Der Weg zum Corona-Notkredit – So funktionierts
Der Bund hat zur Linderung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus Liquiditätshilfen von insgesamt 20 Mrd. angekündigt. Wir erklären Ihnen, wie Sie einen COVID-19-Kredit beantragen.
Der Bund hat am 25. März 2020 die Verordnung zur Gewährung von Krediten und Solidarbürgschaften in Folge des Coronavirus (COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung) in Kraft gesetzt. Um die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus zu lindern, werden Liquiditätshilfen im Umfang von insgesamt 20 Mrd. Franken zur Verfügung gestellt. Bis zum 31. Juli 2020 können Gesuche für Überbrückungskredite eingereicht werden, wir erklären Ihnen wie es funktioniert.
COVID-19-Kredit bis 500’000 Franken
Zinslose Kredite bis zu 500’000 Franken werden ohne Prüfung gewährt und vom Bund zu 100 Prozent gedeckt. Der verbürgte Betrag beträgt maximal 10 Prozent des im Jahr 2019 erzielten Umsatzerlöses. Wurde das Geschäft erst auf den 1. Januar 2020 gegründet, beträgt der verbürgte Betrag des dreifache der Nettolohnsumme für ein Geschäftsjahr, mindestens aber 100’000 Franken (Art. 7 der Verordnung) Und so funktionierts:
- Auf der Website «COVID-19-Überbrückungshilfe» kann die COVID-19-Kreditvereinbarung ausgefüllt werden. Das dauert etwa 10 Minuten.
- Die obige Vereinbarung muss ausgedruckt und unterzeichnet werden. Anschliessend muss die Vereinbarung auf elektronischem Weg (Scan) oder mittels Briefpost der Hausbank zugestellt werden.
- Die Hausbank prüft die Vereinbarung auf ihre Vollständigkeit und zahlt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, das Geld direkt auf das angegebene Konto.
Eine Liste mit Banken die COVID-19-Kredite gewähren finden Sie hier.
COVID-19-Kredit Plus über 500’000 Franken
Für Überbrückungskredite, die den Betrag von 500’000 Franken übersteigen, bürgt der Bund zu 85 Prozent und die kreditgebende Bank beteiligt sich mit 15 Prozent. Bevor ein COVID-19-Kredit Plus beantragt werden kann, muss zuerst eine Vereinbarung für den COVID-19-Kredit eingereicht werden. Der maximale Betrag beim COVID-19-Kredit Plus beläuft sich auf 20 Mio. abzüglich der 500’000 Franken aus dem COVID-19-Kredit. Beim COVID-19-Kredit Plus werden Zinsen in der Höhe von 0.5 Prozent auf dem vom Bund abgesicherten Darlehen erhoben. Und so funktionierts:
- Zuerst muss ein COVID-19-Kredit beantragt werden (siehe oben).
- Erst danach kann der COVID-19-Kredit Plus Kreditantrag gestellt werden.
- Der Kreditantrag muss ausgedruckt, unterschrieben und der Hausbank zugestellt werden.
- Nach erfolgreicher Prüfung des Antrags auf seine Vollständigkeit, vereinbart die Hausbank mit dem Unternehmen den Kreditvertrag.
- Die Bürgschaftsorganisation stellt die Bürgschaft für den Kreditantrag Plus aus.
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird das Geld anschliessend von der Hausbank ausbezahlt.
Sind Sie betroffen? Wir stehen unter der E-Mail help@startups.ch mit Rat und Tat bei Seite.
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