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Der Aktionärbindungsvertrag

In einem Aktionärbindungsvertrag können die Aktionäre unter sich Rechte und Pflichten vereinbaren.

Aktionärbindungsvertrag

Aktionärbindungsvertrag

Der Aktionärbindungsvertrag (ABV) ist eine Möglichkeit, mit der die Aktionäre Verpflichtungen untereinander eingehen können. Dies sind beispielsweise Treuepflichten, Konkurrenzverbote oder auch Vorkaufsrechte. Derartige Vereinbarungen sind keine gesetzliche Voraussetzung für die Gründung einer Aktiengesellschaft. Mit einem ABV bietet sich vor allem für personenbezogene Aktiengesellschaften die Möglichkeit, untereinander Vereinbarungen zu treffen und somit die Zukunftsperspektiven einer AG zu verbessern.

Inhalt eines ABV

In einem ABV können grundsätzlich sämtliche Vereinbarungen getroffen werden. Es gilt auch für den ABV die Vertragsfreiheit. Häufig sind Klauseln zur Geschäftspolitik, zum Verhalten beim Ausstieg eines Aktionärs, zur Besetzung der einzelnen Positionen im Verwaltungsrat, Konkurrenzverbote, Arbeitspflichten, Vorkaufs- und Kaufrechte, Teil des ABV. Um die Einhaltung der vereinbarten Vorschriften sicherstellen zu können, empfiehlt es sich Konventionalstrafen zu vereinbaren. Diese kommen zur Anwendung, sofern sich ein Vertragspartner nicht an die abgemachte Vereinbarung hält und gegen den ABV verstösst.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die AG selbst nie Partei eines Aktionärbindungsvertrags sein kann. Somit berührt ein allfälliges Abweichen von den Vertragsbestimmungen die AG nicht, sondern betrifft nur der Verhältnis der Aktionäre, welche den ABV unter sich vereinbart haben.

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