Das Stammkapital der GmbH
Das Stammkapital der GmbH kann auch als Grundkapital bezeichnet werden. Das Stammkapital der GmbH muss laut Art. 773 des Obligationenrechts mindestens CHF 20’000 betragen.
Das Stammkapital der GmbH
Das Stammkapital muss, wie oben erwähnt, bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mindestens CHF 20’000 betragen. Im Vergleich zum Aktienrecht wo ein Aktienkapital von mind. CHF 100’000 vorgeschrieben ist, hat die GmbH deutlich geringere Anforderungen in Bezug auf das Kapital für die Gründung einer Gesellschaft. Damit ist die GmbH insbesondere für kleine Gesellschaften geeignet die zu Beginn ihrer Geschäftstätigkeit nur über geringe finanzielle Mittel verfügen. Mit der Untergrenze von CHF 20’000 ist das schweizerische Recht strenger als das Recht in der Europäischen Union. Dort ist die Gründung einer Körperschaft auch mit nur einem einzigen Euro möglich.
Gemäss Art. 774 OR muss der Nennwert eines Stammanteils mind. CHF 100 betragen. Bei der Gründung der GmbH muss eine Vollliberierung des Stammkapitals gegeben sein, was sich aus Art. 777c Abs. 1 OR ergibt. Anders als bei der AG ist es bei der GmbH nicht möglich ein öffentliches Angebot für die Zeichnung der Stammanteile zu machen. Dies, weil die Gesellschaft mit beschränkter Haftung keine Publikumsgesellschaft ist. Die Verkehrsfähigkeit der Stammanteile ist eingeschränkt, die Kapitalmarktfähigkeit ist nicht gegeben. Erfolgt die Gründung mittels einer Sacheinlage oder einer Sachübernahme, so ist ein Prüfungsbericht durch einen Revisor notwendig. Dieser prüft die Angemessenheit der Bewertung der Sacheinlagen oder Sachübernahmen.
Möglich ist die Herabsetzung des Stammkapitals durch die Gesellschafterversammlung. Allerdings darf das Stammkapital in keinem Fall unter CHF 20’000 herabgesetz werden.
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Hallo
ich habe einen Artikel-Vorschlag für euer Blog:
Und zwar könntet ihr mal (in ver. Artikeln) darüber schreiben, was passiert, wenn zB das Stammkapital teilweise verbraucht ist, wann muss man den Richter informieren?
Oder auch einen Artikel über die gesetzlichen oder statuarischen Reserven, mit Beispiel-Rechnung.
Weil ich habe eine alte GmbH übernommen (Mantelgesellschaft).
Diese hat kein Geld mehr und rund 20’000 CHF Schulden.
Bin ich verpflichtet, den Richter direkt nach Übernahme zu informieren? Oder darf ich noch selber Sanierungsmassnahmen durchführen?
Und muss ich den ganzen Gewinn in der GmbH belassen, oder nur die gesetzlichen 5%?
Frage:
Kann eine GmbH eigentlich eine Art Anleihe ausgeben? Oder darf eine GmbH ein öffentliches Darlehen aufnehmen? (Also öffentlich nach einem Darlehen fragen)?
Guten Tag
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass die GmbH öffentlich nach einem Darlehen fragt. Fraglich ist, ob so Investoren gefunden werden können. Hier wäre wohl eine AG die bessere Gesellschaftsform.
Freundliche Grüsse
Peter Callegari
Ich bin gerade in der Vorbereitung für eine GmbH zu Gründen mit meinem Kollege. Stimmt das, dass der der mehr Stammkapital bringt das sagen in der Firma hat?
Ich würde 15t und er 10t bringen.
Guten Tag
Grundsätzlich werden die Stammanteile so verteilt, wie das Stammkapital eingebracht wird. Das Stimmrecht wird aufgrund der Stammanteile berechnet. D.h. jene Person, die mehr Stammanteile hält, hat dementsprechend auch mehr Stimmrecht. Für die Gründung einer GmbH muss ein Mindeststammkapital von CHF 20’000.- eingebracht werden. Bei der Gründung Ihrer GmbH sind wir Ihnen gerne behilflich. Sie können die Daten einerseits in unserem System erfassen oder gerne stehen wir Ihnen auch an einem unserer Standorte für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Luzia Bachofner
Pingback: STARTUPS.CH – clever gründen » Blog Archive Wo kann man das Kapital für die Gründung einer GmbH/AG einzahlen?
Guten Tag
Kann ich mein Gründungskapital als Darlehen von meinem Privatkonto beziehen und dementsprechend an einem späteren Zeitpunkt zurück zahle?
Gruss
Guten Tag
Das Gründungskapital gehört nach der Gründung alleine der GmbH. Die GmbH kann theoretisch nach erfolgter Gründung jedoch Ihnen ein Darlehen gewähren.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Guten Tag
Kann man die 20000.- Stammkapital auch in Form von Maschinen und Werkzeugen aufbringen. Und wie beweist man, dass diese Teile CHF 20000.- Wert haben?
