Das erste Geschäftsjahr: Jahresabschluss und Steuererklärung
Herzliche Gratulation: Du hast eine Firma gegründet! Wir erklären dir, welche Möglichkeiten du bei der Steuererklärung und dem Jahresabschluss im ersten Jahr hast.
Vermutlich hast du deine Firma nicht pünktlich am ersten Januar gegründet, sondern irgendwann mitten im Jahr. Dieses neigt sich nun dem Ende zu, dein Unternehmen besteht seit wenigen Monaten und läuft eigentlich ganz gut. Trotzdem, diese Zeit war von mehr Aufwendungen als Gewinn geprägt. Aber du weisst, das ist normal bei einer Firmengründung. Doch wie wirkt sich das auf deine Steuererklärung aus? Keine Sorge – dir stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, die dir auch steuerliche Vorteile bringen.
Wie lange dauert ein Geschäftsjahr?
In der Regel umfasst ein Geschäftsjahr zwölf Monate und ist identisch mit dem Kalenderjahr, dauert also von Januar bis Dezember. Unter gewissen Bedingungen lässt sich der Abschluss jedoch auf einen anderen Monat legen. Betriebe in der Tourismusbranche können beispielsweise die Steuerperiode so wählen, dass sie jeweils eine Saison abdeckt. Auch Neugründer profitieren von einem flexiblen Geschäftsjahr.
Der Jahresabschluss bei Neugründung
Neugründer haben die Möglichkeit, vom offiziellen Geschäftsjahr abzuweichen. Dabei können sie zwischen zwei Optionen wählen: Ein Kurzjahr, das per Ende der laufenden Steuerperiode abschliesst, oder ein Langjahr, das per Ende der nächsten Steuerperiode abschliesst. Die maximale Dauer des erstens Geschäftsjahr beträgt je nach Kanton zwischen 15 und 23 Monaten. Du kannst die Höchstdauer beim jeweiligen kantonalen Steuerrecht einsehen.
Um das an einem Beispiel zu verdeutlichen: Wenn du am 1. Mai 2022 dein Start-up gegründet hast, kannst du den Jahresabschluss entweder auf den 31. Dezember 2022 legen, dann dauert dein Geschäftsjahr 8 Monate. Oder du legst ihn auf Ende Dezember 2023, dann beläuft es sich auf 20 Monate. Egal wofür du dich entscheidest, wichtig ist, dass du das sogenannte buchhalterische Geschäftsjahr schon bei der Geschäftsgründung festlegst.
Tipp: Vor allem in Kantonen, die keinen einheitlichen Steuersatz auf Unternehmensgewinne haben, lohnt sich ein Langjahr. Die hohen Anfangskosten lassen sich dann mit dem anfallenden Gewinn verrechnen. Für dich bedeutet das: steuerliche Vorteile.
Die Steuererklärung im ersten Geschäftsjahr
Entsprechend kannst du auch die Steuererklärung für die Dauer des langen Jahres erstellen. Somit musst du den Jahresabschluss samt Steuererklärung nur einmal erledigen, statt zweimal. Also beispielsweise für 17 Monate statt für 5 und 12 Monate. Eine Ausnahme bildet allerdings die Mehrwertsteuer, die sich immer am Kalenderjahr orientiert. Hier gibt es kein verkürztes oder verlängertes Jahr. Alles, was du über die Mehrwertsteuerpflicht wissen musst, haben wir für dich in diesem Beitrag zusammengefasst.
Bei der Einrichtung der Buchhaltung Folgendes beachten:
- Die Löhne müssen trotzdem per Ende Jahr abgerechnet werden. Also, um beim vorherigen Beispiel zu bleiben, vom 1. August bis zum 31. Dezember des aktuellen Jahres.
- Die Mehrwertsteuer wird anteilsmässig auf zwölf Monate abgerechnet. In unserem Beispiel handelt es sich also um fünf Monate. Der Umsatz muss in dieser Zeit auf 12 Monate hochgerechnet werden.
- In der Steuererklärung unbedingt alles sauber deklarieren. Von wann bis wann dauerte das Geschäftsjahr? Per wann wirst du die zukünftigen Geschäftsjahre abschliessen?
- Auch in der Jahres- sowie der Erfolgsrechnung alle Daten vom 1. August bis 31. Dezember des laufenden Jahres sauber erfassen.
- Eine umfassende Checkliste für deine Steuererklärung findest du hier.
Tipp: Du möchtest deine buchhalterischen Kennzahlen zu Statistikzwecken verwenden? Achtung, die aus dem ersten Geschäftsjahr lassen sich nicht eins zu eins mit denen aus dem zweiten vergleichen, da die beiden Jahre unterschiedlich lang sind. Das heisst: Eine saubere Eingrenzung ist notwendig.
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