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Das neue Namensrecht ab dem 01. Januar 2013

Das neue Namensrecht tritt am 01. Januar 2013 in Kraft. Dadurch ist wohl nicht alles, aber deutlich mehr möglich, was wieder ein Schritt in Richtung Gleichstellung von Mann und Frau sein soll.
 

Namensrecht

 

Verheiratete Paare

Grundsätzlich kann bei einer Heirat ab dem 1. Januar 2013 jeder Ehegatte seinen Namen behalten (ohne Anhängsel oder Doppelnamen). Im Ehevorbereitungsverfahren entscheiden sich die Brautleute, welchen der beiden Nachnamen ihre Kinder tragen sollen. Als einzige Einschränkung gilt, dass alle Kinder aus einer Ehe den gleichen Nachnamen tragen müssen. Der Name des Ehegatten oder der Ehegattin kann weiterhin auf Wunsch angenommen werden. In diesem Fall tragen die Kinder automatisch den angenommenen Familiennamen. Die Möglichkeit der Verwendung des Allianznamens bleibt weiterhin bestehen. Dieser hat keine amtliche Bedeutung, kann aber trotzdem auch für ID und Pass verwendet werden.
 

Unverheiratete Paare

Auch unverheiratete Paare können ihrem Kind künftig den Namen des Vaters geben, was bis anhin nicht möglich war. So können selbst mehrere gemeinsame Kinder verschiedene Nachnamen tragen.
 

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