Die Betreibung – Teil 4: das Fortsetzungsbegehren
Für Startups ist es besonders wichtig, ihre Entschädigung rechtzeitig zu erhalten. Leider ist dies nicht immer der Fall. Wenn nichts Anderes hilft, ist eine Betreibung die letzte Möglichkeit. STARTUPS.CH erklärt in einer vierteiligen Beitragsserie, um was es sich hierbei handelt und wie es vonstattengeht. Im ersten Beitrag wurde erklärt, was eine Betreibung ist und wie sie gestartet wird. Der zweite Beitrag zeigte auf, was ein Zahlungsbefehl und ein Rechtsvorschlag sind. Der dritte Beitrag präsentierte die drei Möglichkeiten, wie ein Rechtsvorschlag beseitigt werden kann. In diesem letzten Beitrag wird erläutert, wie nach der Beseitigung des Rechtsvorschlages die Betreibung fortgesetzt wird.
Das Fortsetzungsbegehren (Art. 88 SchKG)
Ein Kennzeichen der Betreibung ist, dass diese nur vorangetrieben wird, wenn der Gläubiger dies verlangt. Dies trifft auch auf das Fortsetzungsbegehren zu. Wurde der Rechtsvorschlag beseitigt (siehe Teil 3), muss der Gläubiger das Fortsetzungsbegehren stellen. Dieses ist beim Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners einzureichen.
Notwendig ist das Fortsetzungsbegehren nur, wenn es sich um eine Betreibung auf Pfändung oder auf Konkurs handelt. Bei einer Betreibung auf Pfandverwertung, so kann direkt nach der Einleitung der Betreibung das verwertungsbegehren gestellt werden (Art. 154 SchKG).
Fristen und Besonderheiten
Der Gläubiger kann das Fortsetzungsbegehren frühestens 20 Tage nach Zustellung des Zahlungsbefehls stellen. Der späteste Termin, wo der Gläubiger das Begehren noch stellen kann, ist ein Jahr nach Zustellung des Zahlungsbefehles. Wurde gegen den Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag erhoben, so steht diese Frist zwischen Einleitung und Erledigung des damit zusammenhängenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahrens still.
Handelt es sich um eine Forderung in einer fremden Währung, so ist diese im Betreibungsbegehren in Schweizer Franken anzugeben (siehe Teil 1). Dem Gläubiger wird beim Fortsetzungsbegehren die Möglichkeit eingeräumt, die Forderung nach dem Kurs des Tages des Fortsetzungsbegehrens, erneut in Schweizer Franken umzurechnen.