Wie hoch soll ein Verwaltungsrat in meiner Aktiengesellschaft entschädigt werden? (Verwaltungsratshonorar)
Ist in den Statuten keine abweichende Regelung getroffen, ist der Verwaltungsrat befugt seine Entschädigungen selber festzulegen (Verwaltungsratshonorar). Häufig sind sich aber Gründer unsicher wie hoch sie externe Verwaltungsräte in ihren Gesellschaften entschädigen sollen.
Dazu möchten wir vorweg zwei Studien anführen, welche etwas Licht in das eher dunkle Thema bringen.
Eine Studie der Revisionsgesellschaft KPMG zusammen mit der Universität St.Gallen aus dem Jahre 2006 bei den 500 grössten Unternehmen der Schweiz ergab ergab, dass rund 50% der Verwaltungsräte CHF 50’000 und weniger verdienten, weitere 30% verdienten zwischen CHF 50’000 und CHF 100’000 pro Jahr. Bei Verwaltungsratspräsidenten war die Spanne grösser, diese verdienten bis CHF 300’000 pro Jahr. Die meisten der befragten Unternehmen hatten aber auch einen Umsatz von mehr als CHF 250 Mio. und mehr als 500 Angestellte.
Solche Summen sind bei KMU jedoch eher eine Seltenheit. Entsprechend ergab auch eine Umfrage der Revisionsgesellschaft BDO Visura aus dem Jahr 2008, dass das Durchschnittshonorar von Verwaltungsräten von mittelständischen Unternehmen (bis 1’000 Angestellte) bei rund CHF 26’000 pro Jahr liegt. Immerhin zwei Drittel der befragten Gesellschaften bezahlten ihrem Verwaltungsratspräsident sogar weniger als CHF 20’000 pro Jahr, was darauf hindeutet, dass im oben genannten Durchschnittswert einige Ausreisser nach oben enthalten sind.
Entschädigungen in dieser Höhe sind bei kleinen Betrieben aber meist noch immer zu hoch. Nach unseren Erfahrungen bewegen sich die Honorare eines externen Verwaltungsrates bei kleineren Unternehmen zwischen CHF 4’000 bis allerhöchstens CHF 20’000 pro Jahr. Oft werden bei Dienstleistungsunternehmen tiefere Saläre bezahlt als bei Handels-, Produktions- und Gewerbebetrieben. Grundsätzlich sollte sich die Entschädigung am Umfang der geleisteten Arbeit, an der Grösse des Unternehmens und natürlich auch am Geschäftserfolg orientieren. Ein Zuschlag für den Verwaltungsratspräsidenten ist üblich. Bei externen Verwaltungsräten sollte berücksichtigt werden, dass jemand der ein Verwaltungsratsmandat übernimmt auch eine entsprechende Verantwortung und somit ein Haftungsrisiko eingeht und, dass ein Verwaltungsratsmitglied wegen der Treuepflicht allenfalls nicht mehr im gleichen Umfang beruflich tätig sein kann.
Ob man primär fixe oder mehr erfolgsabhängige Entschädigungen vorsehen soll ist eine vielbeachtete Streitfrage und sollte von jedem Unternehmer selber entschieden werden. Möchte man den Arbeitsaufwand entschädigen ist es auch möglich neben dem normalen Honorar Sitzungsgelder einzuführen.
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