits vor ein paar Stunden und voller Hoffnung ein Kommentar geschrieben, der schon nach kurzer Zeit wieder verschwand und, als hätte ich nicht schon genug Sorgen, anstatt eventuell Hilfe zu bekommen, stehe ich jetzt da mit zusätzlichen quälenden Fragen: Handelt es sich um ein Systemfehler? War er zu lang? Wurde er “zensuriert? Soll ich es nochmal versuchen? Hab ich was verbrochen? etc. etc. Es wäre sehr nett von ihnen, wenn Sie mich – auch direkt an meine email-Adresse – MINDESTENS darüber informieren könnten, ob mein Kommentar angekommen ist und ob ich mit einer Antwort rechnen kann oder nicht. Ob sie dann ihren Entscheid begründen wollen, überlasse ich ihnen – und bleibe dafür noch lange in meiner Ratlosigkeit stecken.
    Besten Dank für Ihr Verständnis

  39. Hallo,
    welche Arbeitslosigkeit Lösung gilt es, wenn man sein Einkommen zu 100% als Angestellte und oben drauf noch 30% von einem Einzelfirma erzielt?
    Verliert man sein Job, ist man trotzdem als 100% Arbeitsloser berücksichtigt oder wird die Arbeitslosenkasse das Einkommen/Gewinn von Einzelfirma abziehen?

    Besten Dank und Grüsse,
    Ellie

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