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Darf ich als Arbeitnehmer nebenbei ein eigenes Unternehmen gründen?

In den meisten Fällen muss aufgrund des abgeschlossenen Arbeitsvertrages die Einwilligung des Arbeitgebers eingeholt werden. Diese wird im Normalfall erteilt, sofern mit der Nebentätigkeit der Arbeitgeber nicht konkurrenziert wird und die eigene Leistungsfähigkeit nicht darunter leidet.

Arbeitnehmer müssen Vorgaben des Obligationenrechts einhalten

Ohne gegenteilige Regelungen steht es dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei, ausserhalb der Arbeitszeit weitere Arbeiten zu übernehmen, denn er hat sich seinem Arbeitgeber lediglich für die Dauer der Arbeitszeit zu Dienstleistungen verpflichtet. Es verstösst jedoch gegen die Treuepflicht (Art. 321a OR), wenn die Nebenbeschäftigung einen solchen Umfang annimmt, dass dadurch die Leistungsfähigkeit herabgesetzt wird und der Arbeitnehmer deshalb nicht in der Lage ist, seine Arbeitspflicht voll zu erfüllen. Zudem verstösst es gegen die Treuepflicht, falls Sie einer Nebentätigkeit nachgehen, welche Ihren aktuellen Arbeitgeber konkurrenziert. Dies könnte als Grund für eine fristlose Kündigung oder eine Schadensersatzklage verwendet werden.

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