Danke
Guten Tag
Ja, eine AG oder GmbH kann ebenfalls durch eine Sacheinlage gegründet werden (Sacheinlagegründung). Dabei werden Sachwerte zur Liberierung, d.h. zur Finanzierung der neu geschaffenen Aktien oder GmbH-Anteile verwendet. Ein zugelassener Revisor muss bei der Gründung prüfen, ob die eingebrachten Aktiven auch den angegebenen Wert haben.
Freundliche Grüsse
Lorena Belardo
Guten Tag,
Ich habe eine Frage zum Startkapital der GmbH. Dieses muss ja mindestens 20’000 sein.
Wenn ich nun nach einiger Zeit bemerke, dass ich vorläufig mehr Kapital benötige wie kann ich dieses in die Firma einfliessen lassen? Ich bin Alleininhaber der GmbH.
– Kann ich dies einfach überweisen?
– Als Darlehen zur Verfügung stellen?
– andere Möglichkeiten?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Mark Balmer
Guten Tag
Bei erhöhten Kapitalbedarf können Sie eine Kapitalerhöhung vornehmen. Wir empfehlen dazu unser Onlineportal: https://www.startups.ch/de/services/handelsregisteraenderungen
Vorsicht ist beim verdeckten Eigenkapital geboten: Die Regeln über das verdeckte Eigenkapital dienen der steuerlichen Abgrenzung von Fremd-und Eigenkapital.
Gewährt ein Gesellschafter der GmbH ein Darlehen, sind für ihn die daraus fliessenden Zinsen wie die Dividendenausschüttungen steuerbares Einkommen. Für die Gesellschaft indes sind die Darlehenszinsen grundsätzlich geschäftsmässig begründeter Aufwand, die Dividenden dagegen sind Gewinnverwendung und damit nicht abzugsfähig. Geschäftsmässig nicht begründete Aufwendungen sind bei der Gesellschaft aufzurechnen.
Nach Art. 65 DBG gehören zum steuerbaren Gewinn der Kapitalgesellschaften auch die Schuldzinsen, die auf jenen Teil des Fremdkapitals entfallen, der nach Art. 75 DBG zum Eigenkapital zu rechnen ist. Die auf das verdeckte Eigenkapital entfallenden Schuldzinsen sind daher dem ausgewiesenen Reingewinn hinzuzurechnen und gemäss Art. 57 ff. DBG zu besteuern.
Wesentlich ist, dass nur derjenige Teil als verdeckt gilt, der direkt oder indirekt von Anteilsinhabern oder diesen nahestehenden Personen stammt. Wird das Fremdkapital von unabhängigen Dritten – ohne Sicherstellung durch den Anteilsinhaber oder diesem nahestehende Personen – zur Verfügung gestellt, liegt kein verdecktes Eigenkapital vor.
Freundliche Grüsse
MLaw Beat Schüpbach
Guten Tag
Bin ich bei der Verwendung des (voll liberierten) Stammkapitals, als Alleineigner der GmbH, grundsätzlich völlig frei? Kann ich z.B. ein für die Erbringung des Firmenzwecks benötigtes Fahrzeug für 20’000 kaufen, das dann allmählich an Wert verliert – wenn ja, was wäre dann zu beachten?
Oder wäre es aus Aufwandssicht einfacher, die 20k als Cash-Reserve in der GmbH zu lassen, und das Fahrzeug mittels Darlehen zu finanzieren?
Guten Tag
Das Stammkapital kann grundsätzlich frei verwendet werden. Dabei ist allerdings Folgendes zu beachten:
– Das Vermögen muss im Interesse der Gesellschaft verwendet werden. Unzulässig wären etwa von der GmbH gewährte zinslose Darlehen, die dem Unternehmen nichts nützen.
-Die GmbH unterliegt der kaufmännischen Buchführung. Jegliche Verwendung des Kapitals muss ordnungsgemäss verbucht werden.
– Allgemein böswilliges Verhalten ist unzulässig. Im Konkursfall riskiert der Inhaber einer GmbH, dass die auf das Gesellschaftsvermögen beschränkte Haftung aufgehoben wird, wodurch auch auf das private Vermögen der Unternehmerin selber gegriffen werden kann.
Das Stammkapital dient neben dem Gläubigerschutz gerade dazu, das wirtschaftliche Fortkommen der GmbH zu intensivieren, indem das Kapital für Gesellschaftszwecke (Produktionsanlagen, Fahrzeuge, Mobiliar etc.) ausgegeben werden kann.
Folglich ist es möglich, ein von der GmbH benötigtes Fahrzeug mit dem Stammkapital zu finanzieren, sofern die aufgeführten Punkte beachtet werden.
Freundliche Grüsse
Hana Janacek