Die Auswirkungen der Steuerreform auf den Sitz der Gesellschaft
Am 19. Mai 2019 hat das Schweizer Volk das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV Finanzierung (STAF) angenommen. Damit sollen die Grundlagen für ein international konformes, wettbewerbsfähiges Steuersystem für Unternehmen und für die Stärkung der AHV geschaffen werden.
Dies hat zur Folge, dass auch das Rechtsdomizil, also die Adresse, unter der die Rechtseinheit erreicht werden kann, in den Fokus der Behörden gerät.
Das Rechtsdomizil zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
Die Firma hat Eigentum, ist in einem Miet- oder Untermietverhältnis für Räumlichkeiten, über die sie tatsächlich verfügen kann. Dieses eigene Büro ist Mittelpunkt der administrativen Tätigkeit, an dem der Firma Mitteilungen aller Art zugestellt werden können. Ein Rechtsdomizil liegt vor, wenn ein administratives Leistungsangebot vorhanden ist, wie Post-, Telefondienst und speziell die Entgegennahme von Urkunden und die Aufbewahrung von Geschäftsrelevanten Dokumenten. (Auszug aus dem Merkblatt „Rechtsdomizil“ des Handelsregisteramts Zug)
Speziell Einzelfirmen und Gesellschaften mit nur einem Inhaber geraten ins Visier.
Ist der Mietaufwand dann auch noch sehr gering, so wird die Steuerverwaltung am Wohnort des Inhabers über kurz oder lang den Mietvertrag einsehen wollen sowie Belege über den tatsächlichen Sitz einverlangen. Diese können sein: Fotos des Büros, Spesenbelege am Sitz der Gesellschaft oder Rechnungen für Nebenkosten. Kann der Nachweis nicht zu Genüge erbracht werden, dass das Rechtsdomizil der Gesellschaft nicht am eingetragenen Sitz ist, so wird dies steuerlich nicht mehr als Steuerdomizil anerkannt und die Besteuerung findet am Wohnsitz des Inhabers statt und es kann sogar zu einer Doppelbesteuerung führen.
Um dies zu verhindern, sollten Sie darum bemüht sein, für Ihre Gesellschaft einen geeigneten Sitz zu haben, an dem Sie einen effektiven Arbeitsplatz haben, an dem die Verwaltung der Gesellschaft stattfindet.
Büro Impuls GmbH bietet auf insgesamt 455m2 diverse Büros zur alleinigen oder gemeinsamen Nutzung, die als Rechtsdomizil qualifizieren. Wir bieten sogar Arbeitsplätze für Geschäftsinhaber, die nur Teilzeit arbeiten oder oft unterwegs sind.
Büro Impuls GmbH hat für jeden das passende Angebot:
– Einzelbüro ab monatlich CHF 1‘250.00 (zzgl. gesetzliche MwSt)
– Arbeitsplatz ab monatlich CHF 695.00 (zzgl. gesetzliche MwSt)
– Teilzeit-Arbeitsplatz ab monatlich CHF 395.00 (zzgl. gesetzliche MwSt)
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