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Die dritte Säule: Steuersparend vorsorgen

Für ein sorgenfreies Leben im Ruhestand baut die Schweiz auf ihr bewährtes Drei-Säulen-System, welches im Alter finanzielle Stabilität und Selbstbestimmung ermöglicht. Dabei decken die AHV, IV & EO als Existenzgrundlage (1. Säule) sowie die Berufliche Vorsorge (2. Säule) nur etwa 60-75 % des letzten Erwerbseinkommens ab. Deshalb wurde 1972 die dritte Säule eingeführt, welche diese Einkommenslücke über private geförderte Sparmassnahmen schliessen soll, wodurch der gewohnte Lebensstandard auch im Ruhestand aufrechterhalten werden kann. Insbesondere die Säule 3a, als gebundene Vorsorge, birgt ein Potential für private Steuerersparnisse für Steuerpflichtige im selbständigen oder im unselbständigen Arbeitsverhältnis. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die steueroptimierten Gestaltungsmöglichkeiten der Säule 3a.

Im unselbständigen Erwerb hat jede steuerpflichtige Privatperson in der Schweiz die Möglichkeit, einen jährlichen Maximalbetrag von CHF 6’826.- in die gebundene Vorsorge einzubezahlen und vom steuerpflichtigen Einkommen in Abzug zu bringen. Im Unterschied dazu dürfen Selbständigerwerbende, die keiner Pensionskasse angehören, bis zu 20 % ihres Einkommens bis maximal CHF 34’128.- in die dritte Säule einzahlen. Dieser anteilsmässig hohe Abzug im Bereich der Einkommensbesteuerung wird eine massgebliche Verringerung der privaten Steuerbelastung mit sich bringen. Im Optimum wird über die Einkommensjahre jederzeit der maximale Abzug genutzt und in die gebundene Vorsorge einbezahlt. Damit wird eine Einkommensglättung über die Lebensphasen (vom Erwerb zur Rente) ermöglicht und zudem die Steuerbelastung in den einkommensstarken Erwerbsjahren gelindert.

Die gebundene Vorsorge erfährt ihren Namen aus den beschränkten Bezugsmöglichkeiten einbezahlter Kapitalien, die nur unter Spezialkonditionen oder während der 5 Jahre vor dem Eintritt ins Pensionsalter bezogen werden können. Einerseits werden Bezüge von Kapitalleistungen aus der Altersvorsorge mit einem reduzierten Steuersatz besteuert. Um andererseits zusätzlich der Steuerprogression zu entweichen gilt es bei den Auszahlungen ebenfalls eine Glättung anzustreben. Der progressive Steuersatz verursacht eine überproportionale Steuerbelastung bei höheren Auszahlungen. Deswegen ist es ratsam, die Vorsorgeleistungen auf verschiedene Policen und Konten aufzuteilen. Idealerweise werden diese in einer sequentiellen Abfolge (über die 5 Jahre bis zur Pension) bezogen, anstelle einer hohen Einmalzahlung.

Abhängig von der privaten Wohn- und Einkommenssituation ist es möglich über die Vorsorgeleistungen die jährliche Steuerbelastung um bis zu CHF 2‘000.- zu senken und dies zu Gunsten der individuellen Altersvorsorge. Das angesparte Alterskapital könnte in der Schweiz auch für den Bau eines Eigenheims oder für die selbständige Tätigkeit verwendet werden. Eine Glättung der Einkommenssituation ist sowohl bei der Einzahlung (Maximalbetrag, wenn möglich) genauso wie bei der Auszahlung (5 gleichmässige Freizügigkeitskonten) zu beachten.

Für weitere Fragen steht Ihnen unser Partner Findea AG mit mehreren Standorten in der ganzen Schweiz gerne zur Verfügung. Im Kerngeschäft konzentriert sich die Findea AG auf KMU und Jungunternehmen in der Schweiz im Bereich Treuhand, Steuern, Revision, Domizil und Geschäftsführungen.

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