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Bund verschärft Massnahmen – 32 Mrd. für die Wirtschaft

Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Corona-Virus hat der Bund ein Massnahmenpaket von 32 Mrd. beschlossen. Durch eine Pauschalbürgschaft des Bundes steht Unternehmen ab nächsten Donnerstag finanzielle Soforthilfe zur Verfügung.

Um 15:15 informierte der Bundesrat über die neusten Massnahmen in Zusammenhang mit dem Coronavirus. Guy Parmelin, Ueli Maurer und Alain Berset äusserten sich zu folgenden Themen.

32 Milliarden für die Wirtschaft

Zusätzlich zu den bereits versprochenen 10 Mrd., stellt der Bundesrat der Wirtschaft noch einmal 32 Mrd. zur Verfügung. Durch die finanzielle Hilfe sollen Arbeitsplätze gesichert werden. Namentlich sind folgende finanziellen Hilfen vorgsehen:  

  • 20 Mrd. für Liquiditäts- und Härtefälle: Damit es nicht zu finanziellen Engpässen kommt, können Firmen unkompliziert Gelder in der Höhe von 10 Prozent des Umsatzes oder maximal 20 Mio. erhalten.
  • Taggeld für Selbstständige: Für selbstständig Erwerbende, wie Coiffeure oder Ladenbesitzer, stehen Entschädigungen zur Verfügung, die in Form von Taggeldern ausgerichtet werden.
  • 380 Mio. für Kultur und Sport: Kulturschaffende werden mit 280 Mio. Franken unterstützt, der Sportbereich erhält 100 Mio. Franken.

Zudem setzt der Bundesrat auf bekannte Instrumente wie Kurzarbeit und Liquiditätsspritzen für Unternehmen. Auch für Lehrlinge und Temporärarbeitende kann neu Kurzarbeit beantragt werden. Die Arbeitnehmenden müssen nicht zuerst Überstunden abbauen, bevor sie von der Kurzarbeitsentschädigung profitieren können. Auch die bisher geltende Karenzfrist entfällt.

Pauschalbürgschaft des Bundes

Unternehmen, die finanzielle Hilfe brauchen, können diese bei ihrer Hausbank beantragen. Diese prüft das Gesuch nach den Vorgaben des Bundes und stellt die beantragten Gelder sofort zur Verfügung. Ermöglicht wird das durch eine Pauschalbürgschaft des Bundes. Dieser verpflichtet sich Beträge von bis zu 500’000 Franken zu übernehmen. Bei Beträgen von mehr als 500’000 Franken bürgt der Bund für 85 Prozent der Gelder. Für den restlichen Betrag haftet die betreffende Bank, welche eine kurze Prüfung vornehmen kann. Die Finanzhilfe kann voraussichtlich ab nächsten Donnerstag beantragt werden.

Zahlungsaufschub und Aussetzung der Betreibungen

Vom 19. März bis 4. April dürfen in der Schweiz Schuldner und Schuldnerinnen nicht betrieben werden. Um Liquiditätsengpässe zu vermeiden, hat der Bund zudem einen zinslosen Zahlungsaufschub für die Zahlung der Beiträge an die Sozialversicherungen beschlossen (AHV/IV/EO/ALV). Ausserdem werden für die verspätete Zahlung von Steuern keine Verzugszinsen erhoben.

Von den Massnahmen betroffen? Wir stehen unter der E-Mail help@startups.ch mit Rat und Tat bei Seite.

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