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Bundesrat setzt neue Fintech-Regeln in Kraft

Per 1. August 2017 wird die geänderte Bankenverordnung in Kraft treten. Ziel dieser Änderung ist es, die Markteintrittshürden für Fintech Unternehmer zu verringern. Zudem soll dadurch auch die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz gestärkt werden. Davon profitiert auch die Startup-Szene.

 

Die Änderungen

Die ab morgen geltenden Regeln sollen speziell Fintech Unternehmen helfen, welche ausserhalb des typischen Bankengeschäftes agieren. Ziel ist, die Markteintrittshürden abzuschaffen. Davon profitieren auch Startups, welche sich im Fintech-Markt etablieren wollen. Gemäss den neuen Normen werden Fintech Unternehmen künftig ihrem Risikopotenzial entsprechen reguliert. Um dies zu erreichen wurde die Bankenverordnung (BankV) angepasst. Konkret führt dies zu zwei Erleichterungen:

1. Gemäss der aktuellen BankV gilt für die Ausnahme für die Entgegennahme von Geldern zu Abwicklungszwecken eine Frist von 7 Tagen. Ab morgen wird diese Frist auf 60 Tage erweitert.
2. Zudem wird ein Innovationsraum geschaffen: ab dem 1. August 2017 wird die Entgegennahme von Publikumseinlagen bis zu CHF 1 Million nicht mehr länger als gewerbsmässig kategorisiert. Somit wird es bis zu diesem Betrag künftig bewilligungsfrei möglich sein. Ziel ist, den Unternehmen die Möglichkeit zu geben, ein Geschäftsmodell zu probieren, bevor sie bei Publikumseinlagen von über CHF 1 Million eine Bewilligung beantragen müssen. Die Einleger müssen vom Unternehmen jedoch ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Einlagen nicht durch die Einlagesicherung gesichert sind.

Diese Änderungen kommen jedoch nicht nur den Fintech Unternehmen und Startups zugute. Auch die bestehenden Finanzdienstleister können davon profitieren. Damit soll eine Wettbewerbsverzerrung verhindert werden.

Bevorstehende Änderungen

Auch im Bankengesetz (BankG) ist eine Änderung zu erwartet. Unternehmen, welche Publikumseinlagen von maximal CHF 100 Millionen entgegennehmen ohne die Gelder anzulegen oder zu verzinsen, soll im BankG neu eine eigene Bewilligungskategorie erhalten. Für diese neue Kategorie sollen gegenüber der aktuellen Bankbewilligung erleichterte Bewilligungs- und Betriebsvoraussetzungen in den Bereichen Rechnungslegung, Prüfung und Einlagensicherung gelten. Im Dezember 2016 sprach sich bereits der Ständerat für diese Änderung aus. Im Nationalrat soll die Diskussion noch in diesem Herbst stattfinden.

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1 Kommentare zu “Bundesrat setzt neue Fintech-Regeln in Kraft

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