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Das Handelsregister einfach erklärt

Wer ein eigenes Unternehmen gründet, muss dieses in einem ersten Schritt in das Handelsregister eintragen lassen. Die Eintragung beinhaltet zentrale Informationen und gibt Dritten Auskunft über eine Gesellschaft.

So gut wie jede Person, die hierzulande ein eigenes Unternehmen gründet, muss, bevor sie mit der Geschäftstätigkeit so richtig loslegen kann, dieselbe Hürde passieren: das Handelsregister.

Was ist das Handelsregister?

Kurzgesagt ist das Handelsregister ein öffentliches, amtlich geführtes Verzeichnis von rechtlichen Begebenheiten bei Unternehmen und anderen privatrechtlichen Organisationen. Es handelt sich dabei um eine von den Kantonen verwaltete öffentliche Datenbank, welche die wichtigsten Angaben über Gesellschaften und Organisationen enthält.

Wo ist das Handelsregister geregelt?

Vorschriften betreffend das Handelsregister ergeben sich aus dem Obligationenrecht (Art. 927 ff. OR) sowie der Handelsregisterverordnung (HRegV) vom 17. Oktober 2007. Jeder der Kantone verfügt über (mindestens) ein Handelsregister. Der Bund nimmt die Oberaufsicht wahr und führt das Zentralregister (Zentraler Firmenindex).

Wie ist das Handelsregister aufgebaut?                                                                   

Das Handelsregister ist wie folgt gegliedert:

  • Hauptregister: Verzeichnis mit allen eingetragenen und auch gelöschten eintragungspflichtigen Inhalten;
  • Tagesregister: Verzeichnis aller Einträge in chronologischer Reihenfolge;
  • Belegen: Der Eintragung zugrunde liegende Dokumente mit weiterführenden Informationen; sowie
  • Registerakten: Nicht-öffentliche Akten des Handelsregisteramts.

Wer muss im Handelsregister eingetragen werden?

Zur Eintragung verpflichtet sind prinzipiell alle nach kaufmännischer Art betriebenen Unternehmen. Dies sind:

  • Einzelfirmen ab CHF 100’000 Jahresumsatz;
  • Kollektivgesellschaften;
  • Kommanditgesellschaften;
  • Aktiengesellschaften;
  • Kommanditaktiengesellschaften;
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung;
  • Genossenschaften;
  • Vereine, die ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben;
  • Stiftungen (ohne Familien- und kirchliche Stiftungen); und
  • Zweigniederlassungen ausländischer und schweizerischer Unternehmen.

Gewisse andere Organisationen, wie beispielsweise nicht kaufmännisch geführte Gesellschaften sind ausserdem zur Eintragung berechtigt.

Was muss im Handelsregister eingetragen werden?

Das Handelsregister beinhaltet einerseits Grundangaben zu einem Unternehmen, wie:

  • Firma;
  • Gründungsjahr;
  • Sitz; sowie
  • Zweck;

sowie andererseits Informationen zur Haftung der eingetragenen Gesellschaft, wie:

  • Gesellschafter, Verwaltungsräte, Geschäftsführer und Zeichnungsberechtigte;
  • Kapitalverhältnisse; und
  • Revisionsstelle.

Welche Funktionen hat das Handelsregister?

Mit der Eintragung in das Handelsregister greifen die Bestimmungen über den Firmenschutz und die Konkursbetreibung. Ausserdem macht das Handelsregister die rechtlichen Verhältnisse von Unternehmen öffentlich und damit auch transparent. Die wichtigsten Funktionen des Handelsregisters sind:

  • Positive Publizitätswirkung: Nach der positiven Publizitätswirkung gilt jede Eintragung im Handelsregister als bekannt. Dritte können im Geschäftsverkehr nicht einwenden, einen Handelsregistereintrag nicht gekannt zu haben; sowie
  • Negative Publizitätswirkung: Gemäss der negativen Publizitätswirkung können sich Dritte auf die im Handelsregister eingetragenen Inhalte – soweit ihnen nichts Gegenteiliges bekannt ist – verlassen. Müssten Informationen eingetragen und gelöscht sein, sind es aber nicht, kann dies Dritten nicht entgegengehalten werden (Art. 936b OR).

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