Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Änderungen und Auswirkungen auf die Schweiz
Datenschutz ist zurzeit in aller Munde, nicht zuletzt wegen der Skandale in jüngster Zeit. Die Übergangsphase der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union, die seit dem 25. Mai 2016 in Kraft ist, endet am 25. Mai 2018 und ab dann gilt es ernst. Was ändert sich mit der DSGVO und wie ist die Schweiz davon betroffen?
Was möchte die DSGVO?
Die DSGVO wurde geschaffen, um einen einheitlichen europäischen Rahmen für die Bearbeitung und Speicherung von Daten natürlicher Personen zu ermöglichen und baut deren Kontrollrechte über ihre Daten aus. So ist für die Bearbeitung personenbezogener Daten wie Name, Geschlecht, Alter, IP-Adressen, Standortdaten, etc. neu eine ausdrückliche Einwilligung nötig, die auch widerrufbar sein muss. Nur die Daten, zu deren Erhebung eingewilligt wurde, können gesammelt werden; aber auch nur die, die tatsächlich gebraucht werden und einzig zum vorgesehenen Zweck. Eine Person kann weiter auch verlangen, dass ihre Daten gelöscht werden. Die Daten müssen sicher aufbewahrt werden. Sollte trotzdem einmal eine Datenschutzverletzung vorliegen, muss sie umgehend gemeldet werden. Bei geplanten Verarbeitungsvorgängen mit hohem Risiko für die Privatsphäre wird von den Unternehmen eine Risikobeurteilung (sog. Datenschutz-Folgenabschätzung) verlangt, in der die Auswirkungen auf die Privatsphäre geprüft wird. Allgemein muss jederzeit nachgewiesen werden können, dass die Datenverarbeitung rechtmässig vorgenommen wurde. Werden bei Unternehmen ausserhalb der EU personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, wird sogar ein Datenschutzvertreter in der EU vorausgesetzt.
Auswirkungen für Schweizer Unternehmen
Die DSGVO findet nicht nur Anwendung auf datenverarbeitende Unternehmen, die innerhalb der EU ihren Sitz haben, sondern gemäss Art. 3 Abs. 2 DSGVO auch extraterritorial, wenn diese Unternehmen Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten oder das Verhalten von Personen in der EU beobachten, beispielsweise Besuche auf einer Website analysieren. Damit fallen auch sehr viele Schweizer Unternehmen unter die DSGVO.
Die davon betroffenen Unternehmen müssen sämtliche Prozesse DSGVO-konform anpassen, was einen grossen, vor allem bürokratischen Aufwand darstellen kann. Es ist ihnen aber anzuraten, da bei einer Verletzung der DSGVO Geldstrafen bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des Jahresumsatzes winken.
